Unfallschaden nach Auffahrunfall

VW Passat B7/3C

Hallo! ich bräuchte mal eine Einschätzung...

Meine Tochter hat nun seit einem halben Jahr den Führerschein. Mit mir als Begleitperson war sie schon länger hinter dem Steuer. Ich gebe ihr meinen Passat gerne, gerade jetzt nach dem Abi wollen die Mädels natürlich ihre Freiheit genießen.

Letzte Woche ruft sie mich schluchzend an: Unfall. Gefahren ist nicht mal sie selbst, sondern eine Freundin (so etwas wie die Anführerin der Clique). Es gab einen normalen Auffahrunfall an der Ampel. Sie sind also wem hinten drauf gefahren. Den 4 Mädels im Passat ging es gut. Der Vordermann wollte sich vorsorglich untersuchen lassen. Wie mittlerweile klar ist, hat er sich aber wohl auch nichts getan.

Sie hat mir geschildert wie es passiert ist: Die Ampel gelb, der Vordermann entscheidet sich sehr spät fürs anhalten. Die Fahrerin in meinem Auto registriert das nicht und gibt Gas um noch über die Ampel zu kommen. Meine Tochter sieht das Unheil kommen, doch zu spät. Trotz einer Vollbremsung knallen sie ihrem Vordermann hinten drauf.

Sie haben dann auf Polizei und Notarzt gewartet. Ich habe sie versucht zu beruhigen. Ein Auffahrunfall kann jedem mal passieren.

Mein Passat war nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt. Meine Tochter hat aber an der Unfallstelle noch Fotos gemacht, da ich sie darum gebeten hatte. Als ich die dann spät abends zu sehen bekam, war ich echt schockiert. Der Passat sieht schlimm aus. Nicht so wie ich mir einen normalen Auffahrunfall vorstelle. Und dass obwohl die Fahrerin nach eigener Aussage noch versucht hat zu bremsen.

Ich frage mich nun eben, ob ich jemand unrecht tue. Oder ist da jemand deutlich zu schnell unterwegs gewesen? Gerade wenn man ein fremdes Auto fährt, sollte man doch davon ausgehen, dass man nicht ohne Rücksicht auf Verluste durch die Gegend donnert. Ein Bild habe ich angehängt.

Das würde mich einfach mal interessieren.

Danke und LG

Julia

Passat Unfall
80 Antworten
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 2. Juli 2025 um 19:17:22 Uhr:
Ich habe bei mehreren Fahrsicherheitstrainings beim ADAC gelernt, dass man als unerfahrener Autofahrer in einer Gefahrensituation auf das Hindernis fixiert ist und deshalb nicht ausweicht. Das Ausweichen lernt man dann beim Training auf dem Übungsplatz.

Naja, hilft bedingt etwas, wenn der andere nicht die gleiche Idee hat. Bei meinem Unfall versuchte ich auszuweichen, mein Unfallgegner allerdings auch in die gleiche Richtung. Wäre nur einer ausgewichen, wäre nichts passiert.

Zur Unfallursache gibt es zwei Strategien, wie man Autofahren kann:

  1. Man geht davon aus, dass der Vordermann bei einer gelben Ampel bremsen wird und passt sich darauf an
  2. Man geht davon aus, dass der Vordermann bei einer gelben Ampel drüber brettert

Irrt man sich und ist von 1. ausgegangen, dann ist der Vordermann jenseits der Ampel und man selbst wartet eine Ampelphase im unverformten Fahrzeug. Irrt man sich und man ging von 2. aus, dann passiert sowas wie im Eingangspost.

Schadenersatz: Es ist ein Schaden entstanden, welcher durch die Fahrerin verursacht wurde. Dafür ist sie haftbar. Ob Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder was auch immer ist irrelevant. Man müsste den Schaden am eigenen Fahrzeug nichtmal über die VK abrechnen und könnte direkt an die Fahrerin herangehen. Da sehe ich nichtmal ein großes Prozessrisiko. Die Frage wäre da eher, ob man es will.

Schäden an geliehenen Sachen sind in der Privathaftpflicht meist explizit ausgeschlossen, sofern man nicht einen Zusatztarif oder höherwertigen Tarif abschließt. Dies durfte ich vor 6 Monaten leidvoll erfahren, als ich ein geliehenes Flugzeug beschädigte.

Zitat:
@remarque4711 schrieb am 2. Juli 2025 um 22:04:29 Uhr:
@tomold Ich nehme an, dein Drogen-Post bezieht sich auf meinen Rückstufungspost 🤔🙄.

Nein, mein Drogen-Post bezieht sich darauf, dass noch keiner Drogenkonsum bei der Fahrerin unterstellt hatte und dann die ganze Situation unter dem Gesichtspunkt noch mal durch gekaut wird - könnte man glatt wieder 3-4 Seiten mit füllen.

Leider ist es bei MT häufig so, das irgendwelche Mitglieder (eigentlich immer dieselben) neue eigebildete Aspekte ins Spiel bringen um dann die nicht zutreffenden angeblichen Fakten zu lösen.

Das mit dem angegebenen Fahrerkreis hat die TE ja beantwortet - sie hatte egentlich eine ganz andere Frage gestellt. Die wurde auch hinlänglich beantwortet - was noch fehlt ist: Wie wäre die Situation, wenn die Fahrerin Alkohol oder Drogen zu sich genommen hätte.

😀😀😀

Dann nehme ich alles zuletzt Geschriebene zurück, sorry.

Zitat:
@WeissNicht schrieb am 3. Juli 2025 um 07:15:21 Uhr:
Schadenersatz: Es ist ein Schaden entstanden, welcher durch die Fahrerin verursacht wurde. Dafür ist sie haftbar. Ob Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder was auch immer ist irrelevant. Man müsste den Schaden am eigenen Fahrzeug nichtmal über die VK abrechnen und könnte direkt an die Fahrerin herangehen. Da sehe ich nichtmal ein großes Prozessrisiko. Die Frage wäre da eher, ob man es will.

Das sehe ich nicht so klar. § 599 BGB – Haftung des Entleihers "Der Entleiher hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten."

Einfache Unaufmerksamkeit reicht da nicht. Aber es wird auf jeden Fall Diskussion geben. mMn als erstes auch mit der Tochter, denn IHR wurde das Fahrzeug anvertraut und sie ist Entleiherin. Und sie hätte es nicht weitergeben dürfen. Und hier könnte dann vielleicht doch ein Schadensersatzanspruch vorliegen. Aber nicht gegen die Fahrerin, sondern die Tochter als eigentliche Entleiherin die nicht berechtigt war, die Verfügung über das Fahrzeug einfach an jemand anderen zu geben. Die Tochter hat einen Verstoß in dem (stillschweigenden) "Verleihvertrag" geleistet, wodurch der Schaden entstanden ist.

Also einfach wird das nicht, wenn die Freundin (oder deren Eltern) nicht freimütig die Börse öffnen.

Also für mich stellt es sich so dar:

Mama/Papa hat einen Schadensersatzanspruch gegenüber seiner Tochter - sie hat das Fahrzeug unberechtigt weitergegeben. Tochter hat aber keinen automatischen Schadensersatzanspruch gegenüber der Freundin - der müsste man grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen. Dem steht gegenüber, dass man bei einem Fahranfänger (und das wird die Abiturientin eben sein) von einem höheren Risiko ausgehen könnte aufgrund der Überforderung in komplexen Situationen. Mama/Papa hat keinen Schadensersatzanspruch gegenüber der Freundin - die haben keinerlei Verleihverhältnis

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Zitat:
@CivicTourer schrieb am 3. Juli 2025 um 10:06:01 Uhr:
Das sehe ich nicht so klar. § 599 BGB – Haftung des Entleihers "Der Entleiher hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten."

Lies den §599 BGB nochmal genauer (in der aktuellen Fassung). Nicht der Entleiher haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...der Verleiher haftet. Über den Entleiher ist nichts ausgesagt.

Der Entleiher haftet voll bei unsachgemäßem Gebrauch.(-> §606), denn eine verschlechterung der Sache ist offensichtlich durch den Unfall eingetreten, welcher nicht aufgrund "normalem Gebrauchs" basiert

Disclaimer: Laienmeinung und keine Rechtsberatung. Für Aussagekräftige Meinung hierzu bitte einen zugelassenen Rechtsanwalt kontaktieren.

Und Entleiher ist erstmal die Tochter. Der Fahrerin kann man erstmal keinen unsachgemäßen Gebrauch unterstellen

Zitat:
@CivicTourer schrieb am 3. Juli 2025 um 10:21:27 Uhr:
Und Entleiher ist erstmal die Tochter. Der Fahrerin kann man erstmal keinen unsachgemäßen Gebrauch unterstellen

Bei sachgemäßem Gebrauch sieht ein Fahrzeug nicht so aus, wie auf dem Bild im Eingangspost... Ein Unfall ist ein unvorhergesehenes Ereignis und dies steht einem sachgemäßem (erwartbaren, üblichen) Gebrauch entgegen.

Die Fahrerin ist Entleiherin gegenüber der Tochter, welche wieder Entleiherin der TE ist. Da bliebe nur noch die Frage, ob die Tochter berechtigt war den Wagen der Fahrerin zu überlassen...und ob dies überhaupt eine Leihe war.

Am Ende bleibt trotzdem die Frage: Will man solch einen Weg beschreiten. Die Tochter und die Fahrerin werden danach keine Freunde mehr sein. Persönlich würde mich der Schaden ebenfalls sehr ärgern... ich würde es allerdings als "Lehrgeld" verbuchen und der Tochter nicht erlauben, das (nächste) Fahrzeug von Anderen fahren zu lassen.

Zitat:
@fehlzündung schrieb am 2. Juli 2025 um 19:28:21 Uhr:
Wenn eine Fahranfängerin meint, sie muß mit einem fremden Auto und ohne wirklich Fahrpraxis, mit Vollgas über die linke Spur brettern und 40km in Bestzeit schaffen, nützt kein Fahrtraining was.
Da fehlt es einfach an charakterlicher Eignung zum Führen eines KFZ.

Dem ist absolut nichts hinzuzufügen.

Die seitenlangen Versuche hier, dieses krasse Verhalten irgendwie zu rechtfertigen oder zu erklären sind völlig gaga. Auch in jungen Jahren sollte soviel Hirn vorhanden sein um drei Mitfahrer im Auto nicht hochgradig zu gefährden.

Ich würde einen Teufel tun und den Schaden über die eigene Kasko regulieren.

Hier gänge die Fahrerin in die volle Haftung. Der Titel ist 30 Jahre vollstreckbar, und mit allen Nebengeräuschen ist das eine Summe die vielleicht zum Nachdenken anregt wenn mal wieder hinter einem Lenkrad Platz genommen wird.

Hallo @Juleee

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Zitat:
@Juleee schrieb am 2. Juli 2025 um 18:06:59 Uhr:
Hey, danke euch erstmal für die Einschätzung. Die Versicherung haben wir natürlich anpassen lassen. Und sie gilt auch für Fahrer außerhalb des eigenen Haushalts. Das passt alles, habe denen die Details ja auch schon durchgegeben.

Das ist gut!

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Mit meiner Tochter habe ich nochmal in aller Ruhe geredet. Sie hat sich von der Unfallfahrerin überreden lassen, dass sie sie hinters Steuer lässt. [...] Die Mädels wollten noch ins Kino gehen, davor noch duschen etc. Sie waren knapp dran und hatten eben 40 km Strecke vor sich, das meiste auf der Autobahn. Die Unfallfahrerin hat wohl gemeint, wenn sie zurückfährt, dann schaffen sie das.
Wenn das so war zeigt mir das schon, was gelaufen ist. Eine Fahrerin, die den anderen zeigen will, dass sie alles im Griff hat, aber es an Erfahrung und Urteilsvermögen vermissen lässt.

Alleine die Diskussion darum wer fährt hat wohl mehr Zeit gekostet, als ein geübter Fahrer hätte auf einer Strecke von 40km herausfahren können (ohne andere zu gefährden). Insofern - ja - die Unfallfahrerin hat sich selbst überschätzt aber auch deine Tochter hat hoffentlich was gelernt: "Nein" sagen können

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Auf der Autobahn waren sie dann mit Vollgas auf der linken Spur unterwegs. Dann eben runter von der Autobahn, erstmal kein Gefühl für die richtige Geschwindigkeit. Es geht über 100 kmh Landstraße, eine Ampelkreuzung mit 70 kmh und dann wieder 100 kmh. Ich kenne diese Stelle, ist eigentlich übersichtlich. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass die Fahrerin eben nicht auf 70 runtergebremst hat.

Du hast absolut recht - nach einer schnellen Autobahnfahrt unterschätzt man Landstraßentempo schnell. Jedoch ist es hier denke ich müßig den Fokus darauf zu richten, ob die Fahrerin Strich 70 gefahren ist, denn der eigentlich Fahrfehler lag offenbar in der Fehleinschätzung, dass Verhalten des vorausfahrenden Fahrzeugs betreffend... Anders formuliert: Einem geübten Fahrer wäre das vermutlich selbst dann nicht passiert, wenn er ohne zu Bremsen in die 70 eingefahren wäre (machen wir uns nichts vor, wer kennt die Situation in einen mit 70 limitierten Kreuzungsbereich hinein zu rollen?)

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Und dann eben im Eifer den Vordermann vergessen. Dem sind sie wohl hinten drauf geknallt, als der noch gar nicht zum stehen gekommen war. Woraufhin der einen riesen Satz gemacht hat und erst mitten auf der Kreuzung zum Stehen kam.

Ich denke wirklich nicht, dass der einen riesen Satz durch den Aufprall selbst gemacht hat. Das passt weder zum Schadensbild am Passat (dass dann deutlich gravierender wäre!), noch dazu, dass es bei keiner der am Unfall beteiligten Personen Verletzungen gab. Außerdem wären dann auch die Airbags aufgegangen und dann wäre der Passat mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht mehr fahrbereit gewesen.

Das an Unfällen beteiligte Fahrzeuge oft erst viele Meter nach dem eigentlichen Aufprall zum Stehen kommen ist normal und darin begründet, dass die Bremse nach dem Aufprall oft nicht getreten wird (vor Schreck?). Das ist normal und kann auf zigtausenden Dashcam-Videos beobachtet werden, die bei YouTube und Co herumgeistern.

Moderne Fahrzeuge haben unter anderem deswegen eine Multi-Colision-Brake - also eine Bremse, die nach einem (stärkeren) Unfallereignis selbstständig auslöst um Folgekollisionen zu verringern bzw. zu vermeiden.

Dieses System löst (wenn vorhanden) aber erst bei schwereren Unfällen aus, wo auch die Airbags aufgehen.

Anders herum formuliert: Wäre der Aufprall so stark gewesen, um ein bremsendes Fahrzeug bis zur Mitte einer Überlandkreuzung katapultieren zu können, wären definitiv Verletzungen die Folge gewesen und der Passat hätte ganz anders ausgesehen.

Schau bitte noch mal in meinen vorherigen Beitrag - da habe ich genau beschrieben, wie dieses Schadensbild an deinem Passat entsteht, ohne dass die Aufprallgeschwindigkeit dabei besonders groß ist.

Der Grund für diesen enormen Schaden ist, dass sich der Prallträger deine Passats vermutlich unter den des vorausfahrenden Fahrzeugs geschoben hat und dadurch die gesamte kinetische Energie des Aufpralls lediglich von der Plastikstoßstange, dem Kühlergrill samt Schloßträger und der dünnen Blecht-Motorhaube abgefangen wurde. Schau dir diese Konstruktion mal bei einem intakten Fahrzeug an - ein PKW ist dort überhaupt nicht stabil. Das Ergebnis sieht man auf Deinem Bild

Die Aussage, dass nicht nur die Fahrerin Deines Passat, sondern auch das andere Fahrzeug gebremst hat, unterstützt meine beschriebene These, dass die Prallträger sich übereinander geschoben haben.

Ich betone diesen Punkt so sehr, weil ich denke, dass man der Sache nicht gerecht wird, wenn man unterstellt, dass hier die Geschwindigkeit die wesentliche Ursache gewesen sei. Meiner Meinung nach liegt der Fahrfehler vielmehr in der Fehleinschätzung das Verhalten des vorausfahrenden Fahrzeugs betreffend, was genauso auch bei 60kmh trotz erlaubter 70kmh hätte passieren können.

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Also echt ein wildes Ding. Definitiv kein normaler Auffahrunfall. Da kann man nur von Glück sagen, dass nicht mehr passiert ist.

Natürlich können ALLE Beteiligten (und vor allem die Fahrerin!) von Glück reden, das niemand verletzt wurde aber dieser Unfall ist definitiv ein ganz normaler Auffahrunfall. Schon etwas heftiger als ein "Rempler" im verkehrsberuhigten Bereich und für euch natürlich "außergewöhnlich" und "heftig" aber immer noch absolut normal.

Ich sags mal so - wenn jemand in die Klinik kommt und einen Stent am Herzen gesetzt bekommt, dann ist das zwar für die betroffene Person kein Pappenstiel und ein absolut bedrohliches und außergewöhnliches Ereignis aber das ändert nichts daran, dass eine solche OP im Klinikbetrieb absolute Routine ist. Und so ist das auch mit diesem Unfall. Für euch "heftig" - aber in der Sache vollkommen normal.

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Der Motor von meinem Passat funktioniert zwar noch und man kann ihn auch bewegen.Meine Tochter hat ihn nämlich noch zur Seite und dann auch hinter den Abschlepper gefahren (dafür war sich die Unfallfahrerin zu fein...). Aber naja, er hat wie man leicht erkennen kann einen Totalschaden.

Das ist schade um das Blech aber das lässt sich ersetzen. Interessant finde ich aber, dass deine Tochter den "Karren aus dem Dreck ziehen" sollte (im wahrsten Sinne des Wortes). Das sagt viel über die (gute?) Freundin aus. Ich hoffe Deine Tochter lernt was fürs Leben. (meine ich nicht sarkastisch - ich denke so ein Erlebnis gibt wirklich Lebenserfahrung; in dem Fall leider etwas drastisch/heftig aber Deine Tochter wird davon profitieren. Alleine schon, wenn sie das nächste Mal nicht den Schlüssel aus der Hand gibt.)

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Ich denke ich werde nun erstmal das Thema mit den 500 Euro Selbstbeteiligung und Schadensfreiheitsklasse regeln. Mal sehen, wie das gelingt..
Viele Grüße,
Julia

Ich drücke Dir die Daumen, dass der finanzielle Schaden (den es unweigerlich geben wird) nicht an euch hängen bleibt

Zitat:@CivicTourer schrieb am 3. Juli 2025 um 10:21:27 Uhr:
Und Entleiher ist erstmal die Tochter. Der Fahrerin kann man erstmal keinen unsachgemäßen Gebrauch unterstellen

Genau.

Das Auto wurde im Straßenverkehr bewegt, völlig sachgemäß. Daß dabei ein Unfall passieren kann, liegt einfach in der Natur der Sache. Unsachgemäße Benutzung wäre vielleicht wenn der Passat zum Pflügen eines Rübenackers verwendet wird.

Aber trotzdem sehe ich die Fahrerin in der Haftung. Wäre ja noch schöner, wenn ich einen Gegenstand verleihe (was auch immer) und bekomme ihn zerstört zurück und der Entleiher müßte den Schaden nicht ersetzen. Könnte ja normaler sachgerechter Gebrauch des Autos sein und plötzlich platzt ein Reifen und das Auto zerschellt daraufhin.

Der Entleiher ist aber nicht die Fahrerin, sondern die Tochter...

Die Tochter wiederum könnte ggf. Ansprüche gegenüber der Fahrerin stellen aber ich denke da driften wir schlagartig in den Bereich der Rechtsberatung ab.

Das sollte @Juleee besser einen Anwalt fragen.

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An der Stelle ein kleiner Hinweis:
Bitte keine Doppelpostings. Stattdessen lieber den vorherigen Beitrag editieren. Das reduziert die Anzahl der Beiträge und fördert die Übersichtlichkeit im Thread. 🙂

Zitat:
@Dr.OeTzi schrieb am 3. Juli 2025 um 11:58:34 Uhr:
Der Entleiher ist aber nicht die Fahrerin, sondern die Tochter...
Die Tochter wiederum könnte ggf. Ansprüche gegenüber der Fahrerin stellen aber ich denke da driften wir schlagartig in den Bereich der Rechtsberatung ab.

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte die Tochter gegen die Fahrerin Ansprüche stellen?

Der Vater ist doch Eigentümer des verunfallten Fahrzeuges.

Nunja...da hier schon der moralische Zeigefinger teilweise recht hochgehalten wird und rechtliche Aspekte durchgewalzt werden, die so mMn gar nicht erfragt wurden...

Fehler kommen vor, bei jungen Menschen genauso wie bei älteren. Seid froh, dass so wenig passiert ist, jede Woche sterben Menschen durch solche Fehlentscheidungen, hier ist es nur Blechschaden. Ärgerlich ist das natürlich, ohne Frage.

Hat die Fahrerin einen Fehler gemacht? Absolut. Hier aber gleich von einem verlorenen Fall auszugehen, wäre falsch. Man darf sich (fast*) sicher sein, dass dieser Vorfall hängenbleiben wird und hier würde ich auch ansetzen als Elternteil:

Sprecht darüber, ggf. setzt man sich mit den Eltern der Freundin in Verbindung, wenn das Finanzielle geklärt ist und arbeitet die Sache gemeinsam auf, verdeutlich potentielle Konsequenzen wenn man mal weniger Glück hat und arbeitet daran, dass die jungen Menschen in Zukunft bessere, verantwortungsvollere Autofahrer werden. Wann bietet es sich an, wenn nicht jetzt.

Und ja, schickt den Nachwuchs, ggf. sogar alle inkl. Eltern gemeinsam, zum Fahrsicherheitstraining - ich sitze in einem solchen Fall vor den Teilnehmern eines solchen Trainings und kann euch sagen, dass das niemals vergebens ist. Die ganz jungen Fahranfänger reflektieren in Summe nicht so ausgiebig wie die "Erwachsenen", aber bei den allermeisten bleibt was hängen.

*es gibt ganz, ganz wenige Menschen, an denen zieht ein solches Ereignis einfach vorüber, ohne, dass da das eigene Verhalten reflektiert wird, das sind aber nur wenige meiner Erfahrung nach

@germania47

Also als erstes ist @Juleee alias "Julia" eine Frau und somit vermutlich eher die Mutter der Tochter. 😉

Zum anderen ist die Tochter die Entleiherin des Fahrzeugs und somit meines Wissens nach auch schadenersatzpflichtig gegenüber der Mutter. (Ob die Mutter das geltend macht, ist dann wieder eine andere Frage)

Ob die Tochter diese Ansprüche wiederum gegenüber der Fahrerin geltend machen kann weiß ich nicht - deswegen schrieb ich "könnte ggf."

Aber egal wie wir es an dem Punkt drehen und wenden, driften wir an dieser Stelle hart in den Bereich der Rechtsberatung ab, was gegen die Beitragsregeln von Motor-Talk.de verstößt.

Wenn @Juleee und/oder ihre Tochter diese Fragen klären möchten, bleibt Ihnen nur der Weg sich anwaltlich beraten zu lassen. Hier kann eine eventuell vorhandene Rechtsschutzversicherung helfen. Die bieten das oft unentgeltlich an.

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