Unfallschaden, Versicherung zahlt nicht

Audi A4 B7/8E

Hallo,

mir ist eine Frau hinten auf die Stoßstange draufgefahren, Sie hat Ihre Schuld auch bereits eigeräumt, soweit ist alles klar.
Nun ist mir vor einem Jahr auch einer hinten draufgefahren und ich habe mir den Schaden ausbezahlen lassen und Ihn dann selber Instand gesetzt. Jetzt schreibt mir die Versicherung, dass ich einen Nachweis für die Raparatur einreichen soll.

Danke im Voaraus für eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Geretsried1

57 Antworten

Hi,

also soweit ich das jetzt verstehe, hat der Threadersteller Geretsried1 jetzt diesen Brief von der Versicherung erhalten und bisher noch keine Aktion gestartet.

Ich bin ebenfalls wie hier schon mal geschrieben der Meinung, dass es sich um ein Standardschreiben der Versicherung handelt.

Wenn eine Rechnung über die Stossstange vorhanden ist, sehe ich es als völlig korrekt, wenn man zu "branchenüblichen" Sätzen und der Rechnung für das oder die benötigten Teile mit der Versicherung abrechnet.

Ich würde den Sachverhalt schriftlich der Versicherung mitteilen und die vorhandenen Belege einreichen. Ausserdem würde ich mich erkundigen, wie der Stundenlohn ca. liegt und diesen dann in einem angemessenen Rahmen ansetzen, quasi eine Rechnung an mich selber stellen.

Ein paar Bilder von dem reparierten Schaden ist auch immer hilfreich, evt. ein vorher - nachher Bild!

Also ich drücke die Daumen, denke aber es gibt wenig Probleme bei einem sinnvollen Vorgehen. Den Anwalt würde ich mir erst mal schenken, man muss doch nicht immer gleich streiten, oder?

Ck

moin, moin,
die Versicherung stellt sich ja nicht quer, sie will nur den Dir entstandenen Schaden ersetzen- aus meiner Sicht völlig legitim.
Wenn Du nachweisen kannst, daß der erste Schaden ordentlich repariert wurde, gibt es auch keine Probleme!!

Ich denke, wenn Du die Anschaffungsrechnung der Stoßstange hast und irgendwie nachweisen kannst, daß die auch lackiert und verbaut wurde müßte alles glatt gehen.
(Hat Dir der Lackierer vielleicht nicht doch eine Rechnung geschrieben???, hast Du Fotos, evtl. TÜV- Bericht oder Kundendienstbericht, Zeugen??)

Wenn es tatsächlich so war, wünsche ich Dir viel Erfolg.

LG

Um ehrlich zu sein verstehe ich das Problem nicht. Die Dame ist Dir hinten draufgerauscht und gibt die Schuld zu...

Wen interessiert es denn jetzt überhaupt dass die Stossstange schon mal beschädigt war ??? Das eine hat ja mit dem anderen nix zu tun 😰

Woher weiss überhaupt die gegnerische Versicherung dass Deine Stossstange schon mal gerichtet wurde ? Hast Du das denen erzählt ?

Oder hab ich da jetzt was komplett falsche verstanden 😕

ich würde mich auf diese "abwarten und locker bleiben einstellung" nicht einlassen.
fakt ist doch, dass die dame dir einen sehr teuren gegenstand kaputt gemacht hat und du daran keine schuld hattest. nun versucht die versicherung ja offenbar sich um die bezahlung des schadens zu drücken (sonst hätte sie dir ja nicht diesen brief geschrieben).

da wär es mir zu heikel einfach mal laienhaft auf den brief zu antworten und der versicherung evlt irgendeine formulierung zu liefern, aus der sie dir nen strick drehen kann.

nimm dir nen anwalt und lass den die sache komplett regeln.

PS: und zu der aussage, dass die versicherungen teuer sind, weil alle überzogene schäden abrechnen würden: glaubt ihr wirklich, wenn er jetzt auf 200 Euro bei dem schaden verzichtet, weil ihn die reparatur weniger gekostet hat, gibt die versicherung die 200 Euro in form von beitragssenkungen an die kunden weiter?

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@th3_fr34k:

Zitat:

gibt die versicherung die 200 Euro in form von beitragssenkungen an die kunden weiter?

Von einem Kunde nicht, aber diese Art von Versicherungs-Abzocke ist doch wirklich Volkssport geworden (ja, auch wenn es rechtlich i.O. ist). Wenn jeder nur das abrechnen könnte was auch tatsächlich bezahlt wurde, dann würde sich das mit Sicherheit auf die Beiträge auswirken.

Natürlich ist es für Geretsried1 jetzt ärgerlich das die Versicherung einen Nachweis haben möchte, daß die Reparatur fachgerecht und überhaupt stattgefunden hat.
Aber seht doch auch mal die andere Seite der Medaille:
Der Versicherte hatte einen Vorschaden an derselben Stelle seines Fahrzeugs. Über eine Reparatur gibt es bisher keinen Nachweis, da ihm das Geld aufgrund eines Kostenvoranschlages überwiesen wurde und bisher keine Rechnungen vorhanden sind. Die Versicherung weiss nun nicht, ob der Schaden überhaupt repariert worden ist. Ob das Auto nun ein 15 Jahre alter Lada oder ein 3 Jahre alter A4 ist, spielt überhaupt keine Rolle.
Warum sollte sie dafür dann noch einmal zahlen sollen.
Nehmen wir mal an der erste Schaden 1000,-Euro beträgt. Also lässt sich jemand 1000,-Euro überweisen und kauft dafür eine neue Heckstoßstange für 350,-Euro. Die lässt er von einem Kumpel für eine Kiste Bier 😉 und den Preis vom Lack lackieren und montiert sie selbst. Dann dieser jemand am Ende gute 600,- Euro bar in der Tasche (und fährt davon in Urlaub).
Wenn jetzt noch einmal jemand in sein Heck rauscht, weiss die Versicherung nicht (aufgrund fehlender Rechnungen) ob dieser Schaden überhaupt repariert wurde. Angenommen derjenige legt nun die Rechnung über die Stoßstange und den Lack vor, kann man immer noch anzweifeln, daß die Reparatur fachgerecht ausgeführt wurde (ausser derjenige ist Lackierer und/oder KFZ´ler).
Warum soll dann ein zweites Mal Geld für eine fachgerechte Reparatur bezahlt werden, obwohl die erste noch nicht einmal nachweislich fachgerecht ausgeführt wurde? Um noch einen Urlaub zu sponsoren?
Wäre ich Versicherer würde ich hier auch Nachweise verlangen.
Das wird jetzt mit Sicherheit einigen nicht schmecken, aber so sieht´s doch aus.
Ich schliesse mich übrigens ausdrücklich nicht aus. Bei meinem alten Golf habe ich auch einen Schaden selbst behoben und weit mehr als 1000,- Euro einbehalten können.
Bei meinem Audi würde ich das allerdings nicht machen, da mir eben die Gefahr, daß es Komplikationen gibt, erheblich zu groß ist.
IMHO sollte hier Gesetzgeber nachbessern und nur noch das abrechenbar machen, wofür auch Rechnungen existieren, bzw. die Reparaturen in Fachwerkstätten vorschreiben. Dann würde es solche Problem nicht mehr geben und viele Wrkstätten hätten wieder mehr zu tun, könnte evtl. jemanden einstellen ... usw. und sofort. Ok, ich schweife etwas ab hier 😉

@Geretsried1: ich würde nicht zögern und die Sache einem Anwalt übergeben. Vor allem versuche nicht locker zu bleiben und abzuwarten (wie th3_fr34k schon schrieb). Aussitzen funktioniert hier mit Sicherheit nicht. Wenn die Versicherung einen Brief vom Anwalt erhält, geht vieles auf einmal schneller und problemloser. Er wird Dir auch mehr zum Thema Vorschaden sagen können.
Viel Glück.

Gruss,
Thilo

eins ist mir aber trotz intensivem studium aller antworten noch nicht klar:

wieso findet ihr es gerecht, dass die versicherung nicht zahlen will, falls die stoßstange schon beschädigt war?? macht es einen unterschied für den jetztgien schaden, ob die stoßstange kaputt war oder nicht?? (extremfall mit z.b. verozgenem rahmen aus dem ersten crahs mal ausgenommen). kaputt ist kaputt! ob se nun doppelt kaputt ist oder nicht macht da keinen unterschied.

um euch meinen gedankengang mal zu verdeutlichen ein überspitzes beispiel:

ich fahr hinter nem LKW her und der verliert kies. nun habe ich zig kleine steinschläge auf der motorhaube und an der front und bekomme 1000 Euro von der versicherung um alles neu lacken zu lassen. da mich die steinschläge aber nicht stören lass ichs unrepariert und ertränke meinen kummer beim anblick der motorhaube mit bier, das ich von den 1000 Euro gekauft hab.

nun parke ich eines schönen tages mein auto regelkonform an der straße und ne alte oma rauscht mir voll in die front. soll die versicherung mir den frontschaden jetzt nicht zahlen, weil ich beim vorigen schaden bier gekauft hab anstatt die steinschläge lackieen zu lassen??

versteht ihr mein problem?? es ist wie immer bei gesetzen und regeln etwas wischi waschi.

Keine Rechtsberatung! Nur eigener Menschenverstand.

Mit einem Anwalt wäre ich vorsichtig. Es gibt die sogenannte Schadenminderungspflicht ...
Die Versicherung hat bis jetzt nichts verweigert o.ä. Sie möchte nur - zu Recht - wissen, was mit dem Vorschaden war. Nicht mehr und auch nicht weniger.

@th---dings
Strick drehen usw. ist Stammtisch und hat mit der Realität rein gar nichts zu tun ...

@GMT-M
Die Frage nach einem Vorschaden steht praktisch in jedem Schadenformular. Lade dir mal eins von deiner Versicherung runter.
Wenn das dann nicht angegeben wird, ist es eine Anzeigepflichtverletzung. Die führt in aller Regel zu einer Ablehnung ... und das ist dann kein »Strick drehen« 😉

Zitat:

@th---dings
Strick drehen usw. ist Stammtisch und hat mit der Realität rein gar nichts zu tun ...

ich wollte damit zum ausdruck bringen, dass die versicherung mit allen legalen mitteln versuchen wird, den schaden nicht bezahlen zu müssen (was ich aus deren sicht ja auch verstehen kann). die zugegeben etwas flapsige formulierung "einen strick" drehen" kann man von mir aus als stammtischslang abtun 😁 , das ändert aber nix an der richtigkeit meiner aussage.

hast du z.b. schonmal nen privathaftpflichtschadensantrag zu nem völlig gerechtfertigten vorfall ausgefüllt? schreibst du da z.b. einmal "ausgeliehen" kannst den schaden selbst bezahlen! ich würde sowas durchaus "einen strick drehen" nennen.

@th3_fr34k:
STOP: ich war zu schnell:
In Deinem Fall könnte Dir zumindest die Lackierung abgezogen werden. Vielleicht auch mehr. Du hast schliesslich einen Frontschaden nicht fachgerecht reparieren lassen.
Dein Steinschlagschadens-Szenario ist allerdings etwas komplizierter, als der tatsächliche Fall 😉. Da ich kein Versicherungskaufmann bin, weiß ich nicht, wie so etwas dann gehandhabt wird.
Meine persönliche Meinung ist, das bei einem nicht nachweislich reparierten Vorschaden, die Versicherung für den zweiten Schaden nicht aufkommen sollte.

@TFSI-Quattro: ich gehe erst einmal davon aus, daß man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Sowas ist schon ein Muß heutzutage. Zumal man den Anwalt auch telefonisch vorher fragen kann, ob sein Einsatz im Bezug auf die Schadensminderungspflicht Probleme bereiten kann.

Gruss,
Thilo

Zitat:

Original geschrieben von th3_fr34k


eins ist mir aber trotz intensivem studium aller antworten noch nicht klar:

wieso findet ihr es gerecht, dass die versicherung nicht zahlen will, falls die stoßstange schon beschädigt war?? macht es einen unterschied für den jetztgien schaden, ob die stoßstange kaputt war oder nicht?? (extremfall mit z.b. verozgenem rahmen aus dem ersten crahs mal ausgenommen). kaputt ist kaputt! ob se nun doppelt kaputt ist oder nicht macht da keinen unterschied.

um euch meinen gedankengang mal zu verdeutlichen ein überspitzes beispiel:

ich fahr hinter nem LKW her und der verliert kies. nun habe ich zig kleine steinschläge auf der motorhaube und an der front und bekomme 1000 Euro von der versicherung um alles neu lacken zu lassen. da mich die steinschläge aber nicht stören lass ichs unrepariert und ertränke meinen kummer beim anblick der motorhaube mit bier, das ich von den 1000 Euro gekauft hab.

nun parke ich eines schönen tages mein auto regelkonform an der straße und ne alte oma rauscht mir voll in die front. soll die versicherung mir den frontschaden jetzt nicht zahlen, weil ich beim vorigen schaden bier gekauft hab anstatt die steinschläge lackieen zu lassen??

versteht ihr mein problem?? es ist wie immer bei gesetzen und regeln etwas wischi waschi.

Ich verstehe Dein Problem nicht.

Die Versicherung muss ein Teil nur EINMAL bezahlen.

Wenn das Heck vom Threadersteller nach einem Unfall letztes Jahr schon einmal bezahlt wurde und jetzt nicht nachgewiesen kann dass dieses Geld zur fachgerechten Instandsetzung verwendet wurde, dann ist das Heck schon vor dem jetzigen (neuen) Unfall nach Sachlage immer noch defekt gewesen. Und dafür hat er sein Geld schon bekommen. Warum also noch mal?

Um bei Deinem Beispiel zu bleiben: Die Versicherung würde Dir den Schaden der durch die reinrauschende Oma verursacht wurde ja bezahlen. Aber halt nicht das Lacken - dafür hast Du ja schon Geld bekommen und in den Krombacher Regenwald investiert. Das ist aber dann Dein Problem und nicht das der Allgemeinheit. Warum solltest Du zweimal Geld für's Lackieren bekommen?

Im Ernst: Die Abrechnung auf Kostenvoranschlag öffnet Betrug erst Tür und Tor. Damit will ich auf keinem Fall dem Threadersteller was unterstellen!!! Ich bin sicher er hat das ganze vernünftig wieder hingebastelt, dabei einige hundert Euro zum Kostenvoranschlag gespart und die dann wieder anderweitig in die Marktwirtschaft investiert. Aber wenn er die Reparatur des Schadens nicht nachweisen kann, dann ist das Auto nach Aktenlage immer noch mit einem unreparierten Heckschaden rumgefahren - und das ist dann halt sein persönliches Pech.

Denn die professionellen Unfall-Verursacher verfahren ja genau nach diesem Prinzip: Unfallwagen billigst wieder herrichten, bißchen Lack, bißchen Vorschlaghammer, dann nen Unfall provozieren und nach Gutachten abrechnen. Die Möhre dann wieder mit Vorschlaghammer und ein bißchen Lack herrichten, den nächsten Unfall provozieren und wieder nach Gutachten abrechnen.

Dass die Versicherungen dem einen Riegel vorschieben wollen (und daher die fachgerechte Instandsetzung des Vorschadens nachgewiesen haben wollen) finde ich nicht mehr als recht und billig. Schließlich zahlen wir alle für diesen Sch... mit.

Und nochmal: Ich unterstelle dem Threadersteller IN KEINSTER WEISE dass er zu diesen professionellen Betrügern gehört!!!! ich habe das nur angeführt weil es die Motivation der Versicherung im konkreten Fall erklärt.

Dem kann man sich uneingeschränkt anschließen.

Um mal zu sehen was so in D entschieden wird,empfehle ich auch div. Rechtsportale. Da kann man zu den verschiedensten Lebenssituationen Urteile nachlesen. Das ist eine recht spannende Leküre ...

@th3....
Die Leihe ist ein sehr schlechtes Beispiel. Auch das ist eindeutig im Gesetz (BGB) geregelt. Bei einigen Versicherungen lässt sich das inzwischen (gegen Beitrag) einschließen.

Sorry Mods. Jetzt wird es wirklich arg OT 😉

Zitat:

Original geschrieben von Dennie


Ich verstehe Dein Problem nicht.

Die Versicherung muss ein Teil nur EINMAL bezahlen.

Die

eine

Versicherung!!!

Also z. B. die eigene Teilkasko muss nur einen Hagelschaden bezahlen wenn klar ist, dass der Wagen nach einem vorherigen Hagelschaden nicht entbeult wurde.

Bei Haftpflichtschäden muss die gegnerische Versicherung immer den Schaden bezahlen. Abzüge kann es erst dann geben wenn jemand z. B. mit einem gelben Auto und nur einer grün lackierten Stoßstange diese beschädigt bekommt. Dann kann die gegnerische Versicherung sagen "dir war das Aussehen vorher egal und so bezahlen wir auch nur eine zeitwertgerechte Reparatur mit Gebrauchtteilen vom Schrottplatz".

Und nebenbei: normalerweise muss die Versicherung den Nachweis führen, dass der Wagen vor dem Unfall bereits beschädigt war und daher nicht oder nur einen Teil bezahlen will und nicht der Besitzer muss beweisen, dass er kurz vorher ok war!!!

ich kann sicherlich alles ein bisserl nachvollziehen was hier geschrieben wird. leider ist es im leben immer so, dass es leute gibt die betrügen und lügen, das wird man aber nie verhindern können.

trotzdem muss ich das recht haben, wenn mir jemand mein auto beschädigt, es so reparieren zu lassen wie ich will. und solange die kosten dafür im rahmen liegen es auch bezahlt zu bekommen. wenn ich dem befreundeten schrauber mehr traue als z.b. ner audi werkstatt (und da würd ich nen unfaller nie richten lassen), ist es mein gutes recht das auch bezahlt zu bekommen, auch wenn ich keine rechnung hab.

außedem: mein kofferraumdeckel hat ne minimale delle. was ist, wenn mir da jetzt jemand reinrauscht? muss ich dann nach dem lackieren die delle wieder reinmachen? oder nen teil der reparatur selbst bezahlen?? ich weiß, ist wieder ein etwas übertriebenes beispiel.

klärung wird wohl letztendlich nur ein gericht bringen können. aber an den sehr unterschiedlichen meinungen hier leite ich für den threadersteller ab, dass er sich auf nix einlassen soll und unbedingt nen anwalt konsultieren sollt.

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld


Die eine Versicherung!!!

Also z. B. die eigene Teilkasko muss nur einen Hagelschaden bezahlen wenn klar ist, dass der Wagen nach einem vorherigen Hagelschaden nicht entbeult wurde.

Bei Haftpflichtschäden muss die gegnerische Versicherung immer den Schaden bezahlen. Abzüge kann es erst dann geben wenn jemand z. B. mit einem gelben Auto und nur einer grün lackierten Stoßstange diese beschädigt bekommt. Dann kann die gegnerische Versicherung sagen "dir war das Aussehen vorher egal und so bezahlen wir auch nur eine zeitwertgerechte Reparatur mit Gebrauchtteilen vom Schrottplatz".

Und nebenbei: normalerweise muss die Versicherung den Nachweis führen, dass der Wagen vor dem Unfall bereits beschädigt war und daher nicht oder nur einen Teil bezahlen will und nicht der Besitzer muss beweisen, dass er kurz vorher ok war!!!

Zweimal NEIN.

Ein schon vorher defektes Teil muss von der gegnerischen Versicherung nicht nochmals bezahlt werden. Im Extremfall: Der Wagen steht mit Motor-Totalschaden an der Straße. Nehmen wir mal einen Turboladerschaden an, der infolge von Überhitzung zu einem Motorplatzer geführt hat. Reparaturkosten für den AT-Motor: 8000 EUR. Jetzt rauscht die oben angeführte Oma in den Wagen. Die Karosserieschäden müssen selbstverständlich übernommen werden von der Versicherung - aber der Motor? Nein. Die 8000 Euro hätte der Geschädigte ja auch ohne den verursachenden Haftpflichtschaden zu tragen gehabt, und davon stellt ihn der Schadensfall jetzt auch nicht frei.

Ist ja auch irgendwie logisch. Warum sollte der am Straßenrand geparkte Unfallwagen mit völlig deformierten Heck, der von einem weiteren Wagen gerammt wird, auf Kosten des "zweiten" Unfallverursachers repariert werden? Die Haftpflicht muss den Wagen nur in den Zustand von VOR dem Schadensereignis zurückversetzen. wenn dieser Zustand also schon vorher "defekt" war, dann ist auch das der Zielzustand der Regulierung der Versicherung...😉
Und den Nachweis, den Du anführst, hat die Versicherung ja geführt. Der Vorschaden wurde NACHWEISLICH gegen KV durchgeführt, und damit hast Du eine Beweislastumkehr - denn jetzt muss der Geschädigte nachweisen dass der bewiesene Vorschaden auch rapariert wurde. Und genau das hat die Versicherung ja auch gefordert, gelle?

Zitat:

Original geschrieben von th3_fr34k


ich kann sicherlich alles ein bisserl nachvollziehen was hier geschrieben wird. leider ist es im leben immer so, dass es leute gibt die betrügen und lügen, das wird man aber nie verhindern können.

trotzdem muss ich das recht haben, wenn mir jemand mein auto beschädigt, es so reparieren zu lassen wie ich will. und solange die kosten dafür im rahmen liegen es auch bezahlt zu bekommen. wenn ich dem befreundeten schrauber mehr traue als z.b. ner audi werkstatt (und da würd ich nen unfaller nie richten lassen), ist es mein gutes recht das auch bezahlt zu bekommen, auch wenn ich keine rechnung hab.

außedem: mein kofferraumdeckel hat ne minimale delle. was ist, wenn mir da jetzt jemand reinrauscht? muss ich dann nach dem lackieren die delle wieder reinmachen? oder nen teil der reparatur selbst bezahlen?? ich weiß, ist wieder ein etwas übertriebenes beispiel.

klärung wird wohl letztendlich nur ein gericht bringen können. aber an den sehr unterschiedlichen meinungen hier leite ich für den threadersteller ab, dass er sich auf nix einlassen soll und unbedingt nen anwalt konsultieren sollt.

Das recht hast Du ja auch. Wenn Dein Freund Dir eine Rechnung schreibt, ist das ja auch kein Problem das nachzuweisen. Wenn er das nicht macht, ist das Schwarzarbeit und damit illegal. Das kannst Du halt als Beweis nicht vorlegen...😁

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