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Unglaublich, was sich Händler so leisten. Hier: Leasingrückgabe...

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 9. Februar 2006 um 15:04

Hallo,

ich muss mir mal grad meinen Unmut von der Seele schreiben:

Ich habe Anfang Dezember meinen geleasten 4B gegen den 4F getauscht. Wie üblich wurde der 4B vom Meister begutachtet.

Heraus kam: Bremsen hinten müssen noch gemacht werden, sonst alles ok. Kostenvoranschlag max. Euro 250,00, abhängig davon, ob auch die Scheiben fällig sind. Gut.

Eine Woche später kommt die Rechnung. Euro 131,11 für Arbeitszeit Bremsklötze wechseln und Teile. Auch gut. Keine Scheiben. Logisch, hatten ja erst 55.000 km gelaufen.

Alles klar, dachte ich. Rechnung bezahlt und mich am 4F erfreut.

Dann, zwei Wochen später, kommt eine zweite Rechnung. Über Euro 250,00 "für die Instandsetzung der hinteren Bremse"! Keine Details, nur so pauschal. Hä ? Nochmal ? Warum?

Verkäufer informiert, bitte klären. 4 Wochen später: Mahnung der Euro 250,00. Nochmal Verkäufer, bitte klären.

Heute Anruf von Verkäufer (Achtung, jetzt kommt's): die zweite Rechnung sei die Richtige gewesen, die erste, günstigere, hätte gar nicht an mich versandt werden dürfen, Zahlendreher, anderer Kunde, alles völliger Unsinn.

Darufhin hab ich mit dem Gebrauchtwagen Chef gesprochen, über den das wohl läuft und der meinte, die erste war eine hausinterne Rechnung, nicht für mich, das war der EK, vielleicht müssen die Scheiben ja doch noch mal gemacht werden usw. usw. Wieder, der blanke Quatsch.

Ist das nicht die ultimative Frechheit??

Die haben versucht abzuzocken, ich hab's gemerkt und jetzt müssten die sich entschuldigen und sich mir nur noch gebeugt nähern, stattdessen versucht man, diesen Schwachsinn auch noch mit diversen hanebüchenen Geschichten zu rechtfertigen. Wird jetzt noch mal "geprüft".

Wenn ich meinen Audi nicht so mögen würde, ich würde ihn noch heute abend mit Vollgas durch das Schaufenster zurück in den Verkaufsraum bringen.

Hupps, sorry, schauen Sie doch bitte mal hinten nach der Bremse. Besser zweimal.

Jetzt im Ernst. Das kann es ja wohl nicht sein.

Danke.

Gruß,

M.

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22 Antworten
Themenstarteram 10. Februar 2006 um 9:31

Danke für Euer Beileid.

Freut mich, dass hier Einigkeit herrscht.

@Stefanskij: Richtig, wenn die Verschleißanzeige leuchtet muss der Leasingnehmer die Beläge bezahlen. Der 4B hat aber für hinten keine Anzeige.

@OpiW: Genauso ist es. Es geht nicht darum, dass ein Fehler gemacht wurde. Der KVA mit Euro 250,00 war ok. Die Rechnung über € 130 auch. Es kann auch passieren, dass dann die doofe Buchhaltung noch die zweite Rechnung rausschickt. Ein Fehler halt.

Der eigentliche Hammer ist aber, dass mir zwei Leute des Audi Zentrum jetzt zu erklären versuchen, warum ich doch besser die Euro 250,00, bzw. die Differenz, bezahlen sollte.

Dass man also die Frechheit besitzt, den Fehler nicht einzugestehen und sich entschuldigt, sondern sich eine absolut bescheuerte Rechtfertigung ausdenkt, die auch noch nicht miteinander abgestimmt ist. Der eine erzählt was von "Zahlendreher", anderer Kunde, der andere erklärt, es handele sich um eine hausinterne Rechnung.

Das heißt quasi: "Kunde, wir glauben Du bist so bescheuert, dass wir Dich jetzt mal schön abzocken und Du merkst das bestimmt nicht. Wir machen uns nicht die Mühe eine gute Story zu erfinden, für Dich wird auch die Idiotenversion reichen."

Das ist eigentlich unglaublich. Aber passiert.

Wie auch immer. Ich warte mal, was jetzt kommt.

Natürlich werde ich das aussitzen. Natürlich gebe ich nicht klein bei, auch wenn es nicht um viel Geld geht. Sollte der nächste Anruf keine Entschuldigung enthalten, dann freue ich mich schon auf den Geschäftsführer.

Danke.

Gruß,

M.

Noch ein bißchen Senf von mir:

Interne Rechnungen weisen i. d. R. Sonderpreise aus. Wenn in der ersten Rechnung reguläre Preise genommen wurden und eine zweite, "offizielle" Rechnung eine höhere Pauschale berechnet, dann liegt die Vermutung nahe, dass der Strafbestand des versuchten Betrugs erfüllt ist.

Wäre kein Spaß und mehr als eine Frechheit. Der Kunde muss sich darauf verlassen können, dass Leistungen wie erbracht abgerechnet werden.

Sollten in der ersten Rechnung tatsächlich geringere Preise aufgeführt sein, dann würde ich die Differenz zur zweiten Rechnung zwar trotzdem nicht zahlen, aber es ist dann wenigstens nicht ehrenrührig vom Freundlichen.

Übrigens: Bei unserem Audi-Leasing gilt als Indikator für die zulässige Grenze der Bremsbeläge auch, ob die Verschleißanzeige leuchtet oder nicht. Kein Leuchten der Verschleißanzeige, kein Draufzahlen.

Themenstarteram 10. Februar 2006 um 9:51

Danke thbe, aber nochmal, der 4B hat für die hinterem Beläge keine Verschleißanzeige.

Und zu den Preisen:

Was ist denn regulär? Ich habe für zwei Beläge hinten mit Material und Einbau, Radein- und Ausbau rund Euro 130,00 bezahlt. Ich finde, das ist ein absolut realistischer Preis.

Euro 250,00 wäre dafür deutlich zu viel gewesen. Oder?

Zitat:

Original geschrieben von nuss77

Danke thbe, aber nochmal, der 4B hat für die hinterem Beläge keine Verschleißanzeige.

Und zu den Preisen:

Was ist denn regulär? Ich habe für zwei Beläge hinten mit Material und Einbau, Radein- und Ausbau rund Euro 130,00 bezahlt. Ich finde, das ist ein absolut realistischer Preis.

Euro 250,00 wäre dafür deutlich zu viel gewesen. Oder?

Naja, Bremsklötze kosten beim ;) um die 90 Euro (Golf3).

40 Euro für´s wechseln wird knapp.

Aber nicht´s desto trotz liegt der Fehler beim ;) und müsste von Ihm gertragen werden.

MfG.

Hallloooooo,

zur Erinnerung:

die Vereinbarungen waren dergestalt:

bis max. 250,00 € für den Fall, dass die Bremsscheiben auch erneutert werden müssten

Von daher: keinen Cent mehr als die erste Rechnung. Ob man mit ~130,00 € 'hinkommt' ist in diesem Fall piep egal. (Vertrags- und Verhandlungsfreiheit; notfalls muss der :) drauflegen)

@nuss77:

Nur noch mal so interessehalber:

Wenn's keine Gutschrift zur 1. Rechnung gibt, haben denn dann die beiden Rechnungen (wenigstens) die gleiche Rechnungsnummer?

Ich wünsch' Dir jedenfalls gute Nerven. Die Frdl. werden immer professioneller. Mir haben Sie übrigens den Fahrzeugbrief nach Geldeingang mit normaler Post übersandt (persönliche Abholung des Briefs war vereinbart). Naja, später gab's irgendwann mal 'ne Flasche Sekt und 'nen Kalender. Will damit nur sagen: Die GF's sind meist wirklich am Kunden interessiert, aber gutes Personal ist anscheinend schwer zu finden.

Themenstarteram 10. Februar 2006 um 15:39

@M1972: es gibt keine Gutschrift und die beiden Rechnungen haben zwei völlig unterschiedliche Rechnungsnummern.

Inzwischen habe ich die Thematik mal chronologisch zusammengefaßt und schriftlich den beiden Herren übersandt. Natürlich mit den entsprechenden Kommentaren meinerseits. Und natürlich auch mit dem Hinweis, dass man diesen Vorgang vielleicht mal darufhin überprüfen sollte, ob hier nicht strafrechtlich ein versuchter Betrug vorliegt, wo doch zumindest der vollendete Versuch des Verjagens eines langjährigen Kunden erfüllt ist.

Siehe da: plötzlich kommt richtig Bewegung in die Kiste. Der eine hat sich entschuldigt und natürlich sofort die zweite Rechnung storniert. (er sei gestern noch gar nicht richtig im Bilde gewesen und hätte das heute nochmal geprüft).

Der andere versucht gerade, mir die 2006er NaviDVD und das 2120er MMI Softwareupdate zu organisieren.

Was soll man dazu sagen.

Schade, dass es immer erst soweit kommen muss, bevor die Autohäuser das tun, wozu sie da sind und wofür wir alle teues Geld bezahlen: Kundendienst, Kunden zufrieden stellen, Kunden betreuen, Dienstleistung halt.

Das scheint immer schwieriger zu werden.

Du hast eine Rechnung bekommen und die auch bezahlt- also ist das für dich erledigt. Für Unzulänglichkeiten interner Art kannst du ja nix. Wenn die Leute unter einander nicht kommunizieren- nicht dein Problem. Es geht hier ja nicht um eine große Summe- vielmehr hege ich den Verdacht, dass die noch was anderes an dem Auto gefunden haben und dies repariert werden musste. Sprich- der Meister hat evt. einen anderen Mangel übersehen und das soll jetzt pauschal ausgeglichen werden. Vielleicht zahlt der Kunde die Rechnung. Und bei den angesprochenen 55tkm sollten die Bremsscheiben noch in Ordnung sein. Also davon könnte man ausgehen.

Eine sehr unprofessionelle Art, Fahrzeuge "hereinzunehmen".

Empfehlung: bei solchen Sachen- also bei der Begutachtung- dabei sein und eine Kopie von dem Begutachtungsbogen aushändigen lassen. Ganz unten steht ein Betrag, welcher "abgezogen" wird. Und das ist dann definitiv! Ebenso eine Empfehlung: das Auto sauber und gewaschen abgeben. So werden evt. Dellen, Kratzer usw. sofort gesehen und man kann am Auto darüber reden und evt. einen Pauschalbetrag vereinbaren. Die Vorgehensweise des Händlers ist sehr unseriös- so geht man nicht mit einem Kunden um- gleich garnicht bei einem solchen für einen Händler geringen Betrag.

Warum gestehen die den Fehler nicht ein? Warum noch eine Rechnung schreiben- man hat sich bei der Inzahlungnahme geirrt und okay- die Differenz muß dann eben ausgebucht werden. Aber einen Kunden, welcher einen neuen A6 geleast hat mit solchen Sachen behelligen- sehr unprofessionell.

Sicher hilft ein ruhiges Gespräch mit dem Geschäftsführer weiter- also davon sollte man ausgehen.

Wer weiß was da intern passiert ist- jedenfalls sollte man interne Probleme nicht auf dem Kunden abwälzen!

Bei der Begutachtung dabeisein und alles mit dem Meister und natürlich im Beisein des Verkäufers klären! Den abzuziehenden Betrag schriftlich fixieren und eine Kopie aushändigen lassen- mit Fahrgestellnummer und Kennzeichen, Km Stand usw.

So ist man auf der sicheren Seite und evt. spätere Unstimmigkeiten sind so ausgeschlossen. Zumindest für den ehemaligen Fahrer.

Man darf nicht vergessen: es ist ein Unterschied, ob ein Gutachter von DEKRA,TÜV usw. ein Gebrauchtwagenzertifikat verfasst- das kostet den Händler Geld- oder das Auto so nach dem Prinzip "mal schnell angesehen" kostenlos und auf die Schnelle angesehen wird.

Gute Händler haben für GW oder eben Inzahlungnahmen spezielle Mitarbeiter- die machen nichts anderes als nur solche Fahrzeuge zu betreuen.

Ich gehe davon aus, dass der Händler seinen Fehler eingestehen und die Rechnung stornieren wird. Vorheriges Gespräch mit dem Chef ist nötig. Sollte der auch nicht einwenden- den Vorgang an einen Anwalt weiterleiten.

Tschau.

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