Unklare Vorfahrtssituation mit abgesenktem Bordstein

Hallo zusammen,

es geht um folgende T-Kreuzung:

https://maps.app.goo.gl/fyT82V9KaPQADdRs5

Google Street View ist leider an dieser Stelle nicht verfügbar, aber ich habe ein Foto angehängt, das die Situation eines von Norden nach Süden fahrenden Fahrzeugs zeigt.

Die gesamte Situation spielt sich in einer 30er Zone ab und es gibt keine darüber hinausgehende Beschilderung, welche in die Vorfahrtsreglung eingreifen würde.

Ich komme von Norden (Perspektive wie auf dem Foto) und fahre auf der Fort-Skelly-Straße in Richtung Süden und biege dann nach links auf die Lore-Kullmer-Straße ein. Der gesamte Straßenverlauf suggeriert eine nach links abknickende Vorfahrtsstraße aber eine entsprechende Beschilderung existiert nicht.

Mir stellt sich jetzt die Frage: Habe ich gegenüber einem auf dem Foto von rechts kommenden Fahrzeug Vorfahrt oder nicht? Auf der nordweisenden Karte würde das Fahrzeug damit von links kommen.

Ich zitiere mal §10 StVO und streiche die nicht relevanten Teile:

"Wer ... über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren ... will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;"

Im ersten Moment würde ich sagen, dass ich gegenüber dem von rechts kommenden Fahrzeug vorfahrtsberechtigt bin.

Jetzt will ein von rechts kommendes Fahrzeug aber streng genommen nicht "einfahren" sondern auf der Lore-Kullmer-Straße "weiterfahren".

Außerdem könnte man hinterfragen, ob es sich hierbei um einen abgesenkten Bordstein handelt oder nicht. Auf den ersten Blick könnte man meinen "ja" aber eigentlich überfährt ein von rechts kommendes Fahrzeug zunächst den abgesenkten, gepflasterten Bordstein, befindet sich dann wieder auf der regulären Fahrbahn (der normal geteerte Abschnitt von ca. 3 Metern Länge) und überfährt dann lediglich eine Führung für Regenwasser, welche zwar mit üblichen Bauelementen einer abgesenkten Bordsteinkante ausgeführt wurde, aber in diesem Fall keine Begrenzung eines Bordsteins darstellt.

Der Alltag zeigt: Je nach Fahrer erfolgt die Auslegung hier deutlich unterschiedlich. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll hier eine abknickende Vorfahrt auszuschildern, weil der Straßenverlauf eine solche suggeriert, aber ich weiß nicht ob das in einer 30er Zone möglich ist, insbesondere wenn die Straße gar nicht abknickt sondern gemäß Name dann wechseln würde.

Evtl. kann ja hier jemand Licht ins Dunkel bringen, ob es eine eindeutige Regelung gibt? Am Ende bleibt es jedoch bei gegenseitiger Rücksichtnahme bei unklaren Situationen.

VG Joseph

Situation vor Ort
132 Antworten

Verstehe gar nicht, wie man das NICHT als abgesenkten Bordstein sehen kann. Es ist vollkommemn Wumpe, ob da am Rand des abgesenkten Bordsteins (der DA ist!) ein "Übergangsstein" oder eben der Rand eines anderen Steins (der um die Ecke geht) oder gar keiner ist. Ich kenne Straßen, da ist der Bordstein durchgängig abgesenkt, ohne dass da irgendwo ein erhöhter Bordstein ist, bis z.B. einer anderen Straße ohne Bordstein. Ein abgesenkter/flacher Bordstein ist in sich ein abgesenkter Bordstein, auch ohne Relation zu einem hohen Bordstein. Als ich das Bild sah, stellte sich mir keine Sekunde die Frage nach der Vorfahrtsregelung, weil diese eindeutig ist. Klar, dass manche User (ohne Namen zu nennen) IMMER gegenreden. Leute, das machen die aus Prinzip, weil sie Wichtigtuer sind und kein Leben außerhalb dieses Boards haben.

Richtig, das kann man 1:1 so unterschreiben.

Ein abgesenkter Bordstein ist ein abgesenkter Bordstein. Es ist völlig irrelevant, ob der vorher schon abgesenkt war und wie lange. Abgesenkt ist abgesenkt. Selbst, wenn vorher gar kein Bordstein gewesen sein sollte und nur im Kreuzungsbereich ein abgesenkter Bordstein ist, ist und bleibt es ein abgesenkter Bordstein.

Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 10. Juli 2025 um 08:40:33 Uhr:
Verstehe gar nicht, wie man das NICHT als abgesenkten Bordstein sehen kann. Es ist vollkommemn Wumpe, ob da am Rand des abgesenkten Bordsteins (der DA ist!) ein "Übergangsstein" oder eben der Rand eines anderen Steins (der um die Ecke geht) oder gar keiner ist. Ich kenne Straßen, da ist der Bordstein durchgängig abgesenkt, ohne dass da irgendwo ein erhöhter Bordstein ist, bis z.B. einer anderen Straße ohne Bordstein. Ein abgesenkter/flacher Bordstein ist in sich ein abgesenkter Bordstein, auch ohne Relation zu einem hohen Bordstein. Als ich das Bild sah, stellte sich mir keine Sekunde die Frage nach der Vorfahrtsregelung, weil diese eindeutig ist. Klar, dass manche User (ohne Namen zu nennen) IMMER gegenreden. Leute, das machen die aus Prinzip, weil sie Wichtigtuer sind und kein Leben außerhalb dieses Boards haben.
Zitat:
@nogel schrieb am 9. Juli 2025 um 20:34:35 Uhr:
Nein. Lies einfach aufmerksam, was ich oben schrieb.

Scheint so zu sein das nicht jeder "Deine" Null sieht.

Jetzt mal angenommen wir einigen uns darauf, dass ein abgesenkter Bordstein vorliegt, dann zitiere ich nochmal §10 StVO:

"Wer ... über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren ... will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;"

Ein von rechts kommendes Fahrzeug möchte aber nicht auf die Fahrbahn einfahren. Es möchte einfach nur auf der Fahrbahn weiterfahren - es befindet sich in der Lore-Kullmer-Str. und möchte diese auch weiterhin befahren. Es möchte nicht in die Fort-Skelly-Str. einfahren.

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Zitat:
@sepplmail schrieb am 10. Juli 2025 um 10:17:35 Uhr:
Jetzt mal angenommen wir einigen uns darauf, dass ein abgesenkter Bordstein vorliegt,

[ ] Bordstein ist nicht abgesenkt

[✔️] Bordstein ist abgesenkt

😁

Zitat:
@sepplmail schrieb am 10. Juli 2025 um 10:17:35 Uhr:
Jetzt mal angenommen wir einigen uns darauf, dass ein abgesenkter Bordstein vorliegt, dann zitiere ich nochmal §10 StVO:
"Wer ... über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren ... will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;"
Ein von rechts kommendes Fahrzeug möchte aber nicht auf die Fahrbahn einfahren. Es möchte einfach nur auf der Fahrbahn weiterfahren - es befindet sich in der Lore-Kullmer-Str. und möchte diese auch weiterhin befahren. Es möchte nicht in die Fort-Skelly-Str. einfahren.

Ein fortgesetzter Straßenname bedeutet aber in diesem Zusammenhang nicht viel. Straßenamen gehen oft über Kreuzungen hinweg, mal geradesaus, mal ums Eck - oder sogar mit einer Unterbrechung.

Du meine Güte, muss man jetzt auch Gesetzestexte mitschleppen wie früher Straßenkarten? Ich für meinen Teil sehe hier einen abgesenkten Bordstein, wenn ich um die Ecke komme.

Zitat:
@sepplmail schrieb am 10. Juli 2025 um 10:17:35 Uhr:
Ein von rechts kommendes Fahrzeug möchte aber nicht auf die Fahrbahn einfahren. Es möchte einfach nur auf der Fahrbahn weiterfahren - es befindet sich in der Lore-Kullmer-Str. und möchte diese auch weiterhin befahren. Es möchte nicht in die Fort-Skelly-Str. einfahren.

Dadurch, dass die Lore-Kullmer-Str. mit leichtem Knick in der Kurve einmündet, kann man nicht gerade aus weiterfahren, sondern muss (leicht) abbiegen. Man müsste sogar blinken. Gerade aus würde man auf dem Vorplatz der BOS landen. Dadurch wird deutlich, dass die Fahrbahn nicht gerade weitergeführt wird, auch wenn der Straßenname bleibt. So weit ich das auf den Fotos erkennen kann, ist nicht mal schnell erfassbar mit Straßenschildern gekennzeichnet, dass der Straßenname bleibt (zumindest für den Ortsunkundigen nicht erfassbar).

Zitat:
@sepplmail schrieb am 10. Juli 2025 um 10:17:35 Uhr:
Jetzt mal angenommen wir einigen uns darauf, dass ein abgesenkter Bordstein vorliegt, dann zitiere ich nochmal §10 StVO:
"Wer ... über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren ... will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;"
Ein von rechts kommendes Fahrzeug möchte aber nicht auf die Fahrbahn einfahren. Es möchte einfach nur auf der Fahrbahn weiterfahren - es befindet sich in der Lore-Kullmer-Str. und möchte diese auch weiterhin befahren. Es möchte nicht in die Fort-Skelly-Str. einfahren.

Da es ja nach Voraussetzung über einen Bordstein fährt, ist das mMn dadurch kein Weiterfahren sondern ein Einfahren.

Wenn die Kante über die Fahrbahnhöhe herausragt,wie in diesem Fall,handelt es sich um einen abgesenkten Bordstein.

Nur wenn der Übergang der Fahrbahnen die gleiche Höhe hätte wäre der von rechts kommende Vorfahrtberechtigt.

Ein erhöhter Übergang zeigt klar die Zufahrt von einer untergeordneten Straße an.

Damit wäre es egal wo er hin will.

Man könnte sich dann vor Gericht streiten ob diese Erhöhung hoch genug ist.

Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 10. Juli 2025 um 12:18:56 Uhr:
Wenn die Kante über die Fahrbahnhöhe herausragt,wie in diesem Fall,handelt es sich um einen abgesenkten Bordstein.
Nur wenn der Übergang der Fahrbahnen die gleiche Höhe hätte wäre der von rechts kommende Vorfahrtberechtigt.

Und wenn es das bei der Bauausführung nicht sein sollte, hätte man sie die schmuckhafte Pflasterei gesparrt und den Asphalt durchgezogen

Also bevor ich mein Auto mit Laserscanner zur Ermittlung der Bordsteinhohe ausrüste, die Pflastermusterung studiere und daraus meine Schlüsse ziehe, die Straßennamen studiere, ...., klappe ich meinen Sonnenschutzblende runter und dort ist der §1 angeheftet.

Hat die letzten Jahrzehnte immer geholfen, auch wenn alle im Irrtum lagen.

Es wird immer Situationen geben die kann nur der §1 regeln.

Mahlzeit, ich muss zu Abend essen.

@Diedicke1300 richtig, werden die meisten bei neuen Konstellation wohl so machen.

Wenn die Konfrontation mit der Konstellation Tagesgeschäft wird, wird man aber irgendwann wissen wollen was korrekt ist. Keiner will unnötig halten und genauso blöd ist es wenn ein Vorfahrtsberechtigter anhält, dann die gegenseitige Winkerrei losgeht, dann gemeinsam angehoppelt und wieder gebremst wird.

Ich habe mich schon mehrfach über vorfahrtsberechtige gärgert die es nicht Blicken. Dadurch mehr Zeit verloren, wie die eigentliche Vorfahrtsgewähung in Anspruch genommen hat.

@Diedicke1300

"defensiv fahren: Leben bewahren!" hat mein Fahrlehrer schon 1993 häufig gepredigt, als ich meinen FS erworben habe.

Einerseits regen wir uns über einen häufigen Schilderwald auf und dann finden wir so eine Situation wie hier vor und regen und auf, dass dort keine Schilder stehen, obwohl es "eigentlich" ganz einfach wäre.

Lustige Diskussion. Der Bordstein verläuft eindeutig um die Kurve in die Seitenstraße hinein und ist nirgendwo abgesenkt. Der Bodenbelag wie auch immer er ausgeführt ist ändert keine Vorfahrsregelung, auch wenn man an vielen Stellen z.B. in meiner Stadt sieht dass das sehr viele Autofahrer anders sehen.

-> Ich würde mich da klar an rechts-vor-links halten aber wenn ich aus der Straße komme sicherheitshalber aufpassen ob da nicht einer der Foristen mit Knick in der Optik und Unkenntnis der StVO angerauscht kommt. 😅

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