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Unfallschaden ausbezahlen lassen

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 12:10

Hallo Motor-Talker,

mich hat einer vor ca. 5 Wochen beim Rückwärts fahren gestreift.

Die Gegenversicherung hat mir ein Schreiben geschickt, das ich den Unfallhergang beschreibe soll,

gesagt getan. Habe in diesem Schreiben auch ein Beweisvideo von einer Überwachungskamera mit beigepackt.

Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, das ich die Reparaturrechnung einreichen soll & sie im Grunde aufkommen würden. Nur die Frage was "im Grunde" genau heißen soll

Habe allerdings nur ein KV bei einer Werkstatt machen lassen, ohne es Reparieren zu lassen.

Da ich Auszubildender bin, und ich das sowieso nicht vorab bezahlen kann.

Jetzt ist meine Frage :

Kann ich das Geld nicht einfach ausbezahlen lassen?

Der Schaden an dem Auto ist nur Kosmetik ( Zerkratzte Stoßsstange)

Von dem Geld würde ich nämlich Roststellen entfernen lassen

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@lemonshark schrieb am 13. Juni 2018 um 12:16:17 Uhr:

@beachi

Was du schreibst, ist schlicht und ergreifend Unsinn.

deine lobhudelei ggü. sachverständigen und anwälten.. herrlich! meine tägliche arbeit bestätigt mich jedes mal aufs neue - sachverständige sind überwiegend eben nicht in der lage, die korrekten stundensätze im gutachten aufzuschreiben. der schaden wird schon durch eigenes interesse des gutachter teilweise aufgebläht, damit der ja schön seine rechnung in die höhe treiben kann. bei 80 euro stundenlohn für die werkstatt kann man eben nicht so viel abrechnen, als wenn man 130 euro die stunde im gutachten zugrunde legt und so eben die reparaturkosten in die höhe treibt, obwohl doch am ende teilweise gar nicht klar ist, wo und ob überhaupt repariert wird.

werkstätten und gutachter haben deiner meinung nach wohl keinen kosten- und wettbewerbsdruck? da wird teilweise aufgeschrieben, was der kunde vorgibt. alles schon erlebt. und am ende ist die versicherung schuld? ich muss lachen..

bei den werkstätten leuchten doch überwiegend die augen, wenn da einer sagt, die versicherung zahlt.

also schau noch mal in den spiegel und überlege dir, wer hier unsinn erzählt!

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Zitat:

@hjluecke schrieb am 12. Juni 2018 um 18:47:56 Uhr:

Moin!

Warum immer gleich Rechtsanwalt? Es besteht bislang keine Grund dafür. Die Versicherung kann in so einem Fall, da kein Streitfall vorliegt, die Kosten für den RA ablehnen.

G

HJü

das klappt bei nem 100% fall vielleicht bei leasingfirmen.. aber bei privatpersonen kommt man da leider nicht durch.

Und schon mit der hier empfohlenen Forderung einer Kostenpauschale i.H.v. 30 € wirst Du wahrscheinlich auf die Nase fallen, obwohl sie innerhalb einer juristisch akzeptablen Spanne von 15 bis 50 € liegt. Ohne Probleme gehen 25 durch, da sich dieser Durchschnittswert etabliert hat.

Anruf ist schlecht! Ein Stück Papier oder eMail sollte schon sein.

Ist doch nicht so schwierig, hat "rrwraith" doch bereits sehr schön und sachlich vorgeschrieben.

Zitat:

@UliBN schrieb am 12. Juni 2018 um 19:00:32 Uhr:

Und schon mit der hier empfohlenen Forderung einer Kostenpauschale i.H.v. 30 € wirst Du wahrscheinlich auf die Nase fallen.

Bereits Anfang der 1980er Jahre lag die Kostenpauschale höher als 25,- €, nämlich bei 50,- DM.

Allein durch die normale Inflationsrate entspräche dies heute deutlich mehr als 80,- €.

Und wer sich als Geschädigter die geringe Mühe machte, Belege zu sammeln, wüsste, dass dies wesentlich realistischer ist.

Aber es wird ja jeder mögliche €uro gekürzt und völlig weltfremde Richter spielen den Versicherern meist noch in die Karten...

Wen jucken wieder Deine Ansichten?

Zweifel weiterhin die deutsche Rechtsprechung an!

Man kann gerne vielmehr geltend machen. Warum dann nicht gleich die inflationistisch errechneten >80 €. Und wer z.B. die 80er Jahre als Beispiel anführt, der sollte einfach einen der wichtigsten Posten berücksichtigen, nämlich die Telefongebühren. Die kann man kaum noch heranziehen, ebenso nicht das Porto, was früher üblich war und durch Mails ersetzt wird. Aber wer in dieser Welt der Vergangenheit verhaftet geblieben ist...

Es bleibt jedem unbenommen, mehr als die 25 zu fordern. Und wenn gekürzt wird, weil man eine Pauschale ohne Einzelnachweis vereinfacht nicht so hoch akzeptiert: Die Differenz einfach einklagen, am besten bis vor den BRH ziehen.

Einfach realistisch bleiben.

Zitat:

@UliBN schrieb am 12. Juni 2018 um 19:47:09 Uhr:

Und wer z.B. die 80er Jahre als Beispiel anführt, der sollte einfach einen der wichtigsten Posten berücksichtigen, nämlich die Telefongebühren. Die kann man kaum noch heranziehen

Also mein Telefon - und Internetanschluss kostet Geld, deutlich mehr als in den 80ern.

Vielleicht bist Du ja mittellos und bekommst dies kostenlos auf Staatskosten, also von meinen Steuern?

Zitat:

ebenso nicht das Porto, was früher üblich war und durch Mails ersetzt wird.

Ja genau, die Mails schreiben sich von alleine, genauso wie das einscannen und versenden der notwendigen Dokumente völlig automatisch erfolgt...

Meine Mitarbeiterin, die dies erledigt, kostet nun mal Geld.

Ich verschenke Geld nur an jemanden, der es auch nötig hat und Versicherungen gehören definitiv nicht dazu...

Dann schick ich dir per PN mal meine Kontonummer, nötig hab ich es, das Geld.

Im Prinzip hast du ja recht, aber leider nur im Prinzip. Mein Telefon wie auch mein Internetanschluss kosten Geld, aber vollkommen unabhängig davon, ob ich bei der Versicherung anrufe oder ihr maile. Frei nach Fielmann "keinen Pfennig dazu gezahlt".

Und eine Pauschale richtet sich nach den Durchschnittskosten. Die wenigsten Unfallopfer haben eine Mitarbeiterin, die den Kram für sie erledigen. Entweder selbst, dann passt die Pauschale, oder halt ab zum Anwalt. Das aber im Frühstadium und nicht erst, wenn die Versicherung eine Regulierung zu 100 % zusagt. Da habe ich im Hinterkopf schon ein Urteil, wonach in ähnlich gelagerten Fällen (ist aber immer eine Einzelfallentscheidung) die Anwaltskosten nicht erstattet werden mussten.

Wie so ein Schreiben abgefasst sein kann, ist oben sehr gut ausgeführt.

@rrwraith schrieb am 12. Juni 2018 um 20:17:33 Uhr:

Zitat:

 

Also mein Telefon - und Internetanschluss kostet Geld, deutlich mehr als in den 80ern.

Du hattest einen Internetanschluss in den 80ern? Alle Achtung!

Ansonsten, wie hier schon vorher geschrieben wurde, reicht im allgemeinen ein Anruf bei der Versicherung, habe ich gerade erst wieder durchführen dürfen. Dieses mal war es übrigens das erste Mal, dass die Versicherung etwas kürzen wollte. Das war mit dem Hinweis, dass dies dann den Rechtsweg geht, sofort erledigt. Ein böses Schreiben aufsetzen oder den Anwalt einschalten, kann man immer noch, wenn der Anruf nicht ausreicht. (Und ja ich weiss, der Anwalt verdient dann nicht mehr ausreichend, weil es nur noch um den Kürzungsbetrag geht).

Was ist daran so erstaunlich. Nannte sich damals noch BTX, Vorläufer vom "richtigen" Internet.

https://www.zeit.de/digital/internet/2013-09/30-jahre-btx

Ich verstehe diese ständigen "ruf mich an!" Hinweise nicht. Eine Mail ist erstens genauso schnell, zweitens kann ich nachweisen, was ich geschrieben habe. Und eine schriftliche Antwort ist auch besser, nämlich nachweisbar.

Ein Anruf hat für mich gegenüber einer Mail den Vorteil, dass man sich in einem Gespräch austauschen kann, Rückfragen stellen kann (beide Seiten!), Missverständnisse beseitigen kann, etc. Das ersetzt manchmal diverse Mails. Falls man es für erforderlich hält, kann man das Gesprächsergebnis auch noch anschliessend in einer Mail zwecks Nachweis festhalten..

Ist aber individuell unterschiedlich, ob Mail oder Telefon als Kommunikation bevorzugt wird oder auch besser rüberkommt.

Zitat:

 

 

Vor allem die Versicherung hat den KV von der Werkstatt schon bei sich liegen, anstatt das sie die Summe begleichen...

Grüße

Der Versicherung kann hier kein Vorwurf gemacht werden, die warten auf die Reparatur. Woher sollen die wissen das du dir das Geld auszahlen möchtest.

 

Es reicht auch ein Text: Bitte fiktiv abrechnen :D

am 12. Juni 2018 um 21:21

Gerade beim fiktiven abrechnen wird doch zusammengestrichen, also gerade dann einen Anwalt.

Zitat:

@rufus608 schrieb am 12. Juni 2018 um 23:21:48 Uhr:

Gerade beim fiktiven abrechnen wird doch zusammengestrichen, also gerade dann einen Anwalt.

:D:D:D

unglaublich

@rrwraith

Wenn man keine Argumente mehr hat, kommen von Dir die üblichen unsachlichen Unterstellungen. Ist ja nicht das erste Mal. Ich halte es für weitaus verwerflicher, die Vorteile unserer Gesellschaft zu nutzen, während man gleichzeitig das Rechtssystem infrage stellt.

Sehe ich auch so. Manche Leute können sich mit einer Sache ohne RA nicht auseinander setzen. Bei jeder Kleinigkeit, auch wenn sie unstrittig ist, brauchen die einen RA. Im Übrigen diese Mehrkosten für die Versicherung, wenn sie dann übernommen werden, zahlen letztlich alle Versicherungsnehmer mit ihren Beiträgen/ Erhöhungen.

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