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Unfall wer ist schuldig ???

Themenstarteram 22. Mai 2007 um 9:14

Kumpel ist vor 1 Woche in ein Fahrzeug reingefahren weil die Frau ihm das Vorfahrt genommen hat.Der Gutachter ist gekommen von der Versicherung der Frau und er meinte sind denn die Felgen+Reifen eingetragen Freund meinte nein dann hat der Gutachter doof geguckt und hat sich als Fotos gemacht von der Felge und Reifen danach meinte der die kriegt mann nicht eingetragen Freund hat die Felgen ohne ziehen lassen drauf gemacht da passt fast kein finger mehr rein.Wer ist jetzt schuldig kann es sein das mein Kumpel den ganzen schaden selber zahlen muss ,weil die Felgen u. Reifen nicht eingetragen waren ???

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27 Antworten
am 22. Mai 2007 um 16:55

Die erste Frage die ich mir stellen würde ist: Warum lass ich, wenn ich vom Unfallhergang nicht schuld bin, den Gutachter der gegnerischen Versicherung an meinen Wagen? ;)

Themenstarteram 22. Mai 2007 um 17:55

Also es wurde keine Polizei gerufen soweit ich weiss nur der Gutachter hätte Blöd gemacht weil die Felgen nicht eingetragen waren

Zitat:

Original geschrieben von BuSHiDo45

Also es wurde keine Polizei gerufen soweit ich weiss nur der Gutachter hätte Blöd gemacht weil die Felgen nicht eingetragen waren

Und warum hat der Fotos gemacht?:rolleyes:

Richtig,als Beweis;)

Sorry,aber wie doof muss man sein,das mit den nicht eingetragenen Reifen dem Gutachte zu stecken?

Allein dafür gehört er schon bestraft:D

Und sonst kann ich Ronn nur zustimmen!!!

Zitat:

Original geschrieben von Ronn111

Die erste Frage die ich mir stellen würde ist: Warum lass ich, wenn ich vom Unfallhergang nicht schuld bin, den Gutachter der gegnerischen Versicherung an meinen Wagen? ;)

Weil die Versicherung das Recht hat, auch einen eigenen Gutachter vorbei zu schicken.Unberührt davon bleibt natürlich das Recht des Geschädigten auf freie Wahl eines Gutachters.

es fällt auf jeden fall ne teilschuld an. wie hoch wird der richter oder gutachter entscheiden...je nach dem

am 23. Mai 2007 um 6:28

Zitat:

Original geschrieben von Limo320

Und warum hat der Fotos gemacht?:rolleyes:

Richtig,als Beweis;)

Sorry,aber wie doof muss man sein,das mit den nicht eingetragenen Reifen dem Gutachte zu stecken?

Allein dafür gehört er schon bestraft:D

Und sonst kann ich Ronn nur zustimmen!!!

Reifen nach dem Unfall wechseln kann auch kritisch sein, die Bremsspur passt nicht mehr zu den Reifen -> Verschleierung der Tat...

Zitat:

Original geschrieben von ]{laus

Reifen nach dem Unfall wechseln kann auch kritisch sein, die Bremsspur passt nicht mehr zu den Reifen -> Verschleierung der Tat...

Nene,ich rede hier nicht von Umstecken oder so!

Aber ich hätte halt den Gutachten nicht ans Auto gelassen,weil er von denen kommt und hätte auch nicht erzählt:D,das die Reifen nicht eingetragen sind.

Naja,aber wer mit nicht eingetragenen Reifen rumeiert,verdient es nciht besser:D

Das ist ja wieder sehr amüsant hier. :D

Erstmal stimme ich Ronn zu. Und zweitens ist dein Kumpel jawohl in allen Punkten selber schuld. Wenn aus der Unfallsituation nicht eindeutig hervorgeht wer Schuld hat rufe ich ja wohl immer die Polizei zur Beweisaufnahme. Ansonsten kannste davon ausgehen das jeder auf seinem Schaden sitzen bleiben wird. Zum Thema das die Versicherung nicht zahlt, weil er andere Felgen drauf hatte. Also die Versicherung muss den Haftpflichtanteil "immer" bezahlen. Lediglich aus dem Kaskoschaden kann sie sich rausreden, wenn das KFZ zB nicht Verkehrssicher war. Und den Haftpflichschaden kann Sie unter Umständen zurück verlangen wenn es zB grob Fahrlässig war.

Ich würde mich erst Informieren dann handeln.

Und Gegenüber dem Gutachter solche Aussagen zu machen... :D (ohne Worte)

Alle Angaben ohne Gewähr. Aber so war es damals bei mir.

Gruß

am 23. Mai 2007 um 13:52

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe

Weil die Versicherung das Recht hat, auch einen eigenen Gutachter vorbei zu schicken.Unberührt davon bleibt natürlich das Recht des Geschädigten auf freie Wahl eines Gutachters.

Das ist durchaus richtig, nur hast du, wenn du anschließend selbst einen Gutachter deiner Wahl beauftragst das Problem, dass sich die gegenerische VS sich einen Scheiß um deine Gutachterkosten schert, da ja schon ein Gutachten von dem eigenen Gutachter erstellt wurde. Und ich sauge mir das auch nicht aus den Fingern, das sind alles eigene Erfahrungen und diese habe ich auch nicht nur einmal erlebt!;)

am 23. Mai 2007 um 15:02

Hast du so oft Unfälle ???? :D

Zitat:

Original geschrieben von Ronn111

Das ist durchaus richtig, nur hast du, wenn du anschließend selbst einen Gutachter deiner Wahl beauftragst das Problem, dass sich die gegenerische VS sich einen Scheiß um deine Gutachterkosten schert, da ja schon ein Gutachten von dem eigenen Gutachter erstellt wurde. Und ich sauge mir das auch nicht aus den Fingern, das sind alles eigene Erfahrungen und diese habe ich auch nicht nur einmal erlebt!;)

am 23. Mai 2007 um 15:04

Als Geschädigter(wenn er das denn ist) hat er aber Anspruch auf einen eigenen Gutachter. Den muss auch die Gegenseite bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Ronn111

Das ist durchaus richtig, nur hast du, wenn du anschließend selbst einen Gutachter deiner Wahl beauftragst das Problem, dass sich die gegenerische VS sich einen Scheiß um deine Gutachterkosten schert, da ja schon ein Gutachten von dem eigenen Gutachter erstellt wurde. Und ich sauge mir das auch nicht aus den Fingern, das sind alles eigene Erfahrungen und diese habe ich auch nicht nur einmal erlebt!;)

ich habe auch 2x die Erfahrung gemacht,daß nach einem eingereichten Gutachten,die Vers. noch ihren eigenen Gutachter vorbeischickte.Es gab allerdings nie Probleme,daß das erste Gutachten nicht anerkannt wurde.Eigentlich sollten die Gutachter ja auch unabhängig sein und ihre erstellten Gutachten fast identisch sein.

Und da es auch viele schwarze Schafe gibt,die gerne einen Schaden großzügig schätzen,wollen sich die Vers.ja auch irgendwie absichern.

Weichen beide Gutachten extrem voneinadner ab,geht die Sache eh vor Gericht und dann wird ein 3.unabhängiger gutachter vom Gericht beauftragt.

Es gibt auch keine Alternative.Wenn die Vers.noch ihren Gutachter schicken will bevor sie das O.K. zur Reparatur oder Kostenerstattung gibt,kann man das nicht verweigern.

Wenn ein unabhängiger Schadensgutachter bestellt wird, der weder mit der Versicherung noch mit der anderen Seite zusammenarbeitet, dann sollte es über das Gutachten und deren Inhalt, auch keine "Zankereien" darüber geben, was nun richtig ist oder was nicht...;)

Aber da ja jeder, auf seinen eigene, möglichst noch von ihm beauftragen Gutacher besteht, wird es immer Streitereien darüber geben, welches erstellte Gutachten denn nun wahr ist und welches nicht, falls sie voneinander abweichen...:rolleyes:

Auf alle Fälle, würde ich IMMER den Gutachter der Gegnerischen Versicherung ablehnen und auf ein unabhängigen Sachverständigen bestehen, nur so ist wirklich Gewährleistet, dass man auch denn tatsächlich entstandenen Schaden ersetzt bekommt und nicht zugunsten der zu regulierenden Versicherung entschieden wurde...;)

Bei so einem ziemlich eindeutigen Unfall, mit einer Vorfahrtsmissachtung, liegt die Schuldfrage sowieso erstmal bei demjenigen, der die Vorfahrt missachtet hat.Also wird im Hinblick darauf, die Versicherung des Unfallverursachers auch die Gutachterkosten übernehmen, da sie dazu Gesetzlich verpflichtet ist...:)

Wenn das Fahrzeug NICHT Verkehrsicher war, sprich durch irg. Bauliche Maßnahmen, welche nicht abgenommen wurden, verändert wurden und dies wird durch den unabhängigen Gutachter festgestellt, dann ist es ne andere Sache.Ihn aber vielleicht noch drauf hinweisen, dass die Reifengröße nicht abgenommen wurde, ist natürlich mehr als nur "Dumm" und gehört bestraft...:rolleyes

Bär

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