Unverschuldeter Unfall versicherung zahlt nur 50%
Hallo liebe MT gemeinde,
ich schildere kurz meinen unfall, und zwar ist eine dame über eine rote rechtsabbieger ampel gefahren wärend ich bei einer grünen linksabbiegerampel abgebogen bin, sie sagte mir ja sie sei schuld und es täte ihr leid und die verschierung regelt das alles, der unfall wurde dann polizeilich aufgenommen und ich schilderte ihnen den unfall, nun hat sie aber bei mir gesagt sie ist über rot gefahren und bei der versicherung und der polizei sagte sie nein sie ist nicht über rot gefahren. Ich habe davon nichts mitbekommen und bin natürlich da ich dachte das die schuldfrage klar ist in die werkstatt, dort hatte ein gutachter ein gutachten erstellt.
Nach ein paar tagen bekam ich dann das go von der gegnerischen versicherung.
jetzt 3 monate später schrieb mir die werkstatt das die versicherung nur 50% des schadens gezahlt hat und ich die restsumme von 2200€ bezahlen soll. Daraufhin rief ich natürlich die gegnerische versicherung an und fragte was da los sei.
Dort sagte mir die versicherung das die schuldfrage unklar sei und sie auch nichts aus dem unfallbericht rauslesen kann wer schuld sei da die frau aussagte sie sei nicht über rot gefahren.
Dann sagte ich ihr das ich 2 Zeugen habe die bestätigen können das die unfallgegnerin über rot gefahren ist(meine freundin und ein taxifahrer). Mir wurde dann gesagt die können jetzt auch nichts ändern und so ist es halt! (frechheit!!)
Natürlich bin ich dann gleich mit allem zum Anwalt gefahren (bin nicht rechtsschutsversichert) um das einzuklagen. Nun ist meine frage wer zahlt jetzt den anwalt, muss ich jetzt für einen unverschuldeten unfall 2200€+Anwaltskosten zahlen? Ist die welt schon so weit das ein unschuldiger alles bezahlen muss? Sorry das ich ohne punkt und komma schreibe aber ich hab panische angst vor den kosten!
Danke für eure hilfe ich halte euch auf dem laufenden!
Grüße Lil Hagbrain
Beste Antwort im Thema
Das beweist mir jetzt, dass Du nicht vom Fach bist. 🙂
40 Antworten
Nein lieber Demnächst-Justitzminister, hier gilt wie sonst auch beim Schadensersatz, dass ich in der Beweislast bin, im Grunde und der Höhe, wenn ich von irgendwem den Ersatz eines Schadens verlange.
Und Beweis heißt tatsächlich Beweis und nicht Behauptung.
(Sollte der Taxifahrer den rotlichtverstoss tatsächlich bezeugen können wäre das wohl ein Beweis zu Gunsten der TE allerdings erschließt sich mir dann der Sinn dieses Threads nicht.)
Wenn du bei Grün losfährst und wirklich erst wenn es Grün ist und dir rauscht einer rein, dann könnte es für ihn Rot gewesen sein, ergo Behauptung.
Hast du einen Zeugen, der gesehen hat, dass er über Rot ist, dann ist es ein Beweis, der dafür spricht, dass die PErson über Rot gefahren ist, aber nicht unbedingt nur eine Behauptung.
Ich beziehe mich dabei auf die Definition in der ZPO, wonach Beweise/Beweismittel Sachverständige, Augenschein, Parteivernehmung, Urkunden und Zeugen, (Merkspruch SAPUZ) sind. Dabei ist der Beweis mittels Zeuge eine Tatsachenbehauptung, die von dem, der damit belastet wird widerlegt werden muss, wenn der Beweis stichhaltig ist. Bloße Behauptungen einhergehend mit undurchsichtigen Zeugenaussagen zählen zwar auch als Beweis, müssen aber nicht überzeugen. Es gibt den Beweis im normalen Spargebrauch und den Beweis im Juradeutsch.
Das Thema bezieht sich auf die Frage was die TE nun machen soll, da die Versicherung nur 50 % zahlt. Ferner die Frage ob sich ein Verfahren lohnt und was sie dort zu beachten hat, von daher ist das auch ine insgesamt für sie interessante Frage.
Thema um ein paar Lichtjahre verfehlt.
Zur Produktion von Texten schrieb ich dir aber schon was....
Die TE schrieb bereits im Eingangspost dass sie die Sache einem Anwalt übergeben hat und mir will keine halbwegs sinnvolle Frage einfallen, welche der eigene Anwalt nicht beantworten kann, dafür aber dieses Forum.
Ok, demzufolge ist Hugaars Post neben der unrichtigen Aussage bzgl. der Quotierung auch belanglos, sehe ich das richtig?!
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Zitat:
Original geschrieben von Mercedes_Marcel
Das mit der Quotierung von Hugaar ist einf schlicht und ergreifend Falsch:
§ 92 ZPO
(1) Wenn jede Partei teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten jeder Partei zur Hälfte zur Last.(2) Das Gericht kann der einen Partei die gesamten Prozesskosten auferlegen, wenn
1. die Zuvielforderung der anderen Partei verhältnismäßig geringfügig war und keine oder nur geringfügig höhere Kosten veranlasst hat oder
noch Fragen?!?
Edit: Ich komm erstmal runter, es will ja keiner mir persönlich was böses und ich eigentlich auch nicht aber dass ist genau das was ich gesucht habe:
Im Falle eines teilweisen Unterliegens bzw. Obsiegens einer Partei (Es ergeht Urteil nach kompletten Verfahren)werden die Kosten des Rechtsstreits vom Gericht entsprechend gequotelt. Bei einem gerichtlichen Vergleich werden die Kosten meist gegeneinander aufgehoben, d.h. jede Partei trägt ihre eigenen Kosten und die Gerichtskosten werden halbiert. Quelle:HK24.de
D.h. bei teilweisem obsiegen bzw. unterliegen wird gequotelt, das ist aber kein Vergleich. Bei einem VErgleich wird gegenseitig aufgehoben. Das sit z.B. der Fall, wenn man einen Hilfsanspruch neben dem eigentlichen erhebt. (Hilfweise erhebe ich Anspruch auf anteiligen Schadensersatz bei vom Gericht nachgewiesener Teilschuld)
Lieber MM:
Was wird bei einem Vergleich mit den Verfahrenskosten?
Richtig, as Gericht le hier eine Quotierung fest. Und wenn der TE in dem Vergleich einen bestimmten %-Satz der Verahrenskosten leisten muss kann es für ihn unter Strich, obwohl er "gewonnen hat" recht teuer werden bzw von seinem erstrittenen Geld bleibt nicht viel übrig!
(ich persönlich würde diese Gefahr scheuen!)
Bei einem Vergleich obsiegt aber nicht eine Partei, sondern der Streit wird vor Verhandlung durch Vergleich/gütliche EInigung beigelegt. Dabei werden die Kosten gegenseitig aufgehoben, sprich jeder Zahlt seine Außergerichtlichen Kosten wie RA etc. Die Gerichtskosten werden 50/50 geteilt. Ansonsten würde der Vergleich keinen Sinn haben, weil er sich von einem Urteil 1. nicht unterscheidet und 2. finanziell kaum sinn macht. Kommt es hierzu nicht, können beide Seiten teils obsiegen teils unterliegen, hierbei wird eine Quotierung vorgenommen, sprich zu bekommst zu 70 % Recht, daher hat gener 70 % deiner gesamten Kosten zu tragen, du 30 %.
Aber ist mir jetzt auch egal, wenn weiterhin von der Quotierung bei Vergleich ausgegangen werden soll oder man das will solls mir rechtsein, ich wollte nur auf die Unterscheidung von Vergleich und Urteil hinweisen. Normalerweise Urteil = Unterlegene Partei zahlt alles. Urteil mit teilweisem obsiegen = Gericht Quotiert, Zahlungshöhe entspricht dann Obsiegensstärke, je stärker desto weniger.
Wenn Zwei sich streiten, freut sich der Dritte! -Grundsätzlich versuchen Versicherungen sich auf eine 50/50 Schadenregulierung untereinander zu "einigen" und eine unklare Rechtslage zu formulieren. So müsssen beide Unfallparteien die Schäden tragen. Lassen die beiden Unfallparteien dann die Schäden von den Versicherungen begleichen, erhöht sich so auch für beide der jährliche Versicherungsprämienbetrag der KFZ-Versicherung, auch wenn nur die Hälfte der Kosten von den Versicherungen beglichen wird. Um das zu vermeiden, übernehmen die Unfallgegner dann häufig auch ihre Kosten selbst, falls die Schäden nicht sehr teuer sind. So rechnet sich diese Taktik für die Versicherungen, selbst wenn manche durch Gerichtsklage Recht zu gesprochen bekommen, was wirklich nur geschieht, wenn der Kläger beweisen kann, dass die gegnerische Unfallpartei den Schaden verursacht hat. Also muss man sich sehr gut überlegen, ob die Beweisführung erbracht werden kann. Gerichtsklage und Rechtsanwälte sind nicht billig und fressen schnell den von den Versicherungen geleisteten halben Schadensbetrag auf. Im Recht sein und vor Gericht als Kläger Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. was auch den Versicherungen bewußt ist.
ui... ein neuer Totengräber 🙂
Aber diesmal ganz tief! 😁
Zitat:
@Kommentator schrieb am 13. Januar 2020 um 22:44:31 Uhr:
Wenn Zwei sich streiten, freut sich der Dritte! -Grundsätzlich versuchen Versicherungen sich auf eine 50/50 Schadenregulierung untereinander zu "einigen" (...)
Genau. Und das machen sie am donnerstäglichen Versicherungsmanager-Stammtisch. Da werden Haufenweise Akten angekarrt und ein Gremium stimmt sich über die Schadenquoten ab.
Wo kommt so ein Bullshitdenken überhaupt her?
Also das die Versicherungen sich auf 50/50 einigen ist eher unwahrscheinlich.Sicher ist , das die Haftung für einen Unfall , bei unklarer Haftung, gern zur Hälfte an den Antragsteller des Schadens versucht wird abzugeben. Ich habe z.Zt. selber so einen Fall mit einen Prozess gegen die All Secur laufen.
Zitat:
@guruhu schrieb am 14. Januar 2020 um 17:24:42 Uhr:
Zitat:
@Kommentator schrieb am 13. Januar 2020 um 22:44:31 Uhr:
Wenn Zwei sich streiten, freut sich der Dritte! -Grundsätzlich versuchen Versicherungen sich auf eine 50/50 Schadenregulierung untereinander zu "einigen" (...)
Genau. Und das machen sie am donnerstäglichen Versicherungsmanager-Stammtisch. Da werden Haufenweise Akten angekarrt und ein Gremium stimmt sich über die Schadenquoten ab.Wo kommt so ein Bullshitdenken überhaupt her?
Dieser Bullshit ist leider nicht auszurotten.
Zitat:
@X555 schrieb am 14. Januar 2020 um 19:24:55 Uhr:
Also das die Versicherungen sich auf 50/50 einigen ist eher unwahrscheinlich.Sicher ist , das die Haftung für einen Unfall , bei unklarer Haftung, gern zur Hälfte an den Antragsteller des Schadens versucht wird abzugeben. Ich habe z.Zt. selber so einen Fall mit einen Prozess gegen die All Secur laufen.
Klar ist das unwahrscheinlich. Schließlich gibt es keinerlei derartiger Kommunikation zwischen Versicherungen. Man stelle sich vor: der eine kann 100% ersetzt bekommen, der andere nur 75% usw.