US-Rücklichter
Hallo.
Ich hab in meinem 3C die US-Rücklichter drinnen.....
Ich möchte gerne das der Blinker (Kreis-außen) komplett mit dem Bremslicht (mitte) blinkt...
Ist das irgendwie möglich?
39 Antworten
Hallo zusammen,
wie ist das aber mit den Blinkern bei den US Leuchten...
blinken die dann in rot? - Oder werden die "Blink LEDs" nicht getauscht?
Habt ihr alle eure Rücklichter "nur" wegen der SML getauscht, oder gibt es noch einen Grund für den Tausch?
Gruß
Micha
Hi,
die US-Rueckleuchten blinken in ROT.
Sowohl die SML's als auch die Blinker haben
ihren Reiz.
Euer SunShine
Zitat:
Original geschrieben von gdfgsd
Hallo zusammen,wie ist das aber mit den Blinkern bei den US Leuchten...
blinken die dann in rot? - Oder werden die "Blink LEDs" nicht getauscht?
Habt ihr alle eure Rücklichter "nur" wegen der SML getauscht, oder gibt es noch einen Grund für den Tausch?Gruß
Micha
Schau mal in dem letzten Bild von mir was ich hochgeladen habe. Links, hab ich mal den Blinker eingeschalten....
Ok;
jetzt müsst ihr mich dann doch mal aufklären 🙂
Die blinken also nicht in gelb sondern in rot. Das ist soweit kein Problem in bezug auf Tüv, Polizei usw?
Eigentlich dürfen die Blinker in Deutschland nur in gelb leuchten, oder?
Gruß
Micha
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Richtig, die leuchten Rot!
Also bis jetzt hat mich keine Polizei angehalten und die waren/standen schon mehrmals hinter mir an der Kreuzung.
Es ist auch ein E-Prüfzeichen vorhanden und soll somit auch Eintragungsfrei sein.
Hallo!
Habe auch US Leuchten bei mir eingebaut. Blinken natürlich auch Rot.
Folgendes Problem habe ich jetzt.
Polizei hat mich gestern angehalten und gesagt das es nicht zulässig ist mit Roten Blinkern. Ich daruf gesagt das es ein Us Model ist, weil ich auch vorne die Blinker als Begrenzungsleuchten habe, wie halt auch in denn USA wo es genauso ist.
Die Polizei meinte das es im Fahrzeugschein eingetragen sein muß das die
Rückleuchten Roten Blinken bzw. Us Rückleuchten sind.
Darauf sagte ich der Polizei das ein E Prüfzeichen auf den Leuchten ist.
Er meinte daruf trotzdem das es eingetragen werden muß.
Nun habe ich eine Mängelkarte ausgestellt bekommem von der Polizei und muß die innerhalb von einer Woch bei einen Tüv abstempeln lassen und mein Auto vorführen.
Ich war heute bei der Dekra und habe mich über die Rückleuchten beraten lassen.
Der Dekra Mensch meinte das er die nicht eintragen darf da die Rot blinken.
Ich bin dann Frustriert wieder losgefahren. :-(
Hat jemand einen Tip? Wie ich die Rückleuchten eingetragen bekomme?
Bitte um Rat!!!
Das „E-Prüfzeichen“ ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Es soll besagen, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile von einem ausländischen Staat Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden, die von den deutschen bzw. europäischen Behörden anerkannt werden.Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE). Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE.Zitat:
Original geschrieben von d.k.1980
Hallo!
Habe auch US Leuchten bei mir eingebaut. Blinken natürlich auch Rot.
Folgendes Problem habe ich jetzt.
Polizei hat mich gestern angehalten und gesagt das es nicht zulässig ist mit Roten Blinkern. Ich daruf gesagt das es ein Us Model ist, weil ich auch vorne die Blinker als Begrenzungsleuchten habe, wie halt auch in denn USA wo es genauso ist.
Die Polizei meinte das es im Fahrzeugschein eingetragen sein muß das die
Rückleuchten Roten Blinken bzw. Us Rückleuchten sind.
Darauf sagte ich der Polizei das ein E Prüfzeichen auf den Leuchten ist.
Er meinte daruf trotzdem das es eingetragen werden muß.
Nun habe ich eine Mängelkarte ausgestellt bekommem von der Polizei und muß die innerhalb von einer Woch bei einen Tüv abstempeln lassen und mein Auto vorführen.
Ich war heute bei der Dekra und habe mich über die Rückleuchten beraten lassen.
Der Dekra Mensch meinte das er die nicht eintragen darf da die Rot blinken.
Ich bin dann Frustriert wieder losgefahren. :-(
Hat jemand einen Tip? Wie ich die Rückleuchten eingetragen bekomme?
Bitte um Rat!!!
Na und, wenn ich meine Rückleuchten schwarz lasiere ist auch noch das E-Prüfzeichen zu sehen
und fahren darf ich damit trotzdem nicht.
Blinker müssen in Deutschland nunmal gelb blinken und nicht rot.
Zitat:
Original geschrieben von stOrm211
Na und, wenn ich meine Rückleuchten schwarz lasiere ist auch noch das E-Prüfzeichen zu sehen
und fahren darf ich damit trotzdem nicht.
Blinker müssen in Deutschland nunmal gelb blinken und nicht rot.
Hat doch damit nix zutun! Sind sie so Hergestellt worden? Also NEIN..... Du hast somit einen Eingriff gemacht....
Zitat:
Original geschrieben von d.k.1980
Wie ich die Rückleuchten eingetragen bekomme?
garnicht!
also zurückrüsten!
Ich mein ja nur das das E-Prüfzeichen nicht gleich heißt das Du es fahren darfst.
Ich habe mir z.B. für meinen Jeep weiße Frontblinker gekauft MIT E-Prüfzeichen,
die darf ich aber nur fahren, wenn ich orangene Birnen einbaue, damit die Blinker wieder orange blinken.
Aber wenn Du Dir so sicher bist, fahr doch einfach mal zum TÜV der wird es Dir nicht eintargen
und wenn Du einen Unfall hast bist Du mit dran, weil Deine Betriebserlaubnis so erloschen ist.
Zitat:
Original geschrieben von stOrm211
Ich mein ja nur das das E-Prüfzeichen nicht gleich heißt das Du es fahren darfst.
Ich habe mir z.B. für meinen Jeep weiße Frontblinker gekauft MIT E-Prüfzeichen,
die darf ich aber nur fahren, wenn ich orangene Birnen einbaue, damit die Blinker wieder orange blinken.Aber wenn Du Dir so sicher bist, fahr doch einfach mal zum TÜV der wird es Dir nicht eintargen
und wenn Du einen Unfall hast bist Du mit dran, weil Deine Betriebserlaubnis so erloschen ist.
Ich sage immer wieder, Beziehung zählt, da bekommt man halt alles eingetragen..... ;-) Und somit bin ich aus dieser Sache heraus... ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Der Holger...
Ich sage immer wieder, Beziehung zählt, da bekommt man halt alles eingetragen..... ;-) Und somit bin ich aus dieser Sache heraus... ;-)
und noch einer, der nicht darüber infomiert ist, dass das argument "ich kenn nen prüfer beim tüv" NICHT mehr zieht!
die polizei (bzw. deren gutachter) kann dir deine gefälligkeitseintragung schneller wieder austragen als dir lieb ist....! die kosten dafür, trägst im übrigen DU und nicht dein "bekannter" prüfer... 🙄
Genau so ist es, das interessiert die Polizei nicht was da eingetragen ist.
Habe leider selbst schon diese Erfahrung gemacht, bei uns in der Gegend gab es auch mal einen TÜV-Prüfer,
der etwas zu viel eingetragen hat und er unterschreibt ja auch für die Eintragungen,
jetzt sitzt er in Knast, weil er damit einen schönen Nebenverdienst gemacht hat.
Zitat:
Original geschrieben von stOrm211
jetzt sitzt er in Knast, weil er damit einen schönen Nebenverdienst gemacht hat.
du solltest dazuschreiben, dass er im knast sitzt, weil er dafür geld unter der ladentheke kassiert hat....! nur die gefälligkeitseintragungen alleine reichen dazu nicht aus!