Unfallverursacher will Geld
Hallo zusammen,
Ende letzten Jahres waren wir in einem kleinen Unfall verwickelt.
Kurzfassung: Wir fuhren normal auf der Straße, jemand für auf der rechten Seite von einem Parkplatz runter ohne zu schauen. Meine Frau konnte nicht mehr bremsen und ist ihm dann in die Seite gefahren. Allen ging es gut, der jugendliche Fahrer war merkbar unter Schock. Polizei geholt, welche klar die Schuld dem anderen Fahrer gegeben hatte. Mein Auto musste in die Werkstatt, sein Auto wahrscheinlich Totalschaden.
So. Ich habe alles meinem Anwalt übergeben und nach einigem Hin und Her mit der Versicherung (hat den Nutzungsausfall erst nach Klageandrohung bezahlt...) war für mich der Fall vor drei Wochen erledigt, da ich nun alles erstattet bekommen habe.
Jetzt habe ich aber ein Schreiben von meiner Versicherung bekommen. Der Unfallgegner hat vor einigen Tagen (!) den Unfall bei meiner Versicherung gemeldet, und mitgeteilt dass ich Schuld sei und nun den Schaden inkl. Schmerzensgeld abwickeln will.
Das ist doch völlig unbegründet, besonders nach einem dreiviertel Jahr?! Gibt es da überhaupt eine rechtliche Grundlage? Bzw. kann man das nicht sogar als Versicherungsbetrug bezeichnen?
Meine Vermutung ist, dass er jetzt höher gestuft wurde und jetzt noch schnell Geld machen will?
Was denkt ihr?
Beste Antwort im Thema
Wieder Anwalt einschalten und fertig
36 Antworten
Ich habe nicht gefragt ob der Schädiger seiner Versicherung Mitteilung gemacht hat sondern Du seinerzeit deine Versicherung über den Unfall informiert hast .
B 19
Achso sorry.
Nee, habe ich nicht. War für mich nicht relevant, da sicher war, dass es über die gegnerische Versicherung laufen wird. Der Anwalt hat übrigens auch nichts derartiges gesagt.
Die Schuldfrage wird nicht von der Polizei geklärt.
Und nur weil die gegnerische Versicherung zu 100% reguliert hat, bedeutet das nicht automatisch, dass der Schädiger nicht auch irgendwelche Ansprüche gegen dich haben kann. M.W kann die Summe der "Schuldverteilungen" von den Versicherungen durchaus auch mal mehr als 100% ergeben.
Allerdings gehe ich in deinem Fall auch davon aus, dass diese Ansprüche unberechtigt sind und mit wenig Aufwand abgewehrt werden können.
Oh, das war mir nicht bekannt und finde ich auch etwas kurios.
Was wäre denn ein Beispiel für einen solchen Fall?
Ähnliche Themen
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 17. August 2018 um 12:24:35 Uhr:
Die Schuldfrage wird nicht von der Polizei geklärt.
Das ist korrekt, man möge mir die falsche Formulierung in meiner Antwort an Bopp19 verzeihen! 🙂
Sie kann den vermutlichen Verursacher im Unfallbericht kennzeichnen. Die Schuldfrage klärt schlussendlich und im Zweifel ein Gericht. Eine Kennzeichnung im Bericht kann (muss aber nicht) hier hilfreich sein, so meine Erfahrung.
Da gebe ich dir völlig recht,oftmals meint man das Richtige formuliert aber falsch im Eifer des Gefechtes.
mit freundlichen Grüssen
Bopp19
Hi Te,da liegt dein Fehler,dazu biste aber verpflichtet zur Abwehr unberechtigter Ansprüche .
Was dabei rauskommt siehste ja jetzt.
B 19
Ruhe bewahren, es ist doch noch überhaupt nichts passiert!
Da hat jemand eine (vermutlich unberechtigte) Forderung bei einer Versicherung gestellt. Vielleicht hat er ja im Internet (*) etwas von dieser Betriebsgefahr gelesen und versucht jetzt sein Glück 😉
Da die Versicherung noch keine Kenntnis von dem Unfall hatte, tut sie halt das, was sie immer tut: sie schreibt ihren Kunden an. Der muss doch nun nur ganz unaufgeregt den Unfallhergang schildern, eine Kopie vom polizeilichen Unfallbogen beilegen und kann vielleicht noch darauf verweisen, dass die gegnerische Versicherung die Haftung dem Grunde nach nie bezweifelt hat.
Dann kann er ja noch erklären, dass er nicht von einer Eintrittspflicht seiner Versicherung ausgeht und um Information darüber bitten, dass sein Vertrag im Bezug auf den fraglichen Unfall wieder schadenfrei gestellt wird (allein durch den gestellten Anspruch des Gegners dürfte der ja erstmal belastet sein).
(*) das ist da, wo auch in Kasko-Fällen und bei unberechtigten Forderungen Dritter immer gleich zum Anwalt und zum eigenen Gutachter geraten wird 🙄
Zitat: Was hat die Polizei mit der Schadenregulierung zu tun? Nichts. Den Dreizeiler oder was auch immer kann man sich sparen.
Sorry, den Dreizeiler nur an die Vers. des Unfall-Gegners, natürlich nicht an die Polizei.
Die nimmt den Unfall nur auf … richtig.
Der Anspruchssteller muss aber doch erst einmal begründen, warum er noch Ansprüche stellt.
Der Fragesteller schreibt, dass die Polizei eindeutig die Schuld beim Gegner sah.
Zitat:
@GerhHue schrieb am 17. August 2018 um 17:01:14 Uhr:
Zitat: Was hat die Polizei mit der Schadenregulierung zu tun? Nichts. Den Dreizeiler oder was auch immer kann man sich sparen.Sorry, den Dreizeiler nur an die Vers. des Unfall-Gegners, natürlich nicht an die Polizei.
Die nimmt den Unfall nur auf … richtig.
Der Anspruchssteller muss aber doch erst einmal begründen, warum er noch Ansprüche stellt.
Der Fragesteller schreibt, dass die Polizei eindeutig die Schuld beim Gegner sah.
Wieso an die Versicherung des Unfallgegners?
Der TE muss seine eigene Versicherung überzeugen nichts zu zahlen
Zitat:
Wieso an die Versicherung des Unfallgegners?
Der TE muss seine eigene Versicherung überzeugen nichts zu zahlen
die überzeugung ist einfach ^^ die versicherung hat kein großes interesse daran, irgemdwem irgendwas zu zahlen.
der eigenen versicherung einfach den unfall von damals melden mit irgendwelchen aktenzeichen oder sonstiges (was man so da hat), explizit nochmal schreiben, das man sich keiner schuld bewusst ist und dann wars das auch schon.
und genau wegen solchen geschichten meldet man auch unverschuldete unfälle seiner versicherung...
Zitat:
@PayDay schrieb am 17. August 2018 um 18:14:00 Uhr:
und genau wegen solchen geschichten meldet man auch unverschuldete unfälle seiner versicherung...
Warum, was wird dann besser?
Meldet man "auf Verdacht" muss man in jedem Fall eine komplette Schilderung abgeben.
Meldet man den unverschuldeten Unfall erstmal nicht, muss man sich die Arbeit nur machen, wenn der Verursacher (gegen jede Logik) Ansprüche stellt. Im Regelfall aber nicht.
Das entzieht sich auch meiner Logik. Ich hab noch nie meiner Versicherung einen Unfall gemeldet wenn der andere Schuld war.
Und wenn er dann was will muss er erst an mir, meinem Anwalt und meiner Versicherung vorbei😉
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 17. August 2018 um 23:23:16 Uhr:
Das entzieht sich auch meiner Logik. Ich hab noch nie meiner Versicherung einen Unfall gemeldet wenn der andere Schuld war.
Da ist auch absolut logisch und richtig. In diesem Fall hat sich allerdings der Unfallgegner (von dem bisher davon ausgegangen wurde, dass er der alleinige Schuldige ist), selbst an die Versicherung des TE gewandt.
Und damit die eigene Versicherung nicht aufgrund irgendwelcher (falschen) Angaben hier irgendwas zahlt und den Vertrag des TE belastet, sollte dieser seiner Versicherung genügend "Argumente" liefern, nicht zu zahlen.
Zitat:
Und wenn er dann was will muss er erst an mir, meinem Anwalt und meiner Versicherung vorbei😉
zu 2/3 falsch (zumindest meiner Meinung nach)
Er muss lediglich an deiner Versicherung vorbei, siehe oben - du und dein Anwalt sind hier (zunächst mal) aussen vor.
Nochmal: Die Versicherung das Unfallgegners hat den Schaden des TE bereits zu 100% reguliert.
Aus irgendeinem Grund den wir noch nicht kennen ist der Schädiger aber jetzt plötzlich doch der Ansicht auch Ansprüche gegen den TE zu haben.
Diese Ansprüche hat er direkt bei der Versicherung des TE gestellt, was prinzipiell auch sein gutes Recht ist.
Die Versicherung des TE möchte vom TE jetzt eine Stellungnahme haben, was prinzipiell auch ganz normal ist.
Der TE muss jetzt also einfach nur seiner Versicherung die entsprechenden Fakten liefern, damit diese die Forderung des Gegners ablehnt - nicht mehr und nicht weniger.
Macht er das nicht, kann es sein, dass seine Versicherung "irgendwas" zahlt und den Vertrag des TE belastet.
Und JA, manchmal gehen Versicherungen diesen einfachen Weg zu Lasten des eigenen Versicherungsnehmers.
...bei eindeutiger Sachlage würde ich in so einem Fall, wo der Unfallverursacher scheinbar versucht unberechtigterweise meine Versicherung abzuziehen durchaus mit der Polizei respektive Staatsanwaltschaft in Kontakt treten - Stichwort: Strafanzeige wegen versuchtem Betrug
Selbstverständlich nach Rücksprache mit meiner Versicherung und mit entsprechenden Informationen zur Sache.
Damit der Verursacher nicht nur aus den zivilrechtlichen sondern auch aus den strafrechtlichen Folgen lernt, wie man sich benimmt.