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Unsicher bezüglich Geschwindigkeitsindex Sommerreifen 205/55/R16 + richtige Entscheidung?

Themenstarteram 3. Juni 2016 um 22:29

Hallo zusammen,

in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht eine Reifengröße, welche bald nicht mehr verwendet wird als Sommerreifen: 225/40 R18 86W. Habe überlegt auf 16 Zoll umzusteigen, genauer gesagt 205/55 R16 91V. Beides Original Autoherstellerfelgen. Nun habe ich gelesen, dass man im Sommer nicht mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex fahren darf, als in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angegeben. Stimmt das und kann/muss ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ändern lassen? Schneller als H fährt das Auto eh nicht, muss jedoch afaik V nehmen aufgrund Erstzulassung vor 05/2009 und der Regelung "Sicherheitsaufschlag".

2. Anliegen = Reifenwahl

Die Entscheidung fällt momentan auf den Hankook Ventus Prime3 K125.

Gibt es irgendwelche Gründe, die für nen Pirelli Cinturato P7 Blue, Continental ContiPremiumContact 5, Goodyear EfficientGrip Performance, Dunlop Sport BluResponse oder Michelin Primacy 3 sprechen würden?

Wichtig wären Komfort, wenig Geräusch im Innenraum und Handling sowie Bremsen bei trockener Fahrbahn.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Eugen_2007 schrieb am 4. Juni 2016 um 00:29:33 Uhr:

Hallo zusammen,

in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht eine Reifengröße, welche bald nicht mehr verwendet wird als Sommerreifen: 225/40 R18 86W. Habe überlegt auf 16 Zoll umzusteigen, genauer gesagt 205/55 R16 91V. Beides Original Autoherstellerfelgen.

Auch 205/55R16 sind für Deinen Mondeo - ab Werk - bereits typgeprüft = zugelassen :)

(alle Rad-Reifen-Kombi´s stehen in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ( "CoC-Papier"),

die jedoch erst ab 10/2005 dem Fahrzeug beigelegt werden muß)

 

Zitat:

Nun habe ich gelesen, dass man im Sommer nicht mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex fahren darf, als in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angegeben. Stimmt das und kann/muss ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ändern lassen? Schneller als H fährt das Auto eh nicht, muss jedoch afaik V nehmen aufgrund Erstzulassung vor 05/2009 und der Regelung "Sicherheitsaufschlag".

Der Geschwindigkeitsindex ( GSY) muß nicht den "Papieren" entsprechen,

sondern der angegebenen Vmax (bbH).

Ein "Sicherheitsaufschlag" entfällt, da Dein Mondeo eine EG-Typgenehmigung hat. :)

91V ist zugelassen, eine Berichtigung (Änderung) der "Papiere" ist nicht notwendig :)

Alles Weitere zu diesem Thema hier:

http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf

 

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23 Antworten
Themenstarteram 4. Juni 2016 um 10:53

@touaresch

Genau dieses CoC Papier war bei meinem leider nicht dabei. Danke für den Link, was mich bei dieser EG-Typgenehmigung verwirrt hat, war die Angabe "EZ ab dem 1. Mai 2009", daher dachte ich, dass meiner nicht in diese Kategorie fällt.

@Italo001 touaresch hat es bereits erklärt, ich möchte die bald nicht mehr verwenden. Mein ist knapp 12 Jahre alt.

Dann habe das falsch interpretiert. Bekommst du die Felgen gratis? Sonst rechnet sich der Aufwand eigentlich nicht. Wie lange willst du den Wagen noch fahren?

Themenstarteram 4. Juni 2016 um 19:20

@Italo001 Felgen sind nicht das Problem, die wären vorhanden. Fahren eigentlich nach dem Motto "bis dass der TÜV uns scheidet", mindestens 3 Jahr aufjedenfall.

An Alle: Bezüglich dem 2. Anliegen hat noch niemand seine Meinung kund getan. Ich nehme mal an die Auswahl dürfte dann ok sein, oder?

am 4. Juni 2016 um 19:26

Das sind alles ordentliche Reifen. Das sind alles Touringreifen die eher auf tendenziell Komfort,Rollwiderstand und Haltbarkeit ausgelegt sind... Da ich persönlich Spritspareffekte durch Reifen für sehr vernachlässigbar halte...mit dem Gasfuß erreicht man da mehr... Würde ich wohl zum Primacy3 von Michelin greifen von denen. Der dürfte auf die Dauer die beständigsten Leistungen und wahrscheinlich auch die höchste Lebensdauer bieten... Was man so lesen kann... Gefahren bin ich nur die P7 von Pirelli schon... Okay aber auch nichts besonderes.

Hallo,

@ Eugen_2007:

M. E. macht die ganze Umrüstung keinen Sinn, denn der 225/40/18 er Reifen ist eine Größe, die am Markt in sehr großer Auswahl und zu vergleichsweise niedrigen Preisen angeboten wird. Die haben dann LI 91 und SI Y oder W, die du alle verwenden kannst. Ein höherer SI, hier 91 statt 86 ist immer zulässig. Kann es sein, dass da dein Irrtum liegt und Du nur nach LI 86 gesucht hast? Von einer auslaufenden Größe kann keine Rede sein.

Gruß Rainer

Den Dunlop Blu response gibt es in der Grösse mit V-Index für 56€ das Stück. Den würde ich nehmen, viel Leistung und nur etwas höherer Preis als Vredestein und Co.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 4. Juni 2016 um 07:40:34 Uhr:

...müssen wahrscheinlich keine VR-Gummis montiert werden, die übrigens in der in Rede stehenden Größe nicht angeboten werden. H-Decken sind de facto ausreichend und entsprechen den Vorschriften.

Hmm, da muss ich dir ja ausnahmsweise mal widersprechen. Da der Bock schon 12 Jahre alt ist, gilt die alte Regelung wg. Geschwindigkeitsindex. Also 207*0,01+6,5+207=215,6km/h, also muss er zwingend einen V-Reifen fahren.

Der Thread ist schon recht lang, für die einfache Lösung.

205/55 R16 V auf den original 16" Felgen und fertig. LI91 oder 94 ist Wurscht. Ansonsten kann ich den Michelin Primacy 3 auch nur empfehlen. Haltbar, leise, trocken sehr gut, nass gut.

Zitat:

@FloOdw schrieb am 6. Juni 2016 um 15:55:44 Uhr:

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 4. Juni 2016 um 07:40:34 Uhr:

...müssen wahrscheinlich keine VR-Gummis montiert werden, die übrigens in der in Rede stehenden Größe nicht angeboten werden. H-Decken sind de facto ausreichend und entsprechen den Vorschriften.

Hmm, da muss ich dir ja ausnahmsweise mal widersprechen. Da der Bock schon 12 Jahre alt ist, gilt die alte Regelung wg. Geschwindigkeitsindex. Also 207*0,01+6,5+207=215,6km/h, also muss er zwingend einen V-Reifen fahren.

Der Thread ist schon recht lang, für die einfache Lösung.

205/55 R16 V auf den original 16" Felgen und fertig. LI91 oder 94 ist Wurscht. Ansonsten kann ich den Michelin Primacy 3 auch nur empfehlen. Haltbar, leise, trocken sehr gut, nass gut.

Widerspruch zu Deinem Widerspruch:

Zitat aus dem GTÜ-Link Seite 3 :

"2. Fahrzeug mit ABE oder nationaler Einzelbetriebserlaubnis

(EZ vor dem 1. Mai 2009) und

einer bbH > 150 km/h

• Faustformel: bbH + 9 km/h

• exakt Formel: bbH + 6,5 km/h + 0,01 x bbH"

Quintessenz:

Für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung galt diese Regelung nie :)

http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf

 

Zitat:

@touaresch schrieb am 6. Juni 2016 um 18:09:24 Uhr:

Quintessenz:

Für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung galt diese Regelung nie :)

Mea culpa. Wusste ich auch nicht, dass es Unterscheide national/EG gibt.

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