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Unfall Schuldfrage
Hallo Forumsfreunde,
ich hätte mal eine Frage...vielleicht kennt sich da ja jemand mit aus.
Mal angenommen:
Ich fahre aus einer Ausfahrt um links abzubiegen. Ich Versichere mich dass von links niemand kommt.In dem Moment kracht es von rechts und ein Motorradfahrer auf meiner Spur in die Rechte Seite.Wie auch immer er das geschafft hat auf meine Spur (für Ihne die Gegenfahrbahn)zu kommen.
Wen trifft hier die Schuld. Ich hätte in diesem Moment wirklich nicht mit einem Fahrzeug von rechts rechnen könne
Liebe Grüße
Tom
Beste Antwort im Thema
§ 10 StVO Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich , aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Hierbei spielt es keine Rolle ob der andere auf der vorfahrtberechtigten Straße sich befindene Fahrer links, rechts ,diagonal oder in Schlangenlinien die Fahrbahn benutzt er ist auf der vorfahrtberechtigten Straße das ist das entscheidende.
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57 Antworten
Ich frage mich trotzdem, was der Motorradfahrer auf der "falschen" Seite gesucht hat :confused:
Hat er unerlaubte Weise überholt? Hat er nicht ganz so genau auf sein Tempo geachtet?
Nochmal: "Was hat die Polizei in den Unfallbericht geschrieben und gibt es weitere Zeugen?"
Wie gesagt kann ich da noch nicht mehr bieten weil ich den Unfallbericht noch nicht gelesen habe.
Es handelte sich aber wohl um eine 30ger zone...und er hat nicht überholt....dafür würde es ja dann das überholte fahrzeug als zeuge geben
Warum hast du den Unfallbericht noch nicht gelesen?
War das Unfallauto "deins", oder nur "eins"?
30er-Zone? Dann war die Fahrbahn wohl nicht 20 Meter breit? :D
Das Fahrzeug war "1" :)
Die Strasse ist breit genug für 2 Fahrzeuge.Das ganze ist recht Mysteriös...weil man wirklich nicht nachvollziehn kann was der auf der Gegenfahrbahn machte...Noch dazu auch noch gaaaanz links auf der Gegenfahrbahn
§ 10 StVO Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich , aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Hierbei spielt es keine Rolle ob der andere auf der vorfahrtberechtigten Straße sich befindene Fahrer links, rechts ,diagonal oder in Schlangenlinien die Fahrbahn benutzt er ist auf der vorfahrtberechtigten Straße das ist das entscheidende.
Das Auto ist nicht angenfahren....es stand...es wurde also noch nicht versucht in den fließenden Verkehr einzufahren.
Zitat:
Original geschrieben von tomhanau81
Hallo Forumsfreunde,
ich hätte mal eine Frage...vielleicht kennt sich da ja jemand mit aus.
Mal angenommen:
Ich fahre aus einer Ausfahrt um links abzubiegen. Ich Versichere mich dass von links niemand kommt.In dem Moment kracht es von rechts und ein Motorradfahrer auf meiner Spur in die Rechte Seite.Wie auch immer er das geschafft hat auf meine Spur (für Ihne die Gegenfahrbahn)zu kommen.
Wen trifft hier die Schuld. Ich hätte in diesem Moment wirklich nicht mit einem Fahrzeug von rechts rechnen könne
Liebe Grüße
Tom
100% deine Schuld.
Zitat:
Original geschrieben von tomhanau81
Das Auto ist nicht angenfahren....es stand...es wurde also noch nicht versucht in den fließenden Verkehr einzufahren.
Das habe ich aber anders gelesen ohne Zeichung oder Unfallbild können wir uns das nicht so vorstellen
Zitat:
Original geschrieben von tomhanau81
Hallo Forumsfreunde,
Ich fahre aus einer Ausfahrt um links abzubiegen. Ich Versichere mich dass von links niemand kommt.In dem Moment kracht es von rechts und ein Motorradfahrer auf meiner Spur in die Rechte Seite
Liebe Grüße
Tom
Zitat:
Original geschrieben von tomhanau81
Das Auto ist nicht angenfahren....es stand...es wurde also noch nicht versucht in den fließenden Verkehr einzufahren.
Wie jetzt ? Parkte das Auto dort unberechtigt halb in einer Einfahrt und halb auf der Straße oder wie in deiner ursprünglichen Frage beschrieben:
Zitat:
Ich fahre aus einer Ausfahrt um links abzubiegen.
Musst dich schon mal entscheiden, oder kläre den Sachverhalt erst mal in aller Ruhe ab und schreibe nicht einmal so, und einmal so.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
...
Hierbei spielt es keine Rolle ob der andere auf der vorfahrtberechtigten Straße sich befindene Fahrer links, rechts ,diagonal oder in Schlangenlinien die Fahrbahn benutzt er ist auf der vorfahrtberechtigten Straße das ist das entscheidende.
Das mag ich so mal leicht anzweifeln. Mit Sicherheit wird derjenige, der aus der Ausfahrt kam, nicht schuldfrei bleiben. Allerdings gelten für den Motorradfahrer natürlich auch Regeln. Wenn es tatsächlich Platz für zwei Fahrspuren gibt und er ohne Grund auf der Gegenspur fährt, dann wird er eine Mitschuld bekommen. Sollte er Schlangenlinien gefahren sein natürlich erst recht. Auch wenn er zu schnell gewesen sein sollte, was sich aus den Unfallspuren ermitteln lässt.
P.S. Das Auto wollte auffahren, stand aber im Moment des Zusammenstoßes und - so liest es sich - auch in dem Moment, als es in das Sichtfeld des Motorradfahrers gekommen sein soll.
Genau @rocket2
Man fährt ja bis zur Möglichkeit der Einsichtnahme...und schaut dann erstmal links..oder? in dem Moment krachte es ja von rechts schon
Aber gut..wie gesagt, werde wir hier nicht zu einem Ergebnis kommen....ich lass euch aber wissen wie die Sache ausging...falls ich an nähere Infos komme
Na ja, da kommt es dann auch wieder auf die Situation an. Zuerst bleibt man natürlich so stehen, dass man gar nicht in die Fahrbahnen ragt. Wenn man dann nichts sieht, muss man sich langsam vortasten. Das scheint mir in diesem Fall aber anders gelaufen zu sein. Wie gesagt, der Ausfahrende wird Mitschuld bekommen, wohl auch den größeren Teil.
P.S. Ganz allgemein und unabhängig von diesem Fall: Das wäre aber auch mal ein schönes Beispiel, inwiefern eine Geschwindigkeitsübertretung, die ja so gerne von manchen in diesem Forum begangen wird, das Ausfahren aus einer Nebenstraße oder Einfahrt beispielsweise erschwert.
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Das mag ich so mal leicht anzweifeln. Mit Sicherheit wird derjenige, der aus der Ausfahrt kam, nicht schuldfrei bleiben. Allerdings gelten für den Motorradfahrer natürlich auch Regeln. Wenn es tatsächlich Platz für zwei Fahrspuren gibt und er ohne Grund auf der Gegenspur fährt, dann wird er eine Mitschuld bekommen. Sollte er Schlangenlinien gefahren sein natürlich erst recht. Auch wenn er zu schnell gewesen sein sollte, was sich aus den Unfallspuren ermitteln lässt.
P.S. Das Auto wollte auffahren, stand aber im Moment des Zusammenstoßes und - so liest es sich - auch in dem Moment, als es in das Sichtfeld des Motorradfahrers gekommen sein soll.
Eine Mithaftung aufgrund der Betriebsgefahr ist immer gegeben, der Unfallverursacher ist in diesem Falle aber der welcher aus der Ausfahrt kam und es durch sein Handeln zu einem Unfall gekommen ist. im § 10 StVO steht weiterhin das er sich er erforderlichenfalls einweisen lassen muss.
Mit "schlangenlinien und Quer zur Fahrbahn gefahren " soll nur verdeutlicht werden das die gesamte Fahrbahn vorfahrtberechtigt ist und es nicht ausreicht nur nach links zu schauen.
Zitat:
Original geschrieben von tomhanau81
Genau @rocket2
Man fährt ja bis zur Möglichkeit der Einsichtnahme...und schaut dann erstmal links..oder? in dem Moment krachte es ja von rechts schon
Da liegt wie bereits hier öfters bereits erwähnt die Schuld bei demjenigen der die Einfahrt verlässt, wenn dies zur Einsichtnahme nicht anders möglich ist, musst derjenige sich mit z.B. einem Helfer aus der Einfahrt ausweisen lassen.
Derjenige muss sich VORHER vergewissern das frei ist, hat er nicht gemacht, da es in diesem Moment ja schon krachte.
Zitat:
Original geschrieben von tomhanau81
Genau @rocket2
Man fährt ja bis zur Möglichkeit der Einsichtnahme...und schaut dann erstmal links..oder? in dem Moment krachte es ja von rechts schon
Also doch gefahren