Unklare Vorfahrtssituation mit abgesenktem Bordstein
Hallo zusammen,
es geht um folgende T-Kreuzung:
https://maps.app.goo.gl/fyT82V9KaPQADdRs5
Google Street View ist leider an dieser Stelle nicht verfügbar, aber ich habe ein Foto angehängt, das die Situation eines von Norden nach Süden fahrenden Fahrzeugs zeigt.
Die gesamte Situation spielt sich in einer 30er Zone ab und es gibt keine darüber hinausgehende Beschilderung, welche in die Vorfahrtsreglung eingreifen würde.
Ich komme von Norden (Perspektive wie auf dem Foto) und fahre auf der Fort-Skelly-Straße in Richtung Süden und biege dann nach links auf die Lore-Kullmer-Straße ein. Der gesamte Straßenverlauf suggeriert eine nach links abknickende Vorfahrtsstraße aber eine entsprechende Beschilderung existiert nicht.
Mir stellt sich jetzt die Frage: Habe ich gegenüber einem auf dem Foto von rechts kommenden Fahrzeug Vorfahrt oder nicht? Auf der nordweisenden Karte würde das Fahrzeug damit von links kommen.
Ich zitiere mal §10 StVO und streiche die nicht relevanten Teile:
"Wer ... über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren ... will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;"
Im ersten Moment würde ich sagen, dass ich gegenüber dem von rechts kommenden Fahrzeug vorfahrtsberechtigt bin.
Jetzt will ein von rechts kommendes Fahrzeug aber streng genommen nicht "einfahren" sondern auf der Lore-Kullmer-Straße "weiterfahren".
Außerdem könnte man hinterfragen, ob es sich hierbei um einen abgesenkten Bordstein handelt oder nicht. Auf den ersten Blick könnte man meinen "ja" aber eigentlich überfährt ein von rechts kommendes Fahrzeug zunächst den abgesenkten, gepflasterten Bordstein, befindet sich dann wieder auf der regulären Fahrbahn (der normal geteerte Abschnitt von ca. 3 Metern Länge) und überfährt dann lediglich eine Führung für Regenwasser, welche zwar mit üblichen Bauelementen einer abgesenkten Bordsteinkante ausgeführt wurde, aber in diesem Fall keine Begrenzung eines Bordsteins darstellt.
Der Alltag zeigt: Je nach Fahrer erfolgt die Auslegung hier deutlich unterschiedlich. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll hier eine abknickende Vorfahrt auszuschildern, weil der Straßenverlauf eine solche suggeriert, aber ich weiß nicht ob das in einer 30er Zone möglich ist, insbesondere wenn die Straße gar nicht abknickt sondern gemäß Name dann wechseln würde.
Evtl. kann ja hier jemand Licht ins Dunkel bringen, ob es eine eindeutige Regelung gibt? Am Ende bleibt es jedoch bei gegenseitiger Rücksichtnahme bei unklaren Situationen.
VG Joseph
132 Antworten
@Anselm-M
Richtig,der Unterschied ist klar erkennbar.
Und eine um eine Ecke geführte Bordsteinabsenkung gibt es wie Sand am Meer.
Hier ist nur wegen des fehlenden Gehwegs an der Kante keine schräge Absenkung nötig,hier muss kein Höhenunterschied sanft herbei geführt werden.
Und wenn der Höhenunterschied klar erkennbar,der Übergang der Fahrbahnen eine Erhöhung hat ist es ein abgesenkter Bordstein.
Zitat:
@Rockville schrieb am 11. Juli 2025 um 20:56:39 Uhr:
Dann sollte deine Bouska-Hörigkeit allmählich mal ins Wanken geraten.
Alles klar. Dann werde ich wohl irgendwann Rockville-hörig sein. 🙃
Aber bis dahin traue ich den Aussagen dieses alten, weißhaarigen Herrn Dr. Bouska mehr als irgendwelchen Gestalten auf MT, die sich irgendetwas zusammenreimen, und dabei zu faul waren, den gesamten Thread zu lesen (in einem Fall wurde offensichtlich nicht mal der Eingangspost gelesen).
Wer das als "rechts vor links" betrachtet und Fahrlehrer (gewesen) sein will, hat(te) eindeutig den falschen Beruf.
Zitat:
@Rockville schrieb am 11. Juli 2025 um 17:40:48 Uhr:
Wer nicht mal den Link im Ausgangsbeitrag anklickt, aus dem eindeutig hervorgeht, dass es keine Grundstücksausfahrt ist, dem ist natürlich vieles "wumpe".
Die Straße führt allerdings nirgendwo hin und ist nur eine Zufahrt zu dem Wohnblock, um den sie herum führt.
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Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 12. Juli 2025 um 01:53:25 Uhr:
Wer das als "rechts vor links" betrachtet und Fahrlehrer (gewesen) sein will, hat(te) eindeutig den falschen Beruf.
Zumal sein geehrter Übergott diese bauliche Situation in seiner Ausführung gar nicht betrachtet,die müsste sonst wie unten abgebildet sein.
Der abgesenkte Bordstein ist rot markiert.
Der Paragraph 10 legt weder eine Länge noch eine bauliche Ausführung eines abgesenkten Bordsteins fest.
Es handelt sich lediglich um einen klar erkennbaren Unterschied der Bordsteinhöhen und der klar erkennbaren Erhöhung der Fahrbahn über diese Länge,alles was hier gegeben ist.
Ich verlasse mich da theoretisch doch lieber auf die Aussage eines Kammergerichtes,was nicht heißt an solchen Einmündungen blindlings drauf los zu fahren.
Wenn einem etwas unklar vorkommt hält man sich einfach an Paragraph 1
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 12. Juli 2025 um 01:53:25 Uhr:
Wer das als "rechts vor links" betrachtet und Fahrlehrer (gewesen) sein will, hat(te) eindeutig den falschen Beruf.
Wertvoller Beitrag! Danke dafür.
(Wie kommst du eigentlich darauf, es könnte hier jemand Fahrlehrer sein? 🤔 )
Zitat:
@Rockville schrieb am 11. Juli 2025 um 17:40:48 Uhr:
Wer nicht mal den Link im Ausgangsbeitrag anklickt, aus dem eindeutig hervorgeht, dass es keine Grundstücksausfahrt ist, dem ist natürlich vieles "wumpe".
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 12. Juli 2025 um 02:02:30 Uhr:
Die Straße führt allerdings nirgendwo hin und ist nur eine Zufahrt zu dem Wohnblock, um den sie herum führt.
Hör besser auf, du reitest dich nur noch weiter rein. Völliger Humbug und komplett irrelevant, wo diese Straße "hinführt".....
Ach nogel ... let it be!
Keine Angst, bin schon längst davon abgekehrt, jemanden zu "überzeugen" Es darf jeder gerne glauben, was er für richtig hält. Für mich ist die Sache seit der ersten Seite klar.
Aber wenn hier "gewisse Teilnehmer" überhaupt nicht lesen, worum es eigentlich geht, und dann einerseits kompletten Unsinn verzapfen und andererseits versuchen, abseits vom Thema andere zu provozieren/beleidigen, erlaube ich mir schon einen Kommentar.
Aber ja, man könnte auch sagen "don`t feed the trolls".....
Zitat:@nogel schrieb am 12. Juli 2025 um 11:39:45 Uhr:
Keine Angst, bin schon längst davon abgekehrt, jemanden zu "überzeugen"
Der war gut. Respekt.
Hier geht’s ja überwiegend um Straßenbau…
Die Frage des TE wurde längst beantwortet. Im Titel steht „abgesenkter Bordstein“.
Dem TE ging es in erster Linie darum, dass der Straßenname nicht an dem abgesenkten Bordstein endet, sondern weitergeführt wird. Und die Straße, auf der man sich auf dem Bild befindet, die endet vom Namen her, hier. Obwohl, baulich gesehen, die Straße ja nach links abknickend weitergeht…
Zitat:
@nogel schrieb am 11. Juli 2025 um 23:31:41 Uhr:
Aber bis dahin traue ich den Aussagen dieses alten, weißhaarigen Herrn Dr. Bouska mehr als irgendwelchen Gestalten auf MT ...
Also sind die Richter am KG Berlin "Gestalten auf MT"? Das Kammergericht ist das oberste Gericht des Landes Berlin und entspricht den OLG der anderen Bundesländer. Die Entscheidung des KG Berlin ist von 2015, die des OLG Köln ist von 1979. Beide hatten das Parkverbot vor Bordsteinabsenkungen zum Inhalt, daher will ich keine der beiden Entscheidungen auf die Vorfahrtsfrage übertragen. Zumindest aber erklärt das KG Berlin nachvollziehbar, warum es die Auffassung deines "alten, weißhaarigen Herrn" für falsch hält und das Gericht nimmt auch auf § 10 StVO Bezug.
Damit und auch aus anderen, schon genannten Gründen, hat offenbar die Mehrheit der "Gestalten auf MT" die Vorfahrtsregelung richtig eingeschätzt und nur du bist wieder der Geisterfahrer.
Zitat:
@nogel schrieb am 11. Juli 2025 um 23:31:41 Uhr:
Aber bis dahin traue ich den Aussagen dieses alten, weißhaarigen Herrn Dr. Bouska mehr als irgendwelchen Gestalten auf MT ...
Zitat:
@Rockville schrieb am 12. Juli 2025 um 14:42:02 Uhr:
Also sind die Richter am KG Berlin "Gestalten auf MT"? Das Kammergericht ist das oberste Gericht des Landes Berlin und entspricht den OLG der anderen Bundesländer.
Sorry ich wußte nicht, daß die Richter des KG Berlin hier auch auf MT schreiben.
Zitat:
@sepplmail schrieb am 9. Juli 2025 um 18:32:46 Uhr:
Am Ende bleibt es jedoch bei gegenseitiger Rücksichtnahme bei unklaren Situationen.
Korrekt - und meine Frage wäre, wie oft es da schon geknallt hat. Oder ob man im Alltag mit dieser unklaren Situation klar kommt ohne Bauingenieur, Jurist, Dipl. - Rechthaber und Prof. Dr. Dr. StVO gleichzeitig zu sein.
Andernfalls hätte man im Falle eines Falles nach ein paar Jahren, im Namen, des Volkes, die Ansicht eines Richters in zweiter Instanz dazu schriftlich.
Im Übrigen und am Rande gehört schon viel Mut und / oder eine verschobene Wahrnehmung dazu, hier einen durchgehenden abgesenkten Bordstein zu sehen. Das Ding ist baulich ganz klar um die Ecke geführt, auf beiden Seiten.
Alle hier, sind Gestalten auf MT. Das weiß nur scheinbar noch nicht jeder…