Unfallgegner meldet Unfall seiner Versicherung NICHT!

Ich hatte vor 2,5 Wochen einen Autounfall. Meine Versicherung ist informiert, Gutachter war da, und Anwalt ist auch mit an Bord. Mein Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden ??
Laut Anwalt ist die Sachlage auch klar: Ich hab keine Schuld… Allerdings hat der Unfallgegner noch immer keine Angaben bei seiner Versicherung gemacht. Das verzögert nu alles. Die Gegnerische Versicherung hat mir zwar geschrieben sie würden mir einen Mietwagen stellen aber ich habe Bedenken das ich nachher doch selbst auf den Kosten sitzen bleibe wenn noch nichts zu 100% fest ist.
Der Gutachter hat mir 3 Angebote mitgeschickt die mit Autoverwerter bzw Gebrauchtwagenhändler als Restwert zahlen würden - befristet bis 18.03.2025.
Ich bin auf ein Auto angewiesen dadurch das ich Betreuerin bin meiner schwerbehinderten Mutter. Ich würde also gern ein neues Auto kaufen (mit den gleichen Kennzeichen zulassen wie ich nun habe), aber abmelden des kaputten Autos geht nicht da es nur VOR meiner gemieteten Garage (ohne Zaunabsperrung) stehen kann da die Garage von Motorrädern besetzt ist.
Genauso würde ich gern mein defektes Auto verkaufen da es nur Platz weg nimmt und sich nicht mehr bewegt.
ABER mein Anwalt meint solange nicht alles geklärt ist soll er bleiben falls ein neues Gutachten gefordert wird 🙄
Hat wer Erfahrungen was ich nun noch machen kann? Ich hab keine Zeit und Nerv Monate auf die Stellungnahme der Gegenseite zu warten.

56 Antworten

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. März 2025 um 19:58:04 Uhr:


Wie @germania47 so richtig schrieb, sollte man der Versicherung (gleich im ersten Aufforderungsschreiben) mitteilen, dass man aus eigenen Mitteln den Schaden nicht vorfinanzieren kann. Im Idealfall auch, dass man sich keinen Kredit leisten kann. Macht dann richtig Spaß, wenn die Versicherung verzögert. Dann kommt oftmals ein schöner Betrag an Nutzungsausfallentschädigung zusammen.

Hallo Jenny,

der Tipp von @germania47und Peter ist genau der richtige Tipp. In meinem Fall hat das zusätzliche 14 Tage Nutzungsausfall gebracht. Mehr wollte die Versicherung nicht zahlen, weil ich ja hätte ein Kredit aufnehmen können. Das Argument war in meinem Fall Blödsinn, da ich doch nicht wissen konnte, wie lange die Versicherung die Auszahlung verzögern wird und somit, ob die Zahlung der Kreditzinsen oder der zusätzlicher Nutzungsausfall für die Versicherung die günstigere Alternative ist.

Insofern ist auch der Tipp sehr gut, gleich mit anzugeben, dass du dir auch keinen Kredit leisten kannst.

In deinem Fall ist zusätzlich auch noch der Hinweis sinnvoll, dass die deutlich verzögerte Meldung bzw. noch nicht erfolgt Meldung des Unfalls durch den Unfallgegner eine Obliegenheitsverletzung von ihm ist, so dass die Versicherung ihren Versicherungsnehmer für den dadurch entstandenen Kosten für den Nutzungsausfall bzw. für den Mietwagen in Regress nehmen kann. Dieser Hinweis führt entweder dazu, dass die Versicherung das tatsächlich macht oder ihrem Versicherungsnehmer massiv Feuer unter dem Hintern macht. Ob so ein zusätzlicher Hinweis sinnvoll ist, dass solltest du aber deinen Anwalt entscheiden lassen und dieser sollte den Hinweis dann auch an die Versicherung geben.

Noch ein wichtiger Punkt zum Mietwagen. Als Geschädigter ist man gehalten, die Kosten für die Versicherung so gering wie möglich zu halten. Bezüglich des Mietwagens gibt es hierzu auch ein Urteil, zum Nachteil des Geschädigten. Daher ist es sinnvoll Vergleichsangebote für Mietwagen einzuholen und einer der günstigsten Mietwagen zu nehmen. Es gibt Vergleichsportale für Mietwagen. Ein Screenshot von den drei günstigsten reicht als Nachweis aus.

Normalerweise steht einem ein Mietwagen eine Klasse kleiner zu (stimmt da meine Information?). In deinem Fall gibt es dann aber Probleme mit dem Transport der beiden Rollatoren. Daher solltest du über deinen Anwalt der Versicherung deine Situation mit deiner behinderten Mutter und Oma, mit ihren beiden Rollatoren mitteilen, so dass du auf ein Fahrzeug gleicher Größe zu deinem angewiesen bist.

Wichtig, wenn du einen Anwalt hast, so lasse alles (auch die gesamte Kommunikation mit der Versicherung) über den Anwalt laufen.

Machst du einiges selbst, so entsteht der Eindruck, dass du bezüglich der Anwaltskosten sparen musst und das führt dazu, dass die Versicherung eventuell versucht, dich aushungern zu lassen.

Gruß

Uwe

Die Anwaltskosten bleiben, trotz Eigeninitiative, unverändert.
Ansonsten, danke für das Feedback.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 10. März 2025 um 21:04:33 Uhr:

Zitat:

Hallo Jenny, der Tipp von @germania47und Peter ist genau der richtige Tipp. In meinem Fall hat das zusätzliche 14 Tage Nutzungsausfall gebracht. Mehr wollte die Versicherung nicht zahlen, weil ich ja hätte ein Kredit aufnehmen können. Das Argument war in meinem Fall Blödsinn, da ich doch nicht wissen konnte, wie lange die Versicherung die Auszahlung verzögern wird und somit, ob die Zahlung der Kreditzinsen oder der zusätzlicher Nutzungsausfall für die Versicherung die günstigere Alternative ist.  Insofern ist auch der Tipp sehr gut, gleich mit anzugeben, dass du dir auch keinen Kredit leisten kannst. In deinem Fall ist zusätzlich auch noch der Hinweis sinnvoll, dass die deutlich verzögerte Meldung bzw. noch nicht erfolgt Meldung des Unfalls durch den Unfallgegner eine Obliegenheitsverletzung von ihm ist, so dass die Versicherung ihren Versicherungsnehmer für den dadurch entstandenen Kosten für den Nutzungsausfall bzw. für den Mietwagen in Regress nehmen kann. Dieser Hinweis führt entweder dazu, dass die Versicherung das tatsächlich macht oder ihrem Versicherungsnehmer massiv Feuer unter dem Hintern macht. Ob so ein zusätzlicher Hinweis sinnvoll ist, dass solltest du aber deinen Anwalt entscheiden lassen und dieser sollte den Hinweis dann auch an die Versicherung geben. Noch ein wichtiger Punkt zum Mietwagen. Als Geschädigter ist man gehalten, die Kosten für die Versicherung so gering wie möglich zu halten. Bezüglich des Mietwagens gibt es hierzu auch ein Urteil, zum Nachteil des Geschädigten. Daher ist es sinnvoll Vergleichsangebote für Mietwagen einzuholen und einer der günstigsten Mietwagen zu nehmen. Es gibt Vergleichsportale für Mietwagen. Ein Screenshot von den drei günstigsten reicht als Nachweis aus. Normalerweise steht einem ein Mietwagen eine Klasse kleiner zu (stimmt da meine Information?). In deinem Fall gibt es dann aber Probleme mit dem Transport der beiden Rollatoren. Daher solltest du über deinen Anwalt der Versicherung deine Situation mit deiner behinderten Mutter und Oma, mit ihren beiden Rollatoren mitteilen, so dass du auf ein Fahrzeug gleicher Größe zu deinem angewiesen bist. Wichtig, wenn du einen Anwalt hast, so lasse alles (auch die gesamte Kommunikation mit der Versicherung) über den Anwalt laufen. Machst du einiges selbst, so entsteht der Eindruck, dass du bezüglich der Anwaltskosten sparen musst und das führt dazu, dass die Versicherung eventuell versucht, dich aushungern zu lassen.  Gruß Uwe

Es läuft jeden Fall alles nur über meinen Anwalt. Hab den Unfallgegner auch mittlerweile blockiert bei WhatsApp.

Wieso chattet ihr miteinander?

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. März 2025 um 09:04:02 Uhr:


Wieso chattet ihr miteinander?

Und muß man immer das komplette Vollzitat raushauen?

Seid doch mal nicht ganz so streng. War doch erst ihr 11'es posting überhaupt auf MT. 🙂

@Uwe Mettmannn,
eine Klasse niedriger heißt nicht, dass du von der Mittelklasse in die Kompaktklasse rutschst. Die Herabstufung in der Klasse richtet sich nach dem Fahrzeugalter. Du darfst weiterhin ein Fahrzeug in der gleichen Klasse anmieten, wobei die Versicherung dir dann die „Ersparnis“ aus der Nichtnutzung deines Autos abziehen darf. Eine Klasse darunter fällt dieser Eigenanteil nicht an.
Es gibt eine Datenbank mit Fahrzeugen und der dazugehörigen Entschädigungsgruppe.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/nutzungsausfallentschaedigung/

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. März 2025 um 09:04:02 Uhr:


Wieso chattet ihr miteinander?

Unfallgegner war vielleicht der beste Chatfreund, die Versicherungsgesellschaft vermutet evtl. Betrug durch Autobumser.
Nun zerbricht die beste aller Freundschaften daran ...

Zitat:@windelexpress schrieb am 15. März 2025 um 09:04:02 Uhr:

Zitat:

Wieso chattet ihr miteinander?

Hatten uns gegenseitig Versicherungsnummer zugeschickt und Kopie vom Ausweis weil keiner was dabei hatte von uns

sorry, OT.
Ach so, kann nie oft genug erwähnt werden: neutrale Zeugen sind durch nicht und niemanden ersetzbar.

Ich versteh in Sachen 2017 kein Wort!

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 16. März 2025 um 21:11:43 Uhr:


Ich versteh in Sachen 2017 kein Wort!

Der RENAULT im Avatar des / der TE hat EZ 2017, aber nur EURO 4 ..... das ist meines Wissens nach unmöglich.

@Georg-DD : Über den Zentralruf habe ich meistens in wenigen Sekunden die zuständige Haftpflichtversicherung "ermittelt" und kann dann dort meine Ansprüche geltend machen. Nur mauern die, wenn der eigene VN den Unfall (noch) nicht gemeldet hat und/oder keine anderen Nachweise vorliegen. Mit etwas Pech knallt es z.B. in Berlin und da dauert es ewig bzw. noch länger, bis du da die Akteneinsicht bekommst. Ebenso dauert es ewig, bis da eine Klage zugestellt ist. Amtsanwaltschaft und Landgericht sind einfach hoffnungslos überlastet.

Zitat:

@rufus608 schrieb am 16. März 2025 um 21:08:33 Uhr:

Zitat:

Mal ne andere Frage: wie schafft man es den RENAULT (schönes Auto) mit EURO 4 noch im Jahr 2017 erstmals zugelassen zu bekommen? pauschal zum Unfall: keine Schuld u. Zeugen dafür haben, Anwalt beauftragen -> dann läufts bestimmt(ich würde es nicht reparieren lassen bevor die schriftliche Zusicherung der Kostenübernahme von irgend jemandem vorliegt

Abends um knapp 23 Uhr nach der Arbeit schlecht

Zitat:

@rufus608 schrieb am 16. März 2025 um 21:16:38 Uhr:

Zitat:

Der RENAULT im Avatar des / der TE hat EZ 2017, aber nur EURO 4 ..... das ist meines Wissens nach unmöglich.

Oh was falsch eingetragen. Hab den noch nicht bei mir. Hab den grad gekauft vor 4 Tagen und bekomm ihn erst in laufe der nächsten 1,5 Wochen 😁

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