Unfall - Wie ist die korrekte Abwicklung

Hallo,

ich hatte nach nicht einmal 2 Monaten meinen zweiten, nicht verschuldeten, Unfall. Meine Stoßstange ist dieses mal ordentlich zerkratzt.
Da ich beim ersten Mal den Fehler gemacht hatte und direkt zu einer Werkstatt der gegnerischen Versicherung gefahren bin und eine nicht zufriedenstellende Instandsetzung und schlechten Wertverlust erhalten habe, möchte ich es dieses Mal besser anstellen.

Wie ist der korrekte Ablauf, um für mich das beste Ergebnis raus zu holen ?
Die gegnerische Versicherung möchte jetzt, dass ich einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einreiche und dann wird entschieden.

Bei Google lese ich, dass ich erstmal einen KFZ Sachverständigen drüber gucken lassen sollte. Und was mache ich dann mit diesem Gutachten ? Was ist der Unterschied zu dem Gutachten und dem Kostenvoranschlag welcher ja auch bei einer "unabhängigen" Werkstatt gemacht wird? Bin ich überhaupt berechtigt, dass zu machen ? Muss ich dort in Vorkasse treten ?

Des Weiteren hat der Unfallgegner mich gebeten, mir den Preis der Reparatur zu nennen, da er diese selbst regulieren möchte. Ist es nicht besser, alles über die Versicherung laufen zu lassen und er kann sich den Schaden zurück kaufen wenn er möchte ? Ist mir ja egal ob er es macht oder nicht. Aber so wäre ich doch auf der komplett sicheren Seite oder ?

34 Antworten

Zitat:

@tomold schrieb am 10. März 2024 um 18:17:59 Uhr:


Der Schaden dürfte locker über 2.000 € liegen - eher noch höher. Wer bei dem Schaden auf einen Gutachter und Anwalt verzichtet, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten...😁😁

Der Anwalt wäre dann für die korrekte Eintreibung der Wertminderung zuständig ?

Rechtsschutz habe ich ja. Aber bis auf Wertminderung eintreiben wüsste ich bisher noch nicht ganz was er mir aktuell schon helfen könnte.

Achja, bekomme ich eigentlich meine Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung dann auch erstattet ?

Einen Sachverständigen habe ich bereits beauftragt. Dürfte Anfang der Woche über die Bühne gehen.

Ein Anwalt kümmert sich um Alles. Du gehst hin, erzählst ihm den Unfallhergang, unterschreibst das Mandat und danach wartest Du auf den Geldeingang auf deinem Konto. So einfach kann das sein. (Auch wenn jetzt erneut einige Oberschlaue auftauchen und das nicht akzeptieren).
Rechtsschutz wird erst mal nicht benötigt.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 10. März 2024 um 18:27:42 Uhr:


Ein Anwalt kümmert sich um Alles. Du gehst hin, erzählst ihm den Unfallhergang und danach wartest Du auf den Geldeingang auf deinem Konto. So einfach kann das sein. (Auch wenn jetzt erneut einige Oberschlaue auftauchen und das nicht akzeptieren).

In dem Fall mit dem Anwalt erhalte ich dann wohl das Geld was das Gutachten aussagt, ausgezahlt und muss dann selbst reparieren ?

Nein Du musst nicht selbst reparieren. Der Reparaturweg hat nichts mit einem beauftragten RA zu tun. Besprich das weitere Vorgehen mit dem "Anwalt deines Vertrauens".

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Frag den Sachverständigen nach einem Anwalt - in der Regel brauchst Du beide. Der Sachverständige kennt mindestens einen, mit dem er öfter zusammenarbeitet.

Du musst nichts bezahlen. Anwalt und Gutachter werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Wenn die Versicherung den KVA genehmigt, was soll der Sachverständige wenn es eine ordentliche Werkstatt ist?
Sämtliche "Nebenkosten" muss/kann der Anwalt geltend machen.
Ohne Probleme.
Wenn die Versicherung mit streichen anfängt, in erster Linie bei den "Nebenkosten", braucht man den Anwalt und nicht den Sachverständigen.
Natürlich muss die Versicherung die Reperatur nach KVA bewilligen, beim TE wurde ausdrücklich der KVA genannt und kein Sachverständiger verlangt.

Ja - und Zitronenfalter falten Zitronen...😁😁

Viel wichtiger war bei mir immer der KVA einer vertrauenswürdigen zertifizierten Werkstatt, die soll ja den Schaden für den Preis reparieren und nicht der Sachverstädige.
Unqualifizierte Sprüche ändern da auch nichts dran.

Ist es jetzt sinnig ob mit Gutachten oder Kostenvoranschlag in der Werkstatt seine Rechtschutzversicherung mit dem Eintreiben des Wertverlustes usw. zu beauftragen, da ja eine Selbstbeteiligung fällig ist. Wer bezahlt die am Ende ?

Im Normalfall zahlt die gegn. Versicherung auch die Kosten deines Anwalts. Mach aber bitte nicht den Fehler, den Anwalt nur mit dem "Eintreiben des Wertverlusts" zu beauftragen. Das werden 200/300,- € sein, und dafür reißt sich kein Anwalt ein Bein aus.

Du brauchst die Rechtsschutzversicherung nicht - die gegnerische Versicherung muss den Anwalt bezahlen.

Deine Fragen zeigen, dass Du überfordert bist - Anwalt und Sachverständiger können Dir helfen (und kosten Dich auch nichts - zahlt die gegnerische Versicherung).

Beim HP-Schaden gibts keinen SB. Ohne Gutachten gibts keinen Ersatz der Wertminerung. Wenn man ahnungslos selbst an die Sache rangeht, dann schädigt man sich selbst. Das darf man. Ist aber nicht wirklich schlau. Deshalb bei sowas stets einen eigenen Gutachter und Anwalt.

Zitat:

@manvo schrieb am 10. März 2024 um 18:40:15 Uhr:


...
Natürlich muss die Versicherung die Reperatur nach KVA bewilligen, beim TE wurde ausdrücklich der KVA genannt und kein Sachverständiger verlangt.

Ein KVA berechnet in der Regel aber kein Nutzungsausfall oder auch keine WM.
Ebenfalls kann es sein, dass der Wiederbeschaffungs- bzw. der Restwert des Fahrzeuges berücksichtigt werden muss. Dies erfolgt in einem KVA auch nicht.

Wenn der Schaden zu klein für ein Gutachter ist, wird der das einem schon mitteilen und sein Produkt entsprechend anpassen oder einem zur Werkstatt leiten. Ich würde immer die Hilfe eines geeigneten Gutachters in Anspruch nehmen, dabei würde ich auch keinen Gutachter der Werkstatt oder eines Unternehmen wählen, welches mit den Versicherungen zusammen arbeitet.
Z.B. Beilackierungen als Stichwort - ein sehr beliebtes Thema bei Versicherungen und auch bei Gutachtern die eher für Versicherungen arbeiten.

Auch eine Vertretung durch einen Anwalt ist von Anfang an zu raten, es gibt letztendlich kein Schaden mehr, welcher ohne eine Kürzung durch kommt.
Bei älteren Fahrzeugen sehr beliebt, der Stoßfänger war schon beschädigt, wir ersetzen den kompletten Schaden nicht.
Wenn der Anwalt hinterher erst eingeschaltet wird, arbeitet der zu einem sehr viel geringeren Streitwert und entsprechend senkt sich sein verdienst. Also lieber direkt einschalten, bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Mittlerweile muss man auch kein schlechtes Gewissen haben, gewisse Kosten zu produzieren, die Versicherungen haben ja auch kein schlechtes Gewissen alles und jedes kürzen zu wollen. Da gibt es ein paar Versicherungen die treiben es regelmäßig auf die Spitze.

Guten Morgen, meine Rechtsschutz Versicherung meint, ich trage trotzdem ein Risiko was mich am Ende zur Kasse bitten könnte.
Beispiel : Anwalt fordert 5000€ Versicherung sagt das wäre unverhältnismäßig und sagt bei 3000€ ist Schluss, dann kann es sein, dass ich auf 2000€ kosten sitzen bleibe, also quasi auf den Anwaltskosten.
Diese könnten dann, ohne gewinnversprechen, eingeklagt werden..

Stimmt, wenn 5.000,- € geltend gemacht werden, die Versicherung nur 3.000,- € zahlt, könnte der Anwalt seine Rechnung nach dem Wert von 5.000,- € aufstellen und von dir die Differenz geltend machen. Ich kenne aber keinen Anwalt, der das so handhabt.

Wenn die 2.000,- € eingeklagt werden, sieht das schon anders aus. Je nach Ausgang des Klageverfahrens dürfen die Beteiligten dann die Kosten tragen. Und dafür hättest du dann deine RS-Versicherung mit der Selbstbeteiligung. Für dich beschränkt sich daher das Risiko auf diese SB, also nicht auf 2.000,- € Kosten. Alternative natürlich, sofort auf den Betrag verzichten, worüber sich die Versicherung freut und was Zweck der Kürzung ist.

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