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Unfall und Ablauf

Themenstarteram 28. Mai 2007 um 2:24

hallo,

jemand hat mir im besoffenen zustand mit seinem auto einen schaden verursacht. jetzt wollte ich euch mal fragen, wie ich am effektivsten vorgehe, um das "maximale" rauszuholen. schritt für schritt.

also ich muss mir erst einen kostenlosen voranschlag machen lassen, der möglichst teuer ausfällt. dann das geld geben lassen und es in einer billigen werkstatt machen lassen. ist das ungefähr so richtig?

mfg

docmax

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29 Antworten

Ne ist nicht richtig!!!

Versuch den Zustand deines Wagens vor dem Unfall wieder herstellen zu lassen und eine kleine Entschädigung für deine Mühen rauszuholen und sei damit zu frieden!!!

Welch ein Schwachsinn das maximale rausholen zu wollen...

Themenstarteram 28. Mai 2007 um 2:41

du/ihr wisst doch was ich meine. man kann sich das irgendwie ausszahlen lassen und es günstig irgendwo machen lassen, so dass man noch ein bischen was übrig hat...

am 28. Mai 2007 um 2:50

Wie ist das denn abgelaufen? Warst du dabei, als es passierte?

Wenn du nicht weißt wer es war ist es schwerer. Dann auf jedenfall eine Anzeige erstatten, selbst wenns auf Unbekannt hinaus läuft. Die Polizei schaut sich dann an, was alles defekt ist bzw. demoliert wurde. Damit kannste dann zu deiner Versicherung und die sollte dir dann den schaden ersetzen, nachdem du angegeben hast, was der Wert der einzelnen Teile ist bzw. du musst den Kostenvoranschlag der Werkstatt vorlegen. So war es bei mir vor einem Jahr. Voraus gesetzt, du hast Teilkasko. Wenn nur Haftpflicht, wirste nix bekommen. Wenn du dann gut mit den Meister kannst, kannste auch da den Preis höher veranschlagen lassen. ABER: Bedenke, das dies eigentlich Betrug ist, darum soltle hier darauf auch nicht weiter eingegangen werden;)

Mit dem Geld ist es dir dann freigestellt, ob du es reparieren lassen willst, oder nicht. Z.b. bei einem Bekannten machen lassen o.ä. es sei denn, du bist bei einer Versicherung, die schon die Vorgaben macht, bei welcher Werkstatt das gemacht werden muss. Das wäre dann natürlich blöd, denn dann bist du gezwungen, den Schaden bei der und der Werkstatt machen zu lassen. ;)

Gruß

Ok, was ich damit sagen wollte.

Lass Dir ruhig einen Kostenvoranschlag machen über die beschädigten Teile. Dann kannst Du dein Auto auch in einer Werkstatt reparieren lassen. Aber soweit ich weiß, ist es nicht mehr möglich über den Kostenvoranschlag abrechnen zu lassen, sondern nur über die endgültige Rechnung.

Aber versuch bitte nicht irgendjemand übers Ohr hauen zu wollen. Sei damit zufrieden, wenn dein Golf wieder repariert ist!!!

Themenstarteram 28. Mai 2007 um 3:13

der täter wurde gefasst. er war betrunken auto gefahren, hat lappen verloren (vollidiot). also versicherung wird zahlen. nur kann man sich das ja irgendwie auszahlen lassen oder direkt reparieren lassen. ich hab da keine erfahrung. wollte euch nur fragen wie ich am besten vorgehe.

Mein letzter Wissensstand ist;Abrechnung nach Gutachten ist nach wie vor möglich,man kann sich den Gutachter selbst aussuchen,man braucht den von der gegnerischen bestellten Gutachter nicht zu akzeptieren.Erstattung des Nutzungsausfalls ist erst nach Vorlage einer Rechnung möglich.

Falls an meinen Ausfürungen was falsches dran ist,ich laß mich gern eines besseren belehren. ;)

Erstmal ist das hier ein Technikforum und keine Rechtsberatung, ich vermute mal der Thread hier ist sowieso bald dicht.

So wie Du Dir das vorstellst - kostenloser Kostenvoranschlag - wird das keine Werkstatt machen, die nehmen alle Geld für einen Kva und verrechnen das wenn die den Auftrag zur Reparatur bekommen. Du kannst nach Kva oder, je nach Schadenshöhe nach Gutachten abrechnen, dabei wird die MwSt. des Arbeitslohnes aber nicht ausbezahlt, denn die zahlst Du ja auch nicht. Genausowenig kannst Du dann weitere Kosten wie evtl. Mietwagen oder Nutzungsausfall geltend machen,

Mein Tipp: Gib den Wagen in eine Werkstatt, nimm einen Leihwagen und unterschreib die Abtretungserklärung, dann bekommst Du edn Wagen repariert und hast keinen weiteren Ärger mit dem Geld.

Und wenn das eine größere Versicherung ist guckt der Gutachter, im Falle eines weiteren Unfalles mit einem Kunden derselben Versicherung umso genauer nach Vorschäden.

Zitat:

Original geschrieben von Arnimon

Erstattung des Nutzungsausfalls ist erst nach Vorlage einer Rechnung möglich.

Stimmt das?

Hatte auch ein Unfall. VW-Schätzung 800 Euro. Gutachter kam haddn Gutachten erstellt. Letztendlich bekam ich 430 Euro (durch Lackieren von Motorhaube wären auch Steinschläge weggegangen, also ham die mir schöne ne fette Wertverbesserung reingedrückt).

Naja dann meinte mein Vadda ich kann mir noch die Kohle fürn Leihwagen holn weil der 2 Tage Werkstattaufenthalt berechnet hat also 3 Tage Leihwagen.

Das wärn nochmal so 140 Euro bei Sixt & Co. Krieg ich die jetz nur gegen ne Rechnung?

Re: Unfall und Ablauf

 

Zitat:

Original geschrieben von DocMAX

hallo,

jemand hat mir im besoffenen zustand mit seinem auto einen schaden verursacht. jetzt wollte ich euch mal fragen, wie ich am effektivsten vorgehe, um das "maximale" rauszuholen. schritt für schritt.

mfg

docmax

Was fürn Schaden ist entstanden ??? :( Haste Bilder davon ? Fakt ist der Unfallgegner der besoffen dir rein gefahren ist ins Auto, wird die volle Strafe abkriegen, denn Trunkenheit am Steuer wird " SEHR TEUER " und " SEHR HART " bestraft !!!!!!!

 

Denn es hat ja nicht nur die Folge dass der Schaden entstanden ist an deinem und seinem Auto ... nein ... der Unfallgegner wird hochgestuft in Versicherung, muss seinen eigenen Schaden am Auto zahlen und zum Anderen erwartet ihn noch etwas anderes was auch hart ist, denn wenn die Polizei eingeschaltet wurde zum Unfall zu kommen und die kriegte das mit dann ist Bussgeld und Punkte in Flensburg und eventuell Fahrverbot fällig für den, weil er im betrunkenen Zustand gefahren ist und somit eine grob fahrlässige Handlung und einen schweren Eingriff in den Strassenverkehr gemacht hat, dass wird also gut teuer für den !

 

Gruss Thomas

@Thomas;Thema verfehlt...sechs! :D

am 28. Mai 2007 um 12:19

Hi erstmal,

soweit ich weiß, lässt sich über einen Kostenvoranschlag mit der Versicherung abrechnen. Du bekommst jedoch zzunächst nur den Betrag ohne Mehrwertsteuer.

Diese bekommst Du, wenn Du die entgültige Rechnung vorlegst.

Kostenvoranschlag wird Dich aber auf jeden Fall bisschen was kosten. Damals bei mir waren es 45€.

Wird aber wie bereits von anderen erwähnt, verrechnet, wenn Dus bei derselben Werkstatt dann doch in Auftrag gibst.

am 28. Mai 2007 um 12:29

Kannst ganz normal nen Kostenvoranschlag machen lassen und über den mit der Versicherung abrechnen, bekommst dann den Betrag ohne MwSt., was du letztendlich machst ist dann deine sache!

Hi,

der Abrechnungsmodus über einen Kostenvoranschlag ist bei den meisten Versicherungen begrenzt. Soweit mir bekannt, z.Zt. bis ca. 1000.-€. Die gegnerische Versicherung wird einen Gutachter schicken, der den Schaden schätzt. Wurde bereits die eigene Versicherung verständigt, dann wird diese sich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen und die Gutachterfrage abklären. Ist eben von der Höhe des von dir angegeben Schadens abhängig.

MfG variant980

Themenstarteram 28. Mai 2007 um 12:34

der gegner ist bei meiner eigenen versicherung versichert. die versicherung meinte versicherungen dürfen mit anderen versicherungen nicht in kontakt treten. ist in deutschland nicht erlaubt. stattdessen gibt es eine zentrale für sowas.

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