ungültige Mischbreifung M240i..?

BMW 2er F22 (Coupé)

ola bimmers,

habe meinen 240i gebraucht übernommen und bin sehr glücklich damit!

Besonderheit ist die aktuelle Bereifung (so übernommen):

Aktuelle Bereifung
VA: 215/40 R18 85Y mit KM Distanzscheiben (http://www.h-r.com/bin/142XT0158.pdf)
HA: 245/35 R18 88Y

Vorne die 7,5J x 18 EH2+ Felgengröße.
Hinten die 8,5J x 18 EH2+... (gerade erst abgelesen - die finde ich auch nicht im COC)

Leider finde ich diese Mischbereifung nicht in den COC Papieren (siehe Anhang). Vorbesitzer meint dafür sind ja die Distanzscheiben drauf... ist das so korrekt?

Eigentlich hätte ich gerne die gleiche Bereifung im Winter auch wenn sich die Suche etwas schwierig gestaltet.

Bin etwas verwirrt.

Danke im voraus.

Joggl

Beste Antwort im Thema

Nein, die ändern auch nichts daran, egal was der Verkäufer sagt. Du fährst eine Bereifung, die nicht zugelassen ist. Streng genommen ist die Betriebserlaubnis erloschen, Probleme mit der Versicherung z.B. bei einem Unfall vorprogrammiert.
Also entweder eintragen lassen, oder vom Verkäufer die zulässige Reifengröße einfordern.

37 weitere Antworten
37 Antworten

Zitat:

@daJoggl schrieb am 24. November 2017 um 12:53:47 Uhr:


Neuigkeiten von der Vorführung beim TÜV...
- Felgen stammen vom alten 1er
- Felgen nicht eintragungsfähig weil das Originalgewinde M12 war, jetzt ists M14!!!...
- Distanzscheiben vorne nicht zugelassen da laut ABE nur gültig wenn hinten breitere Distanzscheiben vorhanden
- Felgen vorne wegen nicht zugelassener Einpresstiefe nicht eintragungsfähig (zu hohe Achslast)...

Gratulation...

prima passt doch alles zusammen 😉

Ab zum Anwalt.

Kauf rückgängig machen wegen verschwiegener Mängel und nicht verkehrssicheren Zustand und erloschener Betriebserlaubnis.

Oder kompletten Satz original M240i Felgen einfordern.

Im Zivilrecht spricht man von "Arglistiger Täuschung".

Dann kann der Verkäufer sich auch nicht mit dem Kaufvertrag herausreden,
da die Ware nicht der zugesicherten Eigenschaft entspricht.
In deinem Fall, ist das Fahrzeug so nicht zugelassen und auch nicht zulassungsfähig, also ohne Betriebserlaubnis.
Beim Kauf wurde Dir diese Tatsach verschwiegen, du wurdest
arglistig getäuscht.

Im ersten Schritt würde ich es ohne Anwalt versuchen.
Telefon, fordere den Verkäufer auf, die Rad-Reifen Kombination durch einen orginalen M240 Satz zu tauschen.
Mit klarer Ansage, dass du im nächste Schritt einen Anwalt einschaltest.
Gütliche Einigung für Euch beide der einfachste Weg ist.

Falls das nicht möglich gibt es nur den Weg zum Anwalt,
die Sache ist klar, da hast du kein Risiko dabei.

Hatte so etwas ähnliches mal bei einem Fahrrad (Preisregion wie ein M240 Radsatz).
Ging gütlich aus, sprich wir haben uns geeinigt.

Zitat:

@daJoggl schrieb am 24. November 2017 um 12:53:47 Uhr:


Neuigkeiten von der Vorführung beim TÜV...
- Felgen stammen vom alten 1er
- Felgen nicht eintragungsfähig weil das Originalgewinde M12 war, jetzt ists M14!!!...
- Distanzscheiben vorne nicht zugelassen da laut ABE nur gültig wenn hinten breitere Distanzscheiben vorhanden
- Felgen vorne wegen nicht zugelassener Einpresstiefe nicht eintragungsfähig (zu hohe Achslast)...

Gratulation...

Ich bin kein Technikfachmann, aber ich frage mich, welche Folgen das Fahren mit dieser Kombination zur Folge hat...

Zitat:

@Cubie schrieb am 25. November 2017 um 09:19:32 Uhr:


Im Zivilrecht spricht man von "Arglistiger Täuschung".

Dann kann der Verkäufer sich auch nicht mit dem Kaufvertrag herausreden,
da die Ware nicht der zugesicherten Eigenschaft entspricht.
In deinem Fall, ist das Fahrzeug so nicht zugelassen und auch nicht zulassungsfähig, also ohne Betriebserlaubnis.
Beim Kauf wurde Dir diese Tatsach verschwiegen, du wurdest
arglistig getäuscht.

Im ersten Schritt würde ich es ohne Anwalt versuchen.
Telefon, fordere den Verkäufer auf, die Rad-Reifen Kombination durch einen orginalen M240 Satz zu tauschen.
Mit klarer Ansage, dass du im nächste Schritt einen Anwalt einschaltest.
Gütliche Einigung für Euch beide der einfachste Weg ist.

Falls das nicht möglich gibt es nur den Weg zum Anwalt,
die Sache ist klar, da hast du kein Risiko dabei.

Hatte so etwas ähnliches mal bei einem Fahrrad (Preisregion wie ein M240 Radsatz).
Ging gütlich aus, sprich wir haben uns geeinigt.

Nein, unbedingt direkt mit Anwalt! Das ist viel zu gefährlich, dass man da auf dem Weg dazwischen irgendwelche Fehler macht! Unbedingt mit Anwalt!

Ähnliche Themen

Zitat:

Ich bin kein Technikfachmann, aber ich frage mich, welche Folgen das Fahren mit dieser Kombination zur Folge hat...

Es ist nicht freigegeben, mehr nicht!

Zitat:

@tuskg60 schrieb am 27. November 2017 um 00:18:53 Uhr:



Zitat:

Ich bin kein Technikfachmann, aber ich frage mich, welche Folgen das Fahren mit dieser Kombination zur Folge hat...

Es ist nicht freigegeben, mehr nicht!

Schon klar, aber welche Folgen hat dies? Es ist ja nicht ohne Grund unzulässig 😉

Zitat:

@tuskg60 schrieb am 27. November 2017 um 00:18:53 Uhr:



Zitat:

Ich bin kein Technikfachmann, aber ich frage mich, welche Folgen das Fahren mit dieser Kombination zur Folge hat...

Es ist nicht freigegeben, mehr nicht!

und damit ohne Betriebserlaubnis.

Zitat:

@cypher2006 schrieb am 27. November 2017 um 08:13:08 Uhr:



Zitat:

@tuskg60 schrieb am 27. November 2017 um 00:18:53 Uhr:


Es ist nicht freigegeben, mehr nicht!

und damit ohne Betriebserlaubnis.

Das ist alles schon klar, aber was heißt denn das für die Technik und Abnutzung, z.B. im Hinblick auf die Gewinde? 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen