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unverhältnismäßige kosten

Themenstarteram 27. April 2016 um 22:26

moin liebe bikerszene,

bin gerade etwas verärgert.

auch bei mir wars jetzt so weit. mich hats übelst geschmissen, maschine hat totalschaden. mir gehts wieder gut, allerdings kommen jetzt kosten für den abschleppdienst. ich selbst war bewusstlos, es wurde ohne mein entscheidungsvermögen ein 12km weit entfernter abschleppdienst gerufen, der die maschine zu sich geholt hat.

die kosten dafür setzen sich nun zusammen aus:

1,5 std fahrzeug mit winde benutzen a 160/std = 240,-

gdv gebühr =8,50

100% sonntagszuschlag a 60,- =90,-

4 tage standgebühr a 8,50 =34,-

+19% mwst darauf

_________________________________________________________-

443,-

finde den preis völlig unverhältnismäßig.

was sagt ihr dazu? grade im bezug drauf dass ich quasi komplett blind jetzt zahlen muss

Beste Antwort im Thema
am 28. April 2016 um 13:11

Ich mag die Leute, denen vom Notarzt das Leben gerettet wurde und die dann anschließend den Rettungsdienst verklagen, weil die die Lederkombi mit einer Schere aufgeschnitten haben. Ist hier so ähnlich.

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Ich glaube dem TE wäre es viel lieber gewesen, die hätten die Maschine liegen lassen. Dann wäre Benzin und Öl ausgetreten und er hätte dann noch die Reinigung der Strasse durch die Feuerwehr oder eine Buße zahlen dürfen.

Aber er hätte den Abschlepper selbst anrufen können. Immerhin. :p

Na ja, jetzt seid mal nicht so ungnädig. Mein Bruder hatte mal einen Unfall und brauchte dararaufhin einen Leihwagen. Als er erwähnt hat, dass der Leihwagen ein Unfallersatzwagen ist, vervierfachte(!) sich der Preis. Man darf sich da nichts vormachen: Viele Dienstleister nehmen einfach Mondpreise, wenn sich der Kunde nicht wehren kann oder irgendeine Versicherung schon zahlt.

Vielleicht hatte der TE im vorliegenden Fall keine Alternative, vielleicht ist der Preis auch ortsüblich. Was er allerdings vermutlich nicht braucht, sind jetzt irgendwelche Standpauken.

Mal ganz juristisch gefragt: Zwischen wem ist eigentlich ein Vertrag zustande gekommen, als der Abschleppwagen gerufen wurde?

am 28. April 2016 um 15:04

Meines Wissens nach sind die Strecken unter den anseßigen Abschleppunternehmen fix aufgeteilt.

Sobald du nen Unfall hast und die FFW oder Polizei usw. Vorort den Abschlepperbeauftragt, wird eben der entsprechende gerufen.

am 28. April 2016 um 15:24

Zitat:

@sampleman schrieb am 28. April 2016 um 17:01:34 Uhr:

 

Mal ganz juristisch gefragt: Zwischen wem ist eigentlich ein Vertrag zustande gekommen, als der Abschleppwagen gerufen wurde?

Verwaltungsrechtlich ist es eine Ersatzvornahme, wenn der Verantwortliche nicht handeln kann oder handeln will. Es ist also kein Vertrag, der zustande kommt, sondern eine hoheitliche Maßnahme. Die Kosten hierfür trägt der Verursacher. Wer das ist, das kann man in jahrelangen Rechtsstreitereien zwischen den Beteiligten klären lassen. Wenn es allerdings nur einen Beteiligten gab, ist die Sache relativ klar.

am 28. April 2016 um 18:02

ADAC PLUS!

du hättest die nächsten vier Jahre frei.

Eher sogar mehr.

Dass du nicht gefragt wurdest scheint ein schlechter Scherz zu sein

am 28. April 2016 um 18:07

Stimmt. Der Fred gehört auch mal wieder nach vorne.

Themenstarteram 2. Mai 2016 um 22:15

lol wasn hier los :D nicht so anti meine lieben freunde.

wollte einfach fragen ob das n normaler preis ist oder ob ich übers ohr gehauen wurde. immer diese moralapostel überall..chillt mal

Themenstarteram 2. Mai 2016 um 22:16

danke zumindest für die konstruktiven antoworten!

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