Vandalismus mitversichern lassen!
Hallo.
Bin leider gestern Abend nach der Arbeit zu meinen Caddy zurück gekehrt und musste feststellen, dass irgendjemand (mit einen Stein, wie sich rausgestellt hat) meine Fahrertür und die Schiebetür links verkratzt hat...
Echt sch......!!!
Per Zufall waren ein paar spielende Jungs da, die das ganze beobachtet haben...
Die haben mich direkt zu der Familie gebracht, deren 4 jähriger Sohn den Schaden verursacht hat.
Nachdem die Familie allerdings keine Haftpflicht-Versicherung hat, musste ich den Schaden meiner Vollkasko melden, leider mit 300,- Selbstbeteiligung, die mir aber die Familie zahlen will.
Den vollen Schaden können Sie wohl leider nicht übernehmen, daher muss ich diesen Weg gehen...
Der Schaden wurde übrigends heute in der Werkstatt auf 1015,- Euro beziffert...
Was lernen wir daraus?
- Caddy am besten Vollkasko versichern
- Vandalismus sollte UNBEDINGT in der Vollkasko abgedeckt sein
- Bei Vandalismus ist man meist selber der dumme...
- Ein "freier Schaden" rettet mir in diesen Jahr meine Versicherungsklasse
Und:
Lasst eure Caddys nicht aus den Augen, und wenn sich ihm jemand unaufgefordert nähert, am besten gleich dazwischen springen....
Schönes Wochenende!
clubcaddy
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Stimmt leider nicht pauschal. Wenn sich der "Bengel" in einem unbeaufsichtigten Moment mal vor die Tür macht um dein Auto zu verschönern muß das nicht zwangsläufig eine Verletzung der Aufsichtspflicht sein. Niemand kann erwarten das der Nachwuchs 7Tage/24h beobachtet wird.
Wenn allerdings wie im o.g. Fall eh keine Privathaftpflicht existiert ist das allerdings zweitrangig.
Hatte mal so einen ähnlichen Fall, ist zwar ein paar Jahre her, aber mitlerweile urteilen die Gerichte ja noch Familienfreundlicher...MfG
genauso ist es. Also im Klartext, wenn man den Eltern keine Verletzung der Aufsichtspflicht machweisen kann, und da sind die Grenzen wirklich weit gesteckt, gilt die Schuldunfähigkeit der Kinder, es haftet niemand. Es ist sogar so, dass man Kinder unter 7 Jahren gar nicht mitversichern braucht, es sei denn man hat spezielle Klauseln, da die Versicherung sich auf Schuldunfähigkeit rausredet. Das ist für die Eltern meist kein Problem, wenn sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, da dann derjenige mit dem Schaden einfach Pech hat. Kritisch wird es, wenn es im Bekanntenkreis passiert, da die dann auch auf dem Schaden sitzen bleiben. Hatte wegen Nachwuchs gerade das Thema. Und passend dazu der Artikel von heute im Anhang
15 Antworten
Das die Kidis bis 7 Jahren fast alles dürfen,- ohne mit dem Gesetz
in Konflikt zu geraten, ist zwar richtig,-
aber der bessere und auch der erfolgversprechende Weg.
ist eher der, wenn man mit den Eltern spricht,
(nicht den Ärger raus lassen, ist ja für die Eltern auch blöd gelaufen)
und es trotzdem über die Privathaftpflicht laufen lässt.
Kommt auch auf die Formulierung des Hergangs und die Kulanz der Versicherung an.
Mein Schwager ist Verkehrsrechtsanwalt und hatte schon
öfters mit solchen Fällen zu tun gehabt
Polizei und Anzeige nützen da wenig.bei Kleinkindern.