Unfall wäre vermeidbar gewesen

Hallo,
ich habe derzeit folgendes Problem. Ich fahre in einer leichten Linkskurve mit dem Krad mit ca. 65 Kmh in eine Ortschaft ein. Ein Pkw nimmt mir als Linkabbieger die Vorfahrt. Ich Notbremsung um noch hinter dem abbiegenden Fahrzeug ohne Kollision vorbeizukommen. Das Hinterrad blockiert und das Heck bricht aus. Ich muß den Bremsvorgang am Hinterrad abbrechen. Das Motorrad stellt sich mit einem Highsider auf als der Hinterreifen wieder greift. Ohne Bremsen schaffe ichdas krad noch hinter dem Fahrzeug vorbeizudrücken, schaffe aber jetzt die Kurve nicht mehr. ich überfahre den Bordstein, der Reifen hat auf dem Rasen keinen Grip und ich stürze und rutsche gegen ein Hindernis. Festgestellte Bremsspur der Polizei ergab 58 kmh.
Der Rest des Weges erfolgte weitesgehen ungebremst wegen Kurvenaufstellmoment. Polizei nimmt den Unfall auf. Die Verursacherin sagte ich wäre zu schnell gewesen. Versicherung des Gegners fordert Akte an, macht Begehung mit einem Technischen Gutachter an der Unfallstelle (73 kMH ?) und er sagte der Unfall wäre räumlich vermeidbar gewesen. Jetzt verweigert die Versicherung jede Zahlung
somit auch Gutachter, Anwalt, Nutzungsausfall, Anschaffung Ersatzfahrzeug.
Ich habe keine Rechtsschutz und der Anwalt behauptet ich müßte ein Gegengutachten erstellen lassen wenn ich Klage. Wo finden dann
Aspekte wie Fahrt mit Notbremsung in einer Kurve, Stollenbereifung und niedrigere Bremsleistung einer Enduro.
Ich wollte jetzt schon wegen zu erwartender Teilschuld nur auf 50% klagen

Kann da jemand den Sachverhalt nachvollziehen und die Klagechancen abwägen.
Wenn alles total daneben geht hätte ich 2000€ Motorradschaden
500€ Gutachter, 400 € Anwalt. und 1700€ Prozesskosten und ca 1000€ für das Unfallrekonstruktionsgutachten. Bei dem eigentlichen Materialschaden und jetzt den anderen Kosten schlägt man sich doch vor die Stirn

danke schon mal für Antworten

Beste Antwort im Thema

Typischer Fall, Ausweichschaden ohne Berührung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer.
Die nicht seltene Behauptung der Gegenseite ist, der Sturz wäre aus anderen Gründen erfolgt, muss von dem gestürzten Biker widerlegt  werden. Zum nachteiligen Hintergrund gehört die offensichtliche unangepasste und festgestellte Geschwindigkeit des geschädigten Bikers. Der TE darf auch davon ausgehen, dass ihm vorgehalten wird, dass ein Ideal-Motorradfahrer stets mit einer entstehenden Gefahrensituation durch Linksabbieger gerechnet hätte. Die 58 kmh sind dann ein Hinweis dafür, dass der TE blind auf seine Vorfahrtgewährung vertraute. Ferner wird m. E. ein Gutachter anmerken, dass ein "Highsider" nur möglich ist, wenn "Gas" gegeben wird.

Ich will es kurz machen, wenn es keine Zeugen des TE gibt, Finger weg vom Rechtsweg und "friedlich mit der Gegenseite verhandeln".

Bekanntlich nützen einem Rechte nichts, wenn man sie gelten machen kann, da das Kostenrisiko hierfür nicht ausgelagert wurde.

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@tuxwarp4,

finde ich gut, dass Du da ehrlich und fair bist.

Du hattest Vorfahrt, genau genommen aber nur das Vorfahrtrecht, von der Pkw-Fahrerin wurde Dir dieses Recht aber nicht eingeräumt. In einem Schadenersatzprozess hättest Du, m. E. nach, maximal nur eine Erfolgsaufsicht auf eine Quote, rechnerisch, bei der genannten Bike-Schadenhöhe, für Dich sicher keine lohnende Sache.

Fazit, Fahrweise umstellen und mindestens eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vereinbaren.

Daher auch mein Ansinnen auf die 50% Schadenforderung
um Anwalt und Gutachter vom Hals zu haben.
Leider gab es in solchen Fällen Entscheidungen seitens des Gerichtes
von 80/20 gegen den Geschädigten.
Zusätzlich gibt es ja auch Richter die das Motorrad schon als
Schuldhaftigkeit in sich ( geringe Stabilität usw.) ansehen.

Ich denke die Pille gilt es zu schlucken...

Tuxwarp

Zitat:

Niemals hätte ich vor dem Auto anhalten können!

Du meinst, auch mit (vermutlich vorgeschriebenen) 50 km/h hätte es auf gar keinen Fall gelangt (weder zu halten noch auszuweichen)?

Nur um meinem Ärger nochmal etwas Raum zu geben.

Die Versicherung um die es geht, wurde in früheren Jahren
schon einmal von Otto Walkes mit ihren Werbeslogans auf´Korn genommen..

Bitter ist wenn man selbst noch die eine oder andere Police bei dem Verein hat...

Tuxwarp4

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Zitat:

Original geschrieben von situ



Zitat:

Niemals hätte ich vor dem Auto anhalten können!

Du meinst, auch mit (vermutlich vorgeschriebenen) 50 km/h hätte es auf gar keinen Fall gelangt (weder zu halten noch auszuweichen)?

Anhalten wäre nicht möglich gewesen, Ausweichen je nach Schreckfestigkeit und Können vielleicht!

das ist halt Ansichtssache, der Gutachter hat gewiss nicht ein Supersportmotorrad mit Rennsportler als Fahrer zum Vergleichen hergezogen

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


das ist halt Ansichtssache, der Gutachter hat gewiss nicht ein Supersportmotorrad mit Rennsportler als Fahrer zum Vergleichen hergezogen

Der Gutachter hat aber einen Auftraggeber.......nämlich die Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


@tuxwarp4,

finde ich gut, dass Du da ehrlich und fair bist.

Du hattest Vorfahrt, genau genommen aber nur das Vorfahrtrecht, von der Pkw-Fahrerin wurde Dir dieses Recht aber nicht eingeräumt. In einem Schadenersatzprozess hättest Du, m. E. nach, maximal nur eine Erfolgsaufsicht auf eine Quote, rechnerisch, bei der genannten Bike-Schadenhöhe, für Dich sicher keine lohnende Sache.

Fazit, Fahrweise umstellen und mindestens eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vereinbaren.

was wäre mit einem alten herren? oder dame? diese personen die nicht mehr so fit sind? die können auch nicht so schnell reagieren. und da wäre die schuldfrage zumindest sofort bei 50/50, da es ja dann kein motorrad mehr wäre.

und wenn ein kind auf dem bürgerstei gestanden hätte? hätte man dir dann acu hwegen 8 kmh die alleinige schuld gegeben?

auf dem motorrad ist man aber gleich der heitzer.
der unterschied von 50 zu 58 km/h sind gerade mal 2,3m/sec

das man dir nun die vollen 100% auferlegen will, wegen 8km/h ist schon ein ding. somahl du dich ja auch noch beim einfahren in die ortschaft befandest.

je nach ort und lage der straße zählt auch das "kinderargument"
so kann man in einer belebten straße (wo mit kinder zu rechnen ist) bedenkenlos die tür in den verkehr aufreissen und wird min 50% bekommen (richter: es hätte ja auch ein kind sein können)

An deiner stelle würde ich nochmals einen apell mit den daten und fakten an deine, wie auch an die gegnerische partei senden.
darauf hinweisen, das die vorfahrt genommen wurde und die geschwindigkeitsüberschreitung nochnichtmals strafrelevant sei (ab 11kmh?) und evtl. auch mal ganz einfach nachfragen, wie man nun den schaden zu 100% abwälzen könne? ich denke das man nur bei hoher missachtung der geschwindigkeit (oder höherer) dir eine solch hohe schuld zu lasten legen kann!

Zitat:

auf dem motorrad ist man aber gleich der heitzer.
der unterschied von 50 zu 58 km/h

So wie ich das gelesen habe, schätzte der TE selbst 65 km/h, die Polizei nach der Bremsspur (wie geht das, wenn das Fahrzeug gar nicht bis zum Stillstand bremst) 58 km/h und der Sachverständige 73 km/h (mit ?, was immer das aussagen sollte).

Gruß situ

Zitat:

Original geschrieben von tuxwarp4


Kann da jemand den Sachverhalt nachvollziehen und die Klagechancen abwägen.
Wenn alles total daneben geht hätte ich 2000€ Motorradschaden
500€ Gutachter, 400 € Anwalt. und 1700€ Prozesskosten und ca 1000€ für das Unfallrekonstruktionsgutachten. Bei dem eigentlichen Materialschaden und jetzt den anderen Kosten schlägt man sich doch vor die Stirn

@GERmaximus,

zur Erinnerung, das war die Frage des TE.

Im Grunde stellt er die Frage ob es prozessökonomisch sinnvoll ist, hier ohne Verkehrsrechtsschutzversicherung einen Rechtsstreit zu führen. Es gehört sicher nicht viel einschläge Erfahrung dazu ...und diese Frage wird mit nein beantwortet.

Selbstverständlich muss man dem TE raten, was mehrfach auch geschehen ist, eine gütliche Einigung mit der gegnerischen Versicherung zu erzielen.

Genau das ist der Punkt.
Gesetzt den Fall: Auch mit neuem Anwalt der eine etwas
schärfere Gangart bei der Korrespondenz fährt, wird es letztendlich bei weiterer Zahlungsverweigerung
der Versicherung nur per Gericht lösbar sein. Wenn die nicht wollen dann ist das eben so.
Von wirtschaftlicher Arbeitsweise sind Versicherungen ohnehin weit entfernt. Der ganze Gutachter und Korrespondenzzauber ist bis jetzt schon teurer als mein Gesamtschaden.
Aber das bei Gericht die Quotierung der Schuld auch nicht im Ansatz einschätzbar ist (Richter selbst Biker oder Motorradhasser oder einfach nur neutral? ) wird zur Folge haben, dass wenn Klage nötig wird
ich die Sache auf sich beruhen lassen werde und auch wohl muss.
Das alte Auto soll wohl noch ein wenig halten und ich muss meiner Tochter nur erklären warum alle Urlaub machen nur wir nicht. Viel Spass dabei jetzt schon...
Bin dann bis Montag mal weg, brauche davon etwas Abstand!

Tuxwarp4

Zitat:

Original geschrieben von GERmaximus


auf dem motorrad ist man aber gleich der heitzer.
der unterschied von 50 zu 58 km/h sind gerade mal 2,3m/sec

das man dir nun die vollen 100% auferlegen will, wegen 8km/h ist schon ein ding. somahl du dich ja auch noch beim einfahren in die ortschaft befandest.

Diese 8km/h bedeuten allerdings einen verlängerten Anhalteweg von

7,4m

V=50.0 km/h  Rz=1.0 s  6.5 m/s²     Rw=13.9 m    Bw= 14.8 m   Aw=28.7 m 
V=58.0 km/h  Rz=1.0 s   6.5 m/s²    Rw=16.1 m    Bw=20.0 m    Aw=36.1 m

Zitat:

Diese 8km/h bedeuten allerdings einen verlängerten Anhalteweg von 7,4m

V=50.0 km/h  Rz=1.0 s  6.5 m/s²     Rw=13.9 m    Bw= 14.8 m   Aw=28.7 m 
V=58.0 km/h  Rz=1.0 s   6.5 m/s²    Rw=16.1 m    Bw=20.0 m    Aw=36.1 m

Das kann aber den Unfallverursacher nicht zum Unschuldslamm machen und erstrecht von der Schuld freisprechen, denn das Verkehrsvergehen wurde eindeutig vom Linksabbieger begangen. Dieser muss äusserste Vorsicht walten lassen und u. A. auch damit rechnen, das andere Verkehrsteilnehmer, wie in diesem Fall, auch mal 8 km/h (wenn dem denn so ist) zu schnell entgegen kommen können.

Es ist doch bei Linksabbiegern oft so, dass sie sich unterschätzen und meinen "da komme ich schnell noch durch". Dem war hier nicht so.

Die Frage ist auch nicht, ob der Unfall für den TE vermeidbar war, sondern ob der Unfall für die Gegner unvermeidbar war.

Es ist offen, ob der TE für den Unfallgegner sichtbar gewesen ist, als dieser mit dem Abbiegevorgang begonnen hat. Falls ja, wird es nahzu unmöglich sein, einen Unabwendbarkeitsnachweis zu führen.

Falls nein, ist zu klären, wie die Vermeidbarkeit bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit aussieht.

Ohne die genauen Umstände des Unfalles zu kennen kann man hier im Moment auch einen Würfel befragen.

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