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Unfall: Versicherungsnehmer bei beiden Autos gleich

Themenstarteram 16. Oktober 2017 um 8:53

Hallo,

mein Vater ist mir gestern ausversehen beim ausparken in mein Auto gefahren. Der Schaden beläuft sich auf ca. 5000 Euro.

Die Situation ansich wäre ja nicht schlimm nur ist es so das mein Vater sein Auto natürlich auf ihn Versichert ist und er auch Halter ist und mein Auto auch Zwecks % auf ihn Versichert ist ich bin allerdings der Halter und eingetragener Hauptnutzer des Fahrzeuges.

Nun meine Frage..

Kann es da Versicherungsmäßig zu Problemen kommen? (Die Autos sind bei unterschiedlichen Versicherungen)

Gruß

Leon

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Labiso schrieb am 17. Oktober 2017 um 07:35:48 Uhr:

... A160 das schon ein schwerer Rückschritt leistungsmäßig :D

Wenn das dein einziges Problem ist, scheint ja alles gut gelaufen zu sein.

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Sie ist mit meinem Fahrzeug an mein anderes Fahrzeug gefahren. VN ist einmal Sie und beim anderen Ich. Halter beides mal ich.

 

Die Frage ist, wie ist ein Eigenschaden definiert?

Das wird immer diffiziler, Halter ist ja nicht gleich Eigentümer und somit Geschädigter. Ist nicht ganz einfach denke ich.

Zitat:

@rommulaner schrieb am 18. Oktober 2017 um 12:13:37 Uhr:

Sie ist mit meinem Fahrzeug an mein anderes Fahrzeug gefahren. VN ist einmal Sie und beim anderen Ich. Halter beides mal ich.

Die Frage ist, wie ist ein Eigenschaden definiert?

Wenn du vom verursachenden Fahrzeug der VN bist ist es ein Eigenschaden

Dann ist es also egal wer der Besitz und/oder Halter beider Fahrzeuge ist, Hauptsache nicht der gleiche VN.

 

Dann hat's ja bei mir gepasst. Der TE hat dann Pech oder wie?

Er schreibt doch oben, dass es bei ihm gut geklappt hat.

Ich hab jetzt mal meine Vers. angemailt und warte auf die Antwort. In meinem eigenen Fall war ich VN beider Fahrzeuge, aber nur der Halter des Anhängers (hab beim Schieben des Anhängers das Auto getroffen).

Themenstarteram 19. Oktober 2017 um 7:16

Ja also hat echt gut geklappt. Die Versicherung von meinem Vater ist die Continental, die meinten das wäre absolut kein Problem.

Nur die A-Klasse nervt da ich viel zu groß (2m) für das Auto bin.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. Oktober 2017 um 19:50:06 Uhr:

Er schreibt doch oben, dass es bei ihm gut geklappt hat.

Ich hab jetzt mal meine Vers. angemailt und warte auf die Antwort. In meinem eigenen Fall war ich VN beider Fahrzeuge, aber nur der Halter des Anhängers (hab beim Schieben des Anhängers das Auto getroffen).

Vielleicht hilft der Link http://www.hdi.at/.../Haftpflichtversicherung_fuer_Anhaenger.pdf

Antwort der HUK24:

Generell sind selbstverursachte Schäden an anderen eigenen Fahrzeugen nicht versichert; unabhängig davon wer der Fahrzeughalter der Fahrzeuge ist.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 19. Oktober 2017 um 10:18:37 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. Oktober 2017 um 19:50:06 Uhr:

Er schreibt doch oben, dass es bei ihm gut geklappt hat.

Ich hab jetzt mal meine Vers. angemailt und warte auf die Antwort. In meinem eigenen Fall war ich VN beider Fahrzeuge, aber nur der Halter des Anhängers (hab beim Schieben des Anhängers das Auto getroffen).

Vielleicht hilft der Link http://www.hdi.at/.../Haftpflichtversicherung_fuer_Anhaenger.pdf

War bei mir Punkt D - Eigentümer des BMW war die Leasinggesellschaft, Eigentümer des Anhängers war/bin ich.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Oktober 2017 um 10:21:15 Uhr:

Antwort der HUK24:

Generell sind selbstverursachte Schäden an anderen eigenen Fahrzeugen nicht versichert; unabhängig davon wer der Fahrzeughalter der Fahrzeuge ist.

Deshalb ist es ratsam unterschiedliche VN für die Fahrzeuge zu haben oder Vollkasko.

Die HUK24 stellt aber nicht auf die VN oder Halter, sondern auf den tatsächlichen Eigentümer ab. Vollkasko haben bei mir nur das Motorrad und der Anhänger nicht.

Fragt aber komischerweise nicht danach.

Bei mir hats die HUK24 bezahlt, das ist die Hauptsache :)

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Oktober 2017 um 11:30:12 Uhr:

Die HUK24 stellt aber nicht auf die VN oder Halter, sondern auf den tatsächlichen Eigentümer ab. Vollkasko haben bei mir nur das Motorrad und der Anhänger nicht.

Gibt es dann Fragebögen, in denen nach dem Eigentümer eines verunfallten Fahrzeuges gefragt wird?

Fragen beziehen sich auf Fahrer, Halter oder VN.

O.

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