V70 Konfiguration

Volvo S60 1 (R)

So,
ich hatte es ja im Fred „Kindersitze“ schon angekündigt, daß ich mal die Dominanz der Dickelchfahrer brechen will und mal meine Konfig für einen neuen V70 poste.
Here we go:

- V70 Momentum
- D5 185PS (erst mal 🙂 )
- 6-Gang Schaltgetriebe (ENDLICH!!!)
- AWD (für unsere nicht vorhandene Straße + selbigen Winterdienst, für bessere Traktion…)
- Schwarz außen (uni 🙂 )
- Vestborg Teilleder mit Sportsitzen vorne Anthrazit
- Kindersitze (2), hinten integriert (ist noch fraglich)
- Seitenfenster in den Türen aus Verbundglas
- Technikpaket: Xenon+PDC
- Airbag, Beifahrerseite abschaltbar (ENDLICH!)
- Befestigungssystem für Tragetaschen im Gepäckraum
- Dachreling
- externer Verstärker 4x50 Watt (für HU-650)
- Entfall Motorbezeichnung (für das Understatement, besonders nach späterem Chippen)
- Fahrer- und Beifahrersitz beheizbar (falls die noch frei zu schaltende Standheizung mal vergessen wurde)
- ISOFIX-Aufnahmen für die äusseren Rücksitze
- AHK abnehmbar (mal sehen, ob von Volvo)

Was ich nicht brauche:
- Navi
- Dolby-Super-Duper
- Leder
- GT
- 17“

Was ich gerne hätte:
- BLIS
- keine Dekoreinlagen
- Wendekreis vom A6
- Eine legal einfach frei zu schaltende SH
- Eine andere LRA

Die übliche Frage:
Hab ich was vergessen?

Bis dann - manatee

35 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von febrika3


@Olli the driver: Nach dem Facelift ist der Ascher nicht mehr fest installiert, Du kannst ihn herausnehmen und hast dann einen zweiten Becherhalter.

Suuuper, das absolute Killerkriterium. Ich kauf mir sofort ein neues Auto 😁😉

Gruß, Olli

Zitat:

Original geschrieben von febrika3


Schlußfrage an manatee: Wiese kann eine Ansparabschreibung nicht auch auf ein europäisches Produkt angewandt werden?

Hi,

soweit ich meinen Steuerberater verstanden habe, muß es sich um ein für den deutschen Markt produziertes und in D gekauftes Fahrzeug handeln um per Definition (und selbige habe ich nicht schwarz auf weiß) als "Förderfähiges Wirtschaftsgut" und damit mit einer Ansparrücklage erworbenes Auto zu gelten.

Aber es gibt ja ein paar Leute vom Fach hier im Forum, die wissen es vielleicht genauer oder sogar besser.

Aber bei meinem Preis denke ich auch nicht über EU Fahrzeuge nach....

bye - manatee

Zitat:

Original geschrieben von Olli the Driver


...Ich kauf mir sofort ein neues Auto 😁😉

Gruß, Olli

Dann aber schnell! Ab 1.12 wird's teurer - und ab 1.1.2007 noch einmal um 3%😉

Zitat:

Original geschrieben von manatee


...Aber es gibt ja ein paar Leute vom Fach hier im Forum, die wissen es vielleicht genauer oder sogar besser...

Da bin ich gespannt, ob das einer erklären kann?

Gruß Karsten, dachte immer, dass wir in Europa leben - ohne Grenzen🙂

Ansparrücklage - Leute vom Fach...

"Hi,
soweit ich meinen Steuerberater verstanden habe, muß es sich um ein für den deutschen Markt produziertes und in D gekauftes Fahrzeug handeln um per Definition (und selbige habe ich nicht schwarz auf weiß) als "Förderfähiges Wirtschaftsgut" und damit mit einer Ansparrücklage erworbenes Auto zu gelten."

Hallo manatee,

das ist mir neu:

DIE INANSPRUCHNAHME EINER ANSPARRÜCKLAGE IST IN § 7 EINKOMMENSTEUERGESETZ GEREGELT:

Vorausetzungen sind unter anderem:

- es muss sich um ein neues bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handeln

- das Betriebsvermögen (zu Buchwerten) darf bei bilanzierenden Gewerbetreibenden oder Selbstängigen nicht mehr als 204.517 Euro betragen; diese Grenze gilt nicht für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Zu-, Abflussprinzip) ermitteln

- das Wirtschaftsgut muss mindestens ein Jahr im (inländischen) Betrieb verbleiben und (nahezu) ausschliesslich betrieblich genutzt werden

Die Rücklage beträgt max. 40% der vorausichtlichen Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter, maximal 154.000 Euro je Betrieb des Steuerpflichtigen.

Wird das Wirtschaftgut nicht innerhalb von 2 Jahren tatsächlich angeschafft, ist die Ansparrücklage gewinnerhöhend aufzulösen (Gestaltungsmöglichkeit!) und die hierauf entfallende Einkommensteuer wird mit einem Strafzuschlag von 6% pro Jahr bedacht.

Nach dem eindeutigen Gesetzestext ist nicht erforderlich, dass es sich bei dem anzuschaffenden Wirtschaftsgut um ein deutsches Wiortschaftsgut (oder aus einer deutschen Produktion) handeln muss.

Gruss

rastb (Wofür steht das ?)

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Re: Ansparrücklage - Leute vom Fach...

Zitat:

Original geschrieben von rastb


"Gruss

rastb (Wofür steht das ?)

Hm,

Rechthaberischer, angebender Steuerbetrüger?

hihi 😁

Vermutlich hast Du Recht und ich habe in meinem Wahn die 1% Regel des Eigenverbrauches (1% vom deutschen Listenpreis) mit verwurstelt....?

Trotzdem lohnt sich EU IMHO nicht, die Preise der 🙂 sind genauso gut, man muß nur mit ihnen reden....

thnx - und nix für ungut - manatee

rastb (Wofür steht das ?)

Hm,
Rechthaberischer, angebender Steuerbetrüger?
hihi

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Hi,

geht in die richtige Richtung - rechtsanwalt u. steuerberater

Gruss

rastb

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