ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall - was für Rechte hab ich

Unfall - was für Rechte hab ich

Themenstarteram 23. Februar 2003 um 18:44

Hi,

hatte an diesem wunderschönen Sonntag einen Unfall auf der Landstraße. So ein Psycho hat ein Stop-Schild "übersehen". Eingentlich ist er ohne abzubremsen einfach weitergefahren. Bei 70kmh bin ich ihm dann voll in Seite reingefahren. Auf jeden Fall ist mein Wagen jetzt Totalschaden (100%ig) und die Schuldfrage spricht auch ohne Zweifel gegen ihn.

Jetzt komm ich eigentlich zu meiner Frage: was kann ich jetzt alles in Bewegung setzen, um möglichst viel Geld wieder herauszubekommen? Einen Leihwagen hab ich schon von der Abschleppfirma gestellt bekommen. Wie sieht es jetzt aus, was könnte man noch so alles machen?

Ach ja, wirklich schwere Verletzungen gab es nicht. Nur meinem Bruder, der als Beifahrer dabei war, is jetzt ein Finger angeschwollen (war zum Unfallzeitpunkt noch nicht da, kam erst später). Sollte er damit schnellstmöglich zum Arzt rennen? Sollte ich auch gehen (obwohl mir eingetlich nix konkretes fehlt...noch)?

Bin für alle nützlichen Tips dankbar.

mfg

David

Ähnliche Themen
14 Antworten

Re: Unfall - was für Rechte hab ich

 

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von Schallpegel2002

Jetzt komm ich eigentlich zu meiner Frage: was kann ich jetzt alles in Bewegung setzen, um möglichst viel Geld wieder herauszubekommen? Einen Leihwagen hab ich schon von der Abschleppfirma gestellt bekommen. Wie sieht es jetzt aus, was könnte man noch so alles machen?

du musst gar nichts machen, nur ein Gutachten ueber den Schaden einholen, um die Kohle wiederzubekommen.

Was meinst du denn konkret mit "moeglichst viel Geld"? Moechtest du eine Anleitung zum Versicherungsbetrug? Das wird dir in einem oeffentlichen Forum wohl kaum jemand geben.

Ciao

Themenstarteram 26. Februar 2003 um 17:20

Hi,

nein, ich will hier niemanden betrügen....um Gottes Willen!

Mit dieser Bemerkung meinte ich so kleine Nebenbeträge, wie ich z.B hier schon im Forum gelesen habe, über 25,- oder so für Telefonkosten o.ä.

Leute, gibt mir doch bitte ein paar Tips.....warum soll ich mir mein eventuell zustehendes Geld verschenken lassen.

mfg

David

Hi !

Erst einmal mein aufrichtiges Beileid zum "ermordeten" Auto.

Komisch, dass oft zuerst an Versicherungsbetrug gedacht wird, wenn man "so viel wie möglich herausholen" will. Anders herum wird eher ein Schuh daraus, weil man oft genug von den Versicherungen betrogen wird, wenn man einen derer eigenen Gutachter oder gar überhaupt keinen hat.

Wenn Dein Wagen mit absoluter Sicherheit ein wirtschaftlicher oder echter Totalschaden ist, steht Dir zunächst der Zeit-oder Wiederbeschaffungswert zu, so viel ist klar. Ausserdem die Kosten für das eventuell von Dir in Auftrag gegebene Gutachten, sowie die Abschlepp- und Bergungskosten und das eventuelle Standgeld . Darüber hinaus die Kosten für einen Leihwagen (sicherheitsahalber eine Klasse niedriger gehen, sonst kann eventuell ein Eigenanteil angerechnet werden) oder im Falle des Verzichts auf denselben eine Nutzungsausfall-Entschädigung für einen üblichen Zeitraum für die Beschaffung eines anderen Fahrzeuge (meist 7-10 Tage) oder ggf. für die Reparaturdauer.

Des weiteren gibt es noch Pauschalbeträge für die Ab- und Neuanmeldung und notwendige Auslagen (Fotokopien, Telefonate) sowie ggf. für die Verschrottung des Altfahrzeuges.

Bei schwerwiegenden Verletzungen kann ausserdem Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Allerdings solltest Du da besser den Rat einea Anwalts einholen.

Viel Glück und gute Nerven !

cU

Fred

Themenstarteram 26. Februar 2003 um 20:38

Hi,

danke für die ganzen Tips.

Also einen Leihwagen habe ich noch direkt am selben Tag von der Abschleppfirma gestellt bekommen. Jetzt höre ich von viele Leuten, dass es vorkommen kann, dass sich die gegenerische Versicherung bei der Zahlung querstellt. Wär diese Situation relativ wahrscheinlich? Als Leihwagen habe ich einen VW Lupo.

Mein Bruder war gestern beim Arzt. Er hat festgestellt, dass ein Knochen am Mittelfinger angesplittert ist und ein Kappselriss vorhanden ist. Ich denke mal, dass dies ein Grund wäre, Schmerzensgeld zu verlagen oder sehe ich das falsch? Wäre es ratsam in diesem Punkt einen Anwalt herbeizuziehen oder geht es auch ohne? Ich denke mir mal, dass sich die Versicherung ohne Anwalt querstellen wird oder sehe ich das falsch?

Heute habe ich einen Brief von der gegenerischen Versicherung bekommen, wo ich meine Ansprüche etc. auflisten soll. Sollte ich diesen Brief so schnell wie möglich beatworten, oder soll ich warten, bis alle Details (Gutachten, Anwalt etc.) geregelt worden sind.

Außerdem wollen die wissen, ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Nur leider kann ich mir unter diesem Begriff nicht vorstellen. Kann mich vieleicht jemand aufklären?

Jaja, ich weiß, viele Fragen....ist aber mein 1. Unfall (und hoffentlich mein letzter).

mfg

David

Hi !

Zitat:

Also einen Leihwagen habe ich noch direkt am selben Tag von der Abschleppfirma gestellt bekommen

Wenn man Dir eine Zusage gegeben hat, dass dieser Ersatzwagen voll abgerechnet werden kann, müsste das passen. Kannst ja sicherheitshalber noch bei AVIS, HERTZ und EUROPCAR nach vergleichbaren Tarifen für Unfall-Ersatzwagen fragen.

Zitat:

Als Leihwagen habe ich einen VW Lupo.

Da Du vorher einen Vectra hattest, dürftest Du damit auf der sicheren Seite sein.

VORSICHT !

Wenn Du beruflich oder aus sonstigen Gründen nicht viel fahren musst, kann Taxi billiger sein. Genau das wird man Dir ggf. dann auch vorhalten.

Zitat:

Mein Bruder war gestern beim Arzt. Er hat festgestellt, dass ein Knochen am Mittelfinger angesplittert ist und ein Kappselriss vorhanden ist.

Auf jeden Fall ein Attest (Kosten muss auch die Versicherung zahlen !) ausstellen lassen ! Viel Schmerzensgeld gibt es da allerdings nicht ....

BEISPIELE :

  • Schleudertrauma der Halswirbelsäule, Schulterprellung, eine Woche ambulante Behandlung und zwei Wochen dauernde Arbeitsunfähigkeit, 500,-- DM Schmerzensgeld.
  • HWS-Syndrom, Schädelprellung und Gehirnerschütterung bei 14 Tagen ambulanter Behandlung, 600,-- DM.
  • HWS-Syndrom, 16 Tage Arbeitsunfähigkeit, 700,-- DM.
  • HWS-Schleuderverletzung, Prellungen am linken Schultergürtel, 800,-- DM.
  • Thoraxprellung mit Verletzung der fünften und sechsten Rippe, HWS Syndrom, 5 Tage Arbeitsunfähigkeit zu 100% und 5 Monate Arbeitsunfähigkeit zu 10%, 1.000,-- DM.
  • HWS-Syndrom, 8 Tage Arbeitsunfähigkeit zu 100%, Schanzsche Krawatte, 1.200,-- DM.
  • HWS-Prellung, Schleudertrauma der HWS, Muskel- und Bewegungseinschränkungen, Kopfschmerzen, ambulante Behandlung 5 Wochen, 2.000,-- DM.

Quelle: http://www.rechtsanwalt-eder.de/html/schmerzensgeld.html

 

 

Zitat:

Wäre es ratsam in diesem Punkt einen Anwalt herbeizuziehen oder geht es auch ohne? Ich denke mir mal, dass sich die Versicherung ohne Anwalt querstellen wird oder sehe ich das falsch?

Du solltest zunächst nur "eventuell Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen lt. beiliegendem Attest" vorsorglich ohne Betrag geltend machen. Vielleicht machen sie Dir ja ein Angebot. Wenn's ein lächerlicher Betrag sein sollte, kannst Du ja immer noch den Anwalt befragen.

 

Zitat:

Heute habe ich einen Brief von der gegenerischen Versicherung bekommen, wo ich meine Ansprüche etc. auflisten soll. Sollte ich diesen Brief so schnell wie möglich beatworten, oder soll ich warten, bis alle Details (Gutachten, Anwalt etc.) geregelt worden sind.

Du kannst auf der sicheren Seite bleiben, wenn Du den Zusatz "vorbehaltlich exakter Betragsermittlung und eventueller Folgekosten" dazu setzt. Das Gutachten solltest Du aber auf jeden Fall abwarten.

 

Zitat:

Außerdem wollen die wissen, ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Nur leider kann ich mir unter diesem Begriff nicht vorstellen. Kann mich vieleicht jemand aufklären?

Wenn Du's wärst, wüsstest Du's ... :)

Spass beiseite: Vorsteuerabzugsberechtigt sind in erster Linie Gewerbetreibende. Als "Otto Normalverbraucher" kannst Du da getrost mit "NEIN" antworten.

Möge es auch Dein letzter Unfall gewesen sein !

cU

Fred

Themenstarteram 26. Februar 2003 um 21:32

Hi,

danke Frad, hast mir sehr geholfen :-)

mfg

David

am 11. März 2003 um 19:43

Hi

Von mir auch erstmal ein beileid...

Ich persönlich rate dir immer einen Rechtsanwalt bei sowas einzuschalten. Den die versicherungen sind meist anfangs sehr sehr nett und freundlich. Meinen man könnte es ja klären man bräuchte ja keinen rechtsanwalt einzuschalten. IMMER einen ANWALT haben.

Der kümmert sich ums rechtliche der kann auch mal wiederspruch einlegen der weiß ganz genau mit welchen tricks die versicherungen spielen.

Zum thema schmerzensgeld. Schmerzensgeld steht dir zu. Den ich denke du hast einen schock erlitten.

Ich hab im dezember 2002 auch einen unfall gehabt da hat mir eine frau die vorfahr weggenommen und mir total gegen mein rechte kotflügel reingerast. naja der gutachter sagte 14.000€ schaden 23.000€ wiederbeschwert die gegen versicherung hat auch einen gutachter eingeschaltet und die meinen wiederum 9,500€ schaden und wiederbeschaffungswert 19.000€... also es wird im rechtstreit enden....

also immer einen anwalt egal ob du im recht oder nciht im recht bist...

MFG

Serdo

@ Serdo :

Ich unterstelle mal, dass er keine Rechtsschutzversicherung hat ... sonst hätte er wohl ohne Fragen einen Anwalt konsultiert.

Das Problem bei Anwälten ist :

Ob Du ein As oder eine Pfeife beauftragt hast, merkst Du erst hinterher. Und dann ist es zu spät. Wenn wir amerikanische Verhältnisse hätten, sähe es vielleicht besser aus. Hier geht alles anch der BRAGO, auch im Falle eines Misserfolges. US-Anwälte kassieren dicke Erfolgshonorare. So kommen nämlich auch die Millionenklagen wegen heissen Kaffees oder Apfeltaschen zustande ...

Schmerzensgeld gibt es nur bei ärztlich attestierten Schäden. Und die Summen sind oft lächerlich.

Man muss es im Einzelfall abwägen, ob man die Sache mit oder ohne Anwalt durchziehen will bzw. muss. Wenn die gegnerische Versicherung ohne langes Trara nach Vorlage des Gutachtens mit der Kohle rüberkommt, geht es ohne. Wenn sie Zicken macht, kann man den in jeder Phase des Verfahrens immer noch einschalten.

cU

Fred

Themenstarteram 14. März 2003 um 22:07

Hi,

mit den Anwälten sehe ich das genauso wie Convoy Buddy.

Und nun zum Schmerzensgeld:

In meinem Fall würde es sich net lohnen einen Anwalt deswegen einzuschalten. Habe mich von ein paar Leuten (u.a. auch Anwälten) beraten lassen. Als Entschädigung würde ich (bzw. mein Bruder) max 80€ bekommen. Denn sooo schlimm war das auch net. Die einzigste Sache, in der er in irgend einer Weise behindert wurde, war der Ausschluss am Sportunterricht :-).......und bis die ganze Angelegenheit geklärt wäre, müsste ich noch länger auf mein Geld warten. Das ist mir die Sache net wert. Jetzt habe ich ein Attest zur Versicherung geschickt und hoffe, dass die was springen lassen...wenn net, pech gehabt.

 

Ausserdem habe ich es net mit so einer Hinterhof-Versicherung zu tun. Die werden sich wohl net querstellen....für die geht es in meinem Falle quasi nur um Peanuts.

@ ConvoyBuddy

du hast Recht, habe keine Rechtsschutzversicherung. Aber ich glaub, beim nächsten Auto werde ich mir wohl eine machen lassen :-)

mfg

David

Hi David !

Zu den Anwälten noch eine Bewerkung - auch für Leute mit Rechtsschutz :

Du kannst einen Anwalt "Deiner Wahl" mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen, Ob der Dich dann aber auch selbst vor Gericht vertritt, ist unsicher.

Anwälte beauftragen nämlich oft und gern andere Anwälte mit einer "Terminvertretung", wenn sie vielleicht zeitgleich eine andere (lohnendere) Sache vertreten können.

Da gute (=erfolgreiche) Anwälte aber normalerweise wenig Zeit haben, kannst Du daraus im Umkehrschluss die Vermutung herleiten, dass diese vertretenden Anwälte (mit freier Zeit) nicht unbedingt die Spitzenkräfte ihres Genres sein werden.

Diese Vertreter-Regelung ist sowohl nach StPO als auch nach ZPO zulässig. Ursprünglich gedacht war sie allerdings als Regelung für Vertetungen im Krankheitsfalle sowie zur Entlastung bei Terminen in anderen Gerichtsbezirken .... nur ist das so nicht im Text erwähnt.

Ich hatte 2 x dieses "Vergnügen", durch eine Vertretungs-F(l)achpfeife verteten zu werden. (1 x in einer Bussgeldsache und 1 x in einer Zivilrechtssache) Rate mal. wie die beiden Verfahren ausgegangen sind ... :(

Weiter viel Glück in Deiner Sache !

cU

Fred

Genau, das mit den Anwälten ist auch meine Ansicht.

Hatte 2001 auch einen Unfall, ich war absolut unschuldig.

Die gegnerische Versicherung wollte mir 50% Mitschuld anhängen :(.

Ich hab dann auch einen Anwalt bzw. wältin genommen, aber das hätte ich mir sparen können.

Bis auf daß ich den Zeitwert bekommen habe war es ein Schuß in den Ofen ...

 

Gruß

am 27. März 2003 um 18:50

Naja gut da gibts solche und solche argumente gegen anwälte. Ich denke

das ihr anwälte kritiker seit :)

Eure argumente sind ja schön und gut

aber wenn es so ist wiso gibts den

überhaupt anwälte? Warum würdet

ihr den zum anwalt gehen wenn man

euch MORD anhängt???

Ich denke ein guter erfahrener

anwalt krigt solche kleinigkeiten

doch geregelt :)

Gruss

Serdar

@ serdo :

Zitat:

Ich denke das ihr anwälte kritiker seit

Falsch !

Ich habe auf die Risiken bei der Mandatserteilung hingewiesen. Genau wie es bei Ärzten, Schlossern und Autofahrern Spitzenkräfte und Nieten gibt, gibt es die auch bei Anwälten.

Und wer sich selbst gut auskennt, fährt oft ohne Anwalt besser (und billiger).

Ich würde jedenfalls für eine reine Bussgeldsache keinen Anwalt mehr einschalten.

Zitat:

aber wenn es so ist wiso gibts den überhaupt anwälte

Zig-Tausende von Deutschen können selbst schrauben. Wozu gibt es dann Automechaniker ?

Alle Unternehmer können selbst schreiben. Wozu gibt es dann Sekretärinnen ?

Ich denke, mit diesen zwei Gegenfragen hat sich Deine Frage erledigt, oder ?

Zitat:

Warum würdet ihr den zum anwalt gehen wenn man euch MORD anhängt

Wirklich eine dumme Frage.

Vor dem Landgericht (und damit auch vor dem Schwurgericht) besteht lt. StPO und ZPO Vertretungszwang.

Ausserdem geht es dort um viel mehr als um ein paar Teuros Bussgeld oder Schadenersatz.

Ausserdem sind das dann Verfahren, die sich finanziell lohnen und bei denen sich der Anwalt u.U. recht gut profilieren kann.

Noch eine Bitte oder ein Tip:

Lass' bitte die manuellen Zeilenumbrüche. Das erschwert die Benutzung der Zitat-Funktion und sieht bei vergrösserter Schrift grauenvoll aus.

am 28. März 2003 um 11:32

@Schraubender Opa

Bei bußgeldstrafen würde ich auch

nie zum anwalt gehen. Da wird man meist doch nur ausgelacht.

Ich habe eine rechtschutzversicherung

da ist auch verkehrsrechtschutz mit drin. Also kann ich doch immer zum anwalt gehen ohne eine müde mark auszugeben.

Meiner erfahrung nach immer einen anwalt an seiner seite haben. Ok ich habs auch mal erlebts das ein anwalt ne flasche war und eher der gegenseite zugestimmt hat.

Das mit den zig tausenden deutschen und sekretärinnen ist ein schelchttes beispiel... Weis echt nicht was du damit sagen willst...

Wobei nicht nur ZIG DEUTSCHE schrauben können. Ich hab noch nie einen Deutschen gesehen der nachm unfall sein Auto selber schraubt. Das machen doch eher die Polen, Russen, Türken usw. die schrauben selber...

Naja ob fragen dumm sind oder nicht das spielt keine rolle da kann man eine sachliche antwort drauf geben.

und noch mal zu dein tip:

Ich hab nicht den ganzen tach zeit

mir da im forum perfekte formulierungen auszudenken und

es so zu gestalten das man mit besser zitieren kann. Aber andere die die zeit haben sollen sich nochmal zeit und gedult nehmen

die entsprechenden sätze raus zu kopieren. ICh weiss nicht wo das problem ist....

An alle Polen Russen Türken

es ist keine beleidigung an euch. Komme selber aus der Türkei und

hab viele Russische Polnische kollegen ;)

Gruss aus Hamburg

Serdo

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall - was für Rechte hab ich