Unfall und Versicherungsschaden
Hallo,
bei mir ist am Samstag vor den Waschboxen jemand rückwärts in meine Fahrertür gefahren (trotz Piepser) Lt. KV kostet der Spaß von 2 neuen Türen ca. 2800.- € falls mit der B-Säule nichts ist.
Wie sieht es eigentlich mit dem Wertverlust aus, da nicht mehr unfallfrei, wenn ich meinen kurzfristig verkaufen würde (mache ich aber nicht). Schätze meinen Passi noch auf ca. 14.000 €...
Kann ich bei der Werkstatt irgendwas "rausschinden".
z. B. Nachlaß für Kundendienst...
Hatte mal vor, mir für meinen die Frontspoilerlippe dranmachen zu lassen incl. Runtumlackierung unten - was dürfte dies nun Aufpreis kosten, da sowiso schon lackiert wird...
evtl. ist noch drinn, leichte Kratzer in der Motorhaube etc. entfernen zu lassen.
Kann mann da irgendetwas machen, damit ich auch etwas entschädigt werde... und nicht nur die Werkstatt und VW davon was hat....
Vielen Dank schon mal
Grüße
Jürgen
Beste Antwort im Thema
@ Rottita
es gibt hier im Forum keine Antwortpflicht und falsche Antworten helfen dem TA nicht weiter!
Zitat:
Das mit dem Anwalt ist nicht mehr so einfach wie früher.
Mittlerweile wird ein Anwalt von der gegnerischen Seite nur dann übernommen, wenn ein Rechtsstreit vorliegt. Wenn alles klar ist wird die gegneriche deinen Anwalt nicht übernehmen.
einfach falsch
Zitat:
In dem Fall kommt ein Gutachter der gegnerischen Versicherung.
Der Geschädigte darf den Sachverständigen immer noch frei wählen.
Zitat:
Der einzigste Unterschied ist, dass bei einer Abrechnung surch ein Gutachten nicht die vollen Lohnkosten erstattet werden sondern ein minderer Teil. Die Versicherung geht in diesem Fall davon aus, dass man z.b. das Fahrzeug nicht reparieren lässt, deswegen werden nicht die vollen Lohnkosten bezahlt.
Auch das ist so nicht korrekt, was Du wohl meinst ist der Verweis auf andere günstigere Werkstätten, wenn das Auto > 3 Jahre und nicht in der Vertragswerkstatt gewartet wurde.
Zitat:
Je älter der Wagen ist wird auch noch ein Zeitwert für die Ersatzteile gerechnet und nicht ein voller Neuteilepreis.
falsch
Zitat:
Die Wertminderung greift bei zwei ausgetauschten Türen nicht! Denn austauschbare Teile, die verschraubt und lediglich ausgetauscht werden, mindern bei einem Tausch nicht den Wert des Fahrzeuges.
absolut falsch, da sind andere Kriterien wichtig wie z.B. Zustand, Alter, und vor allem Marktsituation
Zitat:
Die Wertminderungsbeträge sind aber in den meisten Fälle Peanuts-Beträge.
Ob man Beträge die Durchaus mal vierstellig sein können, meist aber oberhalb von 250 € liegen als Peanuts bezeichnet, ist sicherlich sehr unterschiedlich.
16 Antworten
Glaub bis 5 jahre und 100.000 km gibts Wertminderung.
Das beste was du machst du suchst dir einen Gutachter der dir das ganze macht. Versicherungen akzeptieren von Händlern ungern KV da dies meist im eigeninteresse ist! Dann schicken die ihren Gutachter und rechnet zu gunsten der Versicherung.
Am besten ist wenn du dir gleich nen Anwalt hollst und den das alles machen lässt.
Mit Versicherungen rumschlagen ist dann meist das größte problem damit hab ich persönlich aufgehört das macht nur mehr sorgen!
Was da mit der Werkstatt ist das kannst ja mit dennen bereden deine Fragen
Das mit dem Anwalt ist nicht mehr so einfach wie früher.
Mittlerweile wird ein Anwalt von der gegnerischen Seite nur dann übernommen, wenn ein Rechtsstreit vorliegt. Wenn alles klar ist wird die gegneriche deinen Anwalt nicht übernehmen.
Solltest du Rechtschutzversicherung haben, so kannst du deine Versicherung fragen ob die einen RA bezahlen.
Es gibt für dich mehrere Möglichkeiten:
1. Alles der Werkstatt überlassen, die rechnen dann mit der Versicherung ab und du bekommst dann den reparierten Wagen. Hier wirst du keine "Mehrarbeiten" verrechnen können, wenn die Werkstatt korrekte Rechnungen erstellt.
2. Du nimmst es selber in die Hand und rechnest per Gutachter ab.
In dem Fall kommt ein Gutachter der gegnerischen Versicherung.
Er arbeitet nicht im Sinne der Versicherung wie das so oft falschlich dargestellt is.
Er muss alles belegen und per Audatex ausrechnen lassen.
Der einzigste Unterschied ist, dass bei einer Abrechnung surch ein Gutachten nicht die vollen Lohnkosten erstattet werden sondern ein minderer Teil. Die Versicherung geht in diesem Fall davon aus, dass man z.b. das Fahrzeug nicht reparieren lässt, deswegen werden nicht die vollen Lohnkosten bezahlt.
Je älter der Wagen ist wird auch noch ein Zeitwert für die Ersatzteile gerechnet und nicht ein voller Neuteilepreis.
Der Vorteil: Du bekommst eine gewisse Summe, mit der du selber wirtschaften kannst und dir dann selber eine Werkstatt aussuchen kannst, die dir den Schaden und die anderen Wehwechen reparieren kann, für den Betrag , den du in der Tasche hast.
Lässt du den Wagen reparieren, hast du Anspruch auf einen Mietwagen.
In einigen Fällen kannst du dich mit der Versicherung darauf einigen, dass du auf einen Mietwagen verzichtest, jedoch dafür anteilig eine Ausfallsumme erhälst.
Die Wertminderung greift bei zwei ausgetauschten Türen nicht!
Denn austauschbare Teile, die verschraubt und lediglich ausgetauscht werden, mindern bei einem Tausch nicht den Wert des Fahrzeuges. Jedoch wenn z.b. in deinem Fall die B-Säule verzogen ist, diese gerichtet und lackiert wird, kann man dann eine genau festgelegte Wertminderung verlangen.
Die Wertminderungsbeträge sind aber in den meisten Fälle Peanuts-Beträge.
Bei Smart-Repair gibt es auch keine Wertminderung.
Erscheint dir ein Gutachten nicht richtig, kannst du das Gutachten natürlich ablehnen und ein weiteres Gutachten von einem unabhangigen Gutachter fertigen lassen. Jedoch sollte man genau hinschauen ob man das machen will, denn wenn das erste Gutachten bestätigt wird, kann es vorkommen, dass man auf den Kosten des zweiten Gutachters sitzenbleibt.
Was ich die rate:
Der Schaden scheint nicht allzu hoch sein, wenn die B-Säule wirklich nichts hat.
Rechne per Gutachten ab, such dir zwei gebrauchte Türen in der selben Farbe.
Es lohnt sich auch einige hundert Kilometer weit dafür zu fahren.
Denn diese werden mit hoher Wahrscheinlichkeit von dem Farbniveau stimmen und die Türen auszutauschen kriegste vielleicht am Wochenende selber hin.
Wenn der Farbton anders ausgeblichen ist, reicht es immer noch die Türen nur von aussen zu lackieren.
Eine neue Tür verschlingt sehr viel Lohnkosten: Vorbereitung zur Lackierung, lackieren von innen und aussen, alles aus der alten Tür ausbauen und in die neue Tür einbauen, u.s.w.
Mit dem restlichen Geld was bliebt, kannst du locker die anderen Sachen machen lassen.
Wenn du gut bist bleibt noch was in der Urlaubskasse hängen !!!
Gruss
Zsolt
Zitat:
Original geschrieben von Rottita
2. Du nimmst es selber in die Hand und rechnest per Gutachter ab.
In dem Fall kommt ein Gutachter der gegnerischen Versicherung.
FALSCH, als Geschädigter hat man freie Gutachterwahl - den von der gegnerischen VS braucht man nicht zu akzeptieren
@ Rottita
es gibt hier im Forum keine Antwortpflicht und falsche Antworten helfen dem TA nicht weiter!
Zitat:
Das mit dem Anwalt ist nicht mehr so einfach wie früher.
Mittlerweile wird ein Anwalt von der gegnerischen Seite nur dann übernommen, wenn ein Rechtsstreit vorliegt. Wenn alles klar ist wird die gegneriche deinen Anwalt nicht übernehmen.
einfach falsch
Zitat:
In dem Fall kommt ein Gutachter der gegnerischen Versicherung.
Der Geschädigte darf den Sachverständigen immer noch frei wählen.
Zitat:
Der einzigste Unterschied ist, dass bei einer Abrechnung surch ein Gutachten nicht die vollen Lohnkosten erstattet werden sondern ein minderer Teil. Die Versicherung geht in diesem Fall davon aus, dass man z.b. das Fahrzeug nicht reparieren lässt, deswegen werden nicht die vollen Lohnkosten bezahlt.
Auch das ist so nicht korrekt, was Du wohl meinst ist der Verweis auf andere günstigere Werkstätten, wenn das Auto > 3 Jahre und nicht in der Vertragswerkstatt gewartet wurde.
Zitat:
Je älter der Wagen ist wird auch noch ein Zeitwert für die Ersatzteile gerechnet und nicht ein voller Neuteilepreis.
falsch
Zitat:
Die Wertminderung greift bei zwei ausgetauschten Türen nicht! Denn austauschbare Teile, die verschraubt und lediglich ausgetauscht werden, mindern bei einem Tausch nicht den Wert des Fahrzeuges.
absolut falsch, da sind andere Kriterien wichtig wie z.B. Zustand, Alter, und vor allem Marktsituation
Zitat:
Die Wertminderungsbeträge sind aber in den meisten Fälle Peanuts-Beträge.
Ob man Beträge die Durchaus mal vierstellig sein können, meist aber oberhalb von 250 € liegen als Peanuts bezeichnet, ist sicherlich sehr unterschiedlich.
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@Rottitia
KSV hat hier ja schon soweit alles richtig gestellt und aufgezeigt, das du hier völligen Käse geschrieben hast.
Aber eins noch zu deinem "Basteltipp"
Zunächst einmal baut man keine Tür bei einem Passat 3C als technischer Laie mal eben an einem Wochenende auf der Straße um. Das ist nämlich kein Käfer an welchen man nur den Türgriff und das Fallfenster umbaut.
In so einer Tür befindet sich moderne Technik unter anderem auch ein Seitenairbag.
Ohne Sachkundenachweis darf daran keiner rumbasteln.
Nur mal so zur Info.
Danke schon einmal für die guten Antworten...
warte mal bis sich die gegnerische Versicherung meldet und werde selber einen Gutachter beauftragen.
Abhängig von der Schadenshöhe werde ich das ganze dann von VW oder auch freier Werkstatt machen lassen.
Um aber in die "Gewinnzone" zu rutschen muß die Werkstatt schon richtig günstig sein, da bei Abrechnung nach Gutachter mir die MwSt. nicht bezahlt wird!!! Dann kann ich es gleich wieder bei VW machen lassen...
An gebrauchte Türen vom Verwerter habe ich auch schon gedacht, aber das würde ich machen, wenn das Auto 10 Jahre wäre und keine 4... und ich auch handwerklich zwei linke Hände habe...
Grüße
Jürgen
Die MwSt, welche du in der freien Werkstatt zahlst, kannst du dir hinterher von der gegnerischen Versicherung natürlich auch wieder erstatten lassen - gegen Rechnung und maximal zu Wert der MwSt im Gutachten.
Übrigens sind Versicherungen nicht dafür da um einen "Geschädigten" in die Gewinnzone zu bringen sondern um ihn wieder auf seinen alten Stand vor dem Unfall zu bringen.
@ PiKaPu
Danke für deinen Hinweis mit der MwSt.
Ich möchte mich bei dem Unfall bestimmt nicht bereichern. Es geht mir einfach um eine kleine Aufwandsentschädigung insbesondere um die Wertmindeurng und das ganze hin und her mit Werksatt, Gutachter, Versicherung, schlau machen wird nun alles bezahlt oder doch gekürzt...
Da war mir mein Blitzschaden schon lieber - aus alt mach neu...
Hast du aber schon geschreiben.
Grüße
Jürgen
Ich wär schon froh wenn ich das bekommen würde was mir zusteht. An "Gewinnzone" denke ich nicht mal. Bei mir ist es mittlerweile eine Angst davor, in die "Verlustzone" zu geraten. Den "nervenaufreibenden Aspekt" erwähne ich schon nicht mal mehr. Sei froh wenn dein Passat IRGENDWANN wal wieder so aussieht wie vor dem Crash. Und bete dass Du dabei nicht "einen Pfennig dazubezahlen" musstest.
Ich glaubte auch mal an Gerechtigkeit...
lg der gasfahrer
@TE
Falsche Einstellung. Nach einem Schaden sollst du weder schlechter noch besser gestellt werden.
Beauftrage einen Sachverständigen mit der Beweissicherung und Feststellung der Schadenhöhe. Er wird auch feststellen, ob eine Wertminderung eingetreten ist und ggf. in welcher Höhe. Unterschreib eine Abtretungserklärung und der Versicherer zahlt die Rechnung direkt an den Sachverständigen.
Lass deinen Wagen in der Werkstatt deines Vertrauens reparieren und unterschreibe auch dort eine Abtretungserklärung. Die Werkstatt wird die Rechnung dann beim Versicherer zum Ausgleich einreichen.
Bist du während der Reparatur deines Fahrzeuges auf einen Mietwagen angewiesen? Dann ruf den Versicherer an und vereinbare mit ihm, dass er dir für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen vermittelt. Kannst du auf einen Mietwagen verzichten, wird dir für die Dauer der Reparatur ein sog. Nutzungsausfall erstattet. Das musst du natürlich beantragen.
Dazu reicht ein Anruf beim Versicherer aus. Fordere die eventuell im Gutachten ausgewiesene Wertminderung, Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur und eine Kostenpauschale von 25 Euro und gib deine Bankverbindung an.
Mit diesem dir zustehenden Schadenersatzanspruch kannst du dann machen, was du willst. Mit der Freundin ein schönes Wochenende verleben oder deinem Auto eine Frontspoilerlippe verpassen.
Bei geklärter Schuldfrage brauchst du nicht einmal einen Anwalt. Den brauchst du nur, wenn dir "Freunde" einreden, mit einer fiktiven Abrechnung nach Gutachten und Trixereien sei ein zusätzlicher Gewinn herauszuholen.
Zitat:
Original geschrieben von Passat3C 1973
Es geht mir einfach um eine kleine Aufwandsentschädigung...
Mit der Wertminderung, die nur durch einen Gutachter festgestellt werden kann, ggf. dem Nutzungsausfall und der Unkostenpauschale wirst du eine kleine Aufwandsentschädigung erhalten.
Bei der Reparatur würde ich xAKBx folgen: Freien Gutachter beauftragen, Abtretungserklärung unterschreiben, Auto in die Werkstatt abgeben, Abtretungserklärung unterschreiben. Dann läufts problemlos.
Wegen dem Nutzungsausfall - du solltest kein 2.Fahrzeug haben, denn dann fällt der Nutzungsausfall recht sicher weg
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
Wegen dem Nutzungsausfall - du solltest kein 2.Fahrzeug haben, denn dann fällt der Nutzungsausfall recht sicher weg
Warum? Nur weil jemand zwei, drei oder vier Fahrzeuge auf seinem Namen zugelassen hat, bedeutet nicht gleichzeitig, dass das zweite, dritte oder vierte Fahrzeug für die Dauer der Reparatur des ersten Fahrzeugs uneingeschränkt zur Verfügung steht. Ehefrau, Tochter und Sohn brauchen schliesslich auch ein Fahrzeug 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Passat3C 1973
Ich möchte mich bei dem Unfall bestimmt nicht bereichern. Es geht mir einfach um eine kleine Aufwandsentschädigung insbesondere um die Wertmindeurng und das ganze hin und her mit Werksatt, Gutachter, Versicherung, schlau machen wird nun alles bezahlt oder doch gekürzt...
Das klang im Eingangspost allerdings noch ganz anders (und ging da schon eher in Richtung Versicherungsbetrug).
Im Prinzip (also wenn alles so läuft, wie es sollte) hast du auch keinen großen Aufwand:
Auto zur Werkstatt, Abtretungserklärung dort unterschreiben und mitm Ersatzwagen wieder vom Hof fahren.
Dann meldet sich die Werkstatt bei dir, wenn der Wagen repariert wurde, du fährst mit deinem Leihwagen hin und nimmst dein Auto wieder mit.
Wertminderung und Kostenpauschale (25€, soweit ich mich recht erinnere) beim Versicherer des Verursachers geltend machen und gut ist.
Geschichte erledigt.
Du kannst natürlich auch im Vorfeld einen Gutachter beauftragen und dann bei der gegnerischen Versicherung per Gutachten abrechnen (exkl. Mehrwertsteuer).
Dann lässt du es vom Haus- und Hof-Schrauber reparieren und kannst die dann angefallene Mehrwertsteuer nachfordern.
Kosten für einen Ersatzwagen kannst du allerdings erst geltend machen, wenn du auch den Reparaturnachweis bringst.
Die Theorie ist also ziemlich simpel und auch nicht sonderlich nervenaufreibend.
Das wird es erst, wenn du eben "in die Gewinnzone" kommen willst und irgendetwas zu mauscheln versuchst um noch ein bischen "Urlaubsgeld" zu bekommen.
Oder, wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist oder der zuständige SB bei der Versicherung eine Pfeife ist.