Unverständlche Zulassung
Hi, Hab etz dann meine Caravelle die im Schein als Wohnmobil zugelassen ist.
Da wurde ich schon stutzig, weil
1. Keine Mindeststehhöhe von 1,7m vorhanden ist (kein Hubdach, Kein Klappdach, kein Hochdacht)
2. Keine Auflastung eingetragen ist ( Maximales Gewicht 2390kg)
Wie kommen die dann auf eine Wohnmobilzulassung?
Ja klar hab ich nen Gaskocher und Spüle sowie ne Schlafbank und Standheizung drin, aber deshalb Wohnmobil? Ich dachte bzw. hab gelesen das das Kriterium zuallererst die Stehhöhe ist. Jedenfalls wurde mir das auch vom FA im Ort gesagt. Wenn die Stehhöhe nicht vorhanden ist, keine Wohnmobilzulassung möglich.
Soll ich nix sagen und als Wohnmobil zulassen oder als PKW anmelden falls das geht. Mit den Steuern bzw. auf diversen Seiten versteh ich des net ganz*g*
Caravelle, 87iger Baujahr, MV-Motor (Benziner...) Euro3-Norm
Danke schomals wenn ihr einem Hilflosen und "Nichtganzcheck" Michl helfen könntet
Michl
22 Antworten
Die Verwirrung ist deswegen, weil das Wohnmobilsteuergesetz Ende 2007 rückwirkend ab 1.1. 2006 geändert worden ist.
Unsere Busse wurden - obwohl in den Papieren SoKFZ Wohnmobil drinsteht - generell wie alle Womos unter 2,8 T als PKW versteuert - also nach Hubraum und nicht nach Gewicht. Dabei war es egal, ob Du Hochdach, Klappdach oder einen normalen Kastenwagen hattest.
Nach der Gesetzesänderung bekamen die Besitzer solcher Busse keinen Änderungsbescheid, sondern sie mussten sich selbst drum kümmern. Das heißt, wenn Du nix machst, wirst Du weiter als PKW besteuert - wenn Du Einspruch einlegst und als Womo besteuert werden willst, ist es gut möglich dass Dein Finanzamt das Womo sehen will: Stehhöhe, Kocher und Spüle sowie Schlafgelegenheit sind dann entscheidend.
Gruß Jan
Kürzlich um- ab- angemeldet?
Damit wollen die die unechten WoMo wegbekommen. Brauchen eben Geld.
Wenn das jetzt so passiert ist, wär das komisch.
Gruß
Volkmar
PS du hast PN 😉
ja werde wie gesagt morgen mal beim fa vorbei schauen und dann können sie sich alles anschauen wenn sie wollen.
ja er war fas 1 jahr abgemeldet seid jan 2009.
cu chrise.
Mahlzeit!
Mal Kurz:
1. Keine Mindeststehhöhe von 1,7m vorhanden ist (kein Hubdach, Kein Klappdach, kein Hochdacht)
Das mit der Stehhöhe wird erst seit 1.1.06 gefordert.Zur Besteuerung,vom FA.Einige Tüv/Dekra in den BL lassen aber schon danach prüfen.
Kuckste einfach mal den aktuellen Anforderungskatalog deines Landes-Tüvs.
Kannste aus Interesse machen.Is egal.Hast Bestandsschutz.Die Eintragung kann dir keiner nehmen.Is eben zu den damaligen Gesichtspunkten erfolgt.
2. Keine Auflastung eingetragen ist ( Maximales Gewicht 2390kg)
Wieso meinste denn der müßte Aufgelastet sein um ein WoMo zu sein?
Quatsch.
Aufgelastet wurde um die günstige Gewichtsbesteuerung zu erhalten.Auch seit dem 1.1.06 ToT.
Und zu einigen Tipps:Was der Tüv haben will kann man nachlesen.Ne Kochstelle alleine reicht da ZB nicht für aus.
Zu den Steuerbescheiden bei Zulassungen.Es ist seit einiger Zeit normal das die FA perse eine Hubraumbesteuerung verschicken.
Nach dem Motto:Mal kucken wieviele Blöde einfach zahlen.
Anrufen,hinfahren.Drauf hinweisen das man ein WOMO hat.Dann wird man höhren was man tun soll.Manchen reichen Fotos,bei anderen muß man vorführen.
Beim WoMo-Diesel is es seit diesem Jahr egal ob gar kein Kat oder Euro1/S1.kostet dasselbe.
450€.
Als PKW lohnt sich hingegen die Nachrüstung von Euro1,gibt genug gebrauchte Kats.Plakette nix,aber Steuer von über 600€ runter auf 450€.
Selbst Neu kostet der Kat nur knapp 300€.
Rechnen wann er anhand der Steuerersparniss wieder raus is.
In beiden Fällen ,gebraucht/neu nach Oberland kucken.Was sparen und AGR nachrüsten.Gibt dann zwar nur ne Rote Plakette,aber Euro2.
Wer viel investieren will,kann ja jetzt den neuen SK-Kat mit ABE ausprobieren.
Gruß Frank!
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Zitat:
Original geschrieben von T3-Staff
Beim WoMo-Diesel is es seit diesem Jahr egal ob gar kein Kat oder Euro1/S1.kostet dasselbe.
450€.
Ja, leider haben sie das auch für die Benziner so festgelegt. Auch da ist Euro 1 jetzt genauso teuer wie gar nix.
Was passiert denn, wenn ich keinen Bescheid bekomme? Denn ich habe auch noch die PKW-Besteuerung, da ist der wegen Euro 1 wesentlich billiger. Eigentlich muss ich mich da doch nicht extra melden, oder?
Grüße, Ulfert
Mahlzeit!Nöö eigentlich nich.Du als Laie kannst schon von der Richtigkeit der Bescheide ausgehen.Weiß ja nich wie es bei Euch ist,hier steht extra drunter:
Wenn Sie BLahBlah Blah,ne Versteuerung als WOMO möchten,weisen sie nach das Ihr Fahrzeug die Kriterien erfüllt.Dann haste 4 Wochen Zeit dazu.
Hab ich bei beiden ja auch.Bei Bei beiden hab ich ne Besteuerung nach Hubraum bekommen.Passt also.
Nur,kann man sich nie sicher sein was das FA noch nachfordert.Egal wie sie jetzt an die Infos kommen.
Mir egal,beide sind unechte WOMO.
Falls es dazu kommen sollte das man doch noch nach 2/3 Jahren aufgefordert wird zwecks Neubesteuerung vorzuführen:
Egal was,aber irgendeinen Teil der geforderten Ausbauteile entfernen.Klappt in den Fällen der schon länger als WOMO versteuerten ja auch.Bei den Benzinern,gerade mit Euro2,is es eben ungünstig danach besteuert zu werden.
Gruß Frank!
Mein TÜV hat mir beim TÜV-Nord (also beim TÜV selber, nicht ne Werkstatt) gesagt, dass ihm für die Eintragung als WoMo eine Kochstelle reicht. Stauraum hast du in der Mühle ja eh.
Wenn ich dem nicht vertrauen kann, wem dann?
Gruß
Volkmar
Also wir wurden auch erst als PKW besteuert. Haben dem wirklich (!) netten Beamten beim FA angerufen, darauf hin gewiesen, dass im KfZ-Schein "SoKfZ Womo" steht und im Text "Reimo Hochstelldach" (also Stehhöhe vorhanden) und mussten dann nur noch erklären: "Reimo?" "Ist das gleiche wie Westfalia!" "Das kenn ich. Ok, ich schicke Ihnen gleich den geänderten Bescheid zu." Das war's. Der wollte keine Vorführung oder ähnliches, wurde in 3 Minuten am Telefon geklärt ;o)