Unterbodenbeleuchtung LED oder Röhre?

VW Polo 3 (6N / 6N2)

Hallo!

will mir ne unterbodenbeleuchtung zulegen (ja, ich weiss, ist nicht zulässig, aber das interessiert mich wenig) und wollte mal den unterschied der 2 arten wissen.

vielleicht hat einer von euch schon erfahrungen gemacht.

LED technik oder Röhren??

was sind die vor- und nachteile?? empfehlungen?

schon mal vielen dank im voraus.

mfg Daniel

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Zitat:

Original geschrieben von Coupe-Deluxe


heisst das noch lange nicht dass jemand der wirklich die richtige Anlaufstelle ist und Verkehrskontrollen durchführt eine falsche Information herausgegeben hat.

hatte der polizist die dafür notwendige zusatzausbildung um solche aussagen treffen zu können? sicherlich nicht......

selbst der funktionUNfähige anbau einer ubb ist NICHT zulässig.....

die entsprechenden stellungnahmen der stellen, die dafür zuständig sind (und das ist NICHT die polizei!) findest du mit google zuhauf!

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Habe eben mit der Polizei gesprochen also hier die definitiv stimmige Aussage:

Der Erwerb und die Anbringung der Röhren ist definitiv erlaubt. Die Funktion der Röhren darf, wenn man das Auto im Geltungsbereich der STVZO betreiben möchte, nicht vorhanden sein. Soll heissen die Röhren anhand eines EIN/AUS Schalter in Betrieb nehmen zu können ist nicht erlaubt. Wenn man sowas anbringen möchte, auf Grund von Showzwecken etc, muss man während man im Geltungsbereicht der STVZO fährt, zum Beispiel das Stromführende Kabel von der Batterie abklemmen. Dann gibt es seitens der STVZO und der Polizei keine Bedenken. Dieses Kabel könnte man dann bei Bedarf bei Shows oder sonstigen Vorführplätzen die nicht im Geldungsbereich der STVZO wieder anbringen um die UBB zu aktivieren. Bevor man jedoch wieder am Straßenverkehr teilnimmt, muss das stromführende Kabel wieder abgeklemmt werden. Die Leuchten dürfen NICHT Betriebsbereit sein während man am Straßenverkehr teilnimmt.

Zitat:

Original geschrieben von Coupe-Deluxe


Habe eben mit der Polizei gesprochen also hier die definitiv stimmige Aussage:

Der Erwerb und die Anbringung der Röhren ist definitiv erlaubt. Die Funktion der Röhren darf, wenn man das Auto im Geltungsbereich der STVZO betreiben möchte, nicht vorhanden sein. Soll heissen die Röhren anhand eines EIN/AUS Schalter in Betrieb nehmen zu können ist nicht erlaubt. Wenn man sowas anbringen möchte, auf Grund von Showzwecken etc, muss man während man im Geltungsbereicht der STVZO fährt, zum Beispiel das Stromführende Kabel von der Batterie abklemmen. Dann gibt es seitens der STVZO und der Polizei keine Bedenken.

Da hat dir der Beamte leider eine falsche Auskunft gegeben.

Hier läge nämlich ein klarer Verstoß gegen §49a, Absatz 1 der StVZO vor:

§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.

Hat er definitiv nicht. Nur weil du diesen Gesetzesabschnitt auf deine Weise intepretierst, heisst das noch lange nicht dass jemand der wirklich die richtige Anlaufstelle ist und Verkehrskontrollen durchführt eine falsche Information herausgegeben hat. Diese Röhren dürfen defintiv ans Auto angebraucht werden mit der Einschränkung, dass sie nicht Betriebsbereit sein dürfen. Soll heissen nicht mit einem Schalter einfach zuschaltbar! Der Polizist weiss ebenfalls was, wie im Gesetz steht und hat mir genau Auskunft darüber gegeben wie sowas bei einer Verkehrskontrolle geahndet wird und unter welchen Voraussetzungen das bedenkenlos ok ist wenn solche Leuchten angebraucht sind.

Tach,

oder auf Deutsch gesagt, UBB is nur was für Showzwecke! Und was an Beleuchtungsgedöhns am Auto dran is muss funzen......da die UBB also auch funzen müsste, aber es legal nich darf, kann man das mit der montage eingentlich gleich knicken!
Aber es gibt immer wieder Leute die das halt cool oder sonst wie finden wenns unterm Auto leuchtet und denen das Wurst is ob Legal oder nich.......Das sind dann warscheinlich auch die Leute wegen denen der Ruf der Autotuning Scene oder deren Anhänger, also die Anständigen Auto-Veredler, leidet. Also Kids, lasst den Kram endlich sein und spart euch die Kohle für Sprit oder ne Flasche anständige Politur oder sowas!

Btw: Coupe-Deluxe? Du hast schon gemerkt das der letzte Post im Thread fast 5 Jahre alt is? Wollt ich nur mal anmerken!

MFG CP

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Ja hab ich und? ;o))

Ansonsten wie ich schon gesagt habe mir ist sehr wichtig ob es mit dem Gesetz vereinbar ist oder nicht von daher hab ich mich auch bei der Polizei direkt erkundigt. Ob man dass dann macht oder nicht bleibt jedem selbst überlassen für mich hat derzeit eh erstmal was anderes Vorrang bezüglich Car Styling nämlich paar gescheite Felgen.

Zitat:

Original geschrieben von Coupe-Deluxe


Der Polizist weiss ebenfalls was, wie im Gesetz steht und hat mir genau Auskunft darüber gegeben wie sowas bei einer Verkehrskontrolle geahndet wird und unter welchen Voraussetzungen das bedenkenlos ok ist...

Dann nenne uns doch mal die gesetzliche Grundlage, welche hier einen höheren Rechtsgehalt als §49a, Absatz 1 der StVZO haben soll.

Die Textpassagen von §49a, Absatz 1 der StVZO sind eindeutig und lassen keinen Interpretationsspielraum zu.

Zitat:

Original geschrieben von Coupe-Deluxe


heisst das noch lange nicht dass jemand der wirklich die richtige Anlaufstelle ist und Verkehrskontrollen durchführt eine falsche Information herausgegeben hat.

hatte der polizist die dafür notwendige zusatzausbildung um solche aussagen treffen zu können? sicherlich nicht......

selbst der funktionUNfähige anbau einer ubb ist NICHT zulässig.....

die entsprechenden stellungnahmen der stellen, die dafür zuständig sind (und das ist NICHT die polizei!) findest du mit google zuhauf!

Es sollte jedem einleuchten, dass die Beleuchtung von Fahrzeugen reglementiert werden muss, oder ?

Deshalb gibt es die drei Einstufungen "vorgeschrieben", "zulässig" und "unzulässig". Es geht überhaupt nicht um die Frage, ob eine UBB so stark ablenkt, dass man sofort gegen einen Baum fährt, wenn einem eine entgegenkommt. Da die Regelungen in erster Linie für ein einheitliches Signalbild sorgen sollen, gibt es keinen vernünftigen Grund, eine UBB in eine der ersten zwei Kategorien (vorgeschrieben oder zulässig) einzuordnen. Deshalb bleibt sie in der dritten. Punktum ohne das Wort Ablenkung oder Gefährdung verwendet zu haben.

Noch Fragen?

Find ich überhaupt nicht, wie sieht das zum Beispiel mit einer coming/leaving home-funktion aus? Da leuchten selbst serienmäßige Karrossen wie ein Weihnachtsbaum (wie passend)! In Österreich auf alle Fälle ist das möglich, obwohl unsere Bestimmungen was Tunig angeht bei weitem strenger sind als bei euch. Bei teilnahme am Straßenverkehr darf die UBB natürlich auch bei uns nicht in Betrieb sein, aber das blosse Anbringen stellt kein Problem dar, solange sie nicht einschaltbar ist wenn man das Fahrzeug in Betrieb nimmt. Soll heissen: Auto aufsperren - UBB leuchtet, einsteigen, Türe schliessen, starten UBB geht selbstständig aus! Hat auch seinen Sinn finde ich (Beleuchtung der Einstiegsstelle z.B.! Außerdem mal ehrlich: Es sieht echt verdammt gut aus!!! 😉

Ich muss euch korrigieren, Led-Röhren sind die besten die es gibt!!!

Mein Kumpel hat für 60-80€ Ein set gekauft. Dabei waren 2lange und 2 kurze röhren und eine Box für den innenraum. Damit konnte er den modus einstellen (blinken, lauflicht, knightrider usw), Die Farben!!!, oder immer leuchten, an/aus oder per Sound blinken. Ultimativ geil da es RGB LEDS waren. Hab sie auch mit ihm eingebaut. Nachdem er aber einen Wildschaden hatte, musste er schnell die röhren rausreißen bevor die Polizei kam 🙂

hier mal ein bild

LED UBB

Zitat:

Original geschrieben von oizo75


Bei teilnahme am Straßenverkehr darf die UBB natürlich auch bei uns nicht in Betrieb sein, aber das blosse Anbringen stellt kein Problem dar, solange sie nicht einschaltbar ist wenn man das Fahrzeug in Betrieb nimmt.

Welche Anforderungen stellt die österreichische Straßenverkehrs-Zulassungsordnung hierbei an den Splitterschutz?

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