Unfall Schuldfrage
Hallo Forumsfreunde,
ich hätte mal eine Frage...vielleicht kennt sich da ja jemand mit aus.
Mal angenommen:
Ich fahre aus einer Ausfahrt um links abzubiegen. Ich Versichere mich dass von links niemand kommt.In dem Moment kracht es von rechts und ein Motorradfahrer auf meiner Spur in die Rechte Seite.Wie auch immer er das geschafft hat auf meine Spur (für Ihne die Gegenfahrbahn)zu kommen.
Wen trifft hier die Schuld. Ich hätte in diesem Moment wirklich nicht mit einem Fahrzeug von rechts rechnen könne
Liebe Grüße
Tom
Beste Antwort im Thema
§ 10 StVO Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich , aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Hierbei spielt es keine Rolle ob der andere auf der vorfahrtberechtigten Straße sich befindene Fahrer links, rechts ,diagonal oder in Schlangenlinien die Fahrbahn benutzt er ist auf der vorfahrtberechtigten Straße das ist das entscheidende.
57 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
...
Mit "schlangenlinien und Quer zur Fahrbahn gefahren " soll nur verdeutlicht werden das die gesamte Fahrbahn vorfahrtberechtigt ist und es nicht ausreicht nur nach links zu schauen.
Grundsätzlich hast du ja recht, aber der Motorradfahrer ist halt auch verpflichtet, so weit rechts zu fahren, wie möglich.
Wenner also ohne Grund links/ zu schnell fuhr, wird er eine Mitschuld bekommen. Ich denke 75:25. Wir können ja Wetten abschließen...😁
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Also doch gefahrenZitat:
Original geschrieben von tomhanau81
Genau @rocket2
Man fährt ja bis zur Möglichkeit der Einsichtnahme...und schaut dann erstmal links..oder? in dem Moment krachte es ja von rechts schon
@to
Wenn ich das ganze richtig gelesen/verstanden habe, bist du zu 100% Schuld. Den Fahrern auf der Fahrbahn trifft keine Schuld/Teilschuld.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Also doch gefahrenZitat:
Original geschrieben von tomhanau81
Genau @rocket2
Man fährt ja bis zur Möglichkeit der Einsichtnahme...und schaut dann erstmal links..oder? in dem Moment krachte es ja von rechts schon
Iwie MUß er ja zur Einmündung gekommen sein... 😁
Aber zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes stand der Wagen (so wie ich es verstanden habe)! 😁
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
hast du ja recht, aber der Motorradfahrer ist halt auch verpflichtet, so weit rechts zu fahren, wie möglich. Wenn er also ohne Grund links fuhr, wird er eine Mitschuld bekommen.
Das stimmt afaik nicht. Hat er keinen Gegenverkehr, darf er m.E. fahren, wo er will. Natürlich auch solange er niemanden gefährdet. Und ein aus einer Ausfahrt fahrender Verkehrsteilnehmer gehört nicht dazu, da er grundsätzlich abzuwarten hat, bis die Strasse frei ist und er ohne jmd zu gefährden auf die FB auffahren kann.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Iwie MUß er ja zur Einmündung gekommen sein... 😁Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Also doch gefahren
Aber zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes stand der Wagen (so wie ich es verstanden habe)! 😁
Spielt doch keine Rolle, derjenige muss sich vergewissern, dass er ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auf der vorfahrtberechtigten Fahrbahn, die Einfahrt verlassen kann.
Hat derjenige nun mal nicht getan.
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Grundsätzlich hast du ja recht, aber der Motorradfahrer ist halt auch verpflichtet, so weit rechts zu fahren, wie möglich. Wenn er also ohne Grund links/ zu schnell fuhr, wird er eine Mitschuld bekommen. Ich denke 75:25. Wir können ja Wetten abschließen...😁
Wir wissen nicht warum er oder wie weit er links fuhr, er könne sich links zum Abbiegen eingeordnet haben oder ein anderes Auto überholt haben. Wenn er tatsächlich ohne Grund quasi auf der anderen Staßenseite fuhr muss das geklärt werden
Zitat:
Original geschrieben von Mr.i30-1983
Das stimmt afaik nicht. Hat er keinen Gegenverkehr, darf er m.E. fahren, wo er will. Natürlich auch solange er niemanden gefährdet.Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
hast du ja recht, aber der Motorradfahrer ist halt auch verpflichtet, so weit rechts zu fahren, wie möglich. Wenn er also ohne Grund links fuhr, wird er eine Mitschuld bekommen.
Nein:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__2.html
Das Rechtsfahrgebot sollte eigentlich bekannt sein 😕.
Dennoch - wir kennen die Intention des Motorradfahrers nicht - ist erstmal der TE zu 100% Schuld. Davon können Stücke je nach Verhalten des Motorradfahrers abgeknabbert werden - das geschieht vor Gericht.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Spielt doch keine Rolle, derjenige muss sich vergewissern, dass er ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auf der vorfahrtberechtigten Fahrbahn, die Einfahrt verlassen kann.Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Iwie MUß er ja zur Einmündung gekommen sein... 😁
Aber zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes stand der Wagen (so wie ich es verstanden habe)! 😁
Hat derjenige nun mal nicht getan.
Um die Schuldfrage geht es doch kaum noch...
Der TE ist, was seine Schilderungen angeht, etwas reserviert und zerstreut. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Mr.i30-1983
Das stimmt afaik nicht. Hat er keinen Gegenverkehr, darf er m.E. fahren, wo er will. Natürlich auch solange er niemanden gefährdet. Und ein aus einer Ausfahrt fahrender Verkehrsteilnehmer gehört nicht dazu, da er grundsätzlich abzuwarten hat, bis die Strasse frei ist und er ohne jmd zu gefährden auf die FB auffahren kann.Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
hast du ja recht, aber der Motorradfahrer ist halt auch verpflichtet, so weit rechts zu fahren, wie möglich. Wenn er also ohne Grund links fuhr, wird er eine Mitschuld bekommen.
Als VT bist du aber verpflichtet, mit Fehlern anderer zu rechnen. Und wenn du dann gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, was in diese Situation auch in der Stadt gilt da (wenn) pro Richtung eine Fahrspur existiert, wirst du das sicher vorgehalten bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von tomhanau81
Darf fahren wo er will? seit wann darf man engegengesetzt der fahrtrichtung fahren?
Seit dem man ohne auf andere zu achten aus der Einfahrt rausfahren darf 🙄
Vorfahrtsverletzung und Rechtsfahrgebot - BGH vom 20.09.2011 - Az. VI ZR 282/10Zitat:
Original geschrieben von tomhanau81
Darf fahren wo er will? seit wann darf man engegengesetzt der fahrtrichtung fahren?
15. März 2012
Ein von einem Grundstück auf eine öffentliche Straße einfahrender Pkw-Fahrer kollidierte mit einem auf der Überholspur der mehrspurigen Straße fahrenden Pkw. Der Einfahrende meinte, den Vorfahrtsberechtigten treffe wegen des Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot ein Mitverschulden an dem Unfall.
Der Bundesgerichtshof sah dies anders. Das Befahren der linken Fahrbahn durch den am fließenden Verkehr teilnehmenden Fahrzeugführer beseitigt nicht die Verpflichtung des aus einem Grundstück auf die Straße Einfahrenden, dem fließenden Verkehr den Vorrang zu belassen und diesen nicht zu behindern. Das Rechtsfahrgebot dient ausschließlich dem Schutz der Verkehrsteilnehmer, die sich in Längsrichtung auf derselben Straße bewegen und nicht Verkehrsteilnehmern, die die Straße überqueren oder auf sie einfahren wollen. Der Einfahrende haftete daher alleine für die Unfallfolgen.
Urteil des BGH vom 20.09.2011
Aktenzeichen: VI ZR 282/10
VersR 2011, 1540
DAR 2011, 696
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Vorfahrtsverletzung und Rechtsfahrgebot - BGH vom 20.09.2011 - Az. VI ZR 282/10Zitat:
Original geschrieben von tomhanau81
Darf fahren wo er will? seit wann darf man engegengesetzt der fahrtrichtung fahren?
15. März 2012Ein von einem Grundstück auf eine öffentliche Straße einfahrender Pkw-Fahrer kollidierte mit einem auf der Überholspur der mehrspurigen Straße fahrenden Pkw. Der Einfahrende meinte, den Vorfahrtsberechtigten treffe wegen des Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot ein Mitverschulden an dem Unfall.
Der Bundesgerichtshof sah dies anders. Das Befahren der linken Fahrbahn durch den am fließenden Verkehr teilnehmenden Fahrzeugführer beseitigt nicht die Verpflichtung des aus einem Grundstück auf die Straße Einfahrenden, dem fließenden Verkehr den Vorrang zu belassen und diesen nicht zu behindern. Das Rechtsfahrgebot dient ausschließlich dem Schutz der Verkehrsteilnehmer, die sich in Längsrichtung auf derselben Straße bewegen und nicht Verkehrsteilnehmern, die die Straße überqueren oder auf sie einfahren wollen. Der Einfahrende haftete daher alleine für die Unfallfolgen.
Urteil des BGH vom 20.09.2011
Aktenzeichen: VI ZR 282/10
VersR 2011, 1540
DAR 2011, 696
Abgesehen davon, dass dies ein gefährliches Urteil ist, da sich so ganz leicht ein Unfall arangieren lässt, wirklich ganz ganz leicht, muss der konkrete Fall gesehen werden. Diese Passage:
"Der Vertrauensgrundsatz gilt zugunsten des Vorfahrtsberechtigten allerdings nicht mehr, sobald dieser aus besonderen Umständen erkennt oder bei gebotener Sorgfalt erkennen kann, dass ihm der Wartepflichtige die Vorfahrt nicht einräumen wird."
z.B. käme in diesem Fall zum Tragen, wenn der Verursacher schon dort stand und für den Motorradfahrer bei angepasster Geschwindigkeit sichtbar war. Da uns die genauen Umstände unbekannt sind, werden wir das auch nicht final klären können (wie könnten wir das auch).
Versteht mich nicht falsch, selbstverständlich muss jemand, der aus einer Ausfahrt oder Nebenstraße kommt besonders vorsichtig sein, aber dieser jemand muss auch die Chance haben, andere VT erkennen zu können. Und mal ernsthaft - wer hier lässt sich im normalen Straßenverkehr beim Einfahren an einer unübersichtlichen Stelle von einem anderen einweisen? Das ist dann doch etwas realitätsfremd.
Moment, mein Fehler.
Auf Strassen ohne Mittelstreifen gilt das von mir geschriebene. Meine mal gehört zu haben, dass das auch auf gewissen Strassen mit Mittelstreifen gilt. Sicher war ich mir von Anfang an aber sowieso nicht...!
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Eigentlich nicht!Zitat:
Und mal ernsthaft - wer hier lässt sich im normalen Straßenverkehr beim Einfahren an einer unübersichtlichen Stelle von einem anderen einweisen? Das ist dann doch etwas realitätsfremd.
So sollte es geschehen. Mache das auch nicht mit dem Einweisen, aber bisher ist auch noch nichts geschehen.