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Unverschuldeter Unfall, trotzdem kein Leihwagen? 38 Euro-Regelung?
Hi
Ich bin unschulidges Opfer eines Fahranfängers. Mein Auto hat Totalschaden.
Wiederbeschaffungswert ca. 10000 Euro.
Ich wollte nun ein Leihwagen nehmen um mobil zu bleiben (Arbeit, neues Auto suchen und und und)
Jetzt sagte mir aber der Anwalt vom ADAC, stopp!!!!!! keinen Leihwagen nehmen.
Die werden nur bis 38 euro pro Tag pauschal abgerechnet.
Wenn der Leihwagen mehr kostet, dann zahlt die Versicherung keinen Cent, nix, null gar nix :-(
Darf das sein? Wie kann ich mich wehren?
Ich bin Single, wohne 30 km von meinen Eltern entfertn, die haben 2 Autos.
Kann mich die Versicherung zwingen eines der beiden Autos zu nutzen und mir ein Leihwagen zu verwehren?
scheisse mann
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15 Antworten
die VS kann deine eltern nicht zwingen dir ein auto zu geben.
der betrag der dir zusteht als nutzungsausfall/tag, richtet sich nach dem fahrzeug das beschädigt wurde.
der zeitraum fuer den dir der betrag oder ein leihwagen (im regelfall eine klasse unter deinem beschädigten)
zusteht, ergibt sich aus dem wiederbeschaffungszeitraum der im schadengutachten steht.
du bist aber verpflichtet dich ueber die mietwagenpreise deiner region kundig zu machen und nicht
das erstbeste auto zu nehmen. mietwagenfirmaen schlagen in diesem fall ganz gerne mit "besonderen" tarifen zu..und das akzeptieren die versicherungen zunehmend nicht mehr.
anstatt mit dem adac solltest du dir entweder einen anwalt nehmen ( bei problemen) oder ganz
einfach mal mit der gegenerischen versicherung sprechen.
Harry
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
die VS kann deine eltern nicht zwingen dir ein auto zu geben.
der betrag der dir zusteht als nutzungsausfall/tag, richtet sich nach dem fahrzeug das beschädigt wurde.
der zeitraum fuer den dir der betrag oder ein leihwagen (im regelfall eine klasse unter deinem beschädigten)
zusteht, ergibt sich aus dem wiederbeschaffungszeitraum der im schadengutachten steht.
du bist aber verpflichtet dich ueber die mietwagenpreise deiner region kundig zu machen und nicht
das erstbeste auto zu nehmen. mietwagenfirmaen schlagen in diesem fall ganz gerne mit "besonderen" tarifen zu..und das akzeptieren die versicherungen zunehmend nicht mehr.
anstatt mit dem adac solltest du dir entweder einen anwalt nehmen ( bei problemen) oder ganz
einfach mal mit der gegenerischen versicherung sprechen.
Harry
eine in allen Punkten richtige Aussage - ich würde auch umgehend bei der Versicherung anrufen und alles Weitere abstimmen, damit es bei der Abrechnung keine Differenzen gibt.
tja, das blöde ist, der unfallverursacher hat nun anders ausgesagt als am unfallort.
jetzt schiebt er mir einen teil der schuld zu.
und die vs sagt erst mal, es gibt überhaupt nix, solange bis die schuldfrage geklärt ist.
die gegnerische vs ist die huk24
was nun?
doch einen anwalt einschalten? aber ich hab doch schon den in der verkehrsrechtschutz beim ADAC
Zitat:
Original geschrieben von blödesdach
Ich bin unschulidges Opfer eines Fahranfängers.
da liess mich glauben das die schuldfrage eindeutig geklärt ist.
wenn du rechtsschutz hast , sofort dem ADAC anwalt die sache uebergeben !!
Harry
die schuldfrage stand eigentlich ausser frage. er hat mir die vorfahrt genommen. ungebremst in die kreuzung, mir seitlich hinten reingerauscht. beim drehen hab ich noch 2 geparkte autos erwischt.
der fahrer wurde sofort an der unfallstelle von der polizeit angezeigt, bußgeld usw.
der unfall war am freitag.
heute, am montag schaut es aus seiner sicht ganz anders aus.
ich wäre zu schnell gewesen und zu nahe an seiner halteline. ich wäre quasi im halbkreis im vor die motorhaube gefahren. er konnte gar nicht mehr reagieren.
die spuren (kreide) der polizei schauen ganz anders aus, der treffer liegt ca. 1,5 meter in der fahrbahn. also keineswegs auf seiner höhe motorhaube
ich koche vor wut, sauerei.
und beim adac anwalt bin ich ja schon, bin ja im rechtschutz.
mein anwalt will jetzt erst mal ein vorschuss von ca. 8000 euro damit ich mir ein neues fahrzeug kaufen kann.
tja, der anwalt wird wohl noch viel zu tun bekommen :-(
Zitat:
Original geschrieben von blödesdach
die gegnerische vs ist die huk24
und dann fragst du noch:
Zitat:
was nun?
die erfahrung mit der huk und der huk 24 sind ziemlich eindeutig....
ohne anwalt = kein geld...
zusätzlich würde ich zum Arzt gehen, du hast ja sicherlich Nackenschmerzen ;)
und der Anwalt soll Anzeige wegen Körperverletzung machen.
Dann gibt´s noch ein schönes Sümmchen obendrauf.
Bei mir waren´s in einem klaren Fall (Auffahrunfall) 850€.
Der Anwalt sagte mir damals, die Anzeige beschleunigt die Sache etwas, weil du
bei rechtzeitiger Zahlung der gegnerischen Versicherung die Anzeige zurückziehst.
mfg, Matze
wenigstens etwas
das geld 10.200 euro ist zugesichert, bis montag soll ich es haben.
die huk meinte, das mit der schuldfrage ist kein thema mehr, sie hatten ja auch akteneinsicht und die beweisfotos der polizei sind eindeutig.
so wie der unfallverursacher es aussagt kann es gar nicht gewesen sein.
nochmal glück gehabt, puh
und einen leihwagen hab ich auch, ich muss nur die differenz von den 38 die mir zustehen, selber bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von blödesdach
und einen leihwagen hab ich auch, ich muss nur die differenz von den 38 die mir zustehen, selber bezahlen.
frag da bitte nochmal nach...
ist bei mir ewig lange her, aber (nehmen wir an dein wagen war ein A4) und du nimmst dir nen polo der aber 45EUR/tag kosten wuerde (nach pruefung mehrerer anbieter) zahlt(e) die VS damals die kosten...und nicht nur die Pauschale.
Harry
leider haben die vs ihre ganze abwicklungsmethode geändert.
was vor einem halben jahr noch usus war ist heute vergessen..
frag mal bei deiner aktuellen vs nach. dort wird man dir das gleiche sagen.
das mit dem auto eine nummer kleiner, weniges ps usw. gibt es nicht mehr :-(
Mal rein aus Interesse... Gibt es denn für 38 Euro pro Tag Leihwagen? Wenn ja was sind das dann für welche? Smarts?
du wirst keinen leihwagen finden.
zumindest hier im raum wü ochsenfurt nicht
das ist ja die kacke, die vs drücken sich wo sie nur können.
und das schlimme, der gesetzgeber hat da noch mitgezogen.
es ist rechtlich mit §§§§§ ohne ende geregelt :-(
Mir ist es auch so bekannt das man einen Leihwagen nehmen darf der eine Klasse tiefer ist als das eigene Fahrzeug, frag nochmal bei nem anderen Anwalt nach!
wenn du das machst, dann ist die vs nicht verpflichtet diesen zu bezahlen.
und zwar nicht nur die differenz, sondern die zahlen gar nichts für den leihwagen.
da braucht man keinen anwalt,
die §-reiter haben sich das einfallen lassen :-(