V-Max Abrieglung TSI/TDI
Hi Zusammen,
das Thema beschäftigt mich doch. Bei meinem TSI kratzt die Nadel auf der BAB an der 200, geht aber nicht drauf. Deutliche Abrieglung spürbar. Nun hab ich schon alles abgesucht, nach ner Aufhebung der Sperre OHNE Tuning. Einfach, weil ich es haben will.
Hat jemand da schon eine Quelle aufgetan? Ich hatte mal einen der renomierten Tuner angeschrieben, der sagte, er macht es für ca. 800€, das ist der Preis, den das ganze Tuning kosten würde. -.-
Das ist ja nu auch nicht sinn der Sache...
Vielleicht gibt es ja versierte Chiptuner, die das ganze individuell zu nem bezahlbaren Preis aufheben...
Bin auf eure Antworten gespannt.
Beste Antwort im Thema
der Themenstarter stellt eine ganz normale Frage und wird hier in der Luft zerrissen mit unbrauchbaren sinnfreien Müll !
Es geht hier nicht um Spritsparen, oder Ciptuning JA oder Nein, oder größeres Auto wenn man schneller fahren will, sondern um die künstl. Abriegelung beim TSI und TDI !
Also kann man doch eine vernünftige Antwort erwarten, wenn jemand hier eine hat, oder ?????
Es gibt hier bestimt viele (mich eingeschlossen), denen das Thema auch interessiert!
Also an alle die hier keinen Sinn drin sehen, haltet euch doch einfach von dem Thema fern 😉
Gruß Ingo
211 Antworten
Naja, kann ja jeder selbst entscheiden, aber bei Unfällen wird sowas definitiv nicht von Versicherungen nachgeprüft.
So was würde nur im Falle gemacht, wenn der Verdacht einer deutlichen illegalen Leistungssteigerung besteht.
D.h. wenn Unfallgutachter eine Geschwindigkeit von z.B. 220km/h ermitteln würde und dein Auto nur 190km/h eingetragen hat.
Naja, wenn die Dir nachweisen können, dass Du ein Auto ohne Betriebserlaubnis gefahren bist, dann hast Du echt ein Problem...
Zitat:
Original geschrieben von ed-o-mat
Naja, wenn die Dir nachweisen können, dass Du ein Auto ohne Betriebserlaubnis gefahren bist, dann hast Du echt ein Problem...
Japp, wohl war ...
aber ganz so einfach ist das nicht wie hier häufig gesagt wird, denn der Verstoß muss unter anderem auch im Zusammenhang mit dem Unfallhergang stehen.
Einfachstes Beispiel illegales Xenon, passiert ein Unfall weil jemand dadurch geblendet wurde, haste Pech gehabt, fährt dir aber einer hinten drauf, kann dein illegales Xenon nichts dafür.
In so einem Fall wäre auf jeden Fall ne gute Rechtsschutzversicherung vorteilhaft.
Ich von meiner Seite würde das im Polofalle nicht melden, aber wie schon gesagt, muss jeder selbst wissen wie sein Gewissen bei so einer Sache denkt.
Aber richtig, wer sowas macht, müsste im Grunde das der Versicherung melden,
ABER nicht nur das! Normalerweise müsste dann auch eine teure TÜV abnahme gemacht werden, welche das ganze bestätigt um wieder die Betriebserlaubnis zu bekommen.
Denn die Versicherung sagt nämlich ziemlich sicher "Wir nehmen die V-Max aufhebung gerne mit im Vertrag auf, aber ein Auto ohne Betriebserlaubnis leider nicht"
Mal gespannt wem von euch diese paar km/h das ganze Wert ist ... mir nicht
Zitat:
Original geschrieben von VAGCruiser
...aber ganz so einfach ist das nicht wie hier häufig gesagt wird, denn der Verstoß muss unter anderem auch im Zusammenhang mit dem Unfallhergang stehen.
Das denken viele, ist aber leider falsch.
Um wegen Führen eines Fahrzeuges ohne gültige Betriebserlaubnis belangt werden zu können, muß man noch nicht mal einen Unfall bauen.
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Hab gerade im Netz was rumgesucht und da hat mal einer bei seiner Versicherung angefragt. Antwort:
"...bei Verlust der - ABE- reguliert die Versicherung den Haftpflichtschaden direkt mit dem Geschädigten. Den Schadenverursacher, also ihren Versicherungsnehmer, nimmt sie in den Regress bis max. EUR 5000,--, d.h. verursache ich mit einem Fahrzeug ohne -ABE- einen Schaden von EUR 6500,--, zahlt die Versicherung EUR 1.500,--, der Versicherungsnehmer EUR 5000,-- ( diese Summe ist pfändbar)
im Falle der Kaskoversicherung zahlt die Versicherung gar nichts..."
Hi zusammen,
hat noch irgendwer was zur Frage rausgefunden, ob jemand die Abrieglung aufheben kann? Händler (zumindest meine) machens nicht...
Logisch. Das Risiko, mit einem Bein im Knast zu stehen, geht niemand für eine Handvoll Euros ein....
Wenn mich meine Erinnerungsvermögen nicht täuscht, wird der Polo mit dem Motor, in zwei Versionen ausgeliefert. Einer mit und einer ohne Sperre. Der Unterschied liegt darin, daß die "deutsche" Version, mit Sperre, wegen den Reifen und der Abgasbesteuerung gesperrt wurde.
MfG aus Bremen
Zitat:
Original geschrieben von Spatenpauli
Wenn mich meine Erinnerungsvermögen nicht täuscht, wird der Polo mit dem Motor, in zwei Versionen ausgeliefert. Einer mit und einer ohne Sperre. Der Unterschied liegt darin, daß die "deutsche" Version, mit Sperre, wegen den Reifen und der Abgasbesteuerung gesperrt wurde.
MfG aus Bremen
Glaube ich nicht, die italienische Version ist schon bei 170 abgeregelt und der US-Polo schafft auch nur 118mp/h ( =190km/h)
@TE:
warum überaupt schneller als 190? die beschleunigung wird dadurch auch nicht besser... aber genug gepredigt.
mit meinem tigra kann man die vmax von 203 auch nur seltenst fahren... bei 200 pfeift der motor aus allen löchern, ist am grenzbereich und es ist kein easy cruising, so wie man es in einem a4 bei 220 erlebt...
Zitat:
Original geschrieben von X-304
@TE:
warum überaupt schneller als 190? die beschleunigung wird dadurch auch nicht besser... aber genug gepredigt.mit meinem tigra kann man die vmax von 203 auch nur seltenst fahren... bei 200 pfeift der motor aus allen löchern, ist am grenzbereich und es ist kein easy cruising, so wie man es in einem a4 bei 220 erlebt...
Das Lustige beim Polo ist allerdings, dass dieser bei 190 überhaupt nicht aus allen Löchern pfeift. Es liegen gerade mal um die 3200U/Min (im 6. Gang) oder ~ 4200 U/Min. (5. Gang) an!
Lag mit meinem Erinnerugsvermögen doch "richtig". 🙂 Schaut mal folgenden Link und Beitrag an.
http://www.motor-talk.de/.../abt-motortuning-t2638652.html?...
Zitat:
Original geschrieben von max-f12
Habe mir das gerade mal angesehen.
Worin unterscheiden sich die beiden Versionen? Die Vmax is unterschiedlich. Das is mir unklar.
Habe ABT-Sportline angeschrieben zum Thema Chiptuning für den 1.2 TSI und den beiden Varianten jedoch mit den unterschiedlichen Vmax (190 bzw. 210 km/h).
Hier die Antwort dazu:
___
"Die Gründe für die zwei verschiedene Angebote sind ausschliesslich die Reifen. Die Polo`s werden vom Werk aus nicht automatisch mit den benötigten Reifen mit der (mindestens) Geschwindigkeitsindex H ausgeliefert. Da wir aber nicht beabsichtigen, das die Polo Kunden mit der Durchführung der Leistungssteigerung die Reifen auch austauschen müssen, haben wir die zwei verschiedene Datenstände ins Programm aufgenommen.
Falls Sie noch Fragen haben sollten, stehe ich Ihnen gerne unter der Tel.Nr.: 0831-5714079 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Kirner
Abt Sportsline GmbH
Kundencenter
Daimlerstr. 2
MfG aus Bremen
Zitat:
Original geschrieben von ed-o-mat
Hab gerade im Netz was rumgesucht und da hat mal einer bei seiner Versicherung angefragt. Antwort:"...bei Verlust der - ABE- reguliert die Versicherung den Haftpflichtschaden direkt mit dem Geschädigten. Den Schadenverursacher, also ihren Versicherungsnehmer, nimmt sie in den Regress bis max. EUR 5000,--, d.h. verursache ich mit einem Fahrzeug ohne -ABE- einen Schaden von EUR 6500,--, zahlt die Versicherung EUR 1.500,--, der Versicherungsnehmer EUR 5000,-- ( diese Summe ist pfändbar)
im Falle der Kaskoversicherung zahlt die Versicherung gar nichts..."
Wobei das sicher wieder auf die Versicherung ankommt und so nicht verallgemeinern lässt!
Schade dass ich den Link damals nicht gespeichert habe, aber irgendwo in nem Forum gab es sogar schonmal ne Gerichtsverhandlung wegen eines Unfall eines Fahrzeuges ohne BE, dort ging es um Unzulässige Felgendimensionen.
Die Versicherung wollte auch in hohen Regress gehen, eben wegen Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis.
Aber die Regresshöhe wurde bei weitem nicht stattgegeben, wegen fehlenden Zusammenhang Unfallhergang<--> Grund für erloschener BE
Daher sagte ich auch, hier wäre dann eine gute Rechtsschutz nötig, falls der Fall eintreten sollte.
Das war es von meiner Seite dazu, was im Fall der Fälle passieren kann,
nämlich von gar nichts, weil es keiner merkt bis im schlimmsten Fall hohe Geldstrafe, falls man doch den 6er im Lotto erwischt, sollte nun jeder selbst wissen ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann.
Nun (zumindest von meiner Seite) Zürück zum Thema Machbarkeit und evtl. Gründe dafür.
Okay okay DeepBlack... darauf mal ein anderer Gedankengang...
Kann es sein, VW will gar nicht, dass der Motor im hohen Drehzahlbereich betrieben wird???
Stichworte: Haltbarkeit, neuer Motor, Feldtest
Vielleicht gibt es dann nach genug Erfahrngszeit irgendwann mal einen 1.2TSi mit angehobener Vmax... als Sportversion oder so... wer weiß... irgendwas neues muss ja zwischendurch mal durch das Marketing gejagt werden...
Zitat:
Original geschrieben von X-304
Okay okay DeepBlack... darauf mal ein anderer Gedankengang...Kann es sein, VW will gar nicht, dass der Motor im hohen Drehzahlbereich betrieben wird???
Stichworte: Haltbarkeit, neuer Motor, Feldtest
Glaube ich nicht, brauchst ja nur runterschalten und schon kannste Dauerdrehzahlbegrenzer fahren.
Aber egal ob neuer TSI oder alter Sauger, sollte jeder wissen dass Dauerbleifussfahren nicht gerade Lebensdauerverlängernd ist, egal ob das Auto 195km/h fährt oder bereits bei 190km/h abregelt. 😉