Ups
Auf der Straße gefahren und vom Parkplatz kommt ein Ford rückwärts....
Bin jetzt grillen 🙂
Beste Antwort im Thema
Auf der Straße gefahren und vom Parkplatz kommt ein Ford rückwärts....
Bin jetzt grillen 🙂
186 Antworten
Aber auch nur wenn Du dich nicht grob Fahrläßig Verkehrswidrig verhalten hattest. Ansonsten werden Dir Teilschuld abgegolten selbst von der VK.
Zitat:
Original geschrieben von Benz_Driver
Moin Leute...Falls die Schuld auf mich kommt, muss ich dann alles selber zahlen?
Ein Bekannter sagte, das würde vielleicht die Vollkasko zahlen...
Naja, den Schaden am anderen übernimmt deine Haftpflicht, deinen eigenen deine Vollkasko unter Abzug einer evt. Selbstbeteiligung. Dazu kommt dann allerdings für dich als Folgekosten eine Höherstufung im Schadensfall. Bei mir war das bei 3200€ Schaden bei mir und 850 beim Gegner 300€ Selbstbeteiligung und 50€ im Vierteljahr.Wobei die Schadenshöhe egal ist sondern deine Schadensstufe und Höherstufung die Kosten bestimmt.
Gruß deti
Zitat:
Original geschrieben von Benz_Driver
Moin Leute...Falls die Schuld auf mich kommt, muss ich dann alles selber zahlen?
Ein Bekannter sagte, das würde vielleicht die Vollkasko zahlen...
Hallo Benz_Driver
Allein diese Frage zeigt doch das deine "Schadensregulierung" nicht in geregelten Bahnen läuft.
Wenn Du keine Ahnung von einen Schadensregulierung hast must Du halt einen Rechtsbeistand einschalten und sollche Fragen nicht in einem Forum stellen.
Der Kostenvoranschlag hat weder bei der Versicherung noch bei Gericht bestand.
Da sollte ein Gutachter einer großen Prüforganisation ans Werk um ein unabhängiges Gutachten zu erstellen.
Wenn Du meinst das sich die Versicherung auf spielchen einläßt hast Du dich geschnitten, solltest Du einen Fehler machen wird die Versicherung das ausnutzen und Du kann dein Recht einklagen, warscheinlich vor einem Richter der auch keine Ahnung hat.
Also sei auf der hut.
mfg roland
Zitat:
Original geschrieben von fisirota
Hallo Benz_DriverZitat:
Original geschrieben von Benz_Driver
Moin Leute...Falls die Schuld auf mich kommt, muss ich dann alles selber zahlen?
Ein Bekannter sagte, das würde vielleicht die Vollkasko zahlen...
Allein diese Frage zeigt doch das deine "Schadensregulierung" nicht in geregelten Bahnen läuft.
Wenn Du keine Ahnung von einen Schadensregulierung hast must Du halt einen Rechtsbeistand einschalten und sollche Fragen nicht in einem Forum stellen.
Der Kostenvoranschlag hat weder bei der Versicherung noch bei Gericht bestand.
Da sollte ein Gutachter einer großen Prüforganisation ans Werk um ein unabhängiges Gutachten zu erstellen.
Wenn Du meinst das sich die Versicherung auf spielchen einläßt hast Du dich geschnitten, solltest Du einen Fehler machen wird die Versicherung das ausnutzen und Du kann dein Recht einklagen, warscheinlich vor einem Richter der auch keine Ahnung hat.
Also sei auf der hut.
mfg roland
Das ist so nicht ganz richtig. Das Problem des TE wird sicher weniger sein, die Höhe seines Schadens nachzuweisen (der ist schließlich objektivierbar und kann vorläufig mit einem Kostenvoranschlag genau so gut wie mit einem Gutachten eingeschätzt werden), als den Umfang seine Schadenersatzanspruchs, d. h. also die Frage eines Mitverschuldens und welche Quote sich danach ergibt. Ein Gutachten kostet schließlich Geld, und bei einem Mitverschulden von z. B. 50% bleibt er dann auch auf 50% der Gutachterkosten sitzen. Ein Gutachten würde ich daher nicht in Auftrag geben, bevor nicht die Frage eines Mitverschuldens geklärt ist. Der TE scheint im Übrigen ja bereits rechtskundigen Beistand in Anspruch genommen zu haben, nachdem er jetzt selbst schon nicht mehr ganz so optmistisch ist wie anfangs.
Naja der Unfallgegner müsste aber was ähnlches bekommen haben bzw. würde ich da einspruch erheben da der gegner ja am Wenden war weil so wie es dort steht fasse ich es so auf wie es als Auffahrunfall gewertet wird und somit du die volle Schuld bekommen sollst.
Mfg
Marcel
Aber seit wann wird auf Durchgangsstraßen nach Belieben gewendet? So ganz astrein ist das aber auch nicht.
War an der Unfallstelle eine durchgezogene Mittellinie?
Dann ist das Wenden schon mal verboten und du kannst ein bisschen ruhiger sein.
Zitat:
Original geschrieben von Benz_Driver
Hab heute Morgen bei der Rechtschutzversicherung (auch bei ADAC) angerufen und die schicken mir per Post einen Zettel, auf dem steht, dass die die Kosten übernehmen werden. Dann gehe ich zu nem Anwalt und wir besprechen es. Wenn der Gegner/die gegnerische Versicherung sich quer stellt, werde ich den Anwalt einschalten. So war die empfehlung.Zitat:
Original geschrieben von Gnarf
Ich kann Dir aus eigener Erfahrung NUR zu einem Rechtsanwaltsbesuch raten. Die Jungs machen sonst schnell Hugoles...und die Fronten müssen geklärt sein😉
____________________ich empfehle dir aus eigener Erfahrung, schalte den Anwalt SOFORT ein! Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast erst recht, zumal inzwischen wg. fahrlässiger Körperverletzung gegen Dich ermittelt wird. Auch liest sich der Unfallhergang der Polizei so, als ob Du hinten 'drauf bist. Die gegnerische Versicherung wird versuchen Dich von vorn bis hinten beschubsen. Auch bei klarer Sachlage weis ein Anwalt einfach mehr z.B. was Du alles geltend machen kannst (Mietwagen, Ausfall, Porto etc.), welche Äusserungen Du tunlichst nicht machen solltest und was Richter besonders gerne hören.
Auch wird sich die Schuldfrage nicht binnen 2-3 Wochen klären, meine persönliche Vermutung ist, dass Dir die gegnerische Versicherung Dir eine Teilschuld geben wird, und dann geht es vor Gericht. Wenn es vor Gericht geht, hast Du ein Jahr Zeit bis zum Prozess. :-)
Gruce
BruceTrotzdem alles Gute
Zitat:
Original geschrieben von Ghostman099
War an der Unfallstelle eine durchgezogene Mittellinie?
Nein.
Zitat:
Original geschrieben von Ghostman099
Aber seit wann wird auf Durchgangsstraßen nach Belieben gewendet? So ganz astrein ist das aber auch nicht.War an der Unfallstelle eine durchgezogene Mittellinie?
Dann ist das Wenden schon mal verboten und du kannst ein bisschen ruhiger sein.
Schau dir mal die Unfallskizze vom Anfang des Threads an. Dann wird man eher verstehen warum es jetzt Probleme gibt. Wie bereits gesagt, wenn die so bei der Versicherung gelandet ist mit der anfänglichen Unfallbeschreibung dann war das was jetzt kommt vorhersehbar.🙁
Gruß Deti
Zitat:
Original geschrieben von Ma-St-Er-83
Naja der Unfallgegner müsste aber was ähnlches bekommen haben bzw. würde ich da einspruch erheben da der gegner ja am Wenden war weil so wie es dort steht fasse ich es so auf wie es als Auffahrunfall gewertet wird und somit du die volle Schuld bekommen sollst.Mfg
Marcel
Er ist in jedem Fall der Beschuldigte lt.schriftlicher Anhörung und drei Zeilen tiefer steht "zum Nachteil" und der Name wurde vom TE rausgenommen,nehme mal an vom Fordfahrer.Mit fahrlässiger Körperverletzung und deren Folgen können bei einem Schuldspruch erhebliche Kosten auf ihn zukommen.
Hab das alles mal so durchgelesen hier und hatte mal einen ähnlichen Fall gehabt, und da hieß es dann im Urteilsspruch das man seine Geschwindigkeit immer den Verkehrsgeschehnissen anzupassen hat, egal was auf dem tollem Rotumradetem Schild steht. Wenn du sagst das dort alles zugeparkt war und sich dort Strebergärten befinden und du während des Wendemanöver eines Vor dir fahrenden Fahrzeuges über die linke Spur ausweichen wolltest wirst du die volle Schuld zugesprochen bekommen, und zwar aus 2 Gründen:
1. Wenn du sagst du musstest auf die Linke Spur zum Ausweichen warst du zu schnell um Abzubremsen, heißt du bist Schuld wegen zu geringem Abstand.
2. Wenn du Gestanden hast oder mit sehr geringer Geschwindikeit gefahren bist, dann aber wieder beschleunigt hast um an dem Ford vorbei zu fahren, bist du Schuld weil Verkehrslage unklar: Grob Fahrlässig.
Ich hatte den Fall auf einer Landstrasse an einem im Sommer stark besuchten Badesee, dort sind 100, ich war mit ca. 80km/h unterwegs und rassierte einem Pkw den Kotflügel und die Stoßstange weg der sich langsam in den Verkehr getastet hat. Ich habe damals eine Mitschuld bekommen, da ich aufgrund des Verkehrsgeschehens zu schnell unterwegs war und jeder musste seinen Schaden selbst zahlen, ist für mich dumm gelaufen, Gegner hatte ca. 2500€ und ich 4000€
Hoffe konnte ein wenig helfen
Ist den nun was langsam rausgekommen dabei, weil würde uns sicherlich weiter Interessieren 😉
Zitat:
Original geschrieben von Kawa ZX-6R
Ist den nun was langsam rausgekommen dabei, weil würde uns sicherlich weiter Interessieren 😉
das dauert, glaub mir!
ich warte immer noch auf das restliche geld von meinem unfall der vor einem guten jahr war.
wenn man pech hat kommt das ganze vor gericht, widerkläger, zuwiderkläger bla bla bla.. am ende hat man nen ganzen akteschrank angelegt für nen (verhälnissmäßig) kleinen unfall.
achja, wegen dem anhörungsbogen würde ich mir keinen stress machen, diese schreiben kommen quasi "automatisch".
ab zum anwalt, und ihn reden lassen bzw. die ganze sache in seine hände anvertrauen.
rechtschutzversichert? super! dann auf ins gefecht!
in foren wird gern mal jedem die schuld zugesprochen - also am besten kein schlechtes gefühl machen lassen. fertig 🙂
Keine Angst... Ich sage euch sofort bescheid 😉
Eine Rechtschutzversicherung habe ich und die Sache ist schon beim Anwalt 🙂
Schöne warme Tage euch!