Unfall - Versicherung zahlt - kaputte Stoßstange behalten?
Hallo...
hatten einen kleinen unfall, der Schuldige wurde gefunden, Stoßstange am unterboden beschädigt! Gibt ne komplett neue Stoßstange! Was passiert jetzt mit der "kaputten"? Kann ich die bekommen, der Freundliche sagte, er muss die zurück schicken...stimmt das???
Beste Antwort im Thema
An der Eigentümerstellung eines Fahrzeuges ändert ein Unfallgeschehen nichts. Wer vorher Eigentümer war, ist es auch nachher.
Derjenige, der die Herausgabe fordert, muß also eine entsprechende gesetzliche Grundlage nachweisen können. Der Schadenersatz ist in § 249 BGB geregelt. Da steht nichts von Herausgabe des beschädigten Fahrzeugs oder der Teile an den Schädiger.
25 Antworten
Hallo Flogge,
ich kenne einen solchen Austausch nur für Teile, die im Werk wiederaufbereitet werden können und dann als Austauschteile wieder verkauft werden.
Kann ich mir bei Stoßstangen absolut nicht vorstellen. Hört sich eher so an, als wolle der der Freundlichen einen scchnellen Euro machen, weil das Teil gar nicht so stark beschädigt ist, dass ausgetauscht werden muss und daher wunderbar an einem anderen Wagen verbaut werden kann....
Reine Spekulation.
Fakt ist: Mit der Versicherung hat das nichts zu tun.
Gruß
Hafi
Ich würde in so einem Fall meinen FFH bitten, mir einen Ansprechpartner bei der Fa. zu nennen mit der mein FFH dieses "Abkommen" hat. Nur um mal zu testen wie er reagiert.
Oder ihm sagen, dass "ich" ein Abkommen mit meiner Bank habe, das Rechnungen an Autohäuser nicht bezahlt werden. 😁
Was ist denn wenn dein FFH mit Fa. XYZ ein Abkommen schließt, dass er für jede Reparatur die er ausführt 200 € an Fa. XYZ überweist. Würdest du diesen Posten auf der Rechnung akzeptieren?
Ich stimme Hafi zu, da möchte sicherlich jemand nebenbei etwas verdienen.
Gruß
Frank, der Dank geplantem Abkommen mit seiner Bank demnächst keine Rechnungen mehr bezahlen muss. 😉
Wenn man ein beim Händler ein Ersatzteil (Neuteil) kauft, muß man kein Altteil bzw. beschädigtes Teil mitbringen.
Wenn man ein Austauschteil kauft, muß man das Altteil zurückgeben. Austauschteile bekommt man für Lenkungen, Motoren, Getriebe etc. Für Stoßstangen sind mir keine Austauschteile bekannt. Austauschteile setzen auch Austauschpreise, die niedriger als Neupreise sind, voraus.
Die Behauptung mit der Rückgabe an den Fahrzeughersteller scheint mir nicht sonderlich glaubhaft. Außerdem hätte der Meister dies bei Auftragserteilung konkret besprechen und vereinbaren müssen.
Vielleicht wurde ja auch ein kleines Nebengeschäft gewittert?
Also ich denke auch, der er den schnellen Euro damit machen will, eigentlich eine frechheit! Die Stoßstange ist nur an der Unterseite eingerissen, d.h. er kann die an jedes andere auto weiter verkaufen...
Meiner meinung nach kann sich ein Autohaus das aber bei der derzeitigen `kriese´nicht leisten....und so noch die Kunden zu verlieren!
Kann ich mit dem Gutachten, das von einem freien Gutachter in dem Autohaus durchgeführt wurde auch einfach in ein anderes Autohaus gehen??
Oder wie soll ich mich jetzt verhalten???
Gruß und danke für die konstruktiven antworten....
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Ja, dass habe ich doch schon geschrieben. Rest und Altteile verbleiben beim Besitzer.
Lediglich einen evtl. Restwert müsstest du dir anrechnen lassen. Dass könnte unter Umständen hier auch eine Art Altteilepfand sein. Aber bei Stoßfängern habe ich das auch noch nicht gehöhrt.
Natürlich kannst du auch wo anders hingehen, da spricht nichts dagegen...
Gruss
Delle
Wenn du dir die Stoßstange übers bett hängen willst- laß Sie dir geben. Die freindlichen wollen dich bestimmt nicht "enteignen".
Ich gehe davon aus, das hier Audi bei den Entsorgungskosten Sparpotential erkannt hat und dies umsetzt.
Also nicht gleich weinen-
Bescheid geben das du die Stoßstange willst, dann müßte sie dir ausgehändigt werden.
grüsse
Der Geschädigte kann auch zu einem anderen Kfz-Betrieb, auch einem teueren, als zunächst kalkuliert, gehen. Eventuelle Mehrkosten gegenüber dem Gutachten hat der Schädiger zu bezahlen.
Eine "Art Altteilepfand" gibt es nicht. Es geht um den fachlich korrekten Reparaturweg. Bei Stoßstangenerneuerungen kommen oft noch Entsorgungskosten (Kunststoffteile) hinzu.
Selbstverständlich gibt es einen Altteilepfand.
Den gibt es schon seit über 20 Jahren.
Und der hat sehr wohl etwas mit den Instandsetzungskosten zu tun.
Nur bei Kunstoffstoßfängern, da gibt es den bisher in der Tat nicht. Aber das wurde ja nun ausführlich besprochen und muss nicht dauernd wiederholt werden.
Ich hatte oben ausgeführt:
"Wenn man ein beim Händler ein Ersatzteil (Neuteil) kauft, muß man kein Altteil bzw. beschädigtes Teil mitbringen.
Wenn man ein Austauschteil kauft, muß man das Altteil zurückgeben. Austauschteile bekommt man für Lenkungen, Motoren, Getriebe etc. Für Stoßstangen sind mir keine Austauschteile bekannt. Austauschteile setzen auch Austauschpreise, die niedriger als Neupreise sind, voraus."
Altteilepfand gibt es für Aggregate, die vom Hersteller oder von Spezialfirmen aufgearbeitet werden. Stoßstangen zählen nicht hierzu - also ist der volle Neuteilpreis zu ersetzen und das beschädigte Altteil verbleibt beim ursprünglichen Eigentümer.
Der Geschädigte kann auch fiktiv abrechnen und mit der beschädigten Stoßstange weiter fahren. Er erhält dann die Reparaturkosten ohne MwSt.
vielen Dank, dass du mir versuchst hier zu erläutern, was es in der Schadenwelt so alles gibt und was nicht.
Ist aber überflüssig, weil ich es schon weis.
Und wenn du hier dauerd etwas wiederholst und dazu noch Sachen einbringst, die eigentlich keiner so Recht wissen möchte, wird es auch nicht Interessanter.
Und das der Geschädigte fikiv abrechnen kann, wurde hier bei MT auch schon des öfteren behandelt.
Ist also auch keine umwerfende Neuerung im Schadenrecht.
Moin Moin !
Ein wenig Vertrauen in den Sachverständigen,und
etwas Zeit bei der Schadensabwicklung mit der Vers.
führt "meistens" zu einer problemlosen
Schadensabwicklung !
In der Ruhe liegt die Kraft !!!😉
Betrug,geht häufig nicht gut !!!😕
MfG.alrock01