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Unfall Schuldfrage

Themenstarteram 17. April 2012 um 5:51

Hallo Forumsfreunde,

ich hätte mal eine Frage...vielleicht kennt sich da ja jemand mit aus.

Mal angenommen:

Ich fahre aus einer Ausfahrt um links abzubiegen. Ich Versichere mich dass von links niemand kommt.In dem Moment kracht es von rechts und ein Motorradfahrer auf meiner Spur in die Rechte Seite.Wie auch immer er das geschafft hat auf meine Spur (für Ihne die Gegenfahrbahn)zu kommen.

Wen trifft hier die Schuld. Ich hätte in diesem Moment wirklich nicht mit einem Fahrzeug von rechts rechnen könne

 

 

Liebe Grüße

Tom

Beste Antwort im Thema
am 17. April 2012 um 7:09

§ 10 StVO Einfahren und Anfahren

 

Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich , aus einem verkehrsberuhigten Bereich  auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

 

 

 

Hierbei spielt es keine Rolle ob der andere auf der vorfahrtberechtigten Straße sich befindene Fahrer  links, rechts ,diagonal oder   in Schlangenlinien die Fahrbahn benutzt er ist auf der vorfahrtberechtigten Straße das ist das entscheidende.

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Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Und mal ernsthaft - wer hier lässt sich im normalen Straßenverkehr beim Einfahren an einer unübersichtlichen Stelle von einem anderen einweisen? Das ist dann doch etwas realitätsfremd.

Dann muss aber nicht gejammert werden, wenn es dann mal knallt und die Schuld allein bei demjenigen liegt.

In vielen Fällen passiert halt nichts, aber wen es kracht ist dies nicht mehr realitätsfremd ;)

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Und mal ernsthaft - wer hier lässt sich im normalen Straßenverkehr beim Einfahren an einer unübersichtlichen Stelle von einem anderen einweisen? Das ist dann doch etwas realitätsfremd.

Dann muss aber nicht gejammert werden, wenn es dann mal knallt und die Schuld allein bei demjenigen liegt.

In vielen Fällen passiert halt nichts, aber wen es kracht ist dies nicht mehr realitätsfremd ;)

Ich wünsche dir, dass es dir nie passiert, aber mich würde interessieren, wie du in einer solchen Situation (du lässt dich sicher auch nicht einweisen) denken würdest, wenn dir beim Ausfahren auf einmal ein links fahrendes Auto begegnet, bei dem du keinerlei Chance hattest, es zu sehen, um einen Unfall zu verhindern. Denn genau das ermöglicht so ein Urteil.

Aber gut, unsere Justiz ist eh für die Tonne...

am 17. April 2012 um 8:52

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

 

 

Versteht mich nicht falsch, selbstverständlich muss jemand, der aus einer Ausfahrt oder Nebenstraße kommt besonders vorsichtig sein, aber dieser jemand muss auch die Chance haben, andere VT erkennen zu können. Und mal ernsthaft - wer hier lässt sich im normalen Straßenverkehr beim Einfahren an einer unübersichtlichen Stelle von einem anderen einweisen? Das ist dann doch etwas realitätsfremd.

So hat es der Gesetzgeber aber so vorgegeben ob diese nun realitätsfremd ist kann man pauschal nicht sagen, wenn die Ausfahrt zb  von einem Lieferwagen zugeparkt ist hat man nur diese Möglichkeit sich ausweisen zu lassen.

 

Sonst hätte der Gesetzgeber geschrieben :" Es muss nur nach links geschaut werden, Fahrzeuge die auf der Gegenspur von Rechts kommen oder vom Rechtsfahrgebot abweichen brauchen nicht beachtet werden da sie da nicht fahren dürfen";)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Dann muss aber nicht gejammert werden, wenn es dann mal knallt und die Schuld allein bei demjenigen liegt.

In vielen Fällen passiert halt nichts, aber wen es kracht ist dies nicht mehr realitätsfremd ;)

Ich wünsche dir, dass es dir nie passiert, aber mich würde interessieren, wie du in einer solchen Situation (du lässt dich sicher auch nicht einweisen) denken würdest, wenn dir beim Ausfahren auf einmal ein links fahrendes Auto begegnet, bei dem du keinerlei Chance hattest, es zu sehen, um einen Unfall zu verhindern. Denn genau das ermöglicht so ein Urteil.

Aber gut, unsere Justiz ist eh für die Tonne...

Hilft doch niemanden wie ich es mache, wenn etwas passiert weil ich nichts sehe, dann melde ich es meiner Versicherung und kaufe wenn es sich lohnt den Unfall zurück.

Was spielt denn das hier bei der Frage für eine Rolle wie ich mich verhalte ?

am 17. April 2012 um 9:56

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Sonst hätte der Gesetzgeber geschrieben :" Es muss nur nach links geschaut werden, Fahrzeuge die auf der Gegenspur von Rechts kommen oder vom Rechtsfahrgebot abweichen brauchen nicht beachtet werden da sie da nicht fahren dürfen";)

Formal evtl korrekt, aber als VT würde ich mich nicht mit der Begründung "Das waren meine Fahrbahnen, der Einfahrende hatte da nix zu suchen." vor Gericht verteidigen. Wenn ich ein Richter wäre müsste mir ein VT schon nen Grund nennen warum er auf der Gegenspur nen Unfall fabriziert hat. Hindernis ausgewichen, Radfahrer überholt, etc. ist ja alles Plausibel, aber "ich hatte Vorfahrt"... der bekäme von mir ne MPU.

Theoretisch könnte ich nach obiger Begründung auch in einen rechtabbiger Fahren und hoffen, dass ich ihn erwische bevor er vollständig auf seiner Spur ist...

Themenstarteram 17. April 2012 um 10:08

Also...ich hab mich nochmal näher damit befasst....zu überholen gabs nix...das "ausfahrende" Fahrzeug wollte wohl wenden,,,,fuhr rückwärts vor eine Toreinfahrt und blieb stehen um sich zu versichern das von links nichts kommt.Schaute nach rechts...in dem Moment krachte es wohl.Motorradfahrer blieb mit der Fussraste am Fahrzeug hängen und schlenderte noch einige Meter bevor er zu boden fiel

Motorrad BMW 1200 Fahrer 75 J

am 17. April 2012 um 11:25

Wenn er nichts überholen wollte kann es auch sein, dass er von der Vorfahrtstraße in diese Einfahrtfahren wollte und hierbei das Auto raus zog und der Motorrad hier dann seitlich rein fuhr.

Egal wir du das drehst oder wendest, die Schuldfrage wird mit 100% Sicherheit beim PKW liegen und bleiben.

Themenstarteram 17. April 2012 um 11:33

Mit dem lesen hams hier einige net so was.....DAS AUTO STAND STILL UND WARTETE OB VON LINKS WAS KOMMT...während es von rechts bereits krachte. Von links kam nichts.....das Auto stand immernoch.Man fuhr nicht los weil man rechts noch nicht geschaut hat...so jetzt wollte man nach rechts schauen und da krachte es.

Das Motorrad hat ein Stehendes Fahrzeug gerammt!!! Von rechts wohlgemerkt

am 17. April 2012 um 11:35

Zitat:

Original geschrieben von tomhanau81

Also...ich hab mich nochmal näher damit befasst....zu überholen gabs nix...das "ausfahrende" Fahrzeug wollte wohl wenden,,,,fuhr rückwärts vor eine Toreinfahrt und blieb stehen um sich zu versichern das von links nichts kommt.Schaute nach rechts...in dem Moment krachte es wohl.Motorradfahrer blieb mit der Fussraste am Fahrzeug hängen und schlenderte noch einige Meter bevor er zu boden fiel

Motorrad BMW 1200 Fahrer 75 J

Was hat das Alter des Motorradfahrers damit zu tun? Und was heisst "befasst"? Bist nicht Du gefahren (wie im Eingangspost hypothetisch aufgeschrieben)?

Inzwischen hast Du die Geschichte mindestens 2x umgeschrieben. Auch in diesem Fall bleibt es bei der Schuld des Autofahrers. Das Wenden gibt ihm sogar noch eine besondere Sorgfaltspflicht.

Vielleicht war der Motorradfahrer durch das dämliche Manöver des Autofahrers irritiert und versucht - ungeschickt - auszuweichen? Z.B. weil er gehofft hatte dem Unfall zu entkommen, indem er HINTER dem planlos abbiegenden Wagen her gefahren wäre, der dann doch nicht so schnell losfährt wie erwartet?

Wer weiss? Nur wenn der Autofahrer da geradezu parkt oder aus sonstigen Gründen bereits "lange" dort steht und jemand rammelt unmotiviert rein, sieht die Geschichte anders aus. Das ist aber mit diesen Angaben nicht zu klären und wird von beiden Unfallparteien auch sicherlich sehr unterschiedlich wahrgenommen.

 

Amen

am 17. April 2012 um 11:38

Zitat:

Original geschrieben von tomhanau81

Mit dem lesen hams hier einige net so was.....DAS AUTO STAND STILL UND WARTETE OB VON LINKS WAS KOMMT...während es von rechts bereits krachte. Von links kam nichts.....das Auto stand immernoch.Man fuhr nicht los weil man rechts noch nicht geschaut hat...so jetzt wollte man nach rechts schauen und da krachte es.

Das Motorrad hat ein Stehendes Fahrzeug gerammt!!! Von rechts wohlgemerkt

Das haben wir alle verstanden. War das Motorrad also selber auch in der Einfahrt? Wohl kaum, es war auf der Strasse. Also stand auch das Auto auf der Strasse - aufgrund des Wendemanövers. WARUM das Motorrad da war wo es war ist egal, es ist eine Vorfahrtsverletzung.

 

Langsam nervt es. Wie gesagt, es KANN gründe geben, warum der Motorradfahrer Mitschuld bekommt. Aber zunächst bist Du (oder wer auch immer gefahren ist, Deine Angaben scheinen ja auch nur aus zweiter Hand zu sein) Schuld. WENN die Angaben aus zweiter Hand sind: Woher weisst du denn SO GENAU, dass das Auto stand? Aussage des Fahrers? Das ich nicht lache.

Amen

Ohne auf die ganzen Korrekturgeschichten einzugehen die weder Licht in die Sache bringen oder in sonstiger Weise hilfreich sind.

Du hast wie es aussieht nicht geschaut ob von Rechts was kommt, ein schwerer Fehler.

 

Der Motorradfahrer dürfte davon ausgegangen sein das du durchziehst und er hätte wenn du weitergefahren wärst dich vermutlich ungestreift am Heck passiert und du dich über den Deppen aufgeregt der wie ein Irrer durch die Strasse rast da du ihn erst bemerkt hättest als er vorbei gewesen wäre.

Wenn sich der Motorradfahrer nicht ganz dämlich anstellt dürfte er keine Mitschuld bekommen, warum auch.

Denn hättest du ihn gesehen wärst du in die Strasse eingebogen? vermutlich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von tomhanau81

Darf fahren wo er will? seit wann darf man engegengesetzt der fahrtrichtung fahren?

Vorfahrtsverletzung und Rechtsfahrgebot - BGH vom 20.09.2011 - Az. VI ZR 282/10

15. März 2012

Ein von einem Grundstück auf eine öffentliche Straße einfahrender Pkw-Fahrer kollidierte mit einem auf der Überholspur der mehrspurigen Straße fahrenden Pkw. Der Einfahrende meinte, den Vorfahrtsberechtigten treffe wegen des Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot ein Mitverschulden an dem Unfall.

Der Bundesgerichtshof sah dies anders. Das Befahren der linken Fahrbahn durch den am fließenden Verkehr teilnehmenden Fahrzeugführer beseitigt nicht die Verpflichtung des aus einem Grundstück auf die Straße Einfahrenden, dem fließenden Verkehr den Vorrang zu belassen und diesen nicht zu behindern. Das Rechtsfahrgebot dient ausschließlich dem Schutz der Verkehrsteilnehmer, die sich in Längsrichtung auf derselben Straße bewegen und nicht Verkehrsteilnehmern, die die Straße überqueren oder auf sie einfahren wollen. Der Einfahrende haftete daher alleine für die Unfallfolgen.

Urteil des BGH vom 20.09.2011

Aktenzeichen: VI ZR 282/10

VersR 2011, 1540

DAR 2011, 696

Juristischer Grundsatz: Und ist das Urteil noch so schlecht. der BGH hat immer recht.:D

Als Moppedfahrer mal meine Fabulierungen dazu:

Ich fahre auf einer Anwohnerstrasse so dahin. Etwa Strassenmitte, solange von vorne nix kommt. Vor mir in weiterem Abstan fährt ein Auto ebenfalls in meine Richtung. Dieses bremst plötzlich und setzt rückwärts in eine Einfahrt. Bei der Geschwindigkeit des rückwärtsfahrenden Autos rechne ich damit, dass das Auto vollständig von der Fahrbahn verschwindet. Zu meiner grossen Überraschung bremst das Auto aber abrupt ab, bevor es gänzlich die Fahrbahnverlassen hat. Nun bin ich so nah dran, dass ich nach der Schrecksekunde nicht mehr dazu komme, die Linie zu wechseln und komme mit der Raste gegen das stehende Fahrzeug.

Moin,

auf Wunsch des TE wird der Thread

 

***geschlossen***

 

MfG

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