- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- verantwortungvoller Umgang mit Cannabis-Konsum
verantwortungvoller Umgang mit Cannabis-Konsum
Hallo Community! :)
ich als Jugendlicher (19) habe vor kurzem mit Freunden eine Reise nach Amsterdam unternommen. Der Genuss der "lokalen Spezialitäten" ist bei so einer Reise verständlicherweise nahezu unumgänglich.
Die Frage, die sich mir nun stellt, bezieht sich auf den möglichst verantwortungsvollen Umgang mit der Situation in Bezug auf meine Teilnahme am Straßenverkehr.
Ich habe auf der besagten Reise erstmalig Cannabis konsumiert. Insgesamt 3x an verschiedenen 2 Tagen. Ich wollte fragen wie lange ich nun auf keinen Fall ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen sollte.
Nach meiner Internetrecherche (und den Erinnerungen aus der Fahrschulzeit) ist der Wirkstoff THC (bzw. seine Stoffwechselrestprodukte) noch über lange Zeit (verschiedene Aussagen; ein guter Mittelwert wären 6 Wochen) in Blut und/oder Urin nachweisbar. Die Auswirkung auf das menschliche Nervensystem halten selbstverständlich nicht über diesen Zeitraum an.
Meine Frage lautet also: ab wann könnte ich mich wieder an's Steuer setzen. Da ich "Erst-Konsument" bin, könnten in einer etwaigen Kontrolle keine älteren Restprodukte nachgewiesen werden.
Ein Enzug der Fahrerlaubnis oder ein Abstinenznachweis wären in meinen Augen unangemessen, da ich mir sehr wohl über die Risiken von Drogenkonsum im Straßenverkehr bewusst bin; es sich in meinem Fall um einmaligen Experimental-Konsum handelt; und ich nach wie vor vermag Dorgenkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr zeitlich zu trennen.
Nach dem Nachlassen der Wirkung der Droge geht von mir eigentlich keine vergrößerte Gefahr für mich und andere Verkehrsteilnehmer aus. Da es sich, wie bereits erwähnt, um einmaligen Experimental-Konsum handelt, ist ein Rückfälligwerden nicht anzunehmen.
Die Unterstellung meine Gesinnung würde eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr ausschließen, wäre ziemlich an den Haaren herbeigezogen.
Kann ich mit THC-Stoffwechselrestprodukten im Blut oder Urin ein Fahrzeug führen, wenn ich nicht mehr unter dem Einfluss der Droge stehe?
bereits im Voraus vielen Dank für hilfreiche Antworten!
mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von remllab
Der Genuss der "lokalen Spezialitäten" ist bei so einer Reise verständlicherweise nahezu unumgänglich.
Wenn ich so einen Schwachsinn schon lese...
Ähnliche Themen
250 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tomm73
In Anbetracht dessen, dass man bereits nach einmaligem Cannabis-Konsum unter einem deutlich erhöhten Flashback-Risiko leidet und diese auch Monate nach dem Konsum völlig unmotiviert auftreten können, ist es meiner Meinung nach nicht möglich, in irgend einer Form Entwarnung zu geben.
Auch wenn viele das für übertrieben halten werden: wer Cannabis konsumiert hat, sollte für mindestens 6 Monate kein Fahrzeug mehr führen. Ein Flashback während der Fahrt, und wenn es nur bei Tempo 50 ist, endet sehr leicht im Leichenschauhaus.
P.S. Um das klar zu stellen: Cannabis ist sicher nicht die alleinige Ursache aller Flashbacks. Es ist aber erwiesen, dass das Risiko dadurch stark erhöht wird.
Ich habe gerade mal Tante Google gefragt was ein Flashback ist.
Als ich die Definition gelesen habe..
Zitat:
ein Wiedererleben früherer Gefühlszustände
..dachte ich mir:
So etwas habe ich auch in einem Zustand ohne Cannabis-Konsum, wenn ich Situationen beobachte, ziehe ich oft Parallelen zu meinem vergangenen Leben und erlebe die Gefühle nochmal die ich in der Vergangenheit gelebt habe.
Muss ich mir jetzt Sorgen machen ?
Zitat:
Original geschrieben von remllab
du hast also auch nicht gelesen. Es geht nicht um meine Suchtgefährdung, sondern um den Umgang mit einmaligem Konsum in Bezug auf die künftige Teilnahme im Straßenverkehr. Ich habe nicht unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen.
Es geht doch nicht um den Zeitraum während des Kiffens oder ein zwei Stunden danach sondern Tage danach.
Bin ich grad stoned? Habe ich etwas verpasst? Welches erhöhte Risiko geht von mir aus?
Dein erster Beitrag war mit Sicherheit nicht auf Flashbacks bezogen:
Zitat:
Du hättest in einem Gesundheitsforum deine Frage stellen sollen und nicht hier wo du auf potentielle Autofahrer triffst du bekifft im Straßenverkehr gefährden könntest.
Wie darf ich mir das vorstellen? Abgesehen von der Tatsache, dass dieses Satzfragment keinen eindeutigen Sinnzusammenhang erkennen lässt: Wie lange verweilt aktives THC im Blut? - Ich stehe seit Tagen nichtmehr unter dem Einfluss des Konsums vom vergangenen Wochenende. Was hast du gemeint?
________________________________________
Kann mir mal ein Experte hier erklären wo die Flashbacks herkommen, wenn das THC restlos zu THC-COOH umgewandelt/abgebaut/ausgeschieden wurde?
Alle Artikel die ich zu diesem Thema im Netz auftreiben kann, beziehen sich auf regelmäßigen Langzeitkonsum. Bei einmaligem Konsum vollzieht das Gehrin mit Sicherheit keine nennenswerten physiologischen Veränderungen - sofern es sich bei den Geschichten über Flashbacks nicht von vornherein um abschreckende Ammenmärchen handelt.
Wie ist das jetzt, du hast das Zeug einmal gequalmt oder mehrere die ganze Nacht oder verteilt ueber paar Tage. Egal eigendlich. Das ganze ist jetzt 5 Tage her so wie ich gelesen hab. Viele haben dir gesagt das du nach 2 Tagen ohne Probleme fahren kannst. Du willst aber nach 5 tagen immer noch nicht ;) Wer weiss wie platt du von dem Zeug warst. Ich finde es gut das du nicht fæhrst. Aber deine ganze Forscherei so wie die Art wie du deine Fragen hier stellst und wie du auf so manche Antworten reagierst, laesst auch vermuten das du daran interessiert bist wie du weiter kiffen kannst und ab wann du wieder Fahrtuechtig bist. Ansonsten wenn du das Zeug wirklich nicht mehr Konsumieren willst, dann haettest es schon abgehakt und wuerdest hier nicht von ,,verantwortungsvollen Umgang`` reden .
wie soll ich denn sonst davon reden? Debatten über mehrmalgien Konsum versuche ich, wie du meinen Beiträgen entnehmen könntest, abzuwenden.
Immer wieder kommen jedoch Zweifler und revidieren die Aussagen anderer, ich sei bereits wieder fahrtüchtig. Immer wieder ertönen in diesem Thread gegensätzliche Meinungen. Und genau das ist die Wurzel des Problems dieses Threads: alle vertreten Meinungen. Selten postet jemand einen Link oder kann sich fundiert äußern.
Mich verunsichert verständlicherweise dieses unklare Bild aus Halbwissen und ich verfolge den Thread um vllt. doch noch klare Antworten zu bekommen. Ich erwarte nicht, dass diese bequem sind, ich erwarte nur dass sie begründet werden. Und das Märchen vom Flashback haben wir jetzt alle gehört, begründet hat es jedoch noch niemand.
Zitat:
Original geschrieben von tomm73
In Anbetracht dessen, dass man bereits nach einmaligem Cannabis-Konsum unter einem deutlich erhöhten Flashback-Risiko leidet und diese auch Monate nach dem Konsum völlig unmotiviert auftreten können, ist es meiner Meinung nach nicht möglich, in irgend einer Form Entwarnung zu geben.
Auch wenn viele das für übertrieben halten werden: wer Cannabis konsumiert hat, sollte für mindestens 6 Monate kein Fahrzeug mehr führen. Ein Flashback während der Fahrt, und wenn es nur bei Tempo 50 ist, endet sehr leicht im Leichenschauhaus.
P.S. Um das klar zu stellen: Cannabis ist sicher nicht die alleinige Ursache aller Flashbacks. Es ist aber erwiesen, dass das Risiko dadurch stark erhöht wird.
Öhmm, dann dürften wir alle nicht Autofahren... ein(e) plötzliche/r/s Ohnmacht/Hitzschlag/alergische Reaktion/Herzinfakt/Hirnschlag/Kreislaufzusammenbruch/Hirnbluten... ist wohl deutlich wahrscheinlicher wie ein, durch Cannabiskonsum hervorgerufener, Flashback während des Autofahrens! ;)
Ich zitiere mal Wikipedia und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht hat sich im Zusammenhang von Cannabiskonsum und Fahrerlaubnis mit dem Thema Flashback auseinandergesetzt und kommt zu dem Ergebnis (BVerfG am 20. Juni 2002):
„Ein bei jedem, auch dem einmaligen oder gelegentlichen Haschischkonsumenten bestehender Eignungsmangel lässt sich auch nicht mit einem relevanten Risiko des späteren Eintritts unvorhersehbarer Echoräusche (Flashbacks) begründen, wie sie bei Konsumenten mancher "harter" Drogen verzeichnet werden können. Insofern bedarf die in der Literatur umstrittene Frage keiner Klärung, ob der Konsum von Haschisch überhaupt mit einem Flashbackrisiko verbunden ist. Denn selbst wenn dies der Fall sein sollte, so wäre das Risiko eines nicht vorhersehbaren plötzlichen Verlustes der Fahrtüchtigkeit als sehr gering einzuschätzen (vgl. etwa Krüger, Gutachten, a.a.O.; Geschwinde, a.a.O., Rd. 136; Kleiber/Kovar, a.a.O., S. 73 f. m.w.N.). Nach Mitteilung der hierzu um Stellungnahme gebetenen Bundesregierung und der Landesregierungen sowie sachkundiger Dritter sind bislang nur sehr wenige Fälle bekannt geworden, in denen Anlass zu der Annahme bestand, ein Unfall im Straßenverkehr oder eine Verkehrsgefährdung könnte möglicherweise auf den haschischkonsumbedingten Echorausch eines Verkehrsteilnehmers zurückgeführt werden; lediglich in einzelnen Fällen konnte die Möglichkeit eines Echorauschs nicht vollständig ausgeschlossen werden, der aber in keinem Fall nachweisbar war.“
An den TE:
Wann genau du wieder fahren "darfst", kann dir keiner sagen, da die Spuren in Blut/Urin/Schweiß von aktiven und passiven Wirkstoffen wohl unterschiedlich lange nachweisbar sind und die Ergebnisse von den unterschiedlichen Testmöglichkeiten, individuell sehr unterschiedlich ausfallen können...
Ich wüsste nicht dass es aussagekräftige Studien dazu gibt, in denen alle möglichen Konsumverhaltensgruppen ausgiebig getestet und Werte ermittelt wurden! Das wäre auch ein Zugeständis hin zur Tollerierung bis hin zur Legalisierung von Cannabiskonsum... Also verständlich, dass es solche Studien wohl nicht gibt und die Grenzen klar gesetzt sind...
Momentan ist die Rechtsauslegung halt etwas schwammig... Seit den ersten Zugeständnissen bei rechtskräftigen Urteilen im Falle eines Nachweises von Abbauprodukten in Richtung des Konsumenten, ist es meistens Auslegungssache... Auch die zuständige Führescheinstelle spielt wohl eine große Rolle... da diese wohl beim Nachweis von Abbauprodukten stets informiert wird...
Und ich finde im Gegensatz zu einigen Anderen, dass du sehr vernünftig handelst, in dem du dir Gedanken darüber machst, was du beachten solltest bevor du wieder am Straßenverkehr teilnimmst. Ich hoffe nicht nur aus Angst vor einer Strafe, sondern auch aus Verantwortung gegenüber deiner Mitmenschen! Versteh mich nicht falsch, nach deiner angegebenen Zeitspanne zum (Erst-)Konsum gehe ich schwer davon aus, dass du schon lange wieder klar im Kopf bist, aber du bist ja auch nicht ein paar Stunden später ins Auto gestiegen und mit den Gedanken "Bin ja wieder nüchtern" losgefahren... Ich mag auch keine Leute, die nach einer feucht-fröhlichen Feier bis spät in die Puppen, am nächsten Morgen ins Auto steigen und heimfahren! ;)
Aber ja doch... mit 19 Lenzen hat doch jeder mal erst gehandelt und dann nachgedacht! Oder? Wenigstens gibt es noch Leute die nachdenken! Ist bei dieser Jugend heute (das wollte ich schon immer mal sagen! :D) auch nicht mehr selbstverständlich! ;)
Alles was jetzt kommen kann, kann nur zu deinem persönlichen Problem werden. Also kannst nur du alleine entscheiden, wann du dich wieder reinen Gewissens hinters Steuer setzen kannst! ;)
So wie du dich hier gibst, denke ich du findest ein gesundes Maß beim Verzicht auf die Teilnahme am Straßenverkehr und es bleibt beim einmaligen, "experimentellem" Konsum! ;)
Kurze Vorbemerkung: Ich muss mich gerade durch neun Seiten in dem Fred kämpfen und bin gleich bei der ersten Antwort hängengeblieben. Gut möglich, dass ich jetzt was schreibe, was schon mal hier steht.
Und ich bin sicher niemand, der den Konsum von BTM gut findet. Aber ich versuche mal, bei den gesetzlichen Regeln zu bleiben.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Zitat:
Original geschrieben von remllab
Kann ich mit THC-Stoffwechselrestprodukten im Blut oder Urin ein Fahrzeug führen, wenn ich nicht mehr unter dem Einfluss der Droge stehe?
Nein, da du bereits mit dem Konsum der Droge bewiesen hast, dass du zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr nicht geeignet bist. Wer von vorneherein versucht, Mengen und Wirkweise abzuschätzen, hat am Steuer nichts mehr zu suchen, da dies ein reiner Selbstbetrug ist. Irgendwie finde ich die Frage schon seltsam, eine Gewissensberuhigung, weil du unter Drogeneinfluss gefahren bist, wirds hier sicher nicht geben...
Das stimmt so nicht. Guggscht Du in die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung und dort speziell unter
Zitat:
3.12 Betäubungsmittel und Arzneimittel
, findest Du:
Zitat:
Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden, wenn er Konsum und Fahren trennen kann, wenn kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen und wenn keine Störung der Persönlichkeit und kein Kontrollverlust vorliegen.
Hier ist offensichtlich die Frage nach dem Trennvermögen gestellt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Hier was zum Trennvermögen bevor hier wieder wild mit der MPU geschmissen wird bei jemand der nicht berauscht fährt und offenbar trennen kann bzw. will.
Da steht drin, daß hierzu u.U. der Nachweis mittels einer MPU gefordert werden kann.
Das ist sicher so. Aber die THC-Konzentration hält sich nicht ewig. Die Abbaustoffe sind mitunter schon länger erkennbar.
Zitat:
Original geschrieben von CatalanoMafiusu
Hallo TE und Leser,
ich selber habe bis vor einigen Jahren gekifft, und zwar hardcore, 8 Jahre lang. Täglich bis zu einem 10er Beutel.
Man darf nicht unter Drogeneinfluss und berauscht Auto fahren.
Maximal einen tag später bist du deinen Rausch los.
Mit den Mengen kenne ich mich nicht aus. Aber in einem anderen Forum gibt es einen ehemaligen Hardcore-Kiffer, der nach über 100 Stunden noch mit 2,4ng/ml aktivem THC kontrolliert wurde.
Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.12.2004 (Aktenzeichen: 1 BvR 2652/03) verhält sich derjenige nicht mehr automatisch ordnungswidrig, der nach dem vorausgegangenen Konsum von Cannabis- Produkten (Haschisch/ Marihuana) ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt.Nach diesem Urteil ist es für das Vorliegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erforderlich, dass der Betroffene zumindest 1,0 Nanogramm des Cannabis-Wirkstoffs THC (Tetrahydrocannabinol) im Blut hat. Denn erst ab dieser Menge des Cannabis-Wirkstoffs sei von einem zeitnahen Konsum von Cannabis-Produkten (Haschisch/ Marihuana) und einer daraus resultierenden (ausreichenden) Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit anzunehmen.
Zitat:
Original geschrieben von remllab
bezüglich willkürlicher Rechtsprechung in Bezug auf Drogenkonsum im Straßenverkehr. Oder eben nicht im Straßenverkehr - das ist das Bedauerliche dabei.
Da ist in aller Regel nichts willkürliches dabei. Die Urteile sind einheitlich.
Zitat:
Original geschrieben von remllab
Wie ein Gericht beim Befund von passivem THC (Stoffwechselrestprodukten) letztendlich entscheidet bleibt ungewiss.
Wenn nur passives THC - also THC COOH - in niedriger Konzentration festgestellt wird, ist Trennvermögen gegeben. Das geht nicht vor Gericht. Und die Fahrerlaubnisbehörde hat damit auch keine Handhabe, eine MPU oder auch nur ein ärztliches Gutachten anzuordnen.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.12.2004 (Aktenzeichen: 1 BvR 2652/03) verhält sich derjenige nicht mehr automatisch ordnungswidrig, der nach dem vorausgegangenen Konsum von Cannabis- Produkten (Haschisch/ Marihuana) ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt.Nach diesem Urteil ist es für das Vorliegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erforderlich, dass der Betroffene zumindest 1,0 Nanogramm des Cannabis-Wirkstoffs THC (Tetrahydrocannabinol) im Blut hat. Denn erst ab dieser Menge des Cannabis-Wirkstoffs sei von einem zeitnahen Konsum von Cannabis-Produkten (Haschisch/ Marihuana) und einer daraus resultierenden (ausreichenden) Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit anzunehmen.
Ja, so ist es. Allerdings kann dem TE ja keiner sagen, wann dieser Wert bei ihm unterschritten ist, außer er lässt sein Blut untersuchen!
Stimmt eigentlich! ;) Wäre wohl wirklich nicht der schlechteste Rat! Allerdings, könnte ein Drogenschnelltest immer noch positiv ausfallen, (oder wegen Restsoffen unterhalb der zulässigen Grenze) eine Meldung an die Führerscheinstelle gehen, die dann weitere (nicht unbedingt einschätzbare) Maßnahmen einleitet!
Wie du siehst, alles sehr schwammig...
Ernstgemeinter Ratschlag: Besorg dir einen Drogenschnelltest, der auch von den Behörden benutzt wird und teste dich selbst, wenn du auf Nummer sicher gehen willst... Eine Blutprobe untersuchen zu lassen kostet bestimmt nicht gerade wenig, würde aber noch mehr Sicherheit bringen... die Kombination von beidem ist sicherlich die beste Möglichkeit. Den genau das ist was dich im Falle einer Kontrolle erwarten könnte. Der Schnelltest ist zwar verweigerbar... aber dann sollte man damit rechnen eine Blutprobe abgeben zu müssen!
Wäre mir als Beamter ohne einen triftigen Grund auch etwas suspekt, wenn jemand den Schnelltest ablehnt! Macht ja beim "Pusten" auch keiner! "Nöööhhhh, ich puste nich, die Dinger sind mir zu ungenau!" :D
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von remllab
was interssiert hier eigentlich der Konsum von allen Antwortpostern und deren Lebensweg?
Weil das hier ein Autoforum ist und Drogen im Zusammenhang mit dem fahren eines Autos ein absolutes No Go sind.
Du hättest in einem Gesundheitsforum deine Frage stellen sollen und nicht hier wo du auf potentielle Autofahrer triffst du bekifft im Straßenverkehr gefährden könntest.
Hier geht es aber eben um die Frage, wie man Autofahren und Kiffen trennen kann. Und das geht.
Eine noch wirksamere Methode ist die Finger ganz von dem Zeug und anderen Drogen zu lassen dann braucht man auch keine Drogentestgeräte THC Werte im Blut ect befürchten.
Und das nächse mal in den Niederlanden kaufste dir nen Stückchen gelben Gouda.;)