unnötig langsam fahrendes fahrzeug ?
Hallo,
gestern Nacht habe ich was komisches erlebt und es muss irgendwie raus. Also folgendes : Ich stand an der roten Ampel, vor mir ein Twingo Als es grün wurde ist die Fahrerin ( ja es war eine Die) nicht losgefahren habe kurz gehupt dann wurde ich komisch angeguckt von der Beifahrerin. Nun gut ich habe mir nichts dabei gedacht, sie ist losgefahren aber absolut langsam (einspurige straße je Richtung) sie ist dann permanent 20 oder noch langsamer gefahren wo 50 erlaubt war, hat mich beim überholen gehindert als ich sie endlich überholen konnte kam Lichthupe von hinten.
Meine Frage ist ob ich mich auf irgendeiner Art und weise, strafbar gemacht habe? In der Regel halte ich mich fern von so einem gedöns.
Wenn es OT ist bitte ich die Mods höflichst den Thread zu verschieben.
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
Paragraph 1 StVO .... Auch 20km/h fahren kann einen Verstoß bedeuten. Das am Überholen hindern dann so oder so. Die nachträgliche Lichthupe erst Recht 😉
31 Antworten
War Sie blond?
vielleicht liegt es ja an dem Audi und seinen grellen Tagfahrlichtern^^ nee also die haben mich so angeguckt da habe ich mich selber gefragt ob ich nun irgendein Fehler begangen habe. Wenn ich rhein rechtlich nichts zu befürchten habe, kann ich morgen entspannt zur Arbeit fahren...
Zitat:
Original geschrieben von insyder19
Für mich siehts danach aus, dass die Frau von der Lichthupe genervt war und dich mit dem langsamen Fahren ärgern wollte.
Dann solltest Du ein wenig aufmerksamer lesen. Er hat nämlich gar nicht die Lichthupe betätigt, sondern
sie, nachdem sie überholt wurde.
Zum Rechtsfahrgebot sollte man nicht den §7 Abs. 1 StVO außer achten lassen, der sagt: Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.
D.h. wenn jemand mit besagten 220+ km/h auf einer 3spurigen AB fährt und von ganz links auf die rechte Spur wechselt, um sofort im Anschluss wieder nach ganz links "zu müssen", dann berücksichtigt er - bei aller Liebe zum Rechtsfahrgebot - die Verkehrsdichte nicht korrekt.
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Dann sollten wir anders denken. .... entweder ist der Lippenstift während der Fahrt ausgegangen, oder .....
Es gibt tausend hirnlose Gründe. Denke nie darüber nach was es bedeuten könnte. Du wirst es nicht verstehen, weil diese Gattung es selbst nicht versteht.
Zitat:
Original geschrieben von BedrocK
Dann solltest Du ein wenig aufmerksamer lesen. Er hat nämlich gar nicht die Lichthupe betätigt, sondern sie, nachdem sie überholt wurde.Zitat:
Original geschrieben von insyder19
Für mich siehts danach aus, dass die Frau von der Lichthupe genervt war und dich mit dem langsamen Fahren ärgern wollte.
Jop, ich meinte dass sie von seinem "hupen" an der Ampel genervt war. Ich benutze eher die Lichthupe wenn jemand nicht merkt dass es grün ist, dachte er tat dies ebenfalls.
Zitat:
Zum Rechtsfahrgebot sollte man nicht den §7 Abs. 1 StVO außer achten lassen, der sagt: Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.
D.h. wenn jemand mit besagten 220+ km/h auf einer 3spurigen AB fährt und von ganz links auf die rechte Spur wechselt, um sofort im Anschluss wieder nach ganz links "zu müssen", dann berücksichtigt er - bei aller Liebe zum Rechtsfahrgebot - die Verkehrsdichte nicht korrekt.
Genau das meine ich. Wenn man EH weiss es ist NIEMAND schneller als man selbst auf der Autobahn unterwegs bzw. man im vorraus sehen kann, dass in 500 Meter ein LKW rechts fährt, WOZU nach rechts wechseln und paar Sekunden später wieder links?
Hier finde ich sollte man unterscheiden ob man ein Fahrzeug fährt welches dauernd ein- und überholt wird, oder ob man zu den 1% der schnellsten Teilnehmern im Verkehr gehört. Wenn man kaum überholt wird, sehe ich garkeinen Grund rechts zu fahren (außer um sich eine Pause zu gönnen).
Da hast Du Recht. Und genauso ist es ja auch erlaubt.
Bei einigen ist allerdings das Rechtsfahren wiederum so eingebrannt, wie bei manchen das Linksfahren 😉 , dass dann solche Situationen zu Stande kommen, die auch kaum mehr vom Verkehrsumfeld richtig eingeschätzt werden können.
Ich fahre meistens Tempo 140-160 ich wechsel dann von der mittleren auf die linke Spur bei jedem Überholvorgang. Aber wenn das Vorrausfahrende Fahrzeug nah ist, dann überspringe ich diese, da es dann sonst zu riskanten Fahrmanövern kommen kann. Erst bei einer größeren Lücke schere ich rechts ein.
Will ja kein Spielverderber sein, aber: Zwei zum konsistenten Lügen befähigte Damen sind vor Gericht einem eigentlich im Recht stehenden Herren immer überlegen.
Von daher ist es ziemlich unerheblich, was der TE getan hat und wie da objektiv die Rechtslage aussähe. Sorgen muss er sich nur, ob die Damen etwas anzeigen und falls ja, was sie anzeigen. Sagen sie z. B., er hätte genötigt und mit sexuell besetzten Wörtern und Gesten beleidigt, dann wird der TE deftig verurteilt. Hart, aber ungerecht.
Kann aber auch böse nach hinten losgehen, wenn dann plötzlich Zeugen auftauchen...
Aber es stimmt schon, Recht haben und Recht bekommen sind leider nur allzu oft zwei Paar Schuhe.
Mensch macht mir doch keine Angst -.-' die eine hat mich angestarrt wie bekloppt :S jut aber man kann doch nicht irgendwas behaupten was nicht stimmt es muss ja bewiesen werden? Demnach könnte ich ja sagen Person xy, hat mich genötigt ich habe auch zeugen und Person xy anzeigen obwohl es nie dazu kam . Dann wäre ja der totale chaos los .
Zitat:
Original geschrieben von thbe
Will ja kein Spielverderber sein, aber: Zwei zum konsistenten Lügen befähigte Damen sind vor Gericht einem eigentlich im Recht stehenden Herren immer überlegen.
Da wäre ich mir nicht so sicher - entgegen landläufiger Meinung steht auch nicht "Aussage gegen Aussage" wenn einer behauptet, er wurde gedrängelt und der andere sagt, er hat es aber nicht getan - die Gerichte gehen davon aus, dass jemand einen anderen nicht grundlos anzeigt und bewerten daher die Aussage des "Erst-Anzeigenden" höher. Wenn nun wobPower als Erster da ist und sagt, er wurde durch die langsamfahrenden Damen genötigt?
Aber aus der Erfahrung von 50000 "Jahreskilometern": Ich wurde schon oft doof angeguckt und hatte auch schon per (Licht-)Hupe Diskussionen mit anderen Verkehrsteilnehmern - teilweise guckten die dann auch doof oder machten irgendwelche Bewegungen mit Ihren Händen (die ich mir grundsätzlich spare). Straf-/Verkehrsrechtlich passiert ist bisher noch nichts. Genauso wie ich nicht gleich zur Polizei renne, weil mir jemand grob die Vorfahrt nimmt und mich zum Bremsen mit qualmenden Reifen zwingt, rennen andere nicht zur Polizei weil sie angehupt werden.
Insofern: Vernünftig fahren, die eigene Fahrweise immer wieder reflektieren und andere auch mal auf Fehlverhalten aufmerksam machen - ob es denen dann passt oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von razor_buzz
Da wäre ich mir nicht so sicher - entgegen landläufiger Meinung steht auch nicht "Aussage gegen Aussage" wenn einer behauptet, er wurde gedrängelt und der andere sagt, er hat es aber nicht getan - die Gerichte gehen davon aus, dass jemand einen anderen nicht grundlos anzeigt und bewerten daher die Aussage des "Erst-Anzeigenden" höher. Wenn nun wobPower als Erster da ist und sagt, er wurde durch die langsamfahrenden Damen genötigt?Zitat:
Original geschrieben von thbe
Will ja kein Spielverderber sein, aber: Zwei zum konsistenten Lügen befähigte Damen sind vor Gericht einem eigentlich im Recht stehenden Herren immer überlegen.Aber aus der Erfahrung von 50000 "Jahreskilometern": Ich wurde schon oft doof angeguckt und hatte auch schon per (Licht-)Hupe Diskussionen mit anderen Verkehrsteilnehmern - teilweise guckten die dann auch doof oder machten irgendwelche Bewegungen mit Ihren Händen (die ich mir grundsätzlich spare). Straf-/Verkehrsrechtlich passiert ist bisher noch nichts. Genauso wie ich nicht gleich zur Polizei renne, weil mir jemand grob die Vorfahrt nimmt und mich zum Bremsen mit qualmenden Reifen zwingt, rennen andere nicht zur Polizei weil sie angehupt werden.
Insofern: Vernünftig fahren, die eigene Fahrweise immer wieder reflektieren und andere auch mal auf Fehlverhalten aufmerksam machen - ob es denen dann passt oder nicht.
Da hast du vollkommen recht, nur nach 1-2 km mit 20 km/h reichts irgendwann.
Zitat:
Original geschrieben von wobPower
Da hast du vollkommen recht, nur nach 1-2 km mit 20 km/h reichts irgendwann.
Ja, sehe ich auch so. Jemanden an der grünen Ampel durch kurzes Tonsignal auf mögliche Weiterfahrt aufmerksam zu machen und ohne Gefährdung (Gegenverkehr, Überholter etc.) unter Beachtung der gültigen Regeln (Überholverbot, durchgezogene Linien, Sperrflächen etc.) zu überholen sehe ich auch nicht als Unvernünftig an 😉
Die Aussage bezog sich nur im Vorfeld schon auf diejenigen, die meinen Text als "Freibrief für Raser und Drängler" hätten missverstehen können.
Mit hätte es schon früher gereicht...
Also ich hätte die beiden Weiber nach der Lichthupe angehalten und je nach dem wie sie aussehen weiterverfahren! 😁😁😁