Unfallschaden parkendes Auto, wie vorgehen?

Hallo,

als ich heute zu meinem Auto gegangen bin konnte ich feststellen das mir jemand in mein parkendes Auto gefahren ist. Schaden ist vorne links am Kotflügel inkl. Lacksplitter und ich hatte einen Zettel hängen mit:
"
Tel. XXXXXXXX
Schaden am Kotflügel
"

hab gerade versucht die andere Seite zu erreichen, leider ohne Erfolg. Über die Rückwärtssuche im Telefonbuch finde ich ein Namen + Anschrift. Meine Freundin war mit dabei und wir haben zusammen den Schaden entdeckt (wollten gerade Einkaufen waren).

Wie gehe ich nun am besten vor?
Meine Versicherung jetzt direkt melden? Polizei vorbeifahren? Nochmal versuchen die Gegenseite zu erreichen? Das Auto stand seit letzten Donnerstag da und heute ist ja bereits Montag.

Vielen Dank schon mal für eure Ratschläge.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von VolkerRacho2013


Außerdem muss der Unfallgegner ja nichts befürchten, wenn er sich korrekt verhalten hat.

Natürlich kommt auf ihn das volle Programm zu: ein Verfahren wegen Unfallflucht. Er hat sich eben nicht korrekt verhalten, selbst wenn er lange genug gewartet hat. Aber das weißt Du ja sicherlich ...

Ich habe ein Problem damit, jemanden gezielt voll einzutauchen, der immerhin bewiesen zu haben scheint, dass er für den Schaden geradestehen will. Anzeigen kann man immer noch, wenn er telefonisch wirklich nicht zu erreichen ist. (Ein einziger Anruf wäre mir zu wenig.)

Gruß vom bösen Dieter

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Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo


Du vergleichst Äpfel mit Birnen - es handelt sich hierbei um eine STRAFTAT und nicht um eine Ordnungswidrigkeit

Mit Dir bin ich (zumindest bei diesem Thema) längst durch.

Gruß vom bösen Dieter

Moin,

versucht doch bitte mal eure verschiedenen Ansichten ohne den anderen persönlich anzugehen zu diskutieren. Wäre sicher im Interesse des TE. 🙂

Aus eigener Sicht würde ich hier auch nichts mehr machen, der Schädiger ist gefunden und steht zu dem Unfall. Fertig.

Was man noch machen könnte ist ihm zu erklären dass ein einfacher Zettel normalerweise nicht reicht, sondern nur Zettel, warten und Kontakt mit der Polizei.

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47



Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1


Ist doch vollkommen OK, wenn der die Telefnonummer hinterlässt.
Ich denke mal, das weiß jeder hier - aber gut, dass wir noch einmal darüber gesprochen haben ...

Weil's Fahrerflucht ist

Hmm - dann sollte man vielleicht auch alle Rotlichtsünder anzeigen, alle Im-Überholverbot-Überholer, alle Stopschildüberfahrer, alle Linksspurblockierer - kurzum alle, die irgendwelche Regeln übertreten, ohne dadurch anderen materiellen Schaden zuzufügen, sie zu gefährden, zu Reaktionen zu zwingen etc. (Na ja, die Linksspurblockierern sind vielleicht doch eine eigene Kategorie ...)

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47



Zitat:

und die Regulierung verzögert wird.

Tatsächlich? Inwiefern?

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47



Zitat:

Nach den Angaben des TE ist das Kennzeichen und Versicherung nicht angegeben.

So so - das wissen wir seit 18.20 Uhr aber besser.
Gruß vom bösen Dieter
(kein Oberlehrer)

Du scheinst die Strafrechtsuppe ja nicht gerade mit Löffeln gefressen zu haben...

Wenn du schon einen auf Lehrmeister machst, dann lies dir vorher bitte wenigstens was dazu durch.

Eine Anzeige kannst du nur dann erstatten, wenn du auch Geschädigter bist. Das ist der TE hier offensichtlich, da ihm der Kotflügel verbeult oder zumindest zerkratzt wurde. Also kann er auch Anzeige erstatten und sollte das auch machen. Ggf. hat der Verursacher das ganze ja auch der Poilizei gemeldet und dann ist doch gut.

Und das man wie schon mehrfach beschrieben vorgehen sollte wenn man so einen Schaden verursacht hat ist Ergebnis ständiger Rechtssprechung.

Wenn jemand vor dir über eine rote Ampel fährt, dich jemand im Überholverbot überholt oder vor dir auf der linken Spur schleicht dann bist du ja wohl kaum geschädigter. Und die Argumentation man sei durch den notorischen Linksschleicher aufgehalten worden oder der Rotsünder sei ein schlechtes Beispiel ist dabei nicht wirklich hilfreich.

Moin,

am Auto hängt ein Zettel und der Schädiger will es seiner Versicherung melden. Wenn er das tut, ist doch alles gut...

Jeder, der meint, man muss dem Schädiger direkt mal "richtig einen reindrücken" und Ihn direkt bei der Polizei anzeigen, ist für mich das allerletzte!

Konsequenz für den Verursacher ist dann Selbstzahlung des Schadens (Regressnahme durch den VR) und Hochstufung des Vertrages.

Pfui!!!

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Zitat:

Original geschrieben von VolkerRacho2013



Du scheinst die Strafrechtsuppe ja nicht gerade mit Löffeln gefressen zu haben...

Wenn du schon einen auf Lehrmeister machst, dann lies dir vorher bitte wenigstens was dazu durch.

Eine Anzeige kannst du nur dann erstatten, wenn du auch Geschädigter bist.

Nö! Sei mal nicht so selbstherrlich.

Strafanzeige kann jeder erstatten, also auch ein Unbeteiligter.
Strafantrag kann nur ein Berechtigter stellen.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von VolkerRacho2013



Du scheinst die Strafrechtsuppe ja nicht gerade mit Löffeln gefressen zu haben...

Wenn du schon einen auf Lehrmeister machst, dann lies dir vorher bitte wenigstens was dazu durch.

Eine Anzeige kannst du nur dann erstatten, wenn du auch Geschädigter bist.

Nö! Sei mal nicht so selbstherrlich.

Strafanzeige kann jeder erstatten, also auch ein Unbeteiligter.
Strafantrag kann nur ein Berechtigter stellen.

O.

Na wenn du das sagst muss es ja stimmen.

Aber da die Sache vom TE geregelt scheint kann hier ja ohnehin zu gemacht werden.

Zitat:

Original geschrieben von VolkerRacho2013



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Nö! Sei mal nicht so selbstherrlich.

Strafanzeige kann jeder erstatten, also auch ein Unbeteiligter.
Strafantrag kann nur ein Berechtigter stellen.

O.

Na wenn du das sagst muss es ja stimmen.

Aber da die Sache vom TE geregelt scheint kann hier ja ohnehin zu gemacht werden.

Nein, dass sagt nicht de liebe Go-4-golf allein sondern auch die Gesetzeslage in Deutschland!

Du kannst als Unbeteiligter eine Straftat anzeigen, manche musst du sogar anzeigen!

Jedoch kann nur ein Geschädigter / Berechtigter einen Strafantrag stellen.

Aber mal was anderes, kann es sein das du mit einem gewissen Schreiberling hier (...hackl) verwandt oder verschwägert bist?!?
(jedenfalls stimmt eure Irrmeinung ja oft überein)

Aber mal zurück zum Thema:

richtig ist, dass hier ein Zettel nicht ausreichend war (zumal er auch nicht alle geforderten Infos enthilet) = es liegt vom Gesetz her eine Unfallflucht vor.

= der TE KÖNNTE den Verursache des Schadens jetzt anzeigen, ABER was bring es ihm?

Hier will der Verursacher seiner Pflicht zur Schadensmeldung an seine VS nachkommen = die Regulierung kommt in Gange = es wird alles gut laufen (hofft man) auch ohne nachträgliche Aufnahme des Unfalls durch die Polizei.

Wenn jedoch der TE jetzt Anzeige gegen den Verursacher stellt KÖNNTE es zu zeitlichen Verzögerungen kommen:
Polizei führt Ermittlungen gegen den Verursacher, VS muss auf die Unfallanzeige warten. Diese wird ja nur durch die Staatsanwaltschaft (meist erst nach Abschluss der Ermittlungen durch die Polizei) an die VS geschickt = es vergehen einige Wochen des wartens auf den Papierkram bei der VS. Da sie jedoch erst Einblick in die Akten haben wollen und dann entscheiden dauert es mit der Regulierung einige Zeit.

Jetzt werden bestimmt wiede die ANWALT-Rufe kommen, aber der kann es dann auch nicht beschleunigen!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von VolkerRacho2013


Na wenn du das sagst muss es ja stimmen.

Aber da die Sache vom TE geregelt scheint kann hier ja ohnehin zu gemacht werden.

Nein, dass sagt nicht de liebe Go-4-golf allein sondern auch die Gesetzeslage in Deutschland!
Du kannst als Unbeteiligter eine Straftat anzeigen, manche musst du sogar anzeigen!
Jedoch kann nur ein Geschädigter / Berechtigter einen Strafantrag stellen.

Aber mal was anderes, kann es sein das du mit einem gewissen Schreiberling hier (...hackl) verwandt oder verschwägert bist?!?
(jedenfalls stimmt eure Irrmeinung ja oft überein)

Hab es nachgelesen, ihr habt recht.

Hatte keine Unterscheidung zwischen Strafanzeige und Stafantrag gemacht.

Dennoch scheint der Vergleich zwischen Ordnungswidrigkeiten wie Rotlichtverstoß oder ähnlichem und einer Fahrerflucht doch etwas hinkend wenn man es mal objektiv betrachtet.

Dennoch sorry an Dieter47

Achso: Hacklschorch ist mir persönlich nicht bekannt. Aber danke für die Unterstellung.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Nö! Sei mal nicht so selbstherrlich.

Strafanzeige kann jeder erstatten, also auch ein Unbeteiligter.
Strafantrag kann nur ein Berechtigter stellen.
O.

@ VolkerRacho2013.

ich hab es dir mal wextra hervorgehoben.

Ich dachte immer im MT schreiben nur Leute die lesen können!

Und der Vergleich zwischen Straftat (VU-Flucht) und OWi kann, muss aber nicht hinkend sein!
Auch eine OWi kann in Deutschland JEDER anzeigen, muss es aber nicht.
Ich kann mich z.B. dunkel erinnern, dass die Stadt Köln zum Melden von Falschparkern aufruft.

Und ich hatte dir wegen dem lieben Hackl eine Frage gestellt! Dies kann muss aber keine Unterstellung sein!

Also zur Sinnhaftigkeit Wartezeit: wenn man jemanden auf dem Aldi-Parkplatz anfährt, dann wird der Fahrzeughalter wohl in absehbarer Zeit kommen. Da wird dann auch jeder warten.
Aber wenn man in einem innerstädtischen Wohngebiet mit Parkplatzknappheit steht, wo das beschädigte Fahrzeug einem der tausend Menschen im 500m-Umkreis gehören kann macht das aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn. Soll man da dann sein Zelt aufschlagen oder was?

Und das man nicht sofort erreichbar ist...ich bitte euch nicht jeder hat sein Handy immer empfangs- und griffbereit. Wenn man sich aus der Verantwortung stehlen möchte hätte man doch gar kein Zettel hinterlassen.

Kenne das eigentlich nur so mit dem Zettel ,hab noch nie was anderes gehört und jeder vernünftige Mensch wird dann da auch niemanden anzeigen. Bei Menschen mit Blockwartmentalität sieht das vielleicht anders aus.

Tach,

ich wäre schon zwei Mal froh gewesen, wenn mir jemand einen Zettel hinterlassen hätte.

Beide Male ist mir einer in mein parkendes Auto gefahren und abgehauen. Beide Male Polizei geholt, beide Male wurde das Verfahren eingestellt.

Zu der Zeit gabs noch keine Handys und ob jemand Nachts nach der Kneipentour die Polizei holt ist natürlich noch eine andere Frage.

Wer hat die Schäden gezahlt? Genau, ich.

Wenn da ein Zettel mit Tel.-Nr. an der Scheibe gewesen wäre, hätte ich sicher nicht die Polizei geholt.

Und noch was: Unser Rodler gibt keine Fehler zu, im Gegensatz zu einigen anderen hier im Forum.

Salve,
remarque

Ich pers. hab auch schon jemand auf dem Parkplatz angefahren. Ich habe einen Zettel hinterlassen und die Sache war innerhalb einer Woche mit der Vers. geklärt. Wo ist das Problem? Wieso sollte man aus einer Mücke immer einen Elefanten machen? Man sollte hier meiner Meinung nach immer erst mal versuchen sich so zu einigen. Sollte der Unfallverursacher uneinsichtig sein kann man ihn immer noch anzeigen.

Und wer einen, trotz Zettel am Auto. direkt anzeigt , der beschwert sich wahrscheinlich auch über Lärmbelästigung in der Nähe eines Kinderspielplatzes und hat sonst nix sinnvolles in seinem Leben zu tun. Hauptsache man kann anderen einen reindrücken und fühlt sich selber besser.

Hallo möchte das Thema nochmal auffrischen. Das gleiche Problem bei mir.
Mein Parkende Auto wurde angefahren. Leider fahrerflucht. Ich habe alles bei der Polizei angemeldet.
Ich mache mir keine grossen Hoffnung das hat sich so angehört dass die keine grossen mühe machen werden. Die Beamtin hat nur gelacht. Sie fragte ob wir zeugen haben wenn nicht dann bleiben auf unseren kosten. 🙁( ärgerlich.

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47



Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1


Ist doch vollkommen OK, wenn der die Telefnonummer hinterlässt.
Ich denke mal, das weiß jeder hier - aber gut, dass wir noch einmal darüber gesprochen haben ...

Offenbar hat es HacklSchorsch1 noch nicht gewusst.

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