Unklare Vorfahrtssituation mit abgesenktem Bordstein
Hallo zusammen,
es geht um folgende T-Kreuzung:
https://maps.app.goo.gl/fyT82V9KaPQADdRs5
Google Street View ist leider an dieser Stelle nicht verfügbar, aber ich habe ein Foto angehängt, das die Situation eines von Norden nach Süden fahrenden Fahrzeugs zeigt.
Die gesamte Situation spielt sich in einer 30er Zone ab und es gibt keine darüber hinausgehende Beschilderung, welche in die Vorfahrtsreglung eingreifen würde.
Ich komme von Norden (Perspektive wie auf dem Foto) und fahre auf der Fort-Skelly-Straße in Richtung Süden und biege dann nach links auf die Lore-Kullmer-Straße ein. Der gesamte Straßenverlauf suggeriert eine nach links abknickende Vorfahrtsstraße aber eine entsprechende Beschilderung existiert nicht.
Mir stellt sich jetzt die Frage: Habe ich gegenüber einem auf dem Foto von rechts kommenden Fahrzeug Vorfahrt oder nicht? Auf der nordweisenden Karte würde das Fahrzeug damit von links kommen.
Ich zitiere mal §10 StVO und streiche die nicht relevanten Teile:
"Wer ... über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren ... will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;"
Im ersten Moment würde ich sagen, dass ich gegenüber dem von rechts kommenden Fahrzeug vorfahrtsberechtigt bin.
Jetzt will ein von rechts kommendes Fahrzeug aber streng genommen nicht "einfahren" sondern auf der Lore-Kullmer-Straße "weiterfahren".
Außerdem könnte man hinterfragen, ob es sich hierbei um einen abgesenkten Bordstein handelt oder nicht. Auf den ersten Blick könnte man meinen "ja" aber eigentlich überfährt ein von rechts kommendes Fahrzeug zunächst den abgesenkten, gepflasterten Bordstein, befindet sich dann wieder auf der regulären Fahrbahn (der normal geteerte Abschnitt von ca. 3 Metern Länge) und überfährt dann lediglich eine Führung für Regenwasser, welche zwar mit üblichen Bauelementen einer abgesenkten Bordsteinkante ausgeführt wurde, aber in diesem Fall keine Begrenzung eines Bordsteins darstellt.
Der Alltag zeigt: Je nach Fahrer erfolgt die Auslegung hier deutlich unterschiedlich. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll hier eine abknickende Vorfahrt auszuschildern, weil der Straßenverlauf eine solche suggeriert, aber ich weiß nicht ob das in einer 30er Zone möglich ist, insbesondere wenn die Straße gar nicht abknickt sondern gemäß Name dann wechseln würde.
Evtl. kann ja hier jemand Licht ins Dunkel bringen, ob es eine eindeutige Regelung gibt? Am Ende bleibt es jedoch bei gegenseitiger Rücksichtnahme bei unklaren Situationen.
VG Joseph
132 Antworten
Ich weiß auch nicht, was du mit den beiden Gerichtsurteilen zum Thema Parken willst.
Dr. Bouska nannte als Quelle nicht das OLG Köln, sondern DAR 79. Das ist eine Zeitschrift (Deutsches Auto Recht), in der aktuelle Entwicklungen im Verkehrsrecht besprochen werden und wo er selbst regelmäßig Essays verfaßt hat. Aber vermutlich war das Urteil des OLG Köln der Anlaß für den Artikel, auf den wir leider keinen Zugriff haben.
Übrigens wirde der Passus mit dem abgesenkten Bordstein erst 1988 in den §10 aufgenommen.
Zitat:@Spi95 schrieb am 12. Juli 2025 um 14:58:55 Uhr:
Im Übrigen und am Rande gehört schon viel Mut und / oder eine verschobene Wahrnehmung dazu, hier einen durcgehenden abgesenkten Bordstein zu sehen. Das Ding ist baulich ganz klar um die Ecke geführt, auf beiden Seiten.
Es gehört Mut oder eine mangelnde Wahrnehmung dazu, wenn man an dieser Stelle von rechts kommend weiterfährt, ohne sich zu vergewissern, dass von Links keine Fahrzeug kommt!
Das stimmt. :)
Zitat:
@nogel schrieb am 12. Juli 2025 um 11:15:28 Uhr:
(Wie kommst du eigentlich darauf, es könnte hier jemand Fahrlehrer sein? 🤔 )
Ich habe auch in meiner eigenen Berufsclientel viele "fails" erlebt. Bei einigen weiß ich auch wie sie zum Abschluß gekommen sind und habe mir oft gedacht "Lass den nicht an einer lebenswichtigen Entscheidung teilhaben". Verbiefte Qualifikationen sind (für mich) zunächst nur ein Indiz! scnr
P:S. Wenn irgend jemand in der Stadt am Wochenende lange schwarze Streifen auf dem Asphalt ziehen konnte, war das damals mein FL mit einem gepimpten Kadett D der bis 3000rpm wie ein Sack Nüsse rappelte 😁 ... dennoch war er ein guter Fahrlehrer 😁
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7 Seiten hats gedauert, bis Opa wieder von früher erzählt. Kinder, geht in Deckung.
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 11. Juli 2025 um 14:57:20 Uhr:
Hi
Der PKW Lenker der auf diese Situation trifft muss sich im Augenblick
entscheiden und nicht erst 5 Minuten anhalten und überlegen welche
Gesetzte und Verordungen hier gelten, typisch Deutsch, totdiskutieren.
Weswegen ich sehr wahrscheinlich ohne Anhalten- linksrum - der Vorfahrt 😁 folgen würde ... aber ich Habacht-Stellung wäre. Aus der Seitenstraße kommend würde ich, wie bei jedem Vorfahrtgewährenschild, rollen und in Bremsbereitschaft sein und einem von links kommenden die Vorfahrt gewähren. ... tief drüber sinnieren würde ich, wenn ein Thread bei MT aufpoppt. ... udn irgendwie gehen mir weiter Bilder solche flachen Kanten durch den Kopf, wo sicher auch die Oposition sofort sagen würde ... "Haupstraße" hat Vorfahrt.
Zitat:
@nogel schrieb am 12. Juli 2025 um 15:05:09 Uhr:
Ich weiß auch nicht, was du mit den beiden Gerichtsurteilen zum Thema Parken willst.
Dr. Bouska nannte als Quelle nicht das OLG Köln, sondern DAR 79. Das ist eine Zeitschrift (Deutsches Auto Recht), in der aktuelle Entwicklungen im Verkehrsrecht besprochen werden und wo er selbst regelmäßig Essays verfaßt hat. Aber vermutlich war das Urteil des OLG Köln der Anlaß für den Artikel, auf den wir leider keinen Zugriff haben.
Übrigens wirde der Passus mit dem abgesenkten Bordstein erst 1988 in den §10 aufgenommen.
Du reitest auf einer Ausführung des Herrn Bouska zu einem Zeitungsartikel von 79 rum,führst die noch mit Bildern als Referenz an,und ignorierst immer noch beharrlich eine aktuellere Entwicklung von 2015 durch die Entscheidung eines Kammergerichtes.
Und Du glaubst den etwa 46 Jahre alten Ausführungen immer noch mehr als einigen Gestalten von MT die mit Belegen zur aktuellen Anschauung kommen.
Vielleicht haben sich einige der Gestalten,so wie Gerichte und Anschauungen, einfach auch weiter entwickelt und sind nicht im Damals kleben geblieben.
Ja,ich weiß die Erde ist eine Scheibe und Herr Bouska der Allergrößte.
Bei Dir ist echt Hopfen und Malz verloren.
Den Unterschied zwischen 97 und 79 kennst du?
Im übrigen wird das Kommentarbuch von Dr. Bouska weiter jährlich aktualisiert herausgegeben und ist auch 2025 die Arbeitsgrundlage für die Ausbildung aller amtlich anerkannten Sachverständigen (zumindest in Bayern).
Könnte mir vorstellen daß diese Passagen aktualisiert worden wären, wenn sich die Rechtsprechung geändert hätte.....
Zitat:
@Spi95 schrieb am 12. Juli 2025 um 14:58:55 Uhr:
Im Übrigen und am Rande gehört schon viel Mut und / oder eine verschobene Wahrnehmung dazu, hier einen durchgehenden abgesenkten Bordstein zu sehen.
Bitte erfinde keine Merkmale dazu, die nicht in der StVO stehen. Von "durchgehend" steht in § 10 StVO nichts. Wartepflichtig ist, wer "über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren" will.
Wie würdest du denn dieses Bauelement nennen, um das es hier geht? Ist es ein Pfosten, ein Geländer, ein Zaun? Es ist doch eindeutig ein Bordstein. Und er hat auch eindeutig eine niedrigere Höhe als vor und nach der Einmündung, er ist also gegenüber den anderen Stellen abgesenkt. Dass der Bordstein davor und danach noch zusätzlich um die Ecken gezogen wird, ändert daran gar nichts.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 12. Juli 2025 um 15:30:20 Uhr:
7 Seiten hats gedauert, bis Opa wieder von früher erzählt. Kinder, geht in Deckung.
Du musst das in Relation sehen. Im Jahr 2001 haben sich die User hier gerade mit der Einführung des Euro beschäftigt, fast alle hier hatten schon jahrelang den Führerschein, Motortalk wurde gegründet.
In diesem Jahr konntest du noch nicht mal lesen und schreiben, du wurdest gerade eingeschult. Kannst du nicht mal ein Foto von diesem Tag hier einstellen? Spi95 mit der Schultüte in der Hand? Dann haben wir Opas was zu lachen.
Zitat:
@nogel schrieb am 12. Juli 2025 um 15:05:09 Uhr:
Dr. Bouska nannte als Quelle nicht das OLG Köln, sondern DAR 79. Das ist eine Zeitschrift (Deutsches Auto Recht), in der aktuelle Entwicklungen im Verkehrsrecht besprochen werden und wo er selbst regelmäßig Essays verfaßt hat.
Du verweist also auf DAR 79, ohne eine Ahnung zu haben, was da drin steht? Es geht dabei natürlich um das erwähnte Urteil des OLG Köln.
Schau auf der ersten Seite ganz unten. DAR 97, 79.
Und nein, ich habe wie gesagt keinen Zugriff auf dieses Heft und die Essays darin.
Was soll ich da schauen? Ich weiß doch, was damit gemeint ist, nämlich die besagte Entscheidung des OLG Köln. Mich wunderte nur, dass du das nicht wusstest, aber trotzdem einfach mal "DAR 97, 79" als Beleg anführst. Und dich dann wunderst, dass die Urteile erwähnt werden: "Ich weiß auch nicht, was du mit den beiden Gerichtsurteilen zum Thema Parken willst."
In meinem Kopfkino läuft gerade ab, das da, vor Ort, seit Tagen hundert Autos stehen und die Fahrer darüber diskutieren, wie denn hier nun die Vorfahrt geregelt ist. 😇
Zitat:
@nogel schrieb am 12. Juli 2025 um 17:57:41 Uhr:
Den Unterschied zwischen 97 und 79 kennst du?
Im übrigen wird das Kommentarbuch von Dr. Bouska weiter jährlich aktualisiert herausgegeben und ist auch 2025 die Arbeitsgrundlage für die Ausbildung aller amtlich anerkannten Sachverständigen (zumindest in Bayern).
Könnte mir vorstellen daß diese Passagen aktualisiert worden wären, wenn sich die Rechtsprechung geändert hätte.....
Du wohl auch nicht,aber es ist ja Deine Art solche Kommentare zu schreiben wenn Dir die Argumente ausgehen:
"@nogel schrieb am 12. Juli 2025 um 15:05:09 Uhr:
Dr. Bouska nannte als Quelle nicht das OLG Köln, sondern DAR 79. Das ist eine Zeitschrift (Deutsches Auto Recht), in der aktuelle Entwicklungen im Verkehrsrecht besprochen werden und wo er selbst regelmäßig Essays verfaßt hat. "
Und dann das:
"Könnte mir vorstellen daß diese Passagen aktualisiert worden wären, wenn sich die Rechtsprechung geändert hätte"
Ja,watt denn nu?
Weißt Du es,oder könnte es weil wer was mal dazu geschrieben hat?
Eindeutig ist das sich Dein Herr Bouska vor etlichen Jahrzehnten mal von einem Artikel aus einer Autozeitung dazu hat inspirieren eine Ausführung über abgesenkte Bordsteine zu verfassen.
Die ist weder ein Gesetz,noch ein Gerichtsurteil und entspricht der Auffassung der späten 90er.
Es gibt aber eine Rechtssprechung von 2015 die das völlig anders sieht,die eindeutig sagt das ein abgesenkter Bordstein eben nun ganz allgemein an einem Höhenunterschied zum normalem Bordstein zu erkennen ist.
Damit hat sich die Rechtssprechung ganz eindeutig geändert.
Da auf der Hauptspur auf beiden Seiten ein hoher Bordstein verläuft,der Übergang der Fahrbahnen zwischen diesen klar erkenntlich auch erhöht ist,die Länge eines abgesenkten Bordsteins nicht festgelegt ist und keine Abschrägung vorhanden sein muss,ist das hier ein Paradebeispiel für die Gerichtsentscheidung.