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Unfallauto? Oder was kann das sein?

Themenstarteram 23. Mai 2007 um 9:21

Hallo @ Forum!

Bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen!

Hab mir letzte Woche ein neuesAuto gekauft.

Mir fiel auf, dass das Spaltmaß auf der Fahrerseite nach oben hin immer breiter wird. Siehe Foto!

Laut Vorbesitzer ist der Wagen unfallfrei! Lediglich ein kleines Hindernis wurde übersehen und dabei ging die Stoßstange etwas kaputt und ein Scheinwerfer wurde ausgetauscht. Sonst nichts! Die Rechnung von BMW darüber liegt mir vor.

Was kann das nun sein? Ansonsten stimmen alle Spaltmaße! An der anderen Seite der Haube 1A. Auch an der Fahrertür ist alles 1A! Wie kann das sein???

MFG Petsy

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47 Antworten
am 23. Mai 2007 um 11:44

Nur weil ein Spaltmaß nicht stimmt, heißt es nicht das das Fahrzeug verzogen ist.

Einen Unfallschaden erkennt man zu 80% sofort.

-an mehreren falschen Spaltmaßen

-an falschen Schrauben die verwendet wurden ( also links mit Torx und rechts mit Schlitz )

-Wenn Teile die normalerweise nicht lackiert sind einen -Farbnebel aufweisen und etwas Farbe abbekommen haben

-Schweißnähte am Heckblech oder sowas

-Durch das klopfen auf die Blechteile. So kann auch herausgefunden werden, ob Zubehörteile verwendet wurden

-Beulen oder Dellen in der Karosse

Sowas kann man alles selber überprüfen.

Zitat:

Original geschrieben von BMWTordi

Ein Schaden am Kotflügel muss nicht als Unfallschaden angegeben werden...

So ist es...

Leider.

am 23. Mai 2007 um 11:51

doch muss es unfall ist unfall, egal ob verzogen oder nicht

am 23. Mai 2007 um 11:53

Ich gaub wenn nur Teile betroffen sind die man (durch Schrauben also nicht schweißen) wechslen kann dann ist es kein "unfallwagen". Ob der Verkäufer trotzdem den Unfall beim Verkauf angeben muß weis ich net...

mfg Matthias

am 23. Mai 2007 um 12:00

doch man muss es sagen, einem kollegen von mir ist es so passiert, er verkaufte sein a6 1,8t als unfallfrei obwohl er wusste das der vordere kotflügel gespachtelt und lackiert wurde, nach verkauf hat der käufer in den unterlagen genau diese rechnung gefunden und hat meinen kollegen auf rücknahme des autos verklagt und hat gewonnen.

Wenn der Kotflügel komplett ersetzt wurde, ist das definitiv kein Unfallschaden (rechtlich gesehen).

Zitat:

die karre ist verzogen ganz klar finger weg, so billig gemacht und dann lügen

Zitat:

doch muss es unfall ist unfall, egal ob verzogen oder nicht

http://www.youtube.com/watch?v=omvCL60GtrI

am 23. Mai 2007 um 12:06

Zitat:

Original geschrieben von BMWTordi

 

http://www.youtube.com/watch?v=omvCL60GtrI

danke!!!!!!!!

am 23. Mai 2007 um 12:06

Zitat:

Original geschrieben von BMWTordi

 

http://www.youtube.com/watch?v=omvCL60GtrI

ist alles nur schön rederei

am 23. Mai 2007 um 12:08

Zitat:

Original geschrieben von Cosworth25

 

ist alles nur schön rederei

besser wie scheisse rederei

Zitat:

besser wie scheisse rederei

Ich sitz im Büro...da kannste doch nicht so einen ablassen..:D:D:D

am 23. Mai 2007 um 12:15

es ist numal so, aber euch kann man nen wagen mit komischen spaltmaßen verkaufen und ihr sagt noch ach ist doch nicht schlimm , ich habe euch doch ebend ein beispiel dargelegt oder nicht ? ich habe es selber erlebt, mein kollege musste das fahrzeig zurücknehmen, weil es eine erglistige täuschung war obworhl es nur der kotflügel war

Aber nicht jedes Auto ist wie das deines Kumpels...

am 23. Mai 2007 um 12:30

ne das auto meines kumpels war die raumschiff version des a6 mit spaltmaßen bis zum mond, es ist doch egal um welches auto es ging hier um kotflügel und die hat jedes auto

Wenn der Kotflügel Getauscht wurde hat das Auto keinen Unfallschaden.

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