Unfallschaden nach Auffahrunfall
Hallo! ich bräuchte mal eine Einschätzung...
Meine Tochter hat nun seit einem halben Jahr den Führerschein. Mit mir als Begleitperson war sie schon länger hinter dem Steuer. Ich gebe ihr meinen Passat gerne, gerade jetzt nach dem Abi wollen die Mädels natürlich ihre Freiheit genießen.
Letzte Woche ruft sie mich schluchzend an: Unfall. Gefahren ist nicht mal sie selbst, sondern eine Freundin (so etwas wie die Anführerin der Clique). Es gab einen normalen Auffahrunfall an der Ampel. Sie sind also wem hinten drauf gefahren. Den 4 Mädels im Passat ging es gut. Der Vordermann wollte sich vorsorglich untersuchen lassen. Wie mittlerweile klar ist, hat er sich aber wohl auch nichts getan.
Sie hat mir geschildert wie es passiert ist: Die Ampel gelb, der Vordermann entscheidet sich sehr spät fürs anhalten. Die Fahrerin in meinem Auto registriert das nicht und gibt Gas um noch über die Ampel zu kommen. Meine Tochter sieht das Unheil kommen, doch zu spät. Trotz einer Vollbremsung knallen sie ihrem Vordermann hinten drauf.
Sie haben dann auf Polizei und Notarzt gewartet. Ich habe sie versucht zu beruhigen. Ein Auffahrunfall kann jedem mal passieren.
Mein Passat war nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt. Meine Tochter hat aber an der Unfallstelle noch Fotos gemacht, da ich sie darum gebeten hatte. Als ich die dann spät abends zu sehen bekam, war ich echt schockiert. Der Passat sieht schlimm aus. Nicht so wie ich mir einen normalen Auffahrunfall vorstelle. Und dass obwohl die Fahrerin nach eigener Aussage noch versucht hat zu bremsen.
Ich frage mich nun eben, ob ich jemand unrecht tue. Oder ist da jemand deutlich zu schnell unterwegs gewesen? Gerade wenn man ein fremdes Auto fährt, sollte man doch davon ausgehen, dass man nicht ohne Rücksicht auf Verluste durch die Gegend donnert. Ein Bild habe ich angehängt.
Das würde mich einfach mal interessieren.
Danke und LG
Julia
80 Antworten
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 2. Juli 2025 um 20:19:16 Uhr:
Würde ich nicht machen. Dann wären 2 junge Leute und ihre Familien zerstritten.
Warum? Weil man gerechterweise für einen Schaden aufkommen soll, den man verursacht hat?
Das ist ja kein Unfall, den man auch mit noch so umsichtiger Fahrweise gehabt hätte (Reifen platzt, Auto fährt in den Graben) sondern ganz klar ein Unfall, der durch Überschätzung der eigenen Fähigkeiten, mangelndem Respekt vor dem eigentum anderer und falscher Einschätzung der Situation passiert ist.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 2. Juli 2025 um 20:40:11 Uhr:
Es ist schon ein Unterschied, ob die Fahrt in eigenem Interesse oder aus Gefälligkeit erfolgt.
Leihe ich mir ein Auto für mein Bedürfnis, ist es was anderes, als wenn mir jemand sein Auto gibt, damit ich ihn abhole. Im ersten Fall hafte ich für Beschädigungen, im zweiten Fall nur bei grober Fahrlässigkeit.
Auch wenn ich mir privat ein Auto leihe nimmt der Verleiher billigend in Kauf das etwas passieren kann.
Wenn nichts schriftlich über die Haftung festgehalten wird entscheidet das ein Gericht,wenn man denn soweit gehen mag.
Klar, das entscheidet ein gericht, aber für die Entscheidung ist der Grund der Fahrt schon nicht unwichtig.
Ja, der Verleiher nimmt das in Kauf, aber das heißt ja nicht, dass er deswegen auf den Kosten sitzenbleiben will. Wenn ich mir von dir irgendwas leihe und ich beschädige es, dann willst du den Schaden doch auch ersetzt haben. Auch wenn dir natürlich klar ist, dass ich deinen Rasenmäher oder deine Bohrmaschine ggf. kaputtmachen könnte, warum auch immer.
Ich jedenfalls würde den Rückstufungsschaden haben wollen. Man muß das ganze nicht bis zum Exzess betreiben (Nutzungsausfall usw.), v.a. weil es ja tatsächlich kein unverschuldeter Unfall war.
Ähnliche Themen
Sicher ist der nicht unwichtig,aber hier in diesem Fall kann das wirklich auf die Gefälligkeit hinauslaufen.
Die Freundin erweckte den Eindruck den Zielort schneller als die Tochter erreichen zu können.
Sie hat also den Schlüssel bekommen um der Freundin gefällig zu sein um schneller dort zu sein.
Wie das letztendlich nun wirklich abläuft hängt ja von den Verhältnissen der Freundin,Tochter und Vater ab.
Ist ja deren Auseinandersetzung,ich würde wegen dem ausgenutzten Vertauen der Tochter diese mal dafür heranziehen.
Meine hätte dann mal ein paar Euro weniger auf dem Sparbuch,selbst wenn die ihr anderweitig wieder hintenrum zugute kämen.
Sowas merkt man sich dann für die Zukunft.
Die Vollkaskoversicherung grenzt das Problem auf den Rückstufungsschaden und die SB ein. Wenn sich die Mädels das teilen würden, wäre es schon auch fair.
Vielleicht hat die private Haftpflichtversicherung der Fahrerin (oder ihrer Eltern) ja folgende Klausel inkludiert:
"Ausgleich einer Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt und des Kasko-Selbstbehalts bei Schäden durch geliehene Fahrzeuge".
Dann könnte man die ganze Sache doch von beiden Seiten recht entspannt angehen.
WOW - MT ist besser als jede Soap...
Jetzt sagt noch welche Drogen im Einsatz waren.
😄😄😄
Was für ein Fahrzeug war denn das andere Auto?
Frage rein interessehalber, denn das muss ein größeres gewesen sein, wenn der Passat quasi darunter gerauscht ist?
@tomold Ich nehme an, dein Drogen-Post bezieht sich auf meinen Rückstufungspost 🤔🙄.
Wahrscheinlich hast du in deiner auf deine eigenen Versicherungen beschränkten Versicherungswelt nichtmal die Vorstellungskraft, dass es private Hafpflichtversicherungen gibt, welche solche Schäden abdecken. Leider kann ich den Text der Klausel aus der PDF der entsprechenden Versicherung nicht kopieren und hier einfügen. Zum abschreiben einer halben PDF-Seite habe ich keine Lust und anhängen werde ich sie nicht, da sie auf der Website der Versicherung nicht abrufbar ist.
Also, entweder du glaubst mir, dass ich keine Drogen nehme und es sowas tatsächlich gibt, oder du lebst weiter mit deinem Spray in deiner eingeschränkten Versicherungswelt.
Zitat:
@augenauf schrieb am 2. Juli 2025 um 21:57:48 Uhr:
Was für ein Fahrzeug war denn das andere Auto?
Frage rein interessehalber, denn das muss ein größeres gewesen sein, wenn der Passat quasi darunter gerauscht ist?
Der andere war ja scheinbar beim bremsen, da geht der " Arsch hoch" während der Passat bei der zu späten Vollbremsung vorne eingetaucht ist.
Da muss es nicht unbedingt ein sehr großes Fahrzeug gewesen sein, wobei ja so viele SUV unterwegs sind da wäre es auch nicht ungewöhnlich.
Für solche Effekte kann schon die Trittstufenversion einer Heckstoßstange eines Sprinters genügen.
Mir ist mit meinem Polo im November 2000 ähnliches passiert. Ich habe zwar nicht Gas gegeben, aber nicht mitbekommen, daß das Taxi (1998er E-Klasse) vor mir nach einem Spurwechsel von rechts nach links gebremst hat, weil es doch wieder rechts rüber wollte. Die Schnauze vom Polo war genauso gestaucht und den Abdruck des VW-Zeichens konnte man beim Taxi in der Folierung der Stoßstange unterhalb der Scheuerleiste erkennen, trotz Vollbremsung. Meine Gurtstraffer hatten ausgelöst, die Airbags noch nicht.
Das Schadensbild ist daher nachvollziehbar. Ärgerlich ist es, daß die Tochter der TE das Auto ihrer Freundin überlassen hat und die Freundin mit fremdem Eigentum nicht sonderlich sorgfältig umging. Mich würde dazu interessieren, wie die Vereinbarung der Mutter mit der Tochter aussah, sofern es eine Vereinbarung gab. Mit der Versicherung könnte das noch zu Diskussionen führen und Regress bei der Freundin wird eher schwierig.
Meine große Tochter ist noch weit vom FS entfernt, aber ich bin mir sicher, daß sie später mein Auto nur bekommen würde, wenn sie mir versichert, daß einzig und allein sie fährt.
Zitat:
@Juleee schrieb am 30. Juni 2025 um 16:19:12 Uhr:
Hallo! ich bräuchte mal eine Einschätzung...
Deine Tochter könnte dadurch zweierlei, für´s Leben, gelernt haben:
1. Auto verleihen soll gut überlegt sein und kann schief gehen.
2. Wenn´s pressiert……….besser langsam fahren.
Das würde ich schon mal (für mich) auf die „Habenseite“ buchen.
Was haben wir sonst noch? Paar junge Mädels sind mit dem Kombi vom Pappa unterwegs.
Es eilt, weil Kino, duschen und eh viel zu viel Energie für die heute, im Vergleich zu unserer Jugend, eher traurige Welt. Da wird der Kombi über die Autobahn gejagt, dann gelbe Ampel…….könnte noch klappen, pressiert ja….........und hat leider nicht geklappt.
Und genau so darf (muß) das auch mal sein, vor allem, wenn dabei niemand verletzt wurde. Ganz ehrlich: Ich würde mir eher Sorgen um die heutige Jugend und meiner Fahranfänger-Tochter machen, wenn dergleichen Blödsinn nie passieren würde.
Oder anders ausgedrückt: Freuen wir uns doch, daß die heute, in dem Alter, auch nicht viel schlauer sind, als wir damals.
Andererseits, freilich auch ärgerlich, kostet ja auch bisserl was. Was machen wir damit?
Verantwortlich für mein Auto und meine Entscheidung das Auto meiner Tochter zu leihen bin zunächst mal ich!
In diesem einen Fall war´s eine vermeintlich schlechte Entscheidung. Strafe muß sein und ich übernehme daher die Kosten für die Höherstufung meiner Kfz-Versicherung.
Gleichzeitig habe ich die Verantwortung für die Unversehrtheit meines Boliden, meiner Tochter übertragen. Dieser Verantwortung wurde Sie leider, insbesondere durch die Weitergabe an die Freundin, nicht gerecht. Strafe muß auch hier sein. Daher zahlt meine Tochter die 500€ Selbstbeteiligung in Euro (wenn vorhanden) oder durch, je nach Grundstücksgröße, Xx Rasenmähen.
Mit der Freundin (Fahrerin) meiner Tochter habe ich überhaupt keinen „Vertrag“. Thema somit für mich erledigt.
Ob die Freundin einen Teil der 500€ übernimmt oder meiner Tochter beim Rasenmähen hilft, sollen die Mädels schön unter sich ausmachen.
Für die Zukunft: Ich brauch eh ein neues Auto. Vielleicht suche ich besser gleich zwei. Einen für mich und für die nächsten zwei oder drei Jahre einen günstigen (max. 5.000€), sicheren und für ein junges Mädel, passenderen kleinen Flitzer, als meinem Familienkombi. Hab ja auch wieder was dazugelernt 😉
Ansonsten erinnern wir uns mal, bevor für den, Gott sei Dank, glimpflichen Unfall, Gerichte bemüht werden, was wir in dem Alter für Blödsinn gemacht haben und wie wir uns nach dem ersten, selbst verschuldeten Unfall gefühlt haben. Ist eigentlich eh schon fast Strafe genug für die Mädels.
LG
Robert
Zitat:
@Weilheimer schrieb am 2. Juli 2025 um 22:25:43 Uhr:
Das Schadensbild ist daher nachvollziehbar. Ärgerlich ist es, daß die Tochter der TE das Auto ihrer Freundin überlassen hat und die Freundin mit fremdem Eigentum nicht sonderlich sorgfältig umging. Mich würde dazu interessieren, wie die Vereinbarung der Mutter mit der Tochter aussah, sofern es eine Vereinbarung gab. Mit der Versicherung könnte das noch zu Diskussionen führen und Regress bei der Freundin wird eher schwierig.
Mit der Versicherung gibt’s da anscheinend kein Problem… das schreibt die TE in Ihrem 2. Post :
“Hey, danke euch erstmal für die Einschätzung. Die Versicherung haben wir natürlich anpassen lassen. Und sie gilt auch für Fahrer außerhalb des eigenen Haushalts. Das passt alles, habe denen die Details ja auch schon durchgegeben.“
@Bloetschkopf Weil Du öfters vom Vater schreibst: es ist die Mutter und ihr Passat…also auch nicht das Auto vom „Bappa“ was hier auch irgendwo stand. 😊
(Klugscheißer, der ich bin)