Unfall und Versicherungsschaden
Hallo,
bei mir ist am Samstag vor den Waschboxen jemand rückwärts in meine Fahrertür gefahren (trotz Piepser) Lt. KV kostet der Spaß von 2 neuen Türen ca. 2800.- € falls mit der B-Säule nichts ist.
Wie sieht es eigentlich mit dem Wertverlust aus, da nicht mehr unfallfrei, wenn ich meinen kurzfristig verkaufen würde (mache ich aber nicht). Schätze meinen Passi noch auf ca. 14.000 €...
Kann ich bei der Werkstatt irgendwas "rausschinden".
z. B. Nachlaß für Kundendienst...
Hatte mal vor, mir für meinen die Frontspoilerlippe dranmachen zu lassen incl. Runtumlackierung unten - was dürfte dies nun Aufpreis kosten, da sowiso schon lackiert wird...
evtl. ist noch drinn, leichte Kratzer in der Motorhaube etc. entfernen zu lassen.
Kann mann da irgendetwas machen, damit ich auch etwas entschädigt werde... und nicht nur die Werkstatt und VW davon was hat....
Vielen Dank schon mal
Grüße
Jürgen
Beste Antwort im Thema
@ Rottita
es gibt hier im Forum keine Antwortpflicht und falsche Antworten helfen dem TA nicht weiter!
Zitat:
Das mit dem Anwalt ist nicht mehr so einfach wie früher.
Mittlerweile wird ein Anwalt von der gegnerischen Seite nur dann übernommen, wenn ein Rechtsstreit vorliegt. Wenn alles klar ist wird die gegneriche deinen Anwalt nicht übernehmen.
einfach falsch
Zitat:
In dem Fall kommt ein Gutachter der gegnerischen Versicherung.
Der Geschädigte darf den Sachverständigen immer noch frei wählen.
Zitat:
Der einzigste Unterschied ist, dass bei einer Abrechnung surch ein Gutachten nicht die vollen Lohnkosten erstattet werden sondern ein minderer Teil. Die Versicherung geht in diesem Fall davon aus, dass man z.b. das Fahrzeug nicht reparieren lässt, deswegen werden nicht die vollen Lohnkosten bezahlt.
Auch das ist so nicht korrekt, was Du wohl meinst ist der Verweis auf andere günstigere Werkstätten, wenn das Auto > 3 Jahre und nicht in der Vertragswerkstatt gewartet wurde.
Zitat:
Je älter der Wagen ist wird auch noch ein Zeitwert für die Ersatzteile gerechnet und nicht ein voller Neuteilepreis.
falsch
Zitat:
Die Wertminderung greift bei zwei ausgetauschten Türen nicht! Denn austauschbare Teile, die verschraubt und lediglich ausgetauscht werden, mindern bei einem Tausch nicht den Wert des Fahrzeuges.
absolut falsch, da sind andere Kriterien wichtig wie z.B. Zustand, Alter, und vor allem Marktsituation
Zitat:
Die Wertminderungsbeträge sind aber in den meisten Fälle Peanuts-Beträge.
Ob man Beträge die Durchaus mal vierstellig sein können, meist aber oberhalb von 250 € liegen als Peanuts bezeichnet, ist sicherlich sehr unterschiedlich.
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
Wegen dem Nutzungsausfall - du solltest kein 2.Fahrzeug haben, denn dann fällt der Nutzungsausfall recht sicher weg
Ach ja?!? Gibt es dazu schon ein Urteil???
... wg. "mauscheln"...
wenn ich schon mauscheln möchte, dann ggf. mit der verbundenen Reparatur.
Habe den Beitrag eigentlich im Passat Forum geschrieben, dieser wurde dann verschoben.
Und da ging es mir evtl. darum, wenn das Fahrzeug schon beim Lackierer ist, gleich etwas mitlackieren lassen, gegen Mehrkosten natürlich....
Hatte schon einmal vor, z. B. SmartRepair machen zu lassen, oder das schwarze Plastik unten mitlackieren zu lassen - und dass sollte doch nun, etwas zumindes, günster ausfallen...