Unschlüssig bei problem nach gebrauchtkauf turbo defekt?
Hallo zusammen,
Habe schon mich schon länger auf den a3 festgelegt und bin einen von 2007 bis vor 3 wochen ohne jegliche probleme gefahren.
Leider hatte er einen Unfall weswegen ivh ihn abgeben musste.
Habe mir vor 2 wochen einen 1.8 tfsi mit 143 t km runter von Baujahr 2010 gekauft.
Einziges problem lt. Händler, dass er ordentlich öl braucht.
Scheint auch so zu sein weil ich gut nen liter öl auf 1000 km nachfüllen musste.
Aber damit ist zu leben.
Nun hatte ich aber folgendes problem.
Ich war etwa 200 km unterwegs und plötzlich ging während des beschleunigens von 150 auf ca 170 die epc leuchte und motorkontrolleuchte an.
Er ruckelte stark beim gasgeben und ich habe mich nicht getraut anzuhalten, da ich meine tochter im auto hatte und befürchtete, dass ich wohlmoglich gar nicht weiterfahren kann.
Bin dann mit 80 hinter nen lkw und noch 30 km nach Hause gefahren.
Für mich hat es sich so angefühlt als würde 1 zylinder nicht mehr zünden.
Das kuriose kommt jetzt.
Zuhause angekommen hab ich ihn aus gemacht und wieder an ubd das Problem war weg.
Kein ruckeln mehr und nach einer kurzen testrunde auch kein Leistungsverlust mehr.
Die motorkontrolleuchte blinkte 1x kurz auf und dann nicht mehr.
Habe ihn gestern dann nochmal gestartet ubd keine Fehlermeldung kam und er lief normal.
Das einzige was mir aufgefallen jst, dass er im kalten zustand ein rytmisches leicht schrappendes Geräusch gemacht hat.
Immer nach dem gasgeben im standgas
Das war allerdings nach dem warm fahren wieder weg und ich könnte es bisher nicht reproduzieren.
Hat da jemand den hauch einer idee, was das sein kann und wie dramatisch das ist?
Habe vom Händler gekauft und nur die Gewährleistung auf ölverbrauch wurde ausgeschlossen.
Das heißt alles was nicht ölverbrauch ist, ist in det Gewährleistung drin.
Danke im. Vorraus und Sorry für den riesen text als firstpost??
139 Antworten
Auch von mir danke für die Rückmeldung.
Ich gebe Dir mal meine Einschätzung – in Unkenntnis des genauen Schadens und der Vertragsgestaltung:
Erstens: Du hast einen Wagen gekauft mit Ölverbrauch – vor allem einen Wagen mit einem weltweit bekannten Problem, welches ja nicht nur zu leicht erhöhtem Ölverbrauch, sondern dazu führt, dass irgendwann gar kein Öl mehr von den Laufflächen des Zylinders abgeführt wird. NULL. Das ist ganz offiziell ein kapitaler Motorschaden mit der Notwendigkeit, neue Kolben usw. einzubauen. Wenn denn die Laufflächen noch i.O. sind. Ansonsten das volle Programm. Das war Dir bekannt. Du hast halt gemeint, dass Du da ein Schnäppchen schlägst und dass dich das nicht juckt, weil Du eh nicht viel fährst und dann halt drauf achtest und nachfüllst. Damit wäre es bei einem uralten Auto, das halt ein wenig mehr verbraucht aufgrund Verschleiß wohl auch getan. Hier gehen die Verbräuche aber gar nicht mal selten in Richtung 3, 4 und auch 5 Liter. Der Kurzstreckenbetrieb verschlimmert es sogar noch. ERGEBNIS: Der Mangel war Dir bekannt und alles, was damit in Zusammenhang steht fällt nicht unter die Gewährleistung. Natürlich dürfte er nicht die Gewährleistung ganz allgemein für den Fall eines eventuell mal auftretenden Ölverbrauches ausschließen, weil ihm das Risiko hier z.B. zu groß wäre. Aber das hat er auch nicht. Der Wagen hat einen Mangel und den hat er beim Verkauf angegeben. Kurz gesagt: Er hat das Auto mit dem Defekt verkauft und Du warst damit einverstanden.
Zweitens: Selbstredend KANN dein Problem damit zu tun haben. Logisch kann es auch sein, dass die Ventilschaftdichtungen im Eimer sind, wenn Öl im Zylinder steht. Aber richtig weiße ZK (rehbraun sind die beim TSI ohnehin nicht, sondern immer etwas weißlich) deuten auf eine zu heiße Verbrennung wegen Öl im Zylinder hin. Und er hat nicht gesagt, dass er Dir ein Auto verkauft, welches defekte Kolbenringe hat, sondern dass der Wagen massiv Öl verbraucht und die Ursache offen gelassen. Selbst, wenn der Kolben gefressen hat und es daher kommt wäre es kritisch. Wo es auch herkommt, so hättest Du ihn niemals kaufen dürfen, wenn es Dich jetzt stört, das Risiko auch tragen zu müssen (wenn Dir das auch so gar nicht bekannt war).
Drittens: Es kann am Ende alles passieren. Aber zusammengefasst sehe ich hier vor allem ein Risiko für Dich, weniger für den Händler. Außer, es zeigt sich jetzt deutlich, dass z.B. die Zündspule defekt ist.
Ich würde daher zu einem alteingesessenen Anwalt gehen, der einen guten Ruf hat und Dir auch wirklich sagt, wie die Chancen denn stehen. Hier kommt es natürlich auch drauf an, was genau im Vertrag steht usw.
Zitat:
@lifetime_pwr schrieb am 5. Januar 2021 um 20:35:07 Uhr:
Auch von mir danke für die Rückmeldung.Ich gebe Dir mal meine Einschätzung – in Unkenntnis des genauen Schadens und der Vertragsgestaltung:
Erstens: Du hast einen Wagen gekauft mit Ölverbrauch – vor allem einen Wagen mit einem weltweit bekannten Problem, welches ja nicht nur zu leicht erhöhtem Ölverbrauch, sondern dazu führt, dass irgendwann gar kein Öl mehr von den Laufflächen des Zylinders abgeführt wird. NULL. Das ist ganz offiziell ein kapitaler Motorschaden mit der Notwendigkeit, neue Kolben usw. einzubauen. Wenn denn die Laufflächen noch i.O. sind. Ansonsten das volle Programm. Das war Dir bekannt. Du hast halt gemeint, dass Du da ein Schnäppchen schlägst und dass dich das nicht juckt, weil Du eh nicht viel fährst und dann halt drauf achtest und nachfüllst. Damit wäre es bei einem uralten Auto, das halt ein wenig mehr verbraucht aufgrund Verschleiß wohl auch getan. Hier gehen die Verbräuche aber gar nicht mal selten in Richtung 3, 4 und auch 5 Liter. Der Kurzstreckenbetrieb verschlimmert es sogar noch. ERGEBNIS: Der Mangel war Dir bekannt und alles, was damit in Zusammenhang steht fällt nicht unter die Gewährleistung. Natürlich dürfte er nicht die Gewährleistung ganz allgemein für den Fall eines eventuell mal auftretenden Ölverbrauches ausschließen, weil ihm das Risiko hier z.B. zu groß wäre. Aber das hat er auch nicht. Der Wagen hat einen Mangel und den hat er beim Verkauf angegeben. Kurz gesagt: Er hat das Auto mit dem Defekt verkauft und Du warst damit einverstanden.
Zweitens: Selbstredend KANN dein Problem damit zu tun haben. Logisch kann es auch sein, dass die Ventilschaftdichtungen im Eimer sind, wenn Öl im Zylinder steht. Aber richtig weiße ZK (rehbraun sind die beim TSI ohnehin nicht, sondern immer etwas weißlich) deuten auf eine zu heiße Verbrennung wegen Öl im Zylinder hin. Und er hat nicht gesagt, dass er Dir ein Auto verkauft, welches defekte Kolbenringe hat, sondern dass der Wagen massiv Öl verbraucht und die Ursache offen gelassen. Selbst, wenn der Kolben gefressen hat und es daher kommt wäre es kritisch. Wo es auch herkommt, so hättest Du ihn niemals kaufen dürfen, wenn es Dich jetzt stört, das Risiko auch tragen zu müssen (wenn Dir das auch so gar nicht bekannt war).
Drittens: Es kann am Ende alles passieren. Aber zusammengefasst sehe ich hier vor allem ein Risiko für Dich, weniger für den Händler. Außer, es zeigt sich jetzt deutlich, dass z.B. die Zündspule defekt ist.
Ich würde daher zu einem alteingesessenen Anwalt gehen, der einen guten Ruf hat und Dir auch wirklich sagt, wie die Chancen denn stehen. Hier kommt es natürlich auch drauf an, was genau im Vertrag steht usw.
Danke für die ganzen antworten.
Ich sehe es mittlerweile genauso, dass ich ihn nicht hätte kaufen dürfen.
Ich habe halt tatsächlich gedacht, dass es mit nachfüllen etc. Getan ist und das ist.
Aber auch hier kann man halt nicht von einem Laien erwarten, dass sofort alle möglichen Folgeschäden abschätzbar waren.
Das haben mir nun 2 leute unabhängig voneinander bestätigt.
Wenn ich jetzt als Unternehmen gekauft hätte sieht das wieder anders aus.
Bei diesem schaden ist wohl davon auszugehen, dass er definitiv beim kauftag schon vorhanden war, ich ihn aber nicht erkennen konnte.
Auch wurse gesagt, dass dieser schaden nicht durch ölverbrauch oder so hervor gerufen werden kann aber meine Kenntnisse sind dafur nicht gut genug um das beurteileb zu können.
Naja morgen wissen wir mehr.
Ich warte mal bis mittags ab, ob sich etwas tut seinerseits ubd falls nicht werde ich es nochmal probieren.
Sein eigentliches Problem ist ja nicht der Ölverbrauch, sondern dass ihm nicht bewusst war, welche Folgen das haben kann. Und jetzt, da es Folgen hat (oder es eine Folge sein könnte), da will er natürlich nicht mehr.
Wenn man meint, man kauft günstig ein Auto und lebt halt mit dem Ölverbrauch, dann ist das ja auch blöd, wenn das Wägelchen wider Erwarten gar nicht mehr läuft.
Nur ist es halt so, dass man erstens vor allem glaubt, was man hören möchte und zweitens dauernd irgendwelche Experten da rum stehen und ganz Experten-unlike irgendwas sagen, was nicht der Realität entspricht.
Wenn ich mir ein Auto mit Motorschaden kaufe und meine, dass es mit einer günstigen Reparatur getan ist, dann hilft es mir auch nicht, dass ich Laie bin und die Folgen nicht abgesehen habe, wenn dann nachher doch ein neuer Motor rein muss. Da muss ich mich schon informieren. Der Händler ist keineswegs verpflichtet, mich über alle Kosten- und Folgerisiken aufzuklären.
Der hat das Auto wahrscheinlich superbillig bekommen und sich gedacht, dass er da gar nix dran macht und selbst billig, aber mit Gewinn weiterverkauft. Er hat ja auch gesagt, was er wusste. Nämlich, dass der Wagen ein Ölverbrauchsproblem hat. Ein einfaches Nachfragen oder Nachlesen hätte genügt, um zu wissen, dass das Risiko eben nicht gering ist.
Wenn der Händler jetzt nix macht, zahlt die Rechtschutz auch nicht, da keine Aussicht auf Erfolg. Aber ein Kostenrisiko von mindestens mal 5.000,- Euro mit Gutachten, Gericht und Anwälten.
Das alles in Unkenntnis des Vertrages und Schadenbildes.
Aber wenn der Fall mal rein fiktiv angenommen so ist, dass im Vertrag steht "Mangel: Motor verbraucht Öl" und der jetzige Fehler eine Folge dessen ist, dann ist es so.
Ich würde mir daher die Teile zusammenkaufen und eine Werkstatt den Motor überholen lassen. Dann kommt man mit 2.500 - 3.500,- Euro hin (je nachdem, was alles gemacht werden muss) und hat hinterher ein wirklich geiles Auto mit ansonsten völlig unproblematischem Motor, der dann auch noch komplett überholt ist.
Ähnliche Themen
Naja wer sagt das er günstig war?
Ist alles relativ negativ dargestellt hier.
Mein gedanke beim kauf war nur
Ok ich muss öl nachfüllen und darauf achten.
Hat mich 6600 euro gekostet was ein normaler preis ist.
Kein Schnäppchen auf Grund einew schadens.
Und es wurde so verkauft das det verbrauvh lediglich ein problem dieses motors ist und ich daran nachträglich nichts bemangeln kann da er dieses problem eben hat.
Er holt ihn auf jeden fall freitag odet samstag ab und erwähnte nur dass Gewährleistung schwierig wird wenn ohne Öl gefahren wurde oder so.
Das wurde ja nicht daher schauen wir mal.
Worst case wäre anwalt und es langes hin und her aber ich würde halt erstmal nicht vom schlechtesten fall ausgehen.
Ich verstehe Dich schon und mach Dir auch keine Vorwürfe. Aber ich versuche halt die Fakten aufzuzeigen und es nicht schön zu reden.
Er hatte den Wagen nicht reparieren wollen und wollte für den Motor auch nicht gewährleisten, weil er eben defekt ist und war. Selbst, wenn er 25.000 Euro gekostet hätte, es würde keinen Unterschied machen.
Was genau steht denn im Vertrag?
Also es steht 1x unter bekannte mängel
'bekanntes problem audi ölverbrauch'
Dann steht unter garantie
Der Käufer wünscht keine über die gesetzliche Sachmängelhaftung hinausgehende Garantie.
Das ist ein Feld welches angekreuzt ist.
Ein punkt ist unter besondere vereinbarungen:
Keine Sachmängelhaftung bzw. Garantie für Ölverbrauch.
Es ist halt explizit der ölverbrauch in beiden Punkten erwähnt. Er sagte aber dass die Gewährleistung für den motor oder das getriebe trotzdem aktiv ist.
Aber rein von der Logik her.
Wenn er sowas kommen sehen hat und den ölverbrauch deshalb ausgeschlossen hat, warum holt er ihn auf seine kosten zurück?
Ich würdr direkt sagen, dass das wohl ein folgeschaden ist und es deswegen kein gewahrleistungafall ist.
Er ist ja auch ganz kooperativ und hilfsbereit etc.
Für einen Händler sicher auch keine schöne Situation aber er und ich können da eben nichts für.
Daher haben mich manche antworten etwas irritiert.
Leute bei mir im. Umfeld geben mir zu verstehen, dass die sache klar ist und er es machen muss und hier wird mir diese sache in wahrscheinlichkeit gesetzt bzw. Mir durch die blume gesagt, ich seie selbst schuld...
Lässt mich einfach unruhiger schlafen das ganze...
Das eine ist, wie es ist. Und es ist so, wie ich es geschrieben habe. Es ist also das Gegenteil von dem der Fall, was die Leute in deinem Umfeld sagen.
Das andere ist, dass der Händler ja anscheinend ein seriöser solcher ist und auch seine Hilfe anbieten möchte. Dass er nicht läuft und solche Probleme macht wusste er wohl nicht. Dass es ganz logisch am Ölverbrauch liegt ist so klar ja auch nicht. Vielleicht bietet er auch so oder so eine gute Lösung an.
Insgesamt habe ich Dir ja geraten, zu einem renommierten Anwalt zu gehen, wenn das nicht der Fall ist. Liegt es aber am Ölverbrauch und er stellt sich quer, hast Du m.E. keine Chance (außer der geringen Chance, die man vor Gericht immer hat).
Liegt es am Ölverbrauch und er stellt sich quer verstehe ich ihn auch. Er verkauft ein Auto mit Mangel und nachher kommt der Käufer und will entgegen des Vertrages ein Auto ohne Mangel. Diesen letzten Punkt siehst Du anders, unser Rechtssystem geht aber von eindeutigen Sachlagen und objektiven Beurteilungen und nicht von persönlichem, also subjektivem Empfinden aus.
Naja jetzt wo ich mehr im thema stecke ist mir das eher bewusst.
Icb dachte halt der brauch eben viel öl wegen ner thematik die alle motoren dieser Generation haben und dies die einzige auswirkung daran ist.
Ich werde ganz egal wie das jetzt ausgeht nie wieder einen kaufvertrag unterschreiben bei dem. Nicht die volle Gewährleistung gegeben wird.
Würde aver trotzdem zum Anwalt selbst wenn es mich dann 5000 euro kostet.
Für mich wäre das halt eine Täuschung wenn er sagt dass er halt viel öl braucht da es alle machen und mich im unklaren über mögliche folgeschaden lässt.
Zumal er ja gesagt hst dass er fur motor und getriebe gerade steht.
Das hat mir halt Sicherheit gegeben dass ich ihn trotz ölverbrauchsausschluss gekauft habe.
Hätte er gesagt der braufh öl und es kann dies oder das defekt sein oder schnell defekt gehen hatte ich ihn ja nicht gekauft.
Aber hätte, hätte....
Wenn dies so im Vertrag steht, wie oben genannt, dann ist lediglich der hohe Ölverbrauch ausgeschlossen.
Kein Mensch und schon gar nicht ein Anwalt, muss bei dieser Aussage von einen Motorschaden in den nächsten 1000km ausgehen.
Deshalb bleibe ich auch bei meiner Aussage, Motorschaden = Gewährleistung.
Hier steht nix von Ausschluss wegen hohen Ölverbrauch incl. Folgeschäden.
Kann ja auch kein Auto verkaufen und sagen hoher Spritverbrauch ist von Gewährleistung ausgeschlossen und komme dann nicht für eine defekte Einspritzdüse auf.
Das sehe ich in der Tat etwas differenzierter. Wenn das tatsächlich weltweit bekannte Problem mitgekauft wurde - was im Übrigen als kapitaler Motorschaden gewertet wird - und das Problem damit in Zusammenhang steht, dann ist das sehr wohl ausgeschlossen.
Ein tatsächlich damit überhaupt nicht in Zusammenhang stehender Motorschaden natürlich nicht.
Danke @klaus7373
Beruhigt mich sehr das du das so sagst.
Ich möchte mir das nicht schön reden aber ich sehe eben auch nur den hohen ölverbrauch ausgeschlossen.
Wissen können wir es nicht aber die bisherigen aktionen von ihm lassen mich auch hoffen dass es nicht anfangs der plan war mich über den tisch zu ziehen.
Na denn... Ich klink mich hier aus. Ich wollte mich aus solchen Themen wirklich möglichst ganz raushalten, weil es eigentlich immer ausartet. Und bevor das passiert konzentriere ich mich in Autoforen auf die Technik, nicht auf Rechtsthemen. Gerade bei sowas, wo am Ende doch der Gutachter entscheidet. Alleine den will man eigentlich umgehen.
Ein Tipp noch: Stell die Frage mal in einem bekannten Portal, wo man Anwälte um eine erste Einschätzung bitten kann gegen eine kleine Gebühr. Ich will hier nix verlinken... Wichtig dabei ist es, alles (wie hier ja auch) korrekt und vollständig zu beschreiben, sonst geht die Antwort natürlich fehl.
Und lasse erstmal abklären, WAS genau das Problem ist. Wenn es nicht mit dem Ölverbrauch in Zusammenhang steht, dann ist es ohnehin müßig, sich darüber den Kopf zu zerbrechen. Der Händler macht jetzt ja seins und schaut es sich an. Vielleicht hat er auch einfach keine Lust auf Streitereien und bietet so oder so etwas an.
Zitat:
@lifetime_pwr schrieb am 6. Januar 2021 um 20:54:24 Uhr:
Na denn... Ich klink mich hier aus. Ich wollte mich aus solchen Themen wirklich möglichst ganz raushalten, weil es eigentlich immer ausartet. Und bevor das passiert konzentriere ich mich in Autoforen auf die Technik, nicht auf Rechtsthemen. Gerade bei sowas, wo am Ende doch der Gutachter entscheidet. Alleine den will man eigentlich umgehen.Ein Tipp noch: Stell die Frage mal in einem bekannten Portal, wo man Anwälte um eine erste Einschätzung bitten kann gegen eine kleine Gebühr. Ich will hier nix verlinken... Wichtig dabei ist es, alles (wie hier ja auch) korrekt und vollständig zu beschreiben, sonst geht die Antwort natürlich fehl.
Und lasse erstmal abklären, WAS genau das Problem ist. Wenn es nicht mit dem Ölverbrauch in Zusammenhang steht, dann ist es ohnehin müßig, sich darüber den Kopf zu zerbrechen. Der Händler macht jetzt ja seins und schaut es sich an. Vielleicht hat er auch einfach keine Lust auf Streitereien und bietet so oder so etwas an.
Danke dir.
Ja ich denke macht da etwas draus.
Wäre ja auch einverstanden mit einer wandlung gegen nen wagen der vllt 1k weniger kostet oder so.
Er würde sich wahrscheinlich nicht den Aufwand machen dass er den wagen holt um dann zu sagen dass es mein problem ist...
Zitat:
@lifetime_pwr schrieb am 6. Januar 2021 um 19:45:44 Uhr:
Das sehe ich in der Tat etwas differenzierter. Wenn das tatsächlich weltweit bekannte Problem mitgekauft wurde - was im Übrigen als kapitaler Motorschaden gewertet wird - und das Problem damit in Zusammenhang steht, dann ist das sehr wohl ausgeschlossen.Ein tatsächlich damit überhaupt nicht in Zusammenhang stehender Motorschaden natürlich nicht.
@life
Egal welcher Richterspruch da früher diese Aussage ermöglichte, ich kann doch nicht davon ausgehen, dass jeder Laie sich Monate vor einen Autokauf spez. für Modell xy, in Heimarbeit, eine Mechatroniker Ausbildung aneignet und somit von vornherein sagen, der Käufer wußte das der Ölverbrauch, früher oder später, zu einen kap. Motorschaden führen muss.
Da ist der Vater Wunsch des Gedankens.
Damit steht dieser Richter völlig allein auf weiter Flur und ich hätte dieses Urteil, sicher mit Erfolg, angefechtet.
Wenn dies Weltweit so ein bekanntes Problem ist, dass sollte der Richter wohl eher den Konzern auf Gewährleistung verklagen als zu sagen, der Käufer ist der angepisste und hätte vorher Umschulen müssen.
Ich möchte damit deine Aussagen nicht anzweifeln, wahrscheinlich bist du da auch mehr bewandert, aber mein Rechtsempfinden sieht da anderst aus.