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Unfallschaden klären als Versicherter (nicht Halter)
Hallo,
vielleicht kann man mir hier helfen?!?
Es geht darum, dass mich am 30.03 ein anderes Auto geschrammt hat. Schuld ist geklärt, Polizei wurde gerufen, der andere Fahrer hat alles zugegeben.
Ich fahre das Auto, es ist auch über mich versichert aber Halter ist mein Ex. Der liegt momentan allerdings auf der Intensivstation und kann weder seine Post öffnen noch sonst irgendwas regeln.
Weiß jemand wie das jetzt läuft? Bekommt er sämtliche Post um das mit der Versicherung vom anderen Fahrer zu klären?
Es muss ja ein Gutachten erstellt werden. Darf ich das überhaupt machen inkl Unterschrift für die Kostenabtretung an die Versicherung vom Verursacher?
Ich wollte eigentlich nächstes Wochenende mit dem Auto in Urlaub, es vorher waschen. Geht das überhaupt? :(
Liebe Grüße und vielen Dank,
Cindy
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24 Antworten
Mein Gott, Du rufst am Montag in der Früh einen Gutachter an und schilderst die Dringlichkeit der Angelegenheit (wegen des Urlaubes)...
Da findet sich schon noch ein Termin vor dem Urlaub!
@NDLimit Schon klar. Deswegen habe ich unterstellt, dass der Ex auch der Eigentümer ist, da man dies auch m.E. aus dem Ausgangspost zumindest zwischen den Zeilen heraus lesen konnte und habe zudem nochmals nachgefragt um (für alle) Gewissheit zu erlangen...
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 2. April 2022 um 15:54:30 Uhr:
Mein Gott, Du rufst am Montag in der Früh einen Gutachter an und schilderst die Dringlichkeit der Angelegenheit (wegen des Urlaubes)...
Da findet sich schon noch ein Termin vor dem Urlaub!
@NDLimit Schon klar. Deswegen habe ich unterstellt, dass der Ex auch der Eigentümer ist, da man dies auch m.E. aus dem Ausgangspost zumindest zwischen den Zeilen heraus lesen konnte und habe zudem nochmals nachgefragt um (für alle) Gewissheit zu erlangen...
Okay, entschuldige ?? ich wollte nur gern vorher wissen, wie/wo ich da rechtlich stehe.
Trotzdem danke.
Ach Quatsch, alles gut...
Dein Ex hat die Ansprüche ggü. dem Schädiger/gegnerischen Vers.
Die Beauftragung des Gutachters läuft erst mal auf Dich/Dein Risiko...; i.d.R. ist das aber problemlos...
Handelt es sich denn def. nicht um einen Bagatellschaden?!?
Was für Schäden an was für einem Auto (Modell, Baujahr, KM-Leistung) liegen denn überhaupt konkret vor?
Puuuh, ich versuche mal ein Foto anzuhängen. Es ist ein Dacia Lodgy Prestige. Dez 2015 als Neuwagen gekauft. Kilometer weiß ich nicht aber nicht überdurchschnittlich viel für die Zeit.
Was wäre wenn es einer wäre?
Am Rücklicht das Glas? Ist auch geschrammt. Habe ehrlich gesagt noch nicht getestet ob es noch funktioniert aber denke ja
Moinsen! Ich bin alles andere als ein Experte hinsichtlich der Abschätzung von den Kosten/vom Schadensbild...
Aber meiner persönlichen Meinung nach ist das deutlich über der Bagatellgrenze!!
Ja, also denke auch, dass das nicht billig wird.
Habe meinen Ex nun zumindest per WhatsApp erreicht....nun ja, er ist mein Ex und ein Idiot *hust*.
Seine Antwort war "du fährst das scheiß Auto, also kümmere dich auch ums scheiß Auto".
Reicht das als Vollmacht?!? ;)
Eigentlich nicht lustig....
Würde ich so gelten lassen. :)
Lustig nicht, aber auf der ITS ist's auch nicht lustig.
Lass Dir vom Unfallgegner die Schadensnummer geben und dann ab zum Gutachter.
Zitat:
@Cindy1986 schrieb am 2. April 2022 um 17:09:41 Uhr:
nun ja, er ist mein Ex und ein Idiot *hust*.
So schlimm scheint er doch gar nicht zu sein der Ex. :P
Eine viel schönere und eindeutigere Vollmacht geht nicht.