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Unfallschaden klären als Versicherter (nicht Halter)

Themenstarteram 2. April 2022 um 7:43

Hallo,

vielleicht kann man mir hier helfen?!?

Es geht darum, dass mich am 30.03 ein anderes Auto geschrammt hat. Schuld ist geklärt, Polizei wurde gerufen, der andere Fahrer hat alles zugegeben.

Ich fahre das Auto, es ist auch über mich versichert aber Halter ist mein Ex. Der liegt momentan allerdings auf der Intensivstation und kann weder seine Post öffnen noch sonst irgendwas regeln.

Weiß jemand wie das jetzt läuft? Bekommt er sämtliche Post um das mit der Versicherung vom anderen Fahrer zu klären?

Es muss ja ein Gutachten erstellt werden. Darf ich das überhaupt machen inkl Unterschrift für die Kostenabtretung an die Versicherung vom Verursacher?

Ich wollte eigentlich nächstes Wochenende mit dem Auto in Urlaub, es vorher waschen. Geht das überhaupt? :(

Liebe Grüße und vielen Dank,

Cindy

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24 Antworten

Ansprechpartner der Versicherung ist die Versicherungsnehmerin, also Du. Mit dem Halter haben die nichts zu tun. Die Schadenregulierung kannst Du entsprechend anstoßen.

Themenstarteram 2. April 2022 um 12:05

Aber meine Versicherung hat doch damit nichts zu tun, da ich nicht Unfallverursacher bin. Oder sehe ich das verkehrt?

Danke und LG

Ne @remarque4711 , hier ist der Anprechpartner der generischen Versicherung der Eigentümer des geschädigten Autos und das ist ja wohl nicht die VN/T, sondern der EX...

Korrekt @Cindy1986 ?

Soweit ich weiß kann der Anspruchsteller nur der Geschädigte sein.

Das ist der Eigentümer. Nicht der Halter, der Versicherungsnehmer oder Fahrer.

Du wirst eine Vollmacht brauchen oder warten müssen bis der Eigentümer wieder handlungsfähig ist.

Darky, Halter muss nicht Eigentümer heißen.

Themenstarteram 2. April 2022 um 13:11

@DarkDarky , ja, also das ist ja meine Frage. Darf ich jetzt überhaupt tätig werden zb ein Gutachten erstellen lassen? Das beläuft sich ja auf mehrere hundert Euro und ich müsste eine Abtretungserklärung unterschreiben in der Werkstatt, dass die Versicherung die Rechnung begleicht. Aber nicht, dass das dann nicht rechtens ist und ich auf den Kosten sitzen bleibe, sie nicht übernommen werden oder ähnlich.

Mein Ex liegt wie gesagt auf der Intensivstation und ich weiß daher nicht, ob er Post bekommt, kann nicht reagieren.

Oder schreibt die Versicherung vom Verursacher mich an? Aber selbst dann weiß ich nicht, ob ich da überhaupt handeln darf :(

Themenstarteram 2. April 2022 um 13:13

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 2. April 2022 um 15:07:06 Uhr:

Soweit ich weiß kann der Anspruchsteller nur der Geschädigte sein.

Das ist der Eigentümer. Nicht der Halter, der Versicherungsnehmer oder Fahrer.

Du wirst eine Vollmacht brauchen oder warten müssen bis der Eigentümer wieder handlungsfähig ist.

Das Auto gehört meinem Ex und er ist auch Halter. Ich bin nur Versicherungsnehmer und fahre das Auto halt ausschließlich

Ist das Auto betriebs- und verkehrssicher?

Wenn ja besteht kein dringender Handlungsbedarf. Du kannst der Versicherung die Situation schildern. Der Eigentümer hat meine ich 3 Jahre Zeit den Schaden geltend zumachen.

Themenstarteram 2. April 2022 um 13:19

Okay, aber die Versicherung meinte zu mir, bevor ich es wasche und/oder damit in Urlaub kann, muss ein Gutachten gemacht werden ??

Ansonsten sind es denke ich "nur" Kratzer, ein Lackschaden

Themenstarteram 2. April 2022 um 13:21

Ich hatte dort gestern schon angerufen, allerdings gar nicht an das Problem gedacht, dass ich nur Versicherungsnehmer bin.

Bisher wurde der Schaden wohl auch nicht gemeldet. Da mache ich mir aber eher keine Gedanken, die Polizei hat ja alles aufgenommen.

Heute erreicht man da leider keinen

Die TE nutzt das Auto. Gutachter beauftragen und der VS des Unfallgegners auf Grund der Situation mitteilen was Sache ist.

 

Edith: erstens findest Du heute auch keinen Gutachter mehr, zweitens ist auch kein Wetter zum Auto waschen.

Zitat:

@Cindy1986 schrieb am 2. April 2022 um 15:19:26 Uhr:

Okay, aber die Versicherung meinte zu mir, bevor ich es wasche und/oder damit in Urlaub kann, muss ein Gutachten gemacht werden ??

Ansonsten sind es denke ich "nur" Kratzer, ein Lackschaden

Wenn es gerechtfertigt ist lass ein Gutachten erstellen.

Irgendwann wird es der Eigentümer oder du mit Vollmacht bei der Versicherung vorlegen zur Regulierung des Schadens und Begleichung des Honorars.

Bis dahin gehst du mit dem Honorar im Zweifel in Vorleistung. Das kann dir niemand abnehmen.

Themenstarteram 2. April 2022 um 13:31

Okay, das ist kurz vorm Urlaub leider eher schlecht :-/

Trotzdem vielen Dank!!

Wenn der Ex ansprechbar ist, kannst du dich erstmal mündlich bevollmächtigen lassen und das Gutachten bei einem von dir bestimmten unabhängigen Gutachter mit Abtretung beauftragen. Den nächsten Schritt klärt ihr dann später.

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