unnötig langsam fahrendes fahrzeug ?
Hallo,
gestern Nacht habe ich was komisches erlebt und es muss irgendwie raus. Also folgendes : Ich stand an der roten Ampel, vor mir ein Twingo Als es grün wurde ist die Fahrerin ( ja es war eine Die) nicht losgefahren habe kurz gehupt dann wurde ich komisch angeguckt von der Beifahrerin. Nun gut ich habe mir nichts dabei gedacht, sie ist losgefahren aber absolut langsam (einspurige straße je Richtung) sie ist dann permanent 20 oder noch langsamer gefahren wo 50 erlaubt war, hat mich beim überholen gehindert als ich sie endlich überholen konnte kam Lichthupe von hinten.
Meine Frage ist ob ich mich auf irgendeiner Art und weise, strafbar gemacht habe? In der Regel halte ich mich fern von so einem gedöns.
Wenn es OT ist bitte ich die Mods höflichst den Thread zu verschieben.
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
Paragraph 1 StVO .... Auch 20km/h fahren kann einen Verstoß bedeuten. Das am Überholen hindern dann so oder so. Die nachträgliche Lichthupe erst Recht 😉
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das sind jene Fahrer, die das Rechtsfahrgebot ernst nehmen.Zitat:
Original geschrieben von insyder19
Fast genauso unglaublich wie Autobahnfahrer die 220+ fahren und dennoch meinen nachm Überholen wieder auf die rechte Spur zu müssen nur um 300 Meter weiter wieder nach links auszuscheren.
Das Rechtsfahrgebot muss verhältnismäßig angewendet werden, wenn hinter mir keiner (schneller) ist und ich Autos rechts in abständen kleiner 300-500m überhole wechsel ich nicht rüber, das führt oft zu Missverständnissen unterschätzen der Geschwindigkeit und plötzlichem rüberziehen vor einem. Damit ist keinem geholfen, nur damit auf einem Paragrafen rumgeritten wird.
Zitat:
Original geschrieben von Felux
Das Rechtsfahrgebot muss verhältnismäßig angewendet werden, wenn hinter mir keiner (schneller) ist und ich Autos rechts in abständen kleiner 300-500m überhole wechsel ich nicht rüber, das führt oft zu Missverständnissen unterschätzen der Geschwindigkeit und plötzlichem rüberziehen vor einem. Damit ist keinem geholfen, nur damit auf einem Paragrafen rumgeritten wird.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das sind jene Fahrer, die das Rechtsfahrgebot ernst nehmen.
Ach, Leute!
Was jemand nachts alleine auf der Stra(s-z)e macht, ist mir so etwas von wurscht ...! Ob derjenige jetzt rechts, links oder rückwärts fährt, ist doch vollkommen egal. Und wenn in 200 m schon der nächste Lkw herumrollt, muss auch niemand extra einscheren (es sei denn, er fährt genauso "schnell" wie der Brummi 😉).
Beim Rechtsfahrgebot geht es mir um den Dauer-Mitte-Fahrer, der bei freier(!) rechter Spur und Richtgeschwindigkeit mit 120 km/h herumdümpelt, ich mit - sagen wir mal - 140, 150 auf der rechten Spur fahre und wegen so einem Trottel zweimal die Spur wechseln muss, dabei noch gefahr laufe, trotz Guckens von einem 240-Raser links von hinten abgeschossen zu werden!
Grü(s-z)e