Update MIB3, OCU, Kartenstand und Senderlogos

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VW Passat B8

Hallo zusammen,
bisher habe ich noch kein Thema dazu gefunden.
Bin seit einer Woche jetzt im Besitz des neuen Passat. (240PS Diesel).

Da kauft man blind wieder das Discover Pro .....
DVD-Laufwerk ..... weggespart
SD-Slots ..... weggespart
Jukebox ..... weggespart
Festplatte USB-C die vorher im B8 einfach gelaufen ist ..... wird nicht erkannt bzw. in Mirror-Link angezeigt.
Auf der Festplatte sind sowohl MP3 als auch MP4 .... liefen im alten einwandfrei.

.... soll ja jetzt alles Online gehen .....
Aber nicht, wenn der Passat mal ablehnt dass man Hauptnutzer werden will. Dann geht nix und auf mein Ticket bei der Hotline warte ich seit einer Woche auf eine Antwort.

Bin sehr gespannt wie ich dann die eigene POI-Liste in das System bekomme ohne SD
Soll online gehen .... mit WE-Connect .... aber .... Absatz davor ... wenn der Passat Online nicht mag dann ist das blöd.

Bin sehr gespannt auf Eure Meinung.

Beste Antwort im Thema

Und weil ich mich sowieso gerade darüber aufrege... ;-)

Ich glaube das Thema Software ist deshalb so sensibel, da die deutschen Autohersteller sich in direkter Konkurrenz mit Google, Apple, Alexa und Siri befinden und die Kunden wissen, wie gut sowas funktionieren KANN.

Eigentlich brauche ich gar kein Navi mehr im Auto, sobald sich Android Auto wireless mit dem Auto verbinden lässt, benötigt man nur noch einen großen Bildschirm. Alle Probleme mit Navi, Streaming, Sprachbedienung, Jukebox, SD-Karte, usw. sind dann auf einen Schlag nicht mehr existent, kommt dann alles vom Handy.

Wenn dann noch die Kernkompetenz für den Bau von Verbrennungsmotoren den E-Autos zum Opfer fällt, sehe ich bald schwarz für die deutsche Autoindustrie.

Ich für meinen Teil definiere "Probefahrt" jetzt anders, nämlich 50% der "Fahrt" sind dann Softwaretests und wenn das nicht richtig funktioniert, dann war es das mit dem Auto. Leider wäre der Passat definitiv durchgefallen. Ich hätte mir im Leben nicht träumen lassen, dass VW es wagt, ein derart fehlerbehaftetes und kastriertes System in ein Auto von 2020 einzubauen. Das ist wirklich kaum zu ertragen, dass man so viel Energie in eine Abgasbetrugssoftware steckt, aber die simpelsten Usability Features (Uhr im Cockpit, Zielübertragung von Handy auf Auto) nicht programmiert hat.

Und die absolute Katastrophe ist die NICHT VORHANDENE OFFENE KOMMUNIKATION mit den Kunden.

Liebes VW-Management, die Zeiten von Ignorieren, Mauern und Schweigen sind längst vorbei. Eine Software kann fehlerbehaftet sein...kann passieren, aber ich möchte ein offizielles VW Forum, wo Fehler reportet, verifiziert und Termine bekannt gegeben werden, wann die Fehler behoben werden. Release Notes in Form von "Verbesserungen" sind einfach nur sinnfrei. Auch sollte die Community eine Möglichkeit haben, eine Priorisierung für die Fehler und eine Wunschliste zu pflegen. DAS wäre mal Fortschritt. Die deutschen Autohersteller schlafen scheinbar noch den Dornröschenschlaf. Wenn Tesla in 2 Jahren die Qualität, Spaltmaße und Ersatzteilverfügbarkeit in den Griff bekommt, gibt es kaum noch einen Grund, warum man noch einen VW kaufen sollte.

Und ich werde niemalsnicht ein ABO für die Aktivierung meiner Sitzheizung abschließen. Dann weiß ich nämlich schon genau was passieren wird. Die VW Server sind im Winter down, weil zu viele Leute gleichzeitig die Sitzheizung einschalten wollten und mitten im Skiurlaub geht dann auch gleich die Standheizung nicht mehr. Das ist dann eher noch ein Grund GEGEN Tesla, weil die Ihren Kunden auch einfach mal die Supercharger-Fähigkeit des Autos per Software abklemmen.

Ganz ehrlich: So schön dieser ganze Internetquatsch im Auto auch ist, so langsam geht mir das alles auf den Zeiger. Ich will keine Updates im Auto, die ich nichtmal ablehnen kann und dann stürzt mit mitten im Urlaub das Navi 8x ab, weil das letzte Update verbugged ist.

Sorry, dass musste mal raus. Bin gespannt auf Eure Meinung dazu.

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SW156 ist ein Mangel - Händler muss es bezahlen (ja, gesetzliche Gewährleistung) - steht hier schon 1000Mal irgendwo
(außer es wurde explizit als Mangel im Kaufvertrag festgehalten)

Zitat:

SW156 ist ein Mangel - Händler muss es bezahlen (ja, gesetzliche Gewährleistung) - steht hier schon 1000Mal irgendwo
(außer es wurde explizit als Mangel im Kaufvertrag festgehalten)

Danke - das hatte ich leider bei der Vielzahl der Seiten trotz langem Lesen nicht gesehen.
Tja, leider ist die "Aktualisierung von digitalen Produkten" explizit bei der Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Ich hätte vorher nie gedacht, dass sowas ein Problem werden würde (schon lange kein Auto gekauft :-) ) - aber man lernt dazu.
Dann muss ich wohl mal beim VW-Händler fragen, was er dafür haben will.

Ich würde mich anschließend an die Kundenbetreuung wenden und den Fall schildern. Habe aus Kulanz so einen 200€ Gutschein für Zubehör und Material bekommen.

Zitat:

@Dan_Cee schrieb am 10. April 2024 um 20:12:59 Uhr:



Zitat:

SW156 ist ein Mangel - Händler muss es bezahlen (ja, gesetzliche Gewährleistung) - steht hier schon 1000Mal irgendwo
(außer es wurde explizit als Mangel im Kaufvertrag festgehalten)

Danke - das hatte ich leider bei der Vielzahl der Seiten trotz langem Lesen nicht gesehen.
Tja, leider ist die "Aktualisierung von digitalen Produkten" explizit bei der Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Ich hätte vorher nie gedacht, dass sowas ein Problem werden würde (schon lange kein Auto gekauft :-) ) - aber man lernt dazu.
Dann muss ich wohl mal beim VW-Händler fragen, was er dafür haben will.

Das wage ich zu bezweiflen!! Zumindest seit der Neuregelung seit 2022.
Auch digitale Dienste haben eine Gewährleistung. Es gibt sogar eine Update-Pflicht.
Aber bitte.. du hast ein Produkt gekauft, was online gehen soll und dann funktioniert es nicht bzw. nur mangelhaft und du hast keine Rechte? Nein, das ist Schnee von gestern:
https://www.evz.de/.../gewaehrleistung-bei-digitalen-produkten.html

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Wenn Produkte nicht mache, was sie sollten, kann man für diese auf Gewährleistung die Reparatur durch Verkäufer einfordern. Wie der Verkäufer dieses repariert, ist dann seine Sache. Das ist keine Aktualisierung von digitalen Produkten, sondern eine Reparatur, die ggf mit Tausch der HW oder durch eine Aktualisierung erfolgen kann. Wenn das Fahrzeug nicht online geht, muss der Händler das reparieren. Das ist ja keine neue digitale Funktion, sondern eine Sicherstellung der zugesagten Funktion. VW hat die Updates ja auch auf den 2 Jahren Gewährleistung durchgeführt. Der Vorbesitzer hat dieses nur nicht reklamiert.
Wir reden hier nicht von einer Gebrauchtwagen Garantie, sondern Gewährleistung.

Zitat:

@Positiv79 schrieb am 10. April 2024 um 22:11:08 Uhr:



Zitat:

@Dan_Cee schrieb am 10. April 2024 um 20:12:59 Uhr:


Danke - das hatte ich leider bei der Vielzahl der Seiten trotz langem Lesen nicht gesehen.
Tja, leider ist die "Aktualisierung von digitalen Produkten" explizit bei der Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Ich hätte vorher nie gedacht, dass sowas ein Problem werden würde (schon lange kein Auto gekauft :-) ) - aber man lernt dazu.
Dann muss ich wohl mal beim VW-Händler fragen, was er dafür haben will.

Das wage ich zu bezweiflen!! Zumindest seit der Neuregelung seit 2022.
Auch digitale Dienste haben eine Gewährleistung. Es gibt sogar eine Update-Pflicht.
Aber bitte.. du hast ein Produkt gekauft, was online gehen soll und dann funktioniert es nicht bzw. nur mangelhaft und du hast keine Rechte? Nein, das ist Schnee von gestern:
https://www.evz.de/.../gewaehrleistung-bei-digitalen-produkten.html

Naja, es scheint zumindest juristisch auslegbar (*) und alles andere als eindeutig zu sein und damit würde ich meine Chancen bereits als "gering" ansehen, wenn der Ausschluss explizit genannt ist in den AGB.
Bei dem potentiellen Streitwert werde ich meine Nerven schonen und hier nichts weiter unternehmen.

(*) Bsp.:
"Beim 14. Deutschen Autorechtstag, der Ende August stattfand, vertraten fachkundige Referenten, unter anderem Prof. Dr. Florian Faust, die Ansicht, dass die Händler die Update-Pflicht sehr wahrscheinlich aus der Gewährleistung ausschließen können. Im juristischen Fachjargon heißt das: Sie können abbedungen werden. ..."
(https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../)

Wenn du keine Lust hast, dann zahl es halt selbst. Aber das Gerät mit SW156 hat ein Mangel und fertig. AGB hin oder her - deutsches und europäisches Recht gilt wohl höher. Selbst wenn keine Update-Pflicht besteht, hast du ein Recht auf ein funktionierendes System. Das ist doch ein völlig anderes Thema. Aber wenn du alles zu Deinen Ungunsten auslegen willst - Dein Problem. Mein Update wurde auch in der Gewährleistungszeit gemacht (na ja, wohl auch noch VW Garantie). Da hab ich mir bezgl digital oder nicht keine Gedanken gemacht. Vollig absurd. Das sind Gedanken aus dem letzten Jahrhundert.

Zitat:

@Dan_Cee schrieb am 10. April 2024 um 20:12:59 Uhr:


Tja, leider ist die "Aktualisierung von digitalen Produkten" explizit bei der Haftung für Sachmängel ausgeschlossen.

Meine Lesart ist hier, wie die der Vorposter: Das ist keine „Aktualisierung“, das ist eine Fehlerbehebung.
Eine Aktualisierung (im schönen Denglisch auch als Update bezeichnet) ist z. B. ein
- Update der Navikarten,
- Update der DAB-Radiologos
usw.
Im Zweifel, wenn der Verkäufer sich sträubt, lasse Dich von einem Anwalt beraten, das ist für überschaubares Geld machbar. *) Weit günstiger, als das Update bei VW

*) meine letzte anwaltliche Erstberatung war ca 50€

Bei mir ist das Update auf SW330 heute hochgeploppt. Er lädt die 4GB relativ zügig runter.

Asset.HEIC.jpg

Interessant - bei Dir ist das OTA Update auf Software 0330 4.032 MB groß.

Bei uns kam für unser kleines Discover Media H25/SW0324 das Update am 11.04. und war "nur" 3.961 MB groß. Download dauerte ca. 1:20 h - anschließend ca. 20 Minuten Installation.

Für unser anderes Discover Pro H22/SW0324 tut sich noch nichts...

Update330

Hat alles geklappt. Radiodatenbank wurde auch gleich mit aktualisiert. Download ca. 1,5 h lief auch weiter wie das Auto abgestellt wurde. Installation hat ca. 10 Minuten gedauert.

Asset.HEIC.jpg

Da sollte ich mal zu meinem Arteon gehen und schauen, ob der jetzt auch endlich mal die 0841 findet, die angeblich seit 2.4. als OTA aussteht.

Zitat:

@Trekdriver schrieb am 12. April 2024 um 16:42:42 Uhr:


Hat alles geklappt. Radiodatenbank wurde auch gleich mit aktualisiert. Download ca. 1,5 h lief auch weiter wie das Auto abgestellt wurde. Installation hat ca. 10 Minuten gedauert.

Was war denn die vorherige Version?

Zitat:

@brokerjoker schrieb am 12. April 2024 um 19:44:36 Uhr:



Zitat:

@Trekdriver schrieb am 12. April 2024 um 16:42:42 Uhr:


Hat alles geklappt. Radiodatenbank wurde auch gleich mit aktualisiert. Download ca. 1,5 h lief auch weiter wie das Auto abgestellt wurde. Installation hat ca. 10 Minuten gedauert.

Was war denn die vorherige Version?

@brokerjoker SW0324

Zitat:

@vwgolf100 schrieb am 12. April 2024 um 16:10:33 Uhr:


Interessant - bei Dir ist das OTA Update auf Software 0330 4.032 MB groß.

Bei uns kam für unser kleines Discover Media H25/SW0324 das Update am 11.04. und war "nur" 3.961 MB groß. Download dauerte ca. 1:20 h - anschließend ca. 20 Minuten Installation.

Für unser anderes Discover Pro H22/SW0324 tut sich noch nichts...

Die Größe kann entweder am Discover Pro oder vielleicht daran liegen das ich Harman/Kardon habe.

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