Unfall, wer hat Schuld?

Moin,

ich hatte heute einen Unfall mit einem Auto (ich war mit einem Roller unterwegs). Dabei ist mir nicht klar wie die Schuldfrage beantwortet werden kann. Ich weiß das ich nicht gut gehandelt habe, aber bin der Meinung das ich nicht zu 100% Schuld bin.

Folgende Situation:

30er Zone, ich fahre hinter dem besagtem Auto. Das Auto will rechts auf ein Grundstück einbiegen, dass weiß ich nicht. Das Auto vor mir blinkt NICHT und verlangsamt. Dabei zieht es links rüber, in Richtung einer Parklücke. Ich denke (kein Blinker nach Rechts) das der Fahrer links in die Parklücke einfahren möchte. Deswegen behalte ich meine Geschwindigkeit bei und setze zu einem Überholmanöver rechts am Auto vorbei an. Als ich auf Hälfte des Autos bin zieht es scharf nach rechts rüber und erwischt mich mit der vorderen rechten Ecke am Heck. Ich falle hin etc...
Was meint Ihr?

LG

118 Antworten

Auf den Punkt gebracht.

Zitat:

@gelöscht schrieb am 30. Januar 2022 um 20:29:08 Uhr:


Entgegen landläufiger Meinung muss ich nicht mit jedem Blödsinn rechnen, den irgendjemand verzapfen könnte.

Doch, musst du. Hat schon mein Fahrlehrer vor 42 Jahren gesagt: Man muss immer mit der Blödheit anderer rechnen.

Einfach nur daraus, dass der PKW nach links zog kann nicht geschlossen werden, dass er in eine dortige Parklücke will. Da fehlte das "links-blinken". Sofern es keine Einbahnstrasse war, wäre das links parken nicht zulässig; allein daraus hätte der TE also absolut nicht ableiten können, der PKW wolle in eine Parklücke dort.

Der TE konnte in dem Moment nicht vorausahnen, was genau der PKW nun vorhat. Damit lag eine unklare Verkehrsituation vor, in der Überholen verboten ist; ganz gleich ob links oder rechts.

Steht im übrigen in §5 Abs 3 StVO.

Dies ist der Hebel, weshalb der TE die Hauptschuld trägt. Ohne sein Überholmanöver hätte sich der Unfall nicht ereignet. Eine Teilschuld wird der PKW-Fahrer wohl dennoch bekommen.

Es hilft dem PKW auch wenig, wenn er sich kurz vor dem Ausschwenken das 2.Mal abgesichert hat und der TE dann direkt nach dem leichten ausscheren rechts überholt. Mit dem in dieser Situation verbotswidrigen rechts-Überholen musste der PKW-Fahrer nicht rechnen.

Die einzig richtige Reaktion des TE wäre es in dem Moment gewesen, hinter dem PKW zu bleiben, bis die Absicht des PKW-Fahrers eindeutig wird. Die Fehler (nicht blinken, Ausscheren) des PKW haben zwar zur unklaren Verkehrslage geführt, aber nicht hauptursächlich zum Unfall.

Ich gehe davon aus, dass in die betreffende Fahrtrichtung nur eine Spur war. Bei einer zweispurigen Strasse je Fahrtrichtung sieht die Sachlage ganz anders aus.

Zitat:

@Catwiezle [url=https://www.motor-talk.de/.../unfall-wer-hat-schuld-t7231325.html?...]schrieb am 31. Januar 2022 um 07:46:28 ]
Auf jeden Fall sollte man erst abbiegen, wenn man sich sicher ist, wo der Rollerfahrer geblieben ist.

Genauso gut könnte der Rollerfahrer abgebogen oder in eine Parklücke gefahren sein.

Also anhalten, ums Auto Laufen, Rollerfahrer suchen.
Danach abbiegen und hoffen, dass sich kein weiteres Rollerfahrer angeschlichen hat.

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 31. Januar 2022 um 07:52:04 Uhr:


Also anhalten, ums Auto Laufen, Rollerfahrer suchen.

Wenn man das nicht anders gerafft bekommt, ja dann ist das so, wird glockenklar gesetzlich gefordert:

Zitat:

§9, Absatz 5 der StVO:
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Wenn man selbst nicht aussteigen möchte, lässt der Gesetzgeber aber auch zu, dass man den Beifahrer oder einen Passanten bittet den Rollerfahrer zu suchen. 😁

Gruß

Uwe

Zitat:

@windelexpress schrieb am 31. Januar 2022 um 07:52:04 Uhr:

Zitat:

@Catwiezle [url=https://www.motor-talk.de/.../unfall-wer-hat-schuld-t7231325.html?...]schrieb am 31. Januar 2022 um 07:46:28 ]
Auf jeden Fall sollte man erst abbiegen, wenn man sich sicher ist, wo der Rollerfahrer geblieben ist.

Genauso gut könnte der Rollerfahrer abgebogen oder in eine Parklücke gefahren sein.

Also anhalten, ums Auto Laufen, Rollerfahrer suchen.
Danach abbiegen und hoffen, dass sich kein weiteres Rollerfahrer angeschlichen hat.

Meine Güte, war eigentlich klar, dass so ein unsinniger Kommentar kommen wird.

Wenn du den Rollerfahrer weder hinter dir noch nach Schulterblick links und rechts neben dir siehst, weisst du wo er geblieben ist, nämlich weg. (oder vielleicht auch unter/über dem Fahrzeug, aber das hätte man mitbekommen).

Zitat:

@nogel schrieb am 30. Januar 2022 um 11:19:55 Uhr:


(Und nein: Links ausholen zum Rechtsabbiegen ist unzulässig)

ok, das ist aber teils realitätsfern. Unsere Einfahrt ist mitunter rechts und links so eng eingeparkt - würde ich nicht ausholen auf die Gegenfahrbahn, würde ich nicht einfahren können ohne 2-3 Fahrzeuge zu beschädigen. Oder dürfte nur einfahren, wenn ich linksabbiegend ankäme. Was aber in einer Einbahnstraße ...

So einfach wie Du es Dir machst ist es eben nicht. Und das auch nicht für den Rollerfahrer, der einfach ungeduldig schnellstmöglich an dem "Hindernis" vorbei wollte. Und dabei seine Sorgfalt genauso komplett außer Acht liess - weil es eben nicht exotisch ist, dass auch mal ausgeholt werden muss um eine Einfahrt nehmen zu können.

Dann blinkt man erst links und anschließend rechts.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 31. Januar 2022 um 11:14:52 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 30. Januar 2022 um 11:19:55 Uhr:


(Und nein: Links ausholen zum Rechtsabbiegen ist unzulässig)

ok, das ist aber teils realitätsfern. Unsere Einfahrt ist mitunter rechts und links so eng eingeparkt - würde ich nicht ausholen auf die Gegenfahrbahn, würde ich nicht einfahren können ohne 2-3 Fahrzeuge zu beschädigen.

Wie die Einfahrt bei dir zuhause aussieht, steht wohl nicht zur Debatte.

StVO § 9(1) sagt ja auch:

"Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. "

Und für das Abbiegen in Einfahrten setzt der Absatz (5) NOCH höhere Maßstäbe an:

"Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. "

Der Autofahrer wird hier aus Verschulden und aus der Gefährdungshaftung sicher einen Schuldanteil bekommen. Der Rollerfahrer aber auch, denn die Verkehrssituation war unklar und da darf man nicht überholen, schon gar nicht rechts. Ich tippe hier wie andere auch auf ein gepflegtes 50/50.

Die Abwehr der Ansprüche des Gegners kann unser TE seiner Versicherung überlassen und hat damit keine Sorgen, vor allem weil es bei Rollerversicherungen auch keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt. Es bleibt die Durchsetzung der eigenen Ansprüche, das wird sicher ohne Anwalt schwierig, weil sich die Versicherung des Autos hier hartleibig geben wird.

§5 Abs.2 Satz 2 StVO
Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

Der TE war offenbar zu langsam, sonst wäre es auch nicht zur Kollision gekommen. 😎 😁

Mal ernsthaft, das unzulässige Rechtsüberholen in selber Spur ist hier schon ein sehr schwerwiegender Verstoß. Ohne RS-Versicherung im Rücken sollte man hier nur ganz ganz kleine Brötchen backen und froh sein, dass nichts schlimmereres passiert ist.

der autofahrer hat nicht geblinkt, alleine dafür verdient er schläge

Hier wird völlig vergessen, dass der Unfall in einer 30er Zone stattgefunden hat - vermutlich in einem Wohngebiet, beidseitig beparkt, Grundstückausfahrten links und rechts, keine Fahrbahnmarkierungen. Wer durch ein solches Gebiet fährt, muss mit Ereignissen rechnen, wie sie ihn Wohngebieten üblich sind. Dazu gehört auch der langsam fahrende Rangierverkehr. Ein langsamer werdendes Fahrzeug mit der zHG von 30km/h rechts zu überholen halte ich in so einem Umfeld für mindestens riskant, wenn nicht sogar fahrlässig.

...........

------> Der ganze Unfall hätte also gar nicht stattgefunden, wenn der Autofahrer seine Pflichten erfüllt hätte. Uns nur darauf kommt es an.

Hingegen ein Rechtsüberholen liegt gar nicht vor, wenn ein PKW sich links zur Straßenmitte hin einordnet, abbremst, und ein einspuriges Fahrzeug rechts unvermindert weiter fährt (man stelle sich vor: immer wenn ein Linksabbieger warten muß, z.B. wegen Gegenverkehr, dann dürften alle anderen Fzge dahinter nicht rechts daran vorbeifahren?)

Da liegst du völlig falsch.
Nur der Rollerfahrer hat Schuld.
Der PKW war kein Linksabbieger und durfte somit nicht (rechts) überholt werden. Dann wäre auch nichts passiert. So ist das in der Straßenverkehrsordnung. Da kann man sich 10 Anwälte holen aber wird nichts bei rum kommen.

Und bremsen konnte er auch nicht somit war er zu schnell.
Was wäre passiert wenn ein Kind auf die Straße rennt ?? Die Kinder blinken übrigens auch nicht

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 31. Januar 2022 um 11:50:26 Uhr:


der autofahrer hat nicht geblinkt, alleine dafür verdient er schläge

Was wäre gewesen, wenn der Autofahrer, warum auch immer nur einfach kurz nach links geschlingert wäre (Ast am rechten Fahrbahnrand z.B.). Wenn dann der Roller vorbei wäre, hätte es ihn auch in den Strassenrand gedrückt.
Der Grund für das langsamfahren und nach links ausscheren war und ist dem TE erstmal vollkommen unbekannt gewesen. Da ist laut StVO hinter dem PKW zu bleiben, da ein Überholen in einem solchen Fall grundsätzlich unzulässig ist.

Auch ohne Blinken gab es für den Rollerfahrer keinerlei Grund zur Annahme, er könne rechts vorbei. Das hätte man bei links-Blinken noch vermuten können. Ohne Blinkerrei darauf zu setzen, dass der PKW bloss vergaß links zu blinken und nach links will, ist abwegig.

Randbemerkung: Der PKW hätte auch einfach anhalten können. Da er nicht links blinkte, wäre er links zu überholen, jedoch keinesfalls rechts... Rechts überholen wäre nur bei blinkendem linken Blinker zulässig... der blinkte jedoch nicht. Und da man vermuten könnte, der PKW will vielleicht doch nach links, bleibt man hinter dem PKW, da die Lage in dem Moment "unklar" geworden ist.

Einfach mal die eigene Ungeduld runter schlucken und 5 Sekunden warten bis sich die Lage geklärt hat, ist heute jedoch zuviel verlangt. Getreu dem Motto: "Ich hab Recht" und "Augen zu und durch"

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