V70 + Xenon?
Hi,
mal ne Frage an die V70-Fahrer hier mit Xenon. Haben die Scheinwerfer eine Linse oder einen normalen Reflektor wie bei den Halogenlampen?
Danke!
70 Antworten
Sorry,
KO wird dann ab Seite 15 (!) aktuell:
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
Grüsse
Volvo 174
Zitat:
Original geschrieben von tnt1000
...und da ich ein Gutachten besitze, das vom TÜV erstellt ist und ausdrücklich darauf hinweist das eine dynamische LWR sowie Scheinwerferrein. NICHT zwingend erforderlich sind.
Gruß
@tnt1000:
Lass doch mal sehen. In einem Deiner anderen Threads hatte ich ja auch schon mal den Vorschlag gemacht, das Gutachten zu scannen und anzuhängen.
Ich glaube es Dir einfach nicht. Und so ganz scheint die Welt mit dem gutachten ja auch nicht in Ordnung zu sein. Sonst hätten wir es schon einmal zu Gesicht bekommen, oder?
Gruß!
Christian
Bei einem Auto (Rover 827 Coupe) war keine Leuchtweitenregulierung vorhanden. Hatte aber normale H4 Lampen drin. Da kann mein eine Ausnahmegenehmigung bekommen.
Villeicht verwechselt er da was??
Grüsse
Volvo 174
Nachträgliche Umrüstung auf Xenon-Licht
Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.
Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig. Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die festgelegte Lichtquellen-Art gehört, führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer. Damit erlischt auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:
einer automatischen Leuchtweitenregelung
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.
Wir wollen, dass Sie sicher fahren.
Ihr TÜV NORD STRASSENVERKEHR
Ähnliche Themen
Es schwirrte bei uns in der VW-Szene mal ne Zeit lang ein Gutachten rum daß es erlaubte Xenon ohne Reinigungsanlage zu fahren. Soweit ich jetzt weiß, kommt man damit aber nirgendwo mehr durch. Keine Ahnung wer sich das damals ausgedacht hat. O.k. die automatische Leuchtweitenregulierung bringt m.E. nur was, wenn das Fahrzeug beladen ist, ansonsten reagiert sie viel zu langsam und man wird bei Bodenwellen von entgegenkommenden Xenonfahrern trotzdem geblendet. Eine Scheinwerferreinigungsanlage ist aber ein absolutes Muß. Bin mal mit einem unserer Firmenwagen gefahren. Während der Fahrt ist mir das Scheibenwasser ausgegangen. Ein leichter Salzfilm auf den Scheinwerfern reicht aus und Du siehst so gut wie gar nichts mehr...
Zitat:
Original geschrieben von bluediamond
...Eine Scheinwerferreinigungsanlage ist aber ein absolutes Muß. Bin mal mit einem unserer Firmenwagen gefahren. Während der Fahrt ist mir das Scheibenwasser ausgegangen. Ein leichter Salzfilm auf den Scheinwerfern reicht aus und Du siehst so gut wie gar nichts mehr...
Es geht aber vor allem auch darum, dass eine verschmutzte Streuscheibe ihrem Namen mehr als gerecht wird. Xenons blenden wie Teufel, wenn sie nichr sauber sind.
Viele Grüße
Christian
Zitat:
Original geschrieben von bluediamond
O.k. die automatische Leuchtweitenregulierung bringt m.E. nur was, wenn das Fahrzeug beladen ist, ansonsten reagiert sie viel zu langsam und man wird bei Bodenwellen von entgegenkommenden Xenonfahrern trotzdem geblendet.
.. Hm . also Audi ist auf eine sog. dynamische LW-Regulierung umgestiegen - die Stellservos arbeiten rucki-zuckiund gleichen auch Bodenwellen z.T. aus ......
Haben Eure Elche z.B. bei den XCs so was auch ???
eMkay, immer dynamisch .....
Also meine sindlaut Sandra auch unter nicht blendend einzustuffen.
Auch bei Bodenwellen blenden Sie weitaus weniger als herkömliche Scheinwerfer,da sie wirklich schnell runterregeln!
Gruß Martin
Genau dafür ist die dynamische Leuchtweitenregulierung auch gemacht. Und das schaffen die heutigen Systeme auch. Mittlerweile sind die so schnell und so exakt, dass man sie sogar schon fast bei Mopeds einsetzen könnte. Nur, dass man dann noch eine Achse mehr hat, die ausgeregelt werden muss...
Gruß!
Christian
Bei dem Mazda hatte ich auch Xenon drin.
Hier wurde beim Starten die Höhe eingeregelt und das war es!!
Sind bei laufendem Motor und Licht eingeschaltet noch Personen hinten zugestiegen konnte man den Himmel nach UFOs absuchen. War bescheuerte Konstruktion.
Zudem waren die Dinger immer kaputt.
Grüsse
Volvo 174
moin,
meines Wissens nach mussten alle Fahrzeuge, die vor 2000 Xenon hatten mit LWR und SRA nachgerüstet werden und aus diesem Grund ist das Gutachten (wa sman übrigens immernoch bei eBay bekommen kann) auch nichtig.
mfg.
Zitat:
Original geschrieben von der-nordmann
@tnt1000:
Lass doch mal sehen. In einem Deiner anderen Threads hatte ich ja auch schon mal den Vorschlag gemacht, das Gutachten zu scannen und anzuhängen.
Ich glaube es Dir einfach nicht. Und so ganz scheint die Welt mit dem gutachten ja auch nicht in Ordnung zu sein. Sonst hätten wir es schon einmal zu Gesicht bekommen, oder?
Gruß!
Christian
Mann mann mann, muss ich mich jetzt für sonen Pipifax auch noch rechtfertigen, weil hier diverse Leute ein Problem damit haben? Ich werde einen Teufel tuhen und das Ding jetzt aus dem Auto holen und hier einzuscannen, wenn du clever genug bist suchst du das mal bei google, da habe ich es ursprünglich auch her!
P.S: an alle Ungläubigen: dieses Gutachten wurde bereits 2x von Polizisten bei einer Kontrolle anstandslos akzeptiert, warum soll ich mir jetzt den Streß machen und damit zum TÜV fahren?! Naja ist mir auch alles egal hier und ich werde mich da nicht mehr zu rechtfertigen, alles Kindergeburstag!
Komm dan wenigstens ein Corsafoto mit Xenonlicht😉
Gruß Martin(der glaubt das Du bisher Glück gehabt hast...
Zitat:
Original geschrieben von tnt1000
dann muss ich ja auch raus 😁
wenns dunkel ist, ok?
Falls deine Beleuchtung geht...😉
Gruß Martin