US Blinker....????
Guten morgen ihr da draussen 😉
Ich habe mir vor ca drei Wochen nen Satz Blinkerleisten für meinen Golf III gekauft. In denn Blinkern sind gelbe bzw orangene Blinkerbirnen als Standlich verbaut (US-Blinker)....
http://www.ebay.de/.../200689505845?...
Nun hat mich die Rennleitung die Tage in die Box gerufen, und hat gemeint das die nicht erlaubt sein!!!!
🙁🙁🙁🙁
Dazu haben sie gemeint, dass man bloß 2 Abblendlichter, 4 NSW, 2 Standlichter, usw haben darf.
Ist ja alles gut und recht, nur ich habe bloß 2 Standlichter, da ich die weißen in den Scheinwerfern abgeklemmt habe und dadrauf die orangenen angeklemmt habe.
Jetzt weiß ich ja auch nicht was ich machen soll.
Abklemmen???? (wenn die gleiche Rennleitung mich wieder erwischt kostet es mich 80 Euro)
oder
darf man sie fahren????
😕😕😕
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
....und mit Standlicht alleine darf nicht gefahren werden.
Ein weitverbreiteter Irrglaube, solange die Sichtverhältnisse es sonst nicht erfordern die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, darf mit Begrenzungslicht (Standlicht) allein auch gefahren werden.
35 Antworten
Hat auch niemand behauptet 😛
Wo ist das Problem, §17 StVO erlaubt es doch, sofern das Standlicht nach vorne weisses und nach hinten rotes Licht abstrahlt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
An der Unzulässigkeit der US-Blinker im Geltungsbereich der StVZO ändert das aber alles nichts.
Nein daran ändert sich nichts, behauptet ja auch niemand.
Begrenzungslicht darf nicht gelb oder orange sein, sondern weiß.
Und das Gehäuse muss entsprechen für Begrenzungslicht ein Zulassungszeichen haben (In diesen Fall ein "A"😉.
Entsprechend dem zugelassenen Gehäuse darf dann auch ein zugelassenes Leuchtmittel betrieben werden 😉
Es dürfen zwei max. vier (jedoch davon zwei in Scheinwerfern) als Begrenzungsleuchten vorhanden sein.
zu geil...hier posten wieder leute die vielleicht bei weizen waldi im paulaner garten punkten können...🙄
1) warum zum tüv? das ding hat ein kennzeichen und somit kannst dir das ding auch an einen range rover tüddeln. funzeln mit e kannste machen was du lustig bist WEN man sie richtig einsetzt.
2) das ding hat eine e kennzeichnung....WELCHE! wie kau schon sagte hat jedes leuchtdingens aussen eine zulassung für einen bestimmten zweck. und nur dann is das ding zulässig. wen man also einen blinker der eine e kennzeichnung als blinker hat nimmt und den als standlich betreibt hast du ne e zulassung aber du betreibst es falsch und somit isses netmehr zulässig. logisch oder? somit ist die frage WAS da draufsteht nach dem e interesant.
typisches beispiel: tagfahrlichter. sehr beliebt wohl grad. und 75% schliesst die dinger falsch an und wundert sich dann das man punkte bekommt. tfl MÜSSEN nämlich bei eingeschaltetem licht AUSGEHEN! tun sie das nicht ist die funzel zwar zulässig aber elektrisch eben falsch angeschlossen was die zulassung wieder aufhebt.
wen man jetzt n µficker ist dann wäre auch eine falsche birne im licht hinten (bremslicht als licht) ein mangel der eine mängelkarte und ggf eine strafe rechtfertigt weil damit die lamoe ihre zulassung verliert.
@topic
wen das ding nicht WEISS leuchtet isses net zulässig.
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Wer nur Trümpfe hat, mit dem sollte man das Kartenspielen lassen.....😁
Fein gemacht...onkel- howdy....so ist es! 😉
Zulässige Farben siehe Seite 7, zulässige Anzahl Begrenzungsleuchten siehe Seite 26:
Und vielen Dank an Google .
... wen man also einen blinker der eine e kennzeichnung als blinker hat nimmt und den als standlich betreibt hast du ne e zulassung aber du betreibst es falsch und somit isses netmehr zulässig. logisch oder?
Ist schon klar aber vom Hersteller her ist das Standlicht ja schon verbaut zusätzlich zum Blinker....
Ja, ist es, im Golf 3, in der 3 Kammerleuchte neben dem Blinker in weiss.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
typisches beispiel: tagfahrlichter. sehr beliebt wohl grad. und 75% schliesst die dinger falsch an und wundert sich dann das man punkte bekommt. tfl MÜSSEN nämlich bei eingeschaltetem licht AUSGEHEN! tun sie das nicht ist die funzel zwar zulässig aber elektrisch eben falsch angeschlossen was die zulassung wieder aufhebt.
Nicht unbedingt. Schau Dir z.B. die aktuellen VW mit LED TFL an. Die LED dimmen zwar runter wenn man das Abblendlicht einschaltet. Aus gehen sie jedoch nicht. Da ich selber so etwas serienmäßig habe, gehe ich davon aus das diese Schaltung auch konform mit dem Gesetz ist.
Zitat:
Original geschrieben von Tanea
Nicht unbedingt. Schau Dir z.B. die aktuellen VW mit LED TFL an. Die LED dimmen zwar runter wenn man das Abblendlicht einschaltet. Aus gehen sie jedoch nicht. Da ich selber so etwas serienmäßig habe, gehe ich davon aus das diese Schaltung auch konform mit dem Gesetz ist.Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
typisches beispiel: tagfahrlichter. sehr beliebt wohl grad. und 75% schliesst die dinger falsch an und wundert sich dann das man punkte bekommt. tfl MÜSSEN nämlich bei eingeschaltetem licht AUSGEHEN! tun sie das nicht ist die funzel zwar zulässig aber elektrisch eben falsch angeschlossen was die zulassung wieder aufhebt.
Die haben eine Doppelfunktion.
Runtergedimmt fungieren die als Begrenzungslicht/Standlicht.
Selbst bei meinem Ami der über einen 2 Seitigen Fahrzeuschein mit allerlei Ausnahmegenemigungen verfügt musste das originale, gelbe US Standlicht deaktiviert werden und ein weißes nachgerüstet.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Alles was verbaut ist muss funktionieren, also reicht abklemmen nicht.
Falsch.
Alles, was nicht funktioniert, darf nicht durch einfache technische Mittel in Betrieb genommen werden dürfen.
Gern genommenes Beispiel: Nebelscheinwerfer, welche nicht angeschlossen sind.
Sind zwar verbaut und müssten daher theoretisch funktionieren. Wenn sie aber lediglich als Attrappe drin sitzen udn nicht angeschlossen sind, brauchen sie nicht zu funktionieren, weil sie nicht mal "eben so" in Betrieb genommen werden können.
Wenn die NSW montiert sind und nicht funktionieren, gibt es eine Mängelkarte, um den Fehler zu beseitigen, etweder ordnungsgemäß anschließen oder demontieren oder eine Mütze überstülpen.
http://www.honda-jazz-ig.de/Bilder/Teile/DSC069481.JPG
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Wenn die NSW montiert sind und nicht funktionieren, gibt es eine Mängelkarte, um den Fehler zu beseitigen, etweder ordnungsgemäß anschließen oder demontieren oder eine Mütze überstülpen.
http://www.honda-jazz-ig.de/Bilder/Teile/DSC069481.JPG
Damist nicht so. Bzw. wissen in der Realität leider nicht alle Ordnungskräfte, dass es für montierte,abe rnicht angeschlossene Beleuchtungseinrichtungen eine Regelung gibt.
Kann ich bei Bedarf gern raussuchen.
Das sieht der TÜV aber anders.
Wenn man Zusatzscheinwerfer montiert hat, die nicht abgedeckt sind, müssen sie den Vorschriften entsprechend funktionieren, das gilt auch für Suchscheinwerfer.