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Unfall wg. plötzlicher Radar/Laserkontrolle -> wer zahlt? (Theorie!)

Themenstarteram 8. Februar 2006 um 11:57

Hi zusammen,

bei uns in der Gegend rennt ein aufmerksamer, pflichtbewußter Hilfspolizist rum, der sich mit Laserpistole schon mal hinter einem Baum/Busch versteckt und dann plötzlich die Autofahrer ins Visir nimmt/nehmen soll.

Frage: Wenn ich (mal angenommen) nun schreckhaft reagiere (immerhin kommt hinter einem Busch plötzlich ein Mann hervor, hat irgend ein Ding in der Hand und zielt auf mich) und deswegen nun den Wagen "verreisse" und in den nächsten Baum knalle. Wer zahlt den Schaden?

Was wenn dann auch noch der Hilfspolizist bei umgefahren wird? Auch wenn nun manche lächeln, ich meine NICHT die Notwehr ;-) Einfach nur die Frage, ob so was schon geregelt ist, oder eine Einzelfallprüfung vor Gericht veranlasst werden müsste.

Gefühlsmäßig ist es ja bei einem Wildunfall auch nix anderes, wenn so eine Sau aus dem Busch gesprungen kommt (und man muss glaube ich nur Kleinwild bewusst überfahren, allem anderen darf man ausweichen).

Gute Fahrt!

Torsten - der XC-Fan (und meint mit "Sau" tatsächlich das Tier ;-))

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31 Antworten
am 10. Februar 2006 um 21:44

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ein Kraftfahrzeugführer sollte zumindest über ausreichende Sehkraft verfügen, um eine "Radarpistole" von einer Schußwaffe unterscheiden zu können...

Wenn man grade aus einem "Kino-Sternenkriegsfilm" kommt, meint man aber vielleicht, da am Wegesrand lauern die Zylonen in grüner Uniform auf einen :D und schießen mit „Laser-Desruptoren“ ;)

Allerdings macht ein Begriff "Laserfalle", "Laserpistole" allein schon Angst und Bange ... denn wer möchte schon gern in eine "Falle" tappen oder als Zielscheibe dienen;)

Gruß

Q

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit

Allerdings macht ein Begriff "Laserfalle", "Laserpistole" allein schon Angst und Bange...

Man beachte hierbei jedoch bitte, daß es sich bei diesen Begriffen um Schlagworte der Boulevard-Presse handelt und nicht um die korrekten Bezeichnungen der Meßeinrichtungen...

Da könntest du Recht haben. Sehen wir es gelassen.

ich dachte die "Hilfspolizisten" dürfen nur den ruhenden Verkehr ahnden....

weil es ja im ersten Posting so gennant wird, da muß schon nen richtiger Polizist hinter stecken, zudem bei Lasermessungen doch immer gleich angehalten werden muß?!!!

am 10. Februar 2006 um 23:25

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ein Kraftfahrzeugführer sollte zumindest über ausreichende Sehkraft verfügen, um eine "Radarpistole" von einer Schußwaffe unterscheiden zu können...

Ich möchte sehen das du auf 50-100m Entfernung bei 70-100km/h innerhalb von Sekundenbruchteilen inklusive Schock und Schrecksekunde, erkennst ob es sich um eine Schusswaffe oder ein Meßgerät handelt und dementsprechend eine Entscheidung triffst und entsprechend reagierst...

Dazu musst du noch den Verkehr abschätzen und geeignete Ausweichmaßnahmen überdenken... Und das alles während du mit mit etwa 25m/s auf den Mann zufährst...

Wo bekommt man überhaupt ne funktionsfähige Laserpistole her? Oder handelt es sich um einen ehem. Polzeibeamten, der günstig abgelegte Geschwindigkeitsmessgeräte abgestaubt hat?

am 11. Februar 2006 um 11:11

Zitat:

Original geschrieben von Jebo76

Wo bekommt man überhaupt ne funktionsfähige Laserpistole her? Oder handelt es sich um einen ehem. Polzeibeamten, der günstig abgelegte Geschwindigkeitsmessgeräte abgestaubt hat?

im gut sortierten Elektronikhandel und auch gelegentlich im Modellbauhandel ... manche wollen wissen, wie schnell ihr Fernsteuer-Monstertruck durch die Kiesgrube rasen kann ;) (kein Scherz!)

 

Gruß

Q

Zitat:

Original geschrieben von Jebo76

Wo bekommt man überhaupt ne funktionsfähige Laserpistole her?

Vom einschlägigen Fachhandel. Der Handel und Besitz von Geschwindigkeitsmeßeinrichtungen unterliegt keinerlei Beschränkungen.

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit

...und auch gelegentlich im Modellbauhandel ... manche wollen wissen, wie schnell ihr Fernsteuer-Monstertruck durch die Kiesgrube rasen kann ;) (kein Scherz!)

Stümmt! Kann ich bestätigen. :D (sh. C5 in meiner Signatur ;)) Aber eine Lichtschranke (bzw. zwei) oder ein GPS-Handy tun's auch.

So eine Geschwindigkeitsmessung ist sowieso totaler Unsinn.

Kein Mensch ist in der Lage einen fahrenden PKW mit einer in der bloßen Hand gehaltenen "Laserpistole" in einem Sekundenbruchteil anzuzielen und dann auch noch kurze Zeit im Visier zu halten. Ohne Stativ schafft das höchstens ein Biathlet :-)

Ihr braucht nur mal einen Laserpointer in die Hand zu nehmen und dann ein Ziel aus größer Entfernung zitterfrei anzuzielen. Ist ohne Abstützung unmöglich.

So einem Hilfsherrif gehört schon alleine wegen der großen Unwissenheit alles entzogen.

Gruß, Tim.

So eine Geschwindigkeitsmessung funktioniert eben doch :D

Zitat:

Original geschrieben von Tim_1,6

So eine Geschwindigkeitsmessung ist sowieso totaler Unsinn.

Kein Mensch ist in der Lage einen fahrenden PKW mit einer in der bloßen Hand gehaltenen "Laserpistole" in einem Sekundenbruchteil anzuzielen und dann auch noch kurze Zeit im Visier zu halten. Ohne Stativ...

Das Stativ ist Vorschrift, wenn die Messung rechtsverwertbar sein soll.

Echt? Das ist interessant - ich habe hier schon mehrmals Polizisten gesehen, die die "Laserpistole" einfach nur so in der Hand gehalten haben. Heißt das, dass die mir im Zweifelsfall gar nix anhängen können, wenn ich mal zu schnell gefahren bin?

Themenstarteram 17. Februar 2006 um 8:20

Zitat:

Original geschrieben von rallediebuerste

Echt? Das ist interessant - ich habe hier schon mehrmals Polizisten gesehen, die die "Laserpistole" einfach nur so in der Hand gehalten haben. Heißt das, dass die mir im Zweifelsfall gar nix anhängen können, wenn ich mal zu schnell gefahren bin?

Na ja, im Zweifelsfalle behaupten die einfach, sie hätten ein Stativ benutzt. Beweise Du mal ohne Zeugen das Gegenteil :-(

Nano Nano!

Torsten - der XC-Fan (glaubt fest an das Böse im Menschen ;-)

Ich hab bei der Gelegenheit mal eine Frage...(wenn ich darf)

Ich wurde letzte Woche geblitzt und zwar von einem privaten Blitzer, der halb im Strassengraben stand.

Ich war auf der Spur ganz links, rechts neben mir war noch eine Spur und daneben noch ein Rechtsabbieger. Neben dem Abbieger stand der Blitzer im Grünen.

Ist es überhaupt zulässig mit nur einer Blitze auf einer 2-spurigen Strasse + Abbieger zu blitzen? Hab mal was von einer Blitze pro Fahrsterifen gehört.

Wie groß wären die Chancen, gegen die Messung anzugehen? (dazu bitte per PN antworten - wegen Rechtsberatung und so...)

Ich war laut Tacho bei 65, wo 50 erlaubt waren, was meine Mitfahrer auch bestätigen können. Ich finde das verdammt ärgerlich, weil der Typ sein Blitzmobil auf einer Stadtstrasse aufgebaut hat, die fast Autobahncharakter hat und dann auch noch 100 Meter nach einer festen Blitze.

Sollte ich aufgrund einer Fehlmessung auf über 20km/h zu viel kommen, geht es bei mir um die Probezeit, die noch bis Mai diesen Jahres läuft. Das wäre natürlich mehr als ärgerlich, weil ich mir in den letzten 20 Monaten und ca. 45tkm nichts zu Schulden kommen lassen hab.

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