unfall
habe heute morgen einen unfall gehabt
da der gegenverkehr bereits langsamer wurde und ich links abbiegen musste fuhr ich, jedoch unterschätzte ich die geschwindigkeit des entgegenkommenden autos, das viel zu schnell fuhr und er fuhr mir hinten rechts rein.
im nachhinein erfuhr ich das seine ampel 5 sekunden früher zu blinken begann als meine, weswegen auch wahrscheinlich der entgegenkommende verkehr langsamer wurde.
meine frage ist wer schuld hat wenn ich in der annahme bin, dass seine ampel bereits blinkte aufgrund des nachfolgenden langsam werdenden gegenverkehrer, er zu schnell unterwegs war und er noch schnell über die kreuzung wollte und mir (linksabbieger) rein fuhr?!
bitte um hilfe
Beste Antwort im Thema
Du bist Schuld, weil du wartepflichtig warst und es im Straßenverkehr keine Annahmen über irgendwelche möglichen Farben einer Ampel gibt, die du nicht sehen kannst. Oder auch Annahmen über mögliche Geschwindigkeitsübertretungen...wie gut du schätzen kannst, hast du ja bewiesen... Ist schon eine reichlich seltsame Frage zur Schuld in der geschilderten Konstellation 🙄
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kiimiiboy
zur gänze bedeutet nicht komplett verlassen
Da gibst du dir doch schon die Antwort selber!
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Da gibst du dir doch schon die Antwort selber!Zitat:
Original geschrieben von kiimiiboy
zur gänze bedeutet nicht komplett verlassen
du hast das geschreibsel verstanden? 😉
Zitat:
Original geschrieben von kiimiiboy
zur gänze bedeutet nicht komplett verlassen
äh, was denn sonst?
Noch mal: Du hast einen Unfall verursacht, steh dazu, regel ihn und freu dich, dass es keinen Personenschaden gab.
Ähnliche Themen
Prügelt doch nicht gleich immer auf die Leute ein.
Klar war der TE wartepflichtig.
Klar hat er den Unfall verursacht.
Aber wenn er wirklich einen "Streifschuss" am Heck bekommen hat, dann "fühlt" sich das für mich so an, als ob der Unfallgegner die Einladung zum Elfmeter dankend angenommen hat und somit nicht ganz unschuldig ist.
Wie du siehst, kann dir hier keiner eine sichere Auskunft geben, da keiner dabei war und hier die wirklichen Umstände kennt.
Es kann sein, dass er zu schnell war und draufgehalten hat. Es kann auch sein, dass es dir nur so vorkommt. Zusätzlich handelt nicht jeder in einer Gefahrensituation korrekt.
Der Gutachter vor Ort wird das Ganze schon besser einschätzen können. Deine Bedenken kannst du ja deinem Anwalt oder Versicherung schildern.
Mindestens 50% sind dir aber sicher.
Hallo ins Forum,
der TE hat den Unfall verursacht und fertig, da gibt's auch nichts zu diskutieren, sorry. Als Linksabbieger musst Du den Gegenverkehr durchlassen und darfst nur abbiegen, wenn Du aus der Kreuzung sicher raus bist, bevor der Gegenverkehr ohne Bremsen, Ausweichmanöverpflicht oder sonst was da ist.
Auch die Ampel hilft Dir da nichts. Selbst wenn der Gegenverkehr rot hatte, darfst Du nicht abbiegen, wenn der durchfährt. Da gibt's auch schon Urteile zu. Der Abbieger hat die Unfall(allein)schuld, wenn der andere nicht zu schnell war; der Gegenkommer bekommt natürlich auch ein Knöllchen wegen Missachtung der roten Ampel, aber keine Teilschuld am Unfall.
Wenn z.B. in Österreich die Ampel grün blinkt, ist m.W. ein Durchfahren noch zulässig, erst Gelb bedeutet, dass Du Anhalten musst. Wenn also der Entgegenkommer im Fall des TE (ich denke mal, es war in Österreich, da es hier blinkende Ampel nur bei Ausfällen bzw. abgeschalteten Ampeln und dann auch nur für die wartpflichtige Seite) noch grünes Blinklicht hatte, durfte der wohl noch durch.
Viele Grüße
Peter
Es soll auch in Deutschland Ampeln geben, die extra einen gelb blinkenden linksabbieger Pfeil am Ampelmast haben, der die linksabbieger darauf hinweißt, dann man nicht gefahrlos links abbiegen darf, weil der Gegenverkehr auch grün hat! 😉