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Velomobile im Straßenverkehr -> rechtliche Situation?!

Themenstarteram 17. Januar 2020 um 8:13

Mich würde mal interessieren wie Velomobile (diese Seifenkistenartigen Vehikel) im Straßenverkehr rechtlich eigentlich behandelt werden!? Wie Fahrräder? Wo genau müssen bzw. dürfen die eigentlich fahren?

Auf unserem Weg zur Arbeit in die Fahrradhauptstadt Münster treibt schon seit Jahren ein Velomobilfahrer, der aus dem Umland seine 20 Kilometer zur Arbeit zurücklegt sein Unwesen, weil dieser leider eine absolut rücksichtslose, egoistische und unkooperative Fahrweise an den Tag legt :(.

Heute morgen ergab sich wieder die Situation, dass sich vor einer roten Ampel wartende Autos angesammelt hatten. Bei Grünlicht zog der Velomobilfahrer frech und rücksichtslos rechts an den Fahrzeugen vorbei. Keine Ahnung wie die Übersetzung dieser Gefährte ausgelegt ist. Jedenfalls ist der vom Stand weg superschnell in Fahrt, schneller als eine loszuckelnde Autokolonne allemal.

Ebenso hier im Stadtgebiet in Münster. Mal fährt der Experte auf der Straße (45 km/h schafft er schon, von daher bei dichtem Verkehr eigentlich kein Problem). Man trifft ihn aber durchaus auch auf dem Radweg an. Geht so was überhaupt von Rechts wegen? Ich meine sowohl als auch? Darf man als Velomobilfahrer tatsächlich frei wählen wo man fährt?! Kann ich nicht glauben... vor allem nicht bei dem Tempo... :confused:.

Das gleiche gilt für die Versicherungssituation im Schadenfall. Ein Pedelec trägt doch auch ein Versicherungskennzeichen. Der besagte Velomobilfahrer fährt jedenfalls ohne Kennzeichen. Oder ist ein Kennzeichen nicht zwingend erforderlich sondern nur die Versicherungspolice? Bei seiner Harakiri-Fahrweise möchte ich im Schadenfall lieber nicht wissen wie das dann laufen wird, falls das Ding nicht versichert sein sollte... - rechts eine anfahrende PKW-Kolonne überholen ist ganz einfach grob fahrlässig und rücksichtslos. Aus meiner Sicht ist das vollkommen egoistisch und der Situation völlig unangepasst. Man sieht den auch extrem schlecht (vor allem jetzt Morgens früh bei Dunkelheit) weil das Ding ja auch ziemlich flach gebaut ist... gerade die heutigen hoch bauenden Fahrzeuge mit kleinen Heckscheiben erhöhen das Risiko so einen Spezi der sich seine Verkehrsregeln selbst macht, mal zu übersehen enorm...

Wie seht ihr das?

Beste Antwort im Thema

Das kann doch nicht sein! Dass so einer in einer billigen Seifenkiste im Verkehr schneller voran kommt als ich mit meiner Tonne Stahl! Fahrrad-Steuern! Helmpflicht! Kennzeichenpflicht! Hauptsache Radfahrer kaputtregulieren!

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Zitat:

@DPLounge schrieb am 17. Januar 2020 um 12:03:30 Uhr:

Dass man mit so einem Fahrzeug oder auch schon mit einem normalen Fahrrad spätestens ab Stadtgrenze schneller vorankommt ist doch bekannt @reox . Damit habe ich auch absolut kein Problem. In meinem Wohnort erledige ich auch praktisch alle Fahrten mit dem Fahrrad. Nur, und darauf kam es mir im Eröffnungsbeitrag an, ist mir nicht so klar wie diese Seifenkisten einzuordnen sind? Ist das nun ein Fahrrad, ein Pedelec, ein Leichtmofa oder doch nur eine Seifenkiste? Ich meine entweder Radweg oder Straße... - dass offenbar beides geht bzw. toleriert wird finde ich schon merkwürdig :confused:. Dazu kommt dann die rücksichtslose Fahrweise... Nichts dagegen wenn man mit so einem Vehikel zur Arbeit fährt aber man sollte auch aus eigenem Interesse sicherheitshalber eine zivilisierte Fahrweise an den Tag legen... - ein Velomobil scheint, schaut man sich die Fahrweise dieses Mitverkehrsteilnehmers an, aber bei manchen Fahrern wohl eine Steilvorlage für eine gewisse Anarchie bei der Teilnahme am Straßenverkehr zu sein :confused:. Kenne sonst keine Velomobilfahrer. Aber da diese sich im Straßenverkehr, vor allem in der Stadt, moralisch sicher haushoch überlegen fühlen, kann ich mir schon vorstellen, dass sie sich einiges herausnehmen was anderen Verkehrsteilnehmern (Autofahrern z. B.) sofort als unangepasste rücksichtslose Fahrweise ausgelegt würde... und das auch zu Recht.

Wie gesagt: Meine Sorge ist nur, dass man den tatsächlich mal übersieht so wie der fährt... :eek:

Ich finde es grundsätzlich gut, dass du dir Sorgen um die Gesundheit des Radfahrers machst. Viele würden sich eher darüber aufregen, dass sie als Autofahrer wegen diesem Velomobilfahrer 30 Sekunden später zur Arbeit kommen.

Bei den meisten Stellen in deinem Text könnte man "Velomobil" aber auch durch "Auto, SUV, etc." ersetzten (Beispiele - will da keinem persönlich zu nahe treten). Der spezielle Fahrer bei euch würde sich im Auto möglicherweise genauso verhalten.

Tatsächlich sind die Velomobile in der Regel als ganz normales Fahrrad zu werten. Aufgrund deren Breite können schmale Radwege da durchaus unzumutbar werden. Bei uns in Bremen gibt es auch eine ganze Menge Radwege, die gar kein Radwegschild haben. Da stehen lediglich die Schilder "Radfahrer frei".

Einfach mal so:

§ 63a Beschreibung von Fahrrädern.

(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.

(2) Als Fahrrad gilt auch ein Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird. Die Anforderungen des Satzes 1 sind auch dann erfüllt, wenn das Fahrrad über einen Hilfsantrieb im Sinne des Satzes 1 verfügt, der eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des Fahrers, ermöglicht (Anfahr- oder Schiebehilfe).

Und als Fahrräder dürfen die Geräte auch noch nebeneinander fahren:(

Ist aber sicherer als ein richtiges Fahrrad, verhakeln sich nicht mit dem Lenker.

Velomobil-milan-sl

Wo ist das Problem, so lange son Ding nicht breiter als ein normales Fahrrad ist?

Zitat:

@CH76 schrieb am 17. Januar 2020 um 11:23:55 Uhr:

Allerdings sollten sich auch diese Fahrer an Regeln halten.

Ich würde mal sagen, daß Fahrzeuge, egal welcher Art, die im Straßenverkehr teilnehmen, sich an die StVO zu halten haben.

Wobei der Autofahrer ja sogar noch Unfallverursacher ist, wenn der Radfahrer oder der Fahrer eines Velomobils bei Rot über die Ampel donnert.

Und sowas sollte aus der Welt geschafft werden

Zitat:

@Geisslein schrieb am 18. Jan. 2020 um 08:24:49 Uhr:

Wobei der Autofahrer ja sogar noch Unfallverursacher ist, wenn der Radfahrer oder der Fahrer eines Velomobils bei Rot über die Ampel donnert.

Der Autofahrer ist nicht der Unfallverursacher sondern haftet, aufgrund der erhöhten Betriebsgefahr seines KFZ, mit. Grob gesagt ein KFZ ist stärker. Verursacher wird er dadurch aber nicht.

Zitat:

@janikz2 schrieb am 18. Januar 2020 um 09:36:16 Uhr:

Zitat:

@Geisslein schrieb am 18. Jan. 2020 um 08:24:49 Uhr:

Wobei der Autofahrer ja sogar noch Unfallverursacher ist, wenn der Radfahrer oder der Fahrer eines Velomobils bei Rot über die Ampel donnert.

Der Autofahrer ist nicht der Unfallverursacher sondern haftet, aufgrund der erhöhten Betriebsgefahr seines KFZ, mit. Grob gesagt ein KFZ ist stärker. Verursacher wird er dadurch aber nicht.

Es ist ja schön, dass der Autofahrer aufgrund der erhöhten Betriebsgefahr seines Kfz mithaftet, aber wenn ich mit dem Rad unterwegs bin, weiß ich, dass im Falle des Falles die schlechteren Karten habe. Also jedenfalls was meine körperliche Gesundheit angeht.

Das gilt sogar für Situationen, an denen ich als Radfahrer rein rechtlich gesehen Vorfahrt hätte. Aber auch da stecke ich lieber mal zurück, als Gefahr zu laufen vom abbiegenden LKW oder PKW nicht gesehen zu werden.

D

Zitat:

@CH76 schrieb am 17. Januar 2020 um 12:48:54 Uhr:

Natürlich haben wir eine schlechte Infrastruktur für Radfahrer, streite ich nicht ab. Aber mir ist ganz ganz selten mal ein Radweg untergekommen, der wirklich nicht nutzbar war. Nicht selten liegt es auch am Rad. Mein Cyclocrosser und mein Straßen/Alltagshobel ist natürlich empfindlicher als mein MTB aber wie oft sehe ich Radfahrer, die trotz eines perfekten Radweges auf der Straße fahren. Und da hört selbst für mich, als Radfan, das Verständnis auf.

Wenn der Radweg nach 3 km so aussieht kann er vorher perfekt sein wie er will

Doch nicht so perfekt
Manchmal ein "Hindernis"

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 18. Januar 2020 um 10:12:35 Uhr:

Zitat:

@janikz2 schrieb am 18. Januar 2020 um 09:36:16 Uhr:

 

Der Autofahrer ist nicht der Unfallverursacher sondern haftet, aufgrund der erhöhten Betriebsgefahr seines KFZ, mit. Grob gesagt ein KFZ ist stärker. Verursacher wird er dadurch aber nicht.

Es ist ja schön, dass der Autofahrer aufgrund der erhöhten Betriebsgefahr seines Kfz mithaftet, aber wenn ich mit dem Rad unterwegs bin, weiß ich, dass im Falle des Falles die schlechteren Karten habe. Also jedenfalls was meine körperliche Gesundheit angeht.

Das gilt sogar für Situationen, an denen ich als Radfahrer rein rechtlich gesehen Vorfahrt hätte. Aber auch da stecke ich lieber mal zurück, als Gefahr zu laufen vom abbiegenden LKW oder PKW nicht gesehen zu werden.

Das will auch auch absolut nicht in Frage stellen, sehe das genauso und handele selbst danach. Wollte die Aussage nur richtig stellen.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 18. Januar 2020 um 11:09:39 Uhr:

Wenn der Radweg nach 3 km so aussieht kann er vorher perfekt sein wie er will

Wie war das... diese Dreiräder, die hintere Achse war nicht komplett angetrieben, sondern nur ein "Haupt-Antriebsrad" oder?! (ähnlich wie offenes und gesperrtes Differential). Vielleicht lohnt sichs, auf das eine "Haupt-Antriebsrad" ein Spike-Reifen über die Winterzeit aufzuziehen?!

Zitat:

@CH76 schrieb am 17. Januar 2020 um 12:32:11 Uhr:

Zitat:

@boerni666 schrieb am 17. Januar 2020 um 12:26:59 Uhr:

 

Gilt auch für normale Radfahrer. Wenn die Benutzung des ausgewiesenen Radweges eine Gefährdung für sich oder andere darstellt, kann man auf die Straße…z.b. wenn man 45km/h mit Muskelkraft erreichen kann.

Obwohl das meistens auch als Ausrede zählt, denn fast alle Radwege kann man nutzen. Zumindest zeigt das meine Erfahrung. Man kann natürlich nicht erwarten, dass man jeden Radweg mit 30 km/h befahren kann aber dann macht man eben etwas langsamer, sollte kein Problem darstellen.

Wie jetzt genau die Lage für diese Velomobile aussieht, habe ich ehrlich gesagt keine Ahnung, habe mich mit dem Thema noch nie befasst. Auch bis jetzt nur einmal so ein Teil gesehen.

Warum muss der Radfahrer langsamer fahren, der Autofahrer nicht?

Ich sags dir: das ist das kaputte Seblstverständnis über den Straßenverkehr, den wir heutzutage haben. Alles hat sich dem Auto unterzuorndnen.

Ich fahre auch öfters mal mit meinen Pedelec auf der Straße, obwohl ein Radweg vorhanden ist, den ich aber nicht nutzen muss. Denn alle paar Meter sind irgendwelche Ausfahrten und unachtsame Fußgänger, denen ich ausweichen muss. Da habe ich keinen Bock, auf der Motorhaube zu landen. Wenn man da nicht mit 7 Augen fährt, dann sind Unfälle vorprogrammiert. Und ich rede hier nicht von 30 km/h, sonder von 20 km/h, also normale Geschwindigkeit für Radfahrer.

Eigentlich sollte es normal sein, daß man den Anderen so wenig wie möglich behindert.

Ich versuche so viel wie möglich mit dem Rad zu fahren. Nicht wegen Greta sondern wegen meinem Kardiologen ....

Wenn auf einer schmalen Straße jemand hinter mir herzuckelt, halte ich auch schon mal kurz an um ihn vorbei zu lassen.

Ich erlebe es aber auch, wenn ich auf einem breiten, glatten Radweg fahre, daß auf der Bundesstrasse daneben ein Radfahrer den Verkehr behindert. Wenn man diese Supersportler dann auf den Radweg hinweist, ist ein müdes Lächenl noch das beste was zurückkommt.

am 20. April 2020 um 5:39

der genannte -Radfahrer- von albachten nach münster ü. die weseler str., täglich 6Uhr früh.

velomobile sind im rechtlichen sinne -Fahrräder-

warum fährt der großkotz nicht auf dem Radweg, hier mindestens 4,00breit?

Der Autofahrer muss beweisen, dassder Unfall nicht zu verhindern war, die so genannte Abwändbarkeitsbeweis.

Zitat:

@DPLounge schrieb am 17. Januar 2020 um 09:32:13 Uhr:

Wenn in der Ebene ca. 45 km/h erreicht werden wahrscheinlich mit Motor tippe ich mal.

Nö; täusch Dich da mal nicht.

Die wenigsten dieser Velomobile haben einen unterstützenden Motor; Fahrer oder Fahrerin schaffen 45 km/h oder mehr locker, wenn das Grundtraining dafür vorhanden ist.

Die Velomobile sind so konstruiert, daß sie fast keinen Luftwiderstand erzeugen; lediglich für stärkeren Seitenwind sind diese Fahrzeuge zuweilen anfällig.

Nimmt man die Verkleidung des Teils ab, ist es oft ein ganz normales Liegedreirad der Bauart "Spyder", mit vorne also 2 und hinten 1 Rad.

Ein klassisches Velomobil wäre bspw.

http://www.leitra.de/

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