Unverschuldeter Unfall mit Neuwagen?!?

Hallo Forumsgemeinde.

Heute hats mal wieder fast gekracht weil mir ein Lieferwagen in ner 30iger Zone die Vorfahrt genommen hat. Er hatte geschätzte 60 Sachen drauf. Ich wollte links abbiegen und hatte durch "Rechts-vor-Links" eben Vorfahrt.

Mich würde interessieren was passiert wenn es wirklich gekracht hätte und im schlimmsten Fall nen Totalschaden dabei rausgekommen wäre? Das Auto ist gerade 2 Monate alt, hat etwas über 2500 Km gelaufen.

Mein Nachbar meinte innerhalb einer gewissen Zeit muss die gegnerische Versicherung den Neuwagenwert auszahlen. Ist das wirklich so?

Danke schonmal für Antworten.

16 Antworten

Zitat:

Der Ver-
weis: "Sie können ja gegen unsere Entscheidung klagen!" ist blanker Unsinn,
da angesichts dieses Streitwertes sich kein Gericht damit befassen würde

Auch wenn´s wirtschaftlich gesehen wohl Blödsinn ist: wenn geklagt wird, muß das Gericht sich damit befassen, egal wie gering der Streitwert ist.

Allerdings gibt das Verhalten der Versicherung Rätsel auf:

1.) Üblicherweise sind innerhalb der ersten vier Jahre ab Erstzulassung des Fahrzeugs Abzüge nur von der Lackierung und von Verschleißteilen (Reifen, Batterie etc.) möglich. Dazu zählt der Schließzylinder aber eher nicht. Wenn auch keine Vorschäden an diesem vorlagen (was eigentlich nicht denkbar ist), ist der Abzug m.E nicht begründbar. Hier wäre mal die genaue Begründung der Versicherung von Interesse.

2.) Falls das Radio durch Rechnung belegt tatsächlich erst ein Monat alt war, ist der Abzug undiskutabel. Einzig denkbare Ausnahme: das Radio ist durch eine zwischenzeitliche Preisänderung oder durch ein problemlos wahrnembares, konkret benanntes, Sonderangebot günstiger als vor einem Monat zu bekommen.

3.) Die Übernahme der Kosten der Parkkarte verwundert hingegen, da es sich heirbei um kein Fahrzeugteil handelt.

Zitat:

Es gab noch die Empfehlung,
sich an irgendeine "Schiedsstelle..." zu wenden

Gemeint ist vermutlich der Versicherungsombudsmann. Dies solltest Du auch tun, da es vor allen Dingen nichts kostet. Schildere das Problem, füge Unterlagen bei und warte auf die Entscheidung (die aber bis zu drei Monaten dauern kann!).

Der Ombudsmann fordert anhand der Angaben eine Stellungnahme des Versicherers an, prüft dann den Vorgang und informiert Dich anschließend ausführlich.

Und ich glaube (das ist jetzt aber ohne Gewähr), daß eine Entscheidung des Ombudsmanns zugunsten des Kunden für die Versicherung bis zum Streitwert von 5.000, EUR bindend ist!

Dieser Fall zeigt letztlich die Probleme,
die bei Selbstversorgern
oder Kunden mit schlechtem Versicherungsvermittler entstehen.

Ein fähiger Betreuer hätte die Versicherungsleistung überprüft und dem Kunden ein anderes Ergebnis beschert.

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